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IGNORED

Vorgehensweise beim KVR München bei Waffenverkauf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

seitdem ein Besuch bei der Waffenbehörde KVR München Stadt nicht mehr möglich ist, wird jetzt alles waffenrechtliche Online und per Post abgewickelt. 

 

Ich möchte meine Kurzwaffe an einen Vereinskollegen verkaufen und bräuchte einen Tipp, wie sowas Online-und WBK-Versand zum Austragen der Waffe abläuft.

 

Warum ich bei der Behörde nicht anrufe ? Erstens geht da tagelang keiner ran und zweitens, ihr wisst schon, kontaktmäßig ..... verbesserungswürdig.

 

Danke für Euer Feedback !

 

 

Geschrieben

Im Landkreis Rosenheim ist Online Meldung Angesagt. Man muß mit der Maus unterschreiben, da stand ich erstmal auf dem Schlauch, bis ich es kapiert habe.

Dann warten auf Rückmeldung, meist telefonisch,kann 3-4 Monate dauern, dann mit WBK vorbeikommen und EIN oder Austragen.

Geschrieben

Da kann ich ja noch richtig froh sein… online Erwerbsanzeige… wbk werfe ich im Amt ein und krieg die dann mitm kostenbescheid zurück geschickt. Wohlgemerkt in einem normalen Umschlag… also ich würd mir das net trauen

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb guardde:

Sorry, aber naive Antworten !!! Regt mich einfach auf. Natürlich hätte ich die WBK per Einschreiben mit Perso Ausweis erwartet.

moin,

naive antworten, die dich aufregen..... ?

wenn du die an das zuständige amt schickst, geht die übergabe auch nur an den zuständigen beamten, wenn der seinen ausweis vorlegt ?

wenn der im urlaub ist, geht der antrag mit wbk zurück ?

wenn die ( bearbeitet ) an dich zurückkommt, nimmst du urlaub und bleibst daheim ?

oder du bist nicht daheim und holst das ding dann  in der postfiliale vom damenfriseur ab..... ?

 

man kann alles  auf die spitze treiben, aber brauchts das ?

 

Geschrieben

Ich hatte bei den letzten Interaktionen mit dem KVR die Formulare und WBK per Einwurfeinschreiben zwecks Tracking an das KVR geschickt. WBK war normalerweise nach einer Woche per Behördenpost zurück. 

 

Gruß Vortex

Geschrieben

Also ein Einschreiben sollte man sich für ein Dokument das bei Verlust in den Bundesanzeiger muss find ich schon gönnen. Einmal wurde der Umschlag mit der wbk schon falsch eingeworfen und kam dann über den Nachbarn zu mir. 

Geschrieben
10 hours ago, Hunter375 said:

In was für einem Umschlag sollen sie die sonst versenden? Eine WBK ist nur ein Stück Papier.

Zumindest manche Behörden stellen Dokumente per Zustellungsurkunde (ZU, PZU, "gelber Brief") zu.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Shortcut:

für ein Dokument das bei Verlust in den Bundesanzeiger muss

Müssen WBK aber nicht, nur verlustige Pulverscheine tauchen dort auf...

 

Unser LK schickt WBK/Jagdscheine aber immerhin per Einwurf-Einschreiben. Als noch die Stadtverwaltung Waffenbehörde war, kam von dort alles per Normalbrief mit der Billigpost.

Bearbeitet von tt22
Geschrieben

Servus zusammen,

 

meine Behörde will die WBK etc. ebenfalls nur noch per Post. Wie du sie der Behörde zukommen lässt, ist ihnen egel (normaler Brief, Einwurfeinschreiben, persönlicher Einwurf etc.). Zurückkommt es auf dem normalen Postweg.

Wohne südlich von München, meine Behörde hat Vordrucke (Überlassen und Erwerb), die man herunterladen kann. Man kann dies allerdings auch per normalem Brief mit allen relevanten Daten (Käufer, Verkäufer, NWR etc.) machen.

 

Viele Grüße

Diomedes

Geschrieben

Ich werfe die WBK+Antrag immer direkt in den Briefkasten der Behörde ein, damit die auch sicher ankommt. Die Behörde schickt die dann ganz normal per Post im normalen Fensterumschlag zurück. Persönliches Erscheinen ist nicht erwünscht.

Geschrieben

So ist das bei meiner Behörde auch. Persönliches Erscheinen ist nicht mehr erwünscht. Ich werfe die Unterlagen auch immer direkt in den Briefkasten der Behörde. Zurück kommt das Ganze im Regelfall per Einwurfeinschreiben.

So wichtig scheinen die ganzen Erlaubnisdokumente aber eh nicht zu sein.

Aus dem Briefkasten der Behörde könnte man die die ganzen Dokumente einfach entnehmen (der ist viel zu klein und die Öffnung oben viel zu groß).

Aber immerhin hat man seine WBK im Allgemeinen innerhalb einer Woche wieder zurück (sofern keine neue Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich ist).

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