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IGNORED

CDU plant verschärfung des Waffenrechts über die EU


tuersteher

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On 10/12/2024 at 11:11 AM, karlyman said:

Die Anweisung steht ersichtlich im Kontext schwerer, organisierter Kriminalität.

 

In dem Kontext ist m.E. der genannte "Aktionsplan" zur Bekämpfung des Drogenhandels und von Feuerwaffen zu sehen. Solche "action plans against illicit firearms trade" sind nicht so neu.

 

Bevor da keine konkreten Details bekannt sind, die ein Erstrecken auf den Bereich LWB erkennen lassen, wäre ich da also zurückhaltend.

 

<Sarkasmus> Stimmt. Der Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität stand auch schon 2020 im Vordergrund. Dank dem Verbot normaler Magazine und zusätzlicher Schikanen für Feuerwaffenbesitzer wurde der Terror in Euriopa auch erfolgreich eingedämmt.</Sarkasmus>

 

D.h. wir sollten uns jetzt alle zurückhalten bis ein Gesetzentwurf mit weiteren Schikanen gegen Feuerwaffenbesitzer vorliegt und es dann - wieder - zu spät ist?! Klingt nach einer erfolgversprechenden Srategie, die sich in den letzten 70 Jahren bewährt hat. Nicht.

 

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Die entsprechende Referatsmitarbeiter im Innenministerium und in der EU Kommission sind allerdings nicht dumm. Die lassen einfach nichts raus bis es dann zu spät ist. Ich empfehle, sich die entsprechenden aktuellen Anhörungen und Pressekonferenzen anzuschauen. Es werden niemals konkreten Informationen rausgegeben und Kritik wird gnadenlos weggebügelt und mit einem unverbindlichen "wir arbeiten intern an Änderungen" - was wohl mehr als Drohung aufzufassen ist - beantwortet.

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Am 12.10.2024 um 13:09 schrieb horidoman:

Brunner habe dafür zu sorgen, „daß das grundlegende Recht aller europäischen Bürgerinnen und Bürger, sich sicher zu fühlen, gewährleistet ist.“

 

Es geht also mal wieder um Gefühle. Warm anziehen! 

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Am 12.10.2024 um 00:41 schrieb tuersteher:

Anscheinend möchte die CDU - erneut - über den Hebel der EU eine weitere Verschärfung des Waffenrechts vorantreiben.

 

Hier die Anweisung von Frau von der Leyen and Herrn Brunner (Ressort Inneres und Migration):

 

Quelle: https://commission.europa.eu/document/download/ea79c47b-22f8-4390-a119-5115dc40fc3e_de?filename=Mission letter Brunner - DE.pdf

 

Damit dürfte die Anweisung und damit das Ziel der CDU klar sein: Keine Feuerwaffen in Privatbesitz. Klarer hätten die Grünen und die SPD es auch nicht mehr formulieren können.

Bitte präzisieren:

Ziel ist:

Keine Waffen in BÜRGERhände.

Beamte (hier gemeint: die Sesselpupser) und und deren Abfrass (z.B. Rechtsanwälte) sind davon natürlich ausgenommen. Es ist klar, dass Polizisten und Soldaten Waffen brauchen. Aber das wird dann in der nächsten Stufe geregelt.

Den Terroristen, Illegalen, Asylanten und sonstigen "Goldstückchen" werden Waffen aller Couleur zur Verfügung gestellt - legal. Sind ja per Definition keine "Bürger". Einfach mal die Gesetze (und Petitionen gegen die WaffG-Verschärfung) genauer lesen. Oder die gelebte Rechtspraxis: die Pariser Attentäter kauften die Waffen in Deutschland! War das legal? Egal, den Verkäufer hat keiner belangt, obwohl namentlich bekannt (ein Ex-Stasi-Mitarbeiter).

In der nächsten Stufe darf sich dann niemand mehr gegen Verbrechen wehren.

Und damit den Goldstückchen auch kein Härchen gekrümmt wird, bekommen sie noch staatliche Bodyguards zur Seite gestellt, die die Opfer festhalten wenn sie sich wehren sollten.

(Der Staat stellt heute schon Polizisten als Bodyguards für große ausländische Drogendealer ab.)

 

"Man leugnet das, was zutage liegt - nicht so sehr, um andere zu überzeugen, als um sich selbst zu beruhigen." -- Philippe Aries, Georges Duby: Geschichte des privaten Lebens 5: Vom Ersten Weltkrieg zur Gegenwart. S. 394.

Bearbeitet von Zakharias
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vor 2 Stunden schrieb tuersteher:

 

<Sarkasmus> Stimmt. Der Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität stand auch schon 2020 im Vordergrund. Dank dem Verbot normaler Magazine und zusätzlicher Schikanen für Feuerwaffenbesitzer wurde der Terror in Euriopa auch erfolgreich eingedämmt.</Sarkasmus>

 

D.h. wir sollten uns jetzt alle zurückhalten bis ein Gesetzentwurf mit weiteren Schikanen gegen Feuerwaffenbesitzer vorliegt und es dann - wieder - zu spät ist?! Klingt nach einer erfolgversprechenden Srategie, die sich in den letzten 70 Jahren bewährt hat. Nicht.

 

Das ist die übliche Strategie des linken Siffs:

Tat durch Täter -> Verbote für die potentiellen Opfer, eventuell noch Entschädigungszahlungen an die realisierten Opfer durch die potentiellen Opfer, die Täter werden nicht belangt oder gleich entschuldigt.

Läuft doch gut so bei:

- Attentaten/Anschlägen/politischen Verbrechen durch Ausländer -> Waffenverbote für die "Bürger", und die Bürger sind schuld an der Tat, weil ... blah-bla.

- Vergewaltigungen durch Ausländer (Nein es war kein Ausländer/Asylant, es war ein "Mann"; schuld sind die "Männer", also Einheimische; und die Opfer haben die Täter gezwungen sie ... sagen die Täter)

- auch bei Kindesmissbrauch durch Priester (die Gläubigen werden aufgefordert für die Opfer zu beten, weil die Opfer ja die Täter verführt hätten -> Täter-Opfer-Umkehr; evtl. Entschädigungszahlungen durch die Gläubigen oder den Staat aus Steuermitteln)

- Angriffskriege durch Sowjets (Russland wurde von der Ukraine gezwungen einzumarschieren... Propaganda läuft gut weil D von sowjetischen Agenten durchsetzt ist)

- ...

 

Überal derselbe Scheiß. Sollte mal jemand mit weiterem Horizon als ich intellektuell aufarbeiten und ein Essay verfassen.

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42 minutes ago, Zakharias said:

...

- Vergewaltigungen durch Ausländer (Nein es war kein Ausländer/Asylant, es war ein "Mann"; schuld sind die "Männer", also Einheimische; und die Opfer haben die Täter gezwungen sie ... sagen die Täter)

...

 

Egal ob Bürger oder nicht: Ein FDP Abgeordneter hat mir gegenüber mit dem Argument "Gewaltmonopol des Staates" tatsächlich versucht die Waffenverbotszonen zu verteidigen. Ich musste dann erst mal klarstellen, dass das Gewaltmonopol einen komplett anderen Hintergrund hat - nämlich die Blutrache bzw. "Auge um Auge", also die nachträgliche Selbstjustiz, zu vermeiden. Bei gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffen gilt (nur in der Theorie) immer noch die Notwehr (§ 32 StGB).

 

Den potentiellen Opfern jede Möglichkeit der Notwehr zu nehmen, ihnen gleichzeitig keinen staatlichen Personenschutz zukommen zu lassen und ihnen dann auch noch zu sagen, sie können ja "singen um den Täter zu verwirren (sic)" bzw. sie sollen sich "nicht wehren, um den Täter nicht zu verärgern (ebenfalls sic)" ist mehr als nur lächerlich. Dabei zeigt die Praxis, daß gerade bei Vergewaltigungen Täter eher vom Opfer ablassen, wenn die Opfer sich wehren. Das ist der klare emprische Nachweis, dass die Täter in diesem Fall Opfer suchen und keine Gegner.

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vor 2 Stunden schrieb JuergenG:

Sitzung des Innenausschusses

Du weißt schon dass dort der MdB Josef Oster für die CDU aus dem Wahlkreis Koblenz sitzt....

 

Seine Äußerungen und Abstimmungen der Vergangenheit sind dokumentiert....siehe letzte Waffenrechtsverschärfung!!!

 

Auf gut Deutsch: kein Freund der LWB und Aalglatt....

Der ist ein Garant dafür, daß die LWB wieder so einen richtigen Tritt in den Allerwertesten bekommen!

 

 

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vor 19 Stunden schrieb tuersteher:

"Gewaltmonopol des Staates"

 

Laut Grundgesetz liegt das Gewaltmonopol beim Volk und nicht beim Staat (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) Die Ausübung der vollziehenden Gewalt ist dann wiederum den Staatsorganen übertragen. Das Gewaltmonopol lässt sich auf zwei Arten lesen:

1.) Es gibt nur drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative). Das heißt, dass es keine Warlords geben darf, die über ihr Territorium irgendeine Form von Macht ausüben oder auch, dass es keine Schattenjustiz gibt. Komischer Weise sehe ich nie irgendwelche Reflexpolitiker ausflippen, wenn mal wieder von Kalifat, Clan-Strukturen oder Friedensrichtern die Rede ist. Hier kann man auch an die Redewendung der Presse als vierte Gewalt ein Fragezeichen machen, denn das ist per GG ausgeschlossen.

2.) Die zweite Lesart ist die unmittelbare physische Gewalt. Die obliegt grundsätzlich Teilen der Exekutive. Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass z.B. in Notwehr- oder Nothilfesituationen auch ein Bürger diese physische Gewalt ausüben darf. Hier nun zu argumentieren, dass diese Gewaltausübung gegen das Gewaltmonopol verstoße, verdreht ja völlig die Situation, denn es ist ja gerade dieser Monopolist, der den einzelnen Bürger in diesen Situationen zur Ausübung von Gewalt ermächtigt hat. :rtfm:

 

Was aber viel wichtiger ist, ist die Denke dahinter: Wenn so ein Argument kommt, dann denkt der ja, Sportschützen, Jäger, Sammler, usw. hätten ihre Waffen, um damit Tätigkeiten des Gewaltmonopols durchzuführen. Jedwede Lobbyarbeit muss - wenn sie erfolgreich sein will - an dieser Stelle das Weltbild zurechtrücken!

 

Die anderen Fehl-Weltbilder sind, dass die LWB ihre Waffen haben, um damit Verbrechen zu begehen. Diese Leute sind durch Film und Fernsehen darauf konditioniert, dass Waffe = Verbrechen, also Waffenbesitzer = Verbrecher ist - außer er trägt eine Uniform, dann geht die Konditionierung ins positive (Man kann sich jetzt Experimente vorstellen, wo den Probbanden Bilder gezeicht werden und die selbe Person eine Waffe in der Hand hält, einmal in zivil und einmal in Uniform). Das ist eher bei den politisch links orientierten der Fall.

Und bei den politisch eher rechts orientierten heißt Waffe = Macht, also Waffenbesitzer = Machtinhaber und damit Konkurrenz zum Innenministerium, die darauf ja weite Teile des Monopols haben. Dieser Punkt ist nahe dran zur Einleitung oben mit dem Unterschied, dass oben die Gewalt auch ausgeübt wird, hier jedoch nur latent als Konkurrenz empfunden wird. Interessanter Weise sehen die Libertären das ähnlich, nur mit der Wertung, dass es eben genau so auch sein sollte. :hi:

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Am 12.10.2024 um 19:17 schrieb lrn:

Wir könnten mal einen Thread eröffnen "Über welche Neuerungen seitens der EU habt Ihr Euch in den letzten 5 (10? 15?) Jahren gefreut?"

 

Man könnte hier z.B.

  • ,
  • ,
  • , vor allem aber auch
  •  

 nennen.

 

 

 

Ach, da gibt's schon ein paar Sachen, die positiv sind. 

 

Mir fällt spontan vor allem das Fahrerlaubnis-Recht ein, wo über die Schiene Brüssel ab und zu Liberalisierungen kommen.

Stichwort einfacher Erwerb FS-Klasse A1 (Leichtkrafträder 11 kW) für Pkw-FS-Klassen-Inhaber (war bei Erwerb vor 1980 mit drin, ab dann nicht mehr, aber jetzt erleichterter Erwerb ohne Prüfung).

Oder die Anhebung der 3.5 t-Grenze bei Wohnmobilen für FS-Kl. B-Inhaber auf demnächst 4.25 t.  

 

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vor 16 Minuten schrieb karlyman:

Mir fällt spontan vor allem das Fahrerlaubnis-Recht ein, wo über die Schiene Brüssel ab und zu Liberalisierungen kommen.

 

Jetzt mal ehrlich: Die alten deutschen Führerscheinklassen waren doch um Längen einfacher, als dass was wir jetzt haben. Obendrauf kommt ständig einer aus der EU und will die Gültigkeit der Erlaubnisse auch noch begrenzen.

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Ja, reichlich kompliziert sind die FS-Klassen, das ist wahr.

Und bei der Gültigkeitsdauer muss man wachsam und (als Lobby, vor allem seitens der Motorclubs/Verbände) abwehrbereit sein...

 

Was aber nicht ausschließt, dass es im Einzelfall doch echte Erleichterungen - wie eben die genannten Beispiele - gibt.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Oder die Anhebung der 3.5 t-Grenze bei Wohnmobilen für FS-Kl. B-Inhaber auf demnächst 4.25 t.  

... wenn es ein rein elektrisch angetriebenen WoMo ist...

Ansonsten bleibt alles wie es ist.

Wo ist jetzt genau der Grund deiner Begeisterung?

 

Und: wieviele Nichtkönner sich mit den 11kW-Moppeds ablegen wird sich zeigen.

Ich habe einen ehrlichen A, mir ist das egal.

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2 hours ago, karlyman said:

Ach, da gibt's schon ein paar Sachen, die positiv sind. 

 

Mir fällt spontan vor allem das Fahrerlaubnis-Recht ein, wo über die Schiene Brüssel ab und zu Liberalisierungen kommen.

 

(Nachträgliche) Begrenzung der (früher unbegrenzt erteilten) Fahrerlaubnis auf 15 Jahre! Danach kostenpflichtige Verlängerung auf Antrag (der in Zukunft schrittweise mit übergriffigen Schikanen versehen werden kann). Einschränkungen der Fahrerlaubnis B bezüglich Gewicht und Anhänger.

 

Aber gutes Beispiel, dass die Übergriffe und Schikanen gegen die Bürger auch ausserhalb des Waffenrechts vorangetrieben werden!

 

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vor 49 Minuten schrieb erstezw:

... wenn es ein rein elektrisch angetriebenen WoMo ist... Ansonsten bleibt alles wie es ist.

 

 

 

Das stimmt so nicht.

Und würde auch keinen Sinn machen (reine E-Wohnmobile existieren bis auf wenige ultrateure Exoten heute nicht).

 

Ich zitiere aus einer entsprechenden Veröffentlichung der Fachzeitschrift ProMobil:

 

"Das Europäische Parlament hat im Rahmen der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen zugestimmt. ...

Diese Änderung soll für Wohnmobile und Krankenwagen gelten, und zwar, anders als bisher angenommen, unabhängig vom Antrieb.

Der Zusatz im Entwurf der Führerschein-Änderungen, der besagte, dass die Anhebung von 3,5 auf 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gelten solle, wurde gestrichen.

Nach der neuen Regelungen darf also auch der weit verbreitete Diesel-Teilintegrierte mit bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein gefahren werden."

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vor 54 Minuten schrieb erstezw:

Und: wieviele Nichtkönner sich mit den 11kW-Moppeds ablegen wird sich zeigen.

Ich habe einen ehrlichen A, mir ist das egal.

 

Es ist eine bestimmte Anzahl von Praxis-(Übungs-)Stunden mit dem 11 kW-Leichtkraftrad vorgeschrieben, sowie einige Theoriestunden zum Zweirad. 

Dann wird Klasse-B-Inhabern die A1-Leichtkraftrad-Klasse prüfungslos zuerkannt.

Chance auf Übung hat also jede(r), der/die das macht.

 

(P.S.: Ich habe auch die offene Kl. A, dennoch interessiert es mich durchaus, was sich da tut)

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

...Nach der neuen Regelungen darf also auch der weit verbreitete Diesel-Teilintegrierte mit bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein gefahren werden."

Und wo ist jetzt die Logik, die das WoMo auf LKW-Fahrgestell von selbigem mit reinen Kastenaufbau unterscheidet?

 

Moderne RTW liegen inzwischen bei rund 5t.

 

Satz mit x, wieder nix...

 

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