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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung


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Geschrieben

Hallo,

 

angenommen ich benötige für einen anderen Handschutz, ein Zweibein oder Ähnliches einem Feststellungsbescheid zur sportlichen Nutzung.

Wäre dieser nur für mich bzw meine Waffe gültig oder auch für befreundete Schützen mit exakt dem gleichen Setup? 

Hat hierzu vielleicht jemand Erfahrungen?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sgalbauc:

angenommen ich benötige für einen anderen Handschutz, ein Zweibein oder Ähnliches einem Feststellungsbescheid zur sportlichen Nutzung.

Stellt sich schon die Frage wofür du den als Schütze konkret benötigen würdest.

Der Behörde gegenüber? Dem Verband gegenüber?

Bei einer Waffe mit exakt gleichem Setup würde die Feststellung, dass dieses nicht den Anschein erregt natürlich auch für Waffen von Personen gelten die nicht selbst Antragsteller waren. Problematisch ist eher nachzuweisen, dass es exakt die gleichen Teile sind, soweit ich weiß werden Einzelteile nicht explizit im Bescheid aufgeführt.

Geschrieben (bearbeitet)

Das selbe hatte ich mal beim BKA direkt angefragt: Prinzipiell gilt der Bescheid für denjenigen, der oben als Person auf dem Bescheid draufsteht. 

Es kommt nun drauf an, ob ein RO bei einem Wettkampf das gelten lässt, wenn eine andere Person diesen BKA-Bescheid ebenfalls nutzt.

Problem: Der Einzel-Bescheid gilt nur für die exakt im Bescheid beschriebene und bebilderte Waffe.

Wer ganz sicher gehen will, lässt sich einen Bescheid ausstellen. Kostet halt EUR 232,-

Bearbeitet von geissi
Geschrieben (bearbeitet)

Will den Thread nicht kapern, habe zu der Bescheiderstellung aber ein paar Fragen zur praktischen Durchführung. Kosten stehen ja oben schon. Ggf. haben Geissi oder andere Teilnehmer ja eigene Erfahrungen.

 

Schickt man den Antrag formlos schriftlich oder per email mit Bildern und einer kurzen Erklärung zur Waffe, oder wollen die die ganze Waffe vor Ort haben? Kann man den Antrag "noch zurückziehen", wenn der SB in Aussicht stellt, dass er negativ ausfallen wird?

 

Hintergrund ist der, dass die Kriterien nun scheinbar lockerer gewertet werden, wenn man sich mal 9mm-AR-Klone anschaut, welche Bescheide bekommen haben. So z.B. BTS 9mm Sport oder Schmeisser AR15-9 Sport S, wo 16´´ Lauflänge unterschritten werden UND Schubschaft UND Kompensator vorhanden sind...

 

Ich habe eine (jagdlich erworbene) ProArms MK3 in 9mm mit Schubschaft und Birdcage-ähnlichem Kompensator (keine Öffnungen nach unten), bei welcher ich den gelochten Vorderschaft mittels einer eingeschrumpften Aluhülse verschlossen habe. Mit offenem Handschutz (und 2014 vermutlich auch wegen des Schafts und Komp.) bekam er die Freigabe zum sportlichen Schießen noch nicht. Mir würde ein solcher Zettel aber den Erwerb einer weiteren Waffe auf Überkontigent ersparen...

 

 

Bearbeitet von schopy
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb schopy:

Kompensator

Kompensator ist kein Merkmal der Kriegswaffenähnlichkeit, sondern Mündungsfeuerdämpfer. 

Die "aktuell" in der Praxis wohl entscheidenen Merklmale sind insbesondere der geschlossene Handschutz, das Magazin in Relation zur Länge des Pistolengriffs, und vor allem eben der "Gesamteindruck". Aber um so mehr wird mittlerweile deutlich wie sinnlos diese ganze Regelung ist.

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Das hilft mir sehr.
Also wäre es genaugenommen selbst bei gleicher Ausstattung für jeden einzelnen Schützen notwendig, ein eigenes Dokument zu haben.

Die andere Alternative wäre vermutlich dies als Händler anzustoßen? Denn die Bescheide der Händler bzw. Importeure haben ja Gültigkeit für jeden der diese Waffe, respektive dieses Setup, erwirbt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sgalbauc:

Denn die Bescheide der Händler bzw. Importeure haben ja Gültigkeit für jeden der diese Waffe, respektive dieses Setup, erwirbt.

Wieso das?

Die Händler/Importeure verkaufen die Waffen zwar zusammen ausgedrucktem Bescheid, aber im Grunde gibt es keinen Grund warum für "gewerbliche" Bescheide etwas anderes gelten sollte als für "private" Bescheide.

Einzelne Textbausteine weichen zwar ab und die Vollauto-Fähigkeit wurde zwar zusätzlich geprüft (falls überhaupt eine Musterwaffe vorgelegt wurde) aber bzgl. Anschein, um den es dir ja geht, sind auch da die Einzelteile nicht haarklein genannt...

 

vor 6 Minuten schrieb sgalbauc:

Also wäre es genaugenommen selbst bei gleicher Ausstattung für jeden einzelnen Schützen notwendig, ein eigenes Dokument zu haben.

Unbenommen meinem oberen Absatz:

Es wäre wenig schlüssig bei optisch gleichem Gesamteindruck einer Waffe dem einen Schützen mit sportlichem Bedürfnis die Teilnahme/Besitz damit zu erlauben, dem anderen aber nicht.

Wobei man mittlerweile aber nie wissen kann was draus gemacht wird...

 

Wenn man aber schon einen FB beantragen möchte um sicher zu sein würde ich wenigstens die 232,- gut anlegen und was ganz spezielles zusammenbauen mit importierten Teilen was sonst keiner hat, eben ein absolutes Einzelstück, aber das sollte selbsterklärend sein.

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