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IGNORED

Waffen weg wegen Internetvideo


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Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht hilft ja der normale Menschenverstand.

Die Intention des Gesetzes ist doch, Personen, die dazu nicht befugt sind, vom Gebrauch einer Waffe abzuhalten.

Folgende Situation: Ein Magazin mit Patronen- woher auch immer - ist in der Hosentasche eines Menschen, der eine Waffe missbrauchen will.

Diese Waffe bekommt er leichtfertig kurzfristig ausgehändigt und es ist geschehen. Magazin rein, durchladen -- bummm!

Alles, was dazu führen kann, darf nicht vorkommen.

Ähnliche Abläufe kann jeder User selbst konstruieren und darüber nachdenken.

Völlig unabhängig von dem, wie man den Gesetzestext selbst exegetisch betrachten kann.

Als Sachbearbeiter würde ich in jedem Falle die Intention des Gesetzes im Auge behalten und danach handeln.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Pikolomini:

Vielleicht hilft ja der normale Menschenverstand.

Die Intention des Gesetzes ist doch, Personen, die dazu nicht befugt sind, vom Gebrauch einer Waffe abzuhalten.

Folgende Situation: Ein Magazin mit Patronen- woher auch immer - ist in der Hosentasche eines Menschen, der eine Waffe missbrauchen will.

 

Ähnliche Abläufe kann jeder User selbst konstruieren und darüber nachdenken.

Aber sicher, das ist eine vollkommen logisch angenommene Situation :bump:

 

Wenn so eine pöse Person sooooo gaaaanz zufällig ein gefülltes Magazin für genau diese Waffe und natürlich im passenden Kal in der Hosentasche hat und der dann völlig unerwartet die Waffe übergeben wird, da hast du recht das ist sehr gefährlich :00000733:

 

Solche Abläufe kann nicht mal ich mir konstruieren, dafür langt mein gesunder Menschenverstand leider nicht aus. Danke das du mich gewarnt hast :appl:

 

In Zukunft mach ich bei Personen die mich besuchen erst eine Taschenkontrolle und falls sie ein Mag in der Tasche haben schau ich welches Kal die Patronen haben und zeig denen dann sicher nicht die korrespondierende Waffe. 

 

 

Bearbeitet von de enig echte
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte damals schon darauf hingewiesen, welche Konsequenzen die Wortschöpfung " vom Bedürfnis umfassten Zweck" haben wird.

 

Das war (erschreckend) kalt und klar.

 

Theoretisch darf die Waffe damit nichtmal aus dem Tresor genommen werden, um sie sich einfach nur anzusehen. Denn das reine ansehen ( z.b. aus reiner Freude an der Optik) erfüllt nämlich -  rein kalt rechtlich gesehen - keinen  (" vom Bedürfnis umfassten") Zweck.

 

Es ist mitunter gespenstisch, wie realitätsfern Gesetze werden können, wenn sie nur "klar genug" definiert sind.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb whaco:

Nochmal: „eine Erlaubnis zu Führen von Waffe bedarf nicht…….“

 

Da steht nichts von erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Waffen. Da steht „von Waffen“

 

Es scheint nicht um das "Führen" zu gehen, sondern um den "Umgang". Führen ist nur eine Möglichkeit des Umgangs. Und vor allem um den "Tatbestand" der "tatsächlichen Gewalt" über die entsprechenden Waffen und Munition. Und das ist alles U18 auf einen zugelassenen Schießstand begrenzt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb de enig echte:

Solche Abläufe kann nicht mal ich mir konstruieren, dafür langt mein gesunder Menschenverstand leider nicht aus. Danke das du mich gewarnt hast :appl:

Ob die wirklich passieren, ist völlig unwichtig. Was zählt ist die Möglichkeit. Nur darum geht es.

Geschrieben
6 hours ago, Pikolomini said:

Vielleicht hilft ja der normale Menschenverstand.

 

Als Sachbearbeiter würde ich in jedem Falle die Intention des Gesetzes im Auge behalten und danach handeln.

Das ist ja gerade das Problem mit unserem aktuellen Waffenrecht. Eine nüchterne Analyse von Außenstehenden würde wahrscheinlich zur Erkenntnis kommen, dass das deutsche Waffengesetz darauf abzielt, den illegalen Waffenbesitz zu fördern und deshalb selbst berechtigten und zuverlässigen Personen so viele Steine in den Weg legt wie möglich. DAS ist derzeit die einzige erkennbare "Intention" und im Sinne dieser Auslegung machen Regelungen wie diese leider Sinn. 

Bilder vom "Spielen" mit scharfen Waffen hochzuladen, auf denen auch noch Kinder zu sehen sind, zeugt aber auch nicht gerade vom "gesunden Menschenverstand". 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Es scheint nicht um das "Führen" zu gehen, sondern um den "Umgang". Führen ist nur eine Möglichkeit des Umgangs. Und vor allem um den "Tatbestand" der "tatsächlichen Gewalt" über die entsprechenden Waffen und Munition. Und das ist alles U18 auf einen zugelassenen Schießstand begrenzt.

 

Also, das Problem hierbei sehe ich wie folgt.

Das Gesetz ist da eigentlich recht klar formuliert. Führen im waffenrechtlichen Sinn = Die tatsächliche Gewalt ausüben. Da gibt es eigentlich keinen Interpretationsspielraum. Das Gesetz ist geschrieben, wie es geschrieben ist und da steht, auch auf die Gefahr hin mich zu Wiederholen:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
 
 

 

Aus meiner persönlichen Sicht, die nicht richtig sein muss, ich bin ja auch kein Jurist, wenn ich jemanden die Erlaubnis erteile, in meiner Wohnung die tatsächliche Gewalt auszuüben, erfordert dies gemäß keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Die tatsächliche Gewalt auszuüben erfordert, dass es "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" erfolgt.

Ich als Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) erlaube also, dass z.B. ein Schützenkamerad, der noch keine WBK in Besitz hat, aber seine Sachkunde erfolgreich abgelegt und die Prüfung bestanden hat, in meinem Beisein und unter meiner Aufsicht, z.B. Trockentraining zu betreiben.

Trockentraining = Vertiefen des sicheren Umgangs mit einer Waffe und Vertiefung schießsportlicher Fähigkeiten. Wie beim Fußballer oder Radsportler das Bolzen auf dem Bolzplatz oder das Radfahren auf dem Rollentraining zum Training dazugehört, gehört das Trockentraining beim Sportschützen zum schießsportlichen Bedürfnis dazu.

 

Das Gesetz ist wie gesagt recht klar formuliert und begrenzt es eben nicht nur auf die Schießstätte, sondern auf die eigene Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum (also das eingefriedete Grundstück).

 

Ich spreche jetzt nicht von Kindern im Umgang mit Munition, sondern rein über den Umgang mit einer Waffe.

 

Wie ich auch schon geschrieben hatte, streite ich nicht ab, dass einige Juristen das anders interpretieren, leider auch Richter. Jörg`s Verweis, dass es sich nur auf erlaubnisfreie Waffen bezieht, erkenne ich da auch nicht, dass z.B. Signalwaffen explizit weiter untern eine eigene Erwähnung finden.

 

Zitat
4.
eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
5.
eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist;

 

Auch wenn hier bestimmte Verwendungszwecke erwähnt werden, so findet sich im zuerst zitierten Gesetzestext kein Verweis auf freie/erlaubnisfreie Waffen.

 

Die schiere Dummheit desjenigen, der Bilder von den Kindern veröffentlicht, wie sie mit scharfer Munition hantieren, etc. naja, da fehlt mir jedwedes Mitleid. Ist am Ende genau das gleiche, wenn ich ein minderjähriges (unter 18) Kind auf einer Schießstätte eine .357 Magnum oder eine Glock in die Hand gebe, es fotografiere und in den sozialen Medien veröffentliche. Wenn mir dann alles weggenommen wird, bin ch selber schuld.

 

Aber, wir drehen uns hier im Kreis, da eben jeder die Gesetze unterschiedliche liest und interpretiert, auch dann, wenn sie eigentlich recht klar und einfach formuliert sind.

Es zeigt aber auch deutlich auf, dass Deutschland ein massives Problem hat, Gesetze zum einen klar und unmissverständlich zu formulieren und zum anderen sie so zu formulieren, dass sie eben keinen Raum für falsche Interpretation lassen.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb JoergS:

Das ist ja gerade das Problem mit unserem aktuellen Waffenrecht. Eine nüchterne Analyse von Außenstehenden würde wahrscheinlich zur Erkenntnis kommen, .....

 

Und das wird auch genau der Grund sein, weshalb bislang vermieden wurde, eine neutrale Evaluierung des bestehenden WaffG durchführen zu lassen, und von anderen Gesetzen.

 

Es würde dann zu Tage kommen, dass die Gesetzgeber Gesetze verabschieden, die in großen Teilen eben nicht die Intension des Gesetzes erfüllen.

In meinen Augen wird es auch genau deswegen keine neutrale Evaluierung des bestehenden WaffG geben.

Geschrieben
8 hours ago, kulli said:

Also ich denke der Sportschütze hatte da mehr Glück als Verstand. 

 

Warum? Was kann der Sportschütze dafür, wenn dem sein Frauchen an Laptoptasche was macht? Allerdings und ich schätze auf das wolltest Du hinaus, klingt es für mich ein wenig nach Schutzbehauptung, nachdem da jemand ins Fettnäpfchen getreten ist. 

Nur stellt sich da halt dann auch die Fragen a) wie sicherheitsrelevant und vor allem b) wie (vor)aussagekräftig (da ja der Verlust der der Zuverlässigkeit, als eine Art Voraussage inwiefern sich die Person an Regeln/Gesetze/Verordnungen hält zu sehen ist) das Ganze überhaupt ist?

 

bj68

Geschrieben

Ich habe dazu alles gesagt und möchte hier nur jeden warnen. Gebt Eure Waffen nicht in die Hände von unberechtigten Personen, jedenfalls nicht außerhalb eines Schießstands. Ihr riskiert Eure WBK. 

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