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IGNORED

Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen


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Geschrieben

Moin zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Sportschützenbedürfnis (§ 14 III WaffG). Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied in einem anerkannten Schützenverein. Nun möchte ich meine erste Waffe kaufen und eine entsprechende WBK beantragen. Da ich 21 Jahre alt bin möchte ich zunächst "nur" eine .22lr Sportpistole erwerben. Das Gesetz bietet zwei alternativen für das Bedürfnis. Einmal innerhalb von 12 Monaten einmal im Monat schießen (mit Nachweis natürlich) oder innerhalb von einem Jahr 18 mal. Kann ich mit der zweiten alternative auch in 6 Monaten bspw. die 18 mal vollhaben und dann den Antrag stellen? Oder müssen die 12 Monate zwangsläufig verstreichen?

 

Als erste Pistole habe ich die GSG 1911 Target im Sinn (nicht die beste für Präzision aber sie gefällt mir sehr gut). Sie arbeitet wohl am besten mit .22 HV. Diese High Velocity Munition überschreitet ja die Energie von 200 Joule. Bekomme ich diese Waffe dann dennoch auf meine WBK oder ist das kritisch mit meinem Alter (21 Jahre). Ein ärztliches Gutachten wollte ich nicht unbedingt machen. Oder muss ich nach einer "normalen" .22lr Waffe suchen? 

 

Vielen Dank im Voraus!

Geschrieben

Die meisten dieser Fragen werden nach deinem Sachkundelehrgang beantwortet sein..

vor 2 Stunden schrieb JustusLP:

Kann ich mit der zweiten alternative auch in 6 Monaten bspw. die 18 mal vollhaben und dann den Antrag stellen? Oder müssen die 12 Monate zwangsläufig verstreichen?

Insbesondere diese hier.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JustusLP:

Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied in einem anerkannten Schützenverein.

Die Dauer im Verein ist da eher zweitrangig, die Dauer im Verband ist ausschlaggebend.

vor 2 Stunden schrieb JustusLP:

Einmal innerhalb von 12 Monaten einmal im Monat schießen (mit Nachweis natürlich) oder innerhalb von einem Jahr 18 mal. Kann ich mit der zweiten alternative auch in 6 Monaten bspw. die 18 mal vollhaben und dann den Antrag stellen? Oder müssen die 12 Monate zwangsläufig verstreichen?

Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen, damit sind die 12 Monate erfüllt. Wie dann die Termine verteilt sind ist eher zweitrangig.

vor 2 Stunden schrieb JustusLP:

Diese High Velocity Munition überschreitet ja die Energie von 200 Joule.

Wer sagt das?

vor 2 Stunden schrieb JustusLP:

Oder muss ich nach einer "normalen" .22lr Waffe suchen? 

Es ist eine "normale" Waffe, es gibt keine .22lr <200J und .22lr >200J sondern nur eine .22lr die die vorgaben erfüllt.

 

Und ja, die Fragen sollte in einer Sachkunde geklärt werden. Der Hinweis darauf ist aber (wie in den meisten Fällen) etwas daneben. Wenn ich mir überlege ob ich Motorrad fahren möchte mache ich ja auch nicht sofort einen Führerschein sondern erst dann wenn ich mich entschieden habe das ich ein Motorrad haben fahren möchte.

Geschrieben

hi,

als eingang die frage: bist du auch in einem verband gemeldet ? wenn ja in welchem ?

 

was mich extrem verwundert: du schreibst, dass du seit mehreren jahren in einem verein aktiv bist.  da unterhält man sich doch mit den schützenkollegen über gott und die welt und ganz besonders das thema waffen und waffengesetz.  das dürften die von dir genannten fragen eigentlich automatisch beantwortet werden ?

 

oder sprecht ihr nicht miteinander ?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen

 

Nicht ganz richtig. Im BDS LV4 reichen 9 Monate wenn du 12 Monate im Verein bist.

 

@TE rein theoretisch kannst du die 18x auch an 18 Tagen nacheinander schießen wenn du 12 Monate im Verein bist. Es soll aber Behörden geben die da Stunk machen. 18x in 4 oder 5 Monaten sollte aber auf jeden Fall gehen.

 

So als Tipp: Lass das mit der GSG. Alu oder Druckgusskniffte. Und hast die schon mal auseinander genommen? Wenn du keine Kohle für was vernünftiges hast, auch nicht in absehbarer Zeit und keine Ansprüche an Präzi hast, nimm ne Glock 44. Mit HV läuft die. Ansonsten guck nach was gebrauchtem. Ne X Esse oder Ruger Mark xx.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Handgunner:

hi,

als eingang die frage: bist du auch in einem verband gemeldet ? wenn ja in welchem ?

 

was mich extrem verwundert: du schreibst, dass du seit mehreren jahren in einem verein aktiv bist.  da unterhält man sich doch mit den schützenkollegen über gott und die welt und ganz besonders das thema waffen und waffengesetz.  das dürften die von dir genannten fragen eigentlich automatisch beantwortet werden ?

 

oder sprecht ihr nicht miteinander ?

 

Hab ich mich auch gefragt. Habe mir dann den klassischen alte Männer DSB Verein auf dem Land vorgestellt, die ihm sagen das er erstmal 5 Jahre Luftpistole schießen muss und danach gibt es VIELLEICHT eine GSP.

Geschrieben

Das Thema mit der Mitgliedschaft im Verband ist ja nun nicht mehr neu. Dort sollte er ebenfalls gemeldet sein. 

 

Wenn ich an meine eigene Sachkunde und die Infos vom Stammtisch zurückdenke ist es ehrlich gesagt ganz positiv wenn er hier und nicht dort fragt. Ich habe in meinem Sachkundekurs damals zwar gelernt eine CZ-Pistole zu zerlegen, aber nicht wie ich die Nachweise für eine WBK richtig erbringe. Eine 1911 zu zerlegen, oder einen Selbstlader sicher zu entladen habe ich dort auch nicht gelernt, weil Sportschützen sowas nicht brauchen.

Geschrieben (bearbeitet)

Also wenns um Modellvorschläge geht, Ruger Mark IV. Da gibt es genügend Varianten für alle. Sogar mit einem Griffstück welches der 1911 ähnelt.

 

Aber wir kommen vom Thema ab...

Bearbeitet von Thomas St.
Offtopic Ermahnung
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb farmer3:

Das gibt das Gesetz gar nicht her, oder wo soll da das Schlupfloch sein ?

 

Dann wird der LV4 wohl was illegales machen. Du wirst es ja bestimmt besser wissen!

 

Tante Edith sagt:

 

Regelungen des BDS. Der Gesamtvorstand des BDS hat anlässlich seiner Sitzung am 05.06.2005 in Kassel bundeseinheitlich nachstehende Regelungen hinsichtlich von Wartezeiten getroffen. Mitglieder die ausschließlich dem BDS als anerkanntem Verband angehören, müssen vor Antragstellung bereits 9 Monate dem BDS als Mitglied gemeldet sein. Sollten anrechnungsfähige Zeiten eines anderen anerkannten Verbandes vorliegen, so ist mindestens eine Mitgliedschaft von 4 Monaten im BDS erforderlich. Die Zeiten in dem anderen Verband müssen durch eine Bescheinigung dieses Verbandes nachgewiesen werden.

 

Es gilt also nicht nur im LV4.

 

Landesverband 4

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Nach 9 Monaten zur WBK geht nicht. Wenn er vorher 3 Monate in einem Verein war mag das machbar sein. Aber von 0 auf WBK in 9 Monaten sieht das Gesetz für Sortschützen nicht vor. Das mit den 4 Monaten, wenn die 12 Monate anderweitig erfüllt sind , ja. So bin ich an meine erste Waffe über den BDS gekommen. Wobei mir da auch andere Vorgaben gemacht werden wollten. Von wegen 12 Monate BDS, weil ich ja vorher keine HA LW geschossen habe............Gut das ich da vor eintritt in den BDS Verein nachgefragt habe, dann konnte ich noch zu einem " normalen "BDS Verein gehen, wo ich jetzt schon 13 Jahre zufriedenes Mitglied bin. Und nach 4 Monaten meinen HA bekam......

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Nach 9 Monaten zur WBK geht nicht.

 

Also macht der gesamte BDS was falsch?

Ich finde nur das man 12 Monate in einem Verein sein muss...........der einem Verband angehört. Wo steht das man im Verband auch 12 Monate sein muss?

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“
entweder
• Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS
 die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt
oder
• das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS, aber noch keine
12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS Verein)
 die Bedingungen des § 14 Abs. 3 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestä-
tigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen.
oder
• Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem
anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS
 die Bedingungen des § 14 Abs. 3 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch
ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich

 

 

Quelle

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb callahan44er:

Dann macht der LV8 da was, was der Bundesvorstand anders entschieden hat.

 

Wenn der LV 8 das so macht, was ich nicht glaube, dann würde er etwas anderes machen als der Gesetzgeber entschieden hat. Von 0 auf WBK in 9 Monaten geht nicht. Egal welcher Verband/LV . Oder die haben eine Gesetzeslücke gefunden, die sonst noch keiner gefunden hat. Irgendwas muss vor den 9 Monaten noch sein, mindestens für 3 Monate.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Wenn der LV 8 das so macht, was ich nicht glaube, dann würde er etwas anderes machen als der Gesetzgeber entschieden hat. Von 0 auf WBK in 9 Monaten geht nicht. Egal welcher Verband/LV . Oder die haben eine Gesetzeslücke gefunden, die sonst noch keiner gefunden hat. Irgendwas muss vor den 9 Monaten noch sein, mindestens für 3 Monate.

 

So wie ich das lese muss du 12 Monate im VEREIN sein der einem Verband angehört. Wo steht das man in diesem Verband auch 12 Monate sein muss?

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb callahan44er:

 

Dann wird der LV4 wohl was illegales machen. Du wirst es ja bestimmt besser wissen!

 

Tante Edith sagt:

 

Regelungen des BDS. Der Gesamtvorstand des BDS hat anlässlich seiner Sitzung am 05.06.2005 in Kassel bundeseinheitlich nachstehende Regelungen hinsichtlich von Wartezeiten getroffen. Mitglieder die ausschließlich dem BDS als anerkanntem Verband angehören, müssen vor Antragstellung bereits 9 Monate dem BDS als Mitglied gemeldet sein. Sollten anrechnungsfähige Zeiten eines anderen anerkannten Verbandes vorliegen, so ist mindestens eine Mitgliedschaft von 4 Monaten im BDS erforderlich. Die Zeiten in dem anderen Verband müssen durch eine Bescheinigung dieses Verbandes nachgewiesen werden.

 

Es gilt also nicht nur im LV4.

 

Landesverband 4

 

@de enig echte Da!

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