Zum Inhalt springen
IGNORED

Verfahren gegen Waffensammler von der Westküste eingestellt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist ne vertrackte Situation das Ganze.

 

Da hier möglicherweise rechtswidrig Beweismittel vernichtet worden sind, kann hier weder strafrechtliche Schuld festgestellt werden, noch kann der Beschuldigte die möglicherweise erhobenen Zweifel gegen ihn entkräften.

 

Damit müsste für ihn auch im Verwaltungsverfahren im Sinne des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten Recht gegeben werden.

 

Falls er sich-  wie Uwe schon sagte - tatssächlich mit der Einziehung einverstanden erklärt hat - wohl allein aus praktischen Gründen verständlich- dann wirds jedoch schwierig, die Sachen wiederzubekommen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb JDHarris:

Damit müsste für ihn auch im Verwaltungsverfahren im Sinne des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten Recht gegeben werden.

Nur gibt es diesen Grundsatz so im Verwaltungsverfahren nicht.

Ich wüsste zu gerne, ob mittlerweile tatsächlich bewiesen werden konnte, dass er Dinge besaß die er nicht hätte besitzen dürfen, oder ob die Einstellung nun ein Versuch ist unter "Drohung" mit höherer Strafe die tatsächliche Beweiserhebung und Verurteilung, und damit auch die Überprüfbarkeit durch eine weitere Instanz, zu umgehen.

Geschrieben

Der Kern ist doch nur:

- wen hat es erwischt

- welche Bedeutung hat diese Person

 

 Der Sammler der seinen letzten Cent in seine Sammlung steckt wird versuchen am billigsten aus dem Verfahren zu kommen.

Wenn ich natürlich nicht weiß wohin mit meinem Geld sieht das doch anders aus. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ChrissVector:

Nur gibt es diesen Grundsatz so im Verwaltungsverfahren nicht.

Ich wüsste zu gerne, ob mittlerweile tatsächlich bewiesen werden konnte, dass er Dinge besaß die er nicht hätte besitzen dürfen, oder ob die Einstellung nun ein Versuch ist unter "Drohung" mit höherer Strafe die tatsächliche Beweiserhebung und Verurteilung, und damit auch die Überprüfbarkeit durch eine weitere Instanz, zu umgehen.

Auch im Verwaltungsverfahren muss die Möglichkeit gegeben werden, Vorwürfe auch entkräften zu können. Wenn dies nun aufgrund schwerwiegender Fehler bei der Dokumentation einer Behörde nicht mehr möglich ist, dann ist das schon nachzufragen.

Hier wäre jetzt in der Tat interessant, mit welcher Begründung das Verfahren nach 153 II StpO tatsächlich eingestellt wurde.

 

Grundsätzlich ist der Fall aber wiedermal ein Beweis dafür, wie reformierungsbedürftig das WaffG ist. Wenn Waffenbehörden ihre Arbeit nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt machen können, ( u.a. weil sie jetzt Altagsgegenstände verwalten sollen) dann muss das schnell geändert werden.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JDHarris:

Falls er sich-  wie Uwe schon sagte - tatssächlich mit der Einziehung einverstanden erklärt hat

Hörensagen:
Hat er nach meinem Kenntnisstand nicht. Im Gegenteil hat er sich -erfolglos- um eine Verwertung durch Waffenhändler bemüht.

Der Verwertung durch einen lokalen Waffenhändler hat die Behörde widersprochen, weil dieser nicht über genügend Lagerkapazität verfügt haben soll. Daran, dass man das auch Los-weise hätte abwickeln können, hat man nicht gedacht.

Aktuell kümmert sich ein Waffenhändler mit extremen Lagerkapazitäten um die Angelegenheit. Wer die T-online+Panorama Beitrage kennt, weiß, wer es ist...

 

Wie das Ganze zu beurteilen ist, werden wir in ein paar Jahren wissen, wenn der Entschädigungsprozess beendet ist.

 

frogger

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Hörensagen:

Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken.
Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch)

Wie dem auch sei, das Thema ist jetzt komplett durch - da kommt nix mehr.

 

Das Entschädigungsverfahren ist am Laufen. Das entschädigt werden muss, ist wohl schon klar. Streitpunkt ist aber auf jeden Fall der Wert der vernichteten Waffen.

Wobei es schwierig wird, den Wert der vernichteten Waffen zu taxieren. Die sind ja nicht mehr da...

Es zeichnet sich ab, dass die Waffen, die noch in Beschlagnahme sind, wohl umfänglich zur Verwertung freigegeben werden sollen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Hörensagen:

Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken.
Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch)

 

 

Definitiv strafrechtliche... oder doch eher verwaltungsrechtliche...?

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Ah, der Sündenbock ist also gefunden, ein Beamter der mittlerweile außer Dienst ist, und trotz der Möglichkeit sehr wahrscheinlich nur wegen dieser "Kleinigkeit" nicht seine Pensionsansprüche verlieren wird...

Dass da mindestens noch eine hand voll weiterer Beteiligter Scheiße gebaut und sich damit wahrscheinlich ebenso strafbar gemacht haben kann man dann ja ausblenden...

 

Ich bin auf den Ausgang gespannt, der Fall ist ja mittlerweile das Paradebeispiel für bewusstes "Versagen" einer Waffenbehörde und die bereitwillige Hilfeleistung der Polizei und Staatsanwaltschaft dabei.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Stefan Klein:

Wenn möglicherweise Akten manipuliert und Waffen/-teile unterschlagen wurden, dann darf man schon Aufklärung erwarten.

Aber nicht in Ihrer Demokratie!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Stefan Klein:

Wenn möglicherweise Akten manipuliert und Waffen/-teile unterschlagen wurden, dann darf man schon Aufklärung erwarten.

:rofl: Tja, die Wohlverhaltenspflicht! ICH muß das nicht glauben und nach der Vorgeschichte noch viel weniger. 

 

Trennung

 

Weiß man denn welches eigene Interesse der bei t - online "gelobte" Polizist hatte? Gleiches Sammelgebiet? WHL? Schwager mit WHL? Zu Gunsten einer Lehrmittelsammlung oder oder? Die Vorwürfe - und das von t-online - sind ja schon knackig.

 

Aber eines glaube ich ganz fest: Der Steuerzahler wird für die ganze ******* bezahlen. :kotz: Erzieherischer Wert null.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.