Zum Inhalt springen
IGNORED

Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Laut gestriger Pressemeldung wurde einem Kieler Schützenverein die Zuverlässigkeit und damit auch alle Vereinswaffen entzogen.

 

Wie kann so etwas passieren?

 

Wirkt sich das auch auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der dortigen Vereinsmitglieder aus?

 

 

Geschrieben

Ich würde sagen es kommt drauf an wegen was sie die Zuverlässigkeit verloren haben.

Wenn bekannt wurde, dass hier Bescheide und Nachweise gegen Gefallen ausgestellt wurden dann wird es mit Sicherheit auch jeden treffen der in diesem Verein seine Nachweise "geschossen" hat, denn das wird dann ziemlich sicher auch angezweifelt.

Schwieriges Thema.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb WreckingBall:

Ich würde sagen es kommt drauf an wegen was sie die Zuverlässigkeit verloren haben.

Wenn bekannt wurde, dass hier Bescheide und Nachweise gegen Gefallen ausgestellt wurden dann wird es mit Sicherheit auch jeden treffen der in diesem Verein seine Nachweise "geschossen" hat, denn das wird dann ziemlich sicher auch angezweifelt.

Schwieriges Thema.

Es könnte, nach meinen örtl. Informationen,ggf in die Richtung gehen.

Ein Jagdfreund von mir vor Ort horcht sich mal um.

 

Geschrieben (bearbeitet)

also laut dem Artikel geht es in Richtung einer nicht auffindbaren Vereinswaffe bei einer Kontrolle sowie Mängel an der Sicherheitsausstattung des Vereinsgeländes

Bearbeitet von ph4
Geschrieben (bearbeitet)

Hubertus ist einer der größten Schützenvereine in Kiel mit einer umfangreichen, inzwischen aber über 40 Jahre alten, unterirdischen Schießanlage. Anfang der 80er wurde in der Umgebung des Vereins ein Neubaugebiet ausgewiesen, was dem Verein die Möglichkeit eröffnete, dank umfangreicher Förderung die Stände unterirdisch zu verlegen.

 

LP/LG+KK
25+50 Meter GK (Es wird überwiegend nur Blei geschossen, auf jeden Fall keine Mantelgeschosse bei Langwaffen); jedenfalls war das mal so, als ich da als Gast geschossen hatte.

 

Der Verein ist verschrien für eine tiefgehende Vereinsmeierei und für eine zT nicht nachvollziebare Praxis bei waffenrechtlichen Befürwortungen.

Da ich aber nie Mitglied dort war und auch nicht mehr als 3x dort geschossen habe, ist alles bis auf die Bleigeschichte nur Hörensagen.

 

Ziat https://www.hubertus-kiel.de/index.php :

Der Verein..
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Schützenverein Hubertus-Kiel ist ein Vorzeige-Sportschützenverein, der nicht nur der Gesetzgebung folgt, sondern der Gesellschaft offen gegenüber tritt.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb GermanKraut:

Laut gestriger Pressemeldung wurde einem Kieler Schützenverein die Zuverlässigkeit und damit auch alle Vereinswaffen entzogen.

 

Wie kann so etwas passieren?

 

In dem man den selbstständigen Zugriff auf die Vereinswaffen unberechtigten, also irgendjemandem außer den in die Vereins-WBK eingetragenen verantwortlichen Personen nach § 10 Abs. 2 einräumt....

 

 

vor 5 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Wirkt sich das auch auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der dortigen Vereinsmitglieder aus?

 

 

 

Überhaupt nicht. Es wird ja nicht dem "Verein" sondern die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bzw. einer von denen wird in frage gestellt. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

... Überhaupt nicht. Es wird ja nicht dem "Verein" sondern die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bzw. einer von denen wird in frage gestellt. 

Das mag so sein, aber wenn diese verantwortlichen Personen entgegen der Realität Bescheinigungen über ausreichende Beteiligung am Sportlichen Schießen (12x pro Jahr regelmäßig, 18x unregelmäßig) ausgestellt haben sollten, geht es auch den Mitgliedern an den Kragen, mit Sicherheit.

 

Klaas

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

dem man den selbstständigen Zugriff auf die Vereinswaffen unberechtigten, also irgendjemandem außer den in die Vereins-WBK eingetragenen verantwortlichen Personen nach § 10 Abs. 2 einräumt....

 

Also ich habe hier ein Schreiben meiner Behörde das auch andere als die, die in der VWBK stehen, die V Waffen ausgeben dürfen. 

Geschrieben

Ja, solange eine der verantwortlichen Personen anwesend ist, als Besitzdiener nach § 12 Abs. 1 Nr. 3b

 

Selbständiger Zugang ist nicht zulässig. Und das ist gerichtsfest.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.