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Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen


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Geschrieben

Laut gestriger Pressemeldung wurde einem Kieler Schützenverein die Zuverlässigkeit und damit auch alle Vereinswaffen entzogen.

 

Wie kann so etwas passieren?

 

Wirkt sich das auch auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der dortigen Vereinsmitglieder aus?

 

 

Geschrieben

Ich würde sagen es kommt drauf an wegen was sie die Zuverlässigkeit verloren haben.

Wenn bekannt wurde, dass hier Bescheide und Nachweise gegen Gefallen ausgestellt wurden dann wird es mit Sicherheit auch jeden treffen der in diesem Verein seine Nachweise "geschossen" hat, denn das wird dann ziemlich sicher auch angezweifelt.

Schwieriges Thema.

Geschrieben
  Am 22.2.2025 um 09:33 schrieb WreckingBall:

Ich würde sagen es kommt drauf an wegen was sie die Zuverlässigkeit verloren haben.

Wenn bekannt wurde, dass hier Bescheide und Nachweise gegen Gefallen ausgestellt wurden dann wird es mit Sicherheit auch jeden treffen der in diesem Verein seine Nachweise "geschossen" hat, denn das wird dann ziemlich sicher auch angezweifelt.

Schwieriges Thema.

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Es könnte, nach meinen örtl. Informationen,ggf in die Richtung gehen.

Ein Jagdfreund von mir vor Ort horcht sich mal um.

 

Geschrieben (bearbeitet)

also laut dem Artikel geht es in Richtung einer nicht auffindbaren Vereinswaffe bei einer Kontrolle sowie Mängel an der Sicherheitsausstattung des Vereinsgeländes

Bearbeitet von ph4
Geschrieben (bearbeitet)

Hubertus ist einer der größten Schützenvereine in Kiel mit einer umfangreichen, inzwischen aber über 40 Jahre alten, unterirdischen Schießanlage. Anfang der 80er wurde in der Umgebung des Vereins ein Neubaugebiet ausgewiesen, was dem Verein die Möglichkeit eröffnete, dank umfangreicher Förderung die Stände unterirdisch zu verlegen.

 

LP/LG+KK
25+50 Meter GK (Es wird überwiegend nur Blei geschossen, auf jeden Fall keine Mantelgeschosse bei Langwaffen); jedenfalls war das mal so, als ich da als Gast geschossen hatte.

 

Der Verein ist verschrien für eine tiefgehende Vereinsmeierei und für eine zT nicht nachvollziebare Praxis bei waffenrechtlichen Befürwortungen.

Da ich aber nie Mitglied dort war und auch nicht mehr als 3x dort geschossen habe, ist alles bis auf die Bleigeschichte nur Hörensagen.

 

Ziat https://www.hubertus-kiel.de/index.php :

Der Verein..
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Schützenverein Hubertus-Kiel ist ein Vorzeige-Sportschützenverein, der nicht nur der Gesetzgebung folgt, sondern der Gesellschaft offen gegenüber tritt.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
  Am 22.2.2025 um 09:06 schrieb GermanKraut:

Laut gestriger Pressemeldung wurde einem Kieler Schützenverein die Zuverlässigkeit und damit auch alle Vereinswaffen entzogen.

 

Wie kann so etwas passieren?

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In dem man den selbstständigen Zugriff auf die Vereinswaffen unberechtigten, also irgendjemandem außer den in die Vereins-WBK eingetragenen verantwortlichen Personen nach § 10 Abs. 2 einräumt....

 

 

  Am 22.2.2025 um 09:06 schrieb GermanKraut:

 

Wirkt sich das auch auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der dortigen Vereinsmitglieder aus?

 

 

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Überhaupt nicht. Es wird ja nicht dem "Verein" sondern die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bzw. einer von denen wird in frage gestellt. 

Geschrieben
  Am 22.2.2025 um 14:28 schrieb ASE:

... Überhaupt nicht. Es wird ja nicht dem "Verein" sondern die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bzw. einer von denen wird in frage gestellt. 

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Das mag so sein, aber wenn diese verantwortlichen Personen entgegen der Realität Bescheinigungen über ausreichende Beteiligung am Sportlichen Schießen (12x pro Jahr regelmäßig, 18x unregelmäßig) ausgestellt haben sollten, geht es auch den Mitgliedern an den Kragen, mit Sicherheit.

 

Klaas

Geschrieben
  Am 22.2.2025 um 14:28 schrieb ASE:

dem man den selbstständigen Zugriff auf die Vereinswaffen unberechtigten, also irgendjemandem außer den in die Vereins-WBK eingetragenen verantwortlichen Personen nach § 10 Abs. 2 einräumt....

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Also ich habe hier ein Schreiben meiner Behörde das auch andere als die, die in der VWBK stehen, die V Waffen ausgeben dürfen. 

Geschrieben

Ja, solange eine der verantwortlichen Personen anwesend ist, als Besitzdiener nach § 12 Abs. 1 Nr. 3b

 

Selbständiger Zugang ist nicht zulässig. Und das ist gerichtsfest.

Geschrieben
  Am 22.2.2025 um 20:12 schrieb Thamiel:

Nö, nur den Leuten, denen diese fragwürdigen Bescheinigungen ausgestellt wurden.

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Im Zweifelsfall wären das dann aber alle, die den "Stempel" der austellenden Person auf ihren Schießnachweisen haben, unabhängig davon, ob die dann wirklich korrekt ausgestellt wären oder nicht.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.2.2025 um 15:04 schrieb GermanKraut:

 

Im Zweifelsfall wären das dann aber alle, die den "Stempel" der austellenden Person auf ihren Schießnachweisen haben, unabhängig davon, ob die dann wirklich korrekt ausgestellt wären oder nicht.

 

 

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Die oben beschriebenen Vorwürfe haben mit Schießnachweisen gar nichts zu tun. Wenn der, der mir regelmäßig nach dem Schießen seinen Stempel und die Unterschrift in mein Schießbuch knallt, im Supermarkt das Bezahlen vergisst, hat das mit meinem Bedürfnisnachweis gar nichts zu tun.

Bearbeitet von msk
Geschrieben
  Am 23.2.2025 um 19:01 schrieb msk:

 

Die oben beschriebenen Vorwürfe haben mit Schießnachweisen gar nichts zu tun. Wenn der, der mir regelmäßig nach dem Schießen seinen Stempel und die Unterschrift in mein Schießbuch knallt, im Supermarkt das Bezahlen vergisst, hat das mit meinem Bedürfnisnachweis gar nichts zu tun.

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Wenn derjenige, der Dir regelmäßig nach dem Schießen seinen Stempel und seine Unterschrift in Dein Schießbuch knallt, bei einigen anderen das auch macht, ohne dass die allerdings regelmässig schießen, kann sich das sehr wohl sehr negativ auf Deinen Bedürfnisnachweis auswirken.

Geschrieben
  Am 23.2.2025 um 20:21 schrieb GermanKraut:

 

Wenn derjenige, der Dir regelmäßig nach dem Schießen seinen Stempel und seine Unterschrift in Dein Schießbuch knallt, bei einigen anderen das auch macht, ohne dass die allerdings regelmässig schießen, kann sich das sehr wohl sehr negativ auf Deinen Bedürfnisnachweis auswirken.

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Darum geht es hier aber nicht, sondern laut ASE um den Zugriff auf Vereinswaffen.

Geschrieben (bearbeitet)

 

 

  Am 22.2.2025 um 20:30 schrieb ASE:

Ja, solange eine der verantwortlichen Personen anwesend ist, als Besitzdiener nach § 12 Abs. 1 Nr. 3b

 

Selbständiger Zugang ist nicht zulässig. Und das ist gerichtsfest.

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Interessant. Hab ich wie gesagt eine andere Aussage der Behörde. Macht ja nur bedingt Sinn wenn die, die in der WBK stehen auch da sind.

Meine Frage war auch ob diese Person das eigenständig darf, dies wurde schriftlich bestätigt. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
  Am 23.2.2025 um 21:03 schrieb GermanKraut:

 

Bei solchen Sachen fangen die Ermittlungsbehörden recht tief an zu graben.

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Sorry, aber das ist doch nur Geraune. 

Besser bei den Fakten bleiben. Es geht offenbar um den Zugriff auf Vereinswaffen, das hat nichts mit Schießnachweisen zu tun.

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