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IGNORED

Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?


Airgunshooter

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vor 22 Stunden schrieb JoergS:

Das Buzl ist eine Gefahr für den legalen Waffenbesitz in Deutschland. Es wird immer deutlicher.

 

💯 Prozent. Wer da mitmacht, kann gleich seine WBK in Moskau oder Peking beantragen... Hahaha. Unfassbar! Das gibt richtig Würze. Mit denen spricht in Berlin und den Ländern (LJVSN als Ausnahme) kein Mensch. Das mag mag nicht gut finden, aber es ist so.

 

Phänomenaler Lobbyverband.

Mit Ansage.

 

Wer die unterstützt, zeigt, wes Geistes Kind er ist.

 

 

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vor 18 Minuten schrieb JoergS:

Zum Beispiel wurde das Besitzverbot für Waffenlaser und Lampen 2009 von Bundesverwaltungsgericht ausgehebelt, nun sind diese Gegenstände nur noch verboten wenn sie an Waffen wirklich montiert sind. So ist es dann auch in die WaffVwV eingeflossen.

Na na na! Sei froh daß Du Deine Handelsfachkunde hast und nicht gerade für die Prüfung übst. :confused:

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vor 50 Minuten schrieb JoergS:

Zum Beispiel wurde das Besitzverbot für Waffenlaser und Lampen 2009 von Bundesverwaltungsgericht ausgehebelt, nun sind diese Gegenstände nur noch verboten wenn sie an Waffen wirklich montiert sind

 

das sind nach wie vor "verbotene gegenstände!!!

selbst der besitz ist strafbar!!!

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vor einer Stunde schrieb JoergS:

Zum Beispiel wurde das Besitzverbot für Waffenlaser und Lampen 2009 von Bundesverwaltungsgericht ausgehebelt, nun sind diese Gegenstände nur noch verboten wenn sie an Waffen wirklich montiert sind. So ist es dann auch in die WaffVwV eingeflossen.

 

Moin, könntest du das weiter ausführen ggfs. sogar das Urteil ? Ich meine nämlich auch das das nicht mehr alles so klar verboten ist.

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vor einer Stunde schrieb JoergS:

Als Beschuldigter kannst Du jederzeit Argumente gegen eine Vorschrift vorbringen und oft kippen (Höchst)Richter wackelige Gesetze. Zum Beispiel wurde das Besitzverbot für Waffenlaser und Lampen 2009 von Bundesverwaltungsgericht ausgehebelt, nun sind diese Gegenstände nur noch verboten wenn sie an Waffen wirklich montiert sind.

 

Was zum Teufel redest du da für einen gefährlichen Unfug?

 

Zitat

Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
 

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

 

 

Hat ja super funktioniert, deine Theorie.....

 https://openjur.de/u/765133.html

 

 

 

Was du meinst ist das BVerwG-Urteil das  Jagdlampen nicht zwingend unter diese Definition fallen, bzw da das BKA keine eigenmächtige Rechtssetzung betreiben darf.

 

https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0

 

und da heisst es klip und klar:

 

Zitat

Zwar bestehen nach den vorangegangenen Ausführungen zum Regelungsgehalt des § 2 Abs. 5 WaffG gegen die Anwendung dieser Vorschrift in Verbindung mit Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1 der Anlage 2 zum Waffengesetz immer dann keine Bedenken, wenn die betreffenden Gegenstände nach ihrer Konstruktion und/oder Bauart speziell dazu bestimmt sind, als Zielscheinwerfer für Schusswaffen zu dienen. Denn in solchen Fällen ergibt sich die rechtliche Eigenschaft der Gegenstände als verbotene Waffen bereits aus der Sache selbst. Sie sind folglich dem strikten und umfassenden Umgangsverbot nach § 2 Abs. 3 WaffG unterworfen, das sich von der Herstellung über den Handel und Erwerb bis zur bestimmungsgemäßen Verwendung erstreckt (§ 1 Abs. 3 WaffG). Dementsprechend lässt sich dieses Verbot vom Bundeskriminalamt durch einen Feststellungsbescheid nach § 2 Abs. 5 WaffG sachbezogen und mit Wirkung für alle Umgangsformen im Sinne von § 1 Abs. 3 WaffG konkretisieren.

 

Leitsatz des Urteils

Zitat

Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen).

 

 

Garnichts wurde da ausgehebelt. VDB-Blase mal wieder.

 

 

Siehe auch:

 

https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bundesweite-durchsuchungen-wg-zielpunktprojektoren/

 

Bearbeitet von ASE
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@JoergS und @CvonderSee und andere @VDB-Verfechter, die des Buzl Tod hier gern herbeireden würden:

 

• ich finde ein wenig sonderbar, dass ihr die personelle Nähe zur AfD beim Buzl so kritisiert, gleichzeitig die politischen Forderungen des VdB doch (glaub ich?) näher an den Positionen der AfD dazu liegen als beim Buzl?  Wie wenn die CSU/CDU jetzt hochgejubelt werden würde, wenn sie radikalere Positionen als die AfD einnähme und man weiterhin die AfD brandmauern würde.

 

(so meine Erinnerung an Antworten der Parteien auf Fragenkataloge und Parteiprogramme im Vergleich zu den wenigen Forderungen des VDB, die mir in Erinnerung blieben - eine komplette Liste hab ich leider nie gesehen, mein Interesse war am Ende der Kampagne bisschen eingeknickt...)

 

(aber wie auch schon angedeutet, ich finde diese cancel culture sowieso seltsam)

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Der VDB hat vor kurzem angefragt welche Partei die (Förder) Mitglieder wählen wollen und will dies zukünftig bei der Ausrichtung und im politischen Geschehen umsetzen. Bisher kam noch kein Ergebnis dazu im Newsletter, aber was wäre wenn raus kommt das ein mindestens ähnlich großer Teil der (Förder) Mitglieder die AfD unterstützen wie es die Wähler bei der Europawahl getan haben? Ich vermute sogar das eher davon auszugehen ist das es mehr werden da weniger die grünen oder linken wählen werden? 

Muss der VDB sich dann von den (Förder)mitgliedern distanzieren oder muss er dann mit der AfD reden und alle anderen distanzieren sich vom VDB? Eigentlich eine interessante Frage und letztlich kann der VDB sich damit nur ein Eigentor geschossen haben...

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1 hour ago, Jacko789 said:

 

Moin, könntest du das weiter ausführen ggfs. sogar das Urteil ? Ich meine nämlich auch das das nicht mehr alles so klar verboten ist.

Hier mal ein Facebook Beitrag von mir zum Thema.

 

Kleiner Tipp: Bei amazon sind jetzt wieder diese Ziel-Laser fürs Billard zu bekommen für 15 Euronen. 

Ich hatte mich seinerzeit bei der Polizei beschwert, weil es sich meiner Meinung nach um einen illegalen Ziel-Laser mit 11mm und 22mm Montage handelt - aber der zuständige Beamte hat mir mitgeteilt, dass es sich auch seiner Meinung nach klar um einen Ziel-Laser handelt, aber aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils solche Laser nur noch als verboten angesehen werden, wenn sie an einer Waffe (also Armbrust oder Schusswaffe) montiert SIND. So steht es jetzt auch in der WaffVwV. 


————-

 

Hier die email des Polizisten:

 

Zu den Ziel-Lasern: 

Ich gebe Ihnen recht, dass die angebotenen Gegenstände natürlich für Schusswaffen bestimmt sind, zumal die Produktbeschreibungen („Kollimationstraining“ etc.) ziemlich hanebüchen klingen. 

 

Allerdings gibt es – wohl als Ausfluss eines Gerichtsurteils des BVerwG aus dem Jahre 2009 – die Bestimmung, dass solche Vorrichtungen nur dann als verboten anzusehen sind, wenn sie über eine Montagevorrichtung an einer Waffe befestigt sind. (WaffVwV zu Anlage 1 Abschnitt 1 UA 1, Nr. 4.1 und 4.2)

 

Ich fürchte also, dass uns eine Handhabe fehlt, gegen diese Verkäufe vorzugehen. 

 

Viele Grüße

 

 

XYZ
Kriminalhauptkommissar


Kommissariat 25
Puchheimer Str. 14
80997 München

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56 minutes ago, BlackFly said:


 

Muss der VDB sich dann von den (Förder)mitgliedern distanzieren

Ein Lobbyverband sollte sich KEINER Partei annähern, sondern stets mit allen Parteien reden. Die Opposition von heute ist die Regierung von morgen. 
 

Natürlich kann und sollte ein Lobbyverband durchaus Listen veröffentlichen mit den Meinungen von Parteien und Politikern zu den jeweiligen relevanten Themen. Aber generell sollte ein solcher Verband in allen anderen Bereichen neutral auftreten.

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vor einer Stunde schrieb JoergS:

Hier mal ein Facebook Beitrag von mir zum Thema.

 

tja, wenn da leutz mit wenig bis keine ahnung ihre "persönliche" meinung ablassen, ohne mal das gesetzt oder das urteil zu kennen/verstanden zu haben, dann kommt eben so nen schei$$ bei rum!

 

fakt is:

laser-/lichtmodule die für waffen bestimmt sind sind in d "verbotene gegenstände" und allein der besitz ist in verboten!

denn wenn du sie einfach so kaufen könntest, dann würden mit sicherheit mehr verkäufer aus d diese auch verkaufen UND auch AUS d heraus versenden!

ich sehe aber nicht einen waffenhändler der dies tun würde OHNE dass er eine "entsprechende behördliche genehmigúng" voraussetzen würde!!!

Bearbeitet von HangMan69
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vor 9 Stunden schrieb HangMan69:

aser-/lichtmodule die für waffen bestimmt sind sind in d "verbotene gegenstände" und allein der besitz ist in verboten!

 

Siehste, es fängt mit der Bestimmung an. Ich habe heute noch mal nachgesehen, meine Fahrradbeleuchtung passt auch auf eine 16er Schiene. Laser / Lichtmodule die dafür bestimmt sind auf Schienen montiert zu werden (z.b.) im Vermessungsbereich sind nicht verboten. Es kommt eben nur darauf an wie der Inverkehrbringer das benennt.

 

Ich persönlich habe mittlerweile immer einen JPX Protektor am Mann, ist keine Schusswaffe und auch keine Anscheinswaffe, keine Probleme wegen der Lagerung, wegen des Führens usw.

Ist auch mit Laser erlaubt. Nennt sich Tierabwehrgerät,obwohl du damit einen anderen einfach so erschiessen kannst.

Bearbeitet von Michael Grote
Bild aus Urheberrechtsgründen entfernt
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Du willst mit der Pfefferplörre, im „Ernstfall“, einfach einen anderen erschiessen, aha, Respekt. Naja, vieleicht lacht der sich dann tot….

Aber wenn du dich dabei dann besser und sicherer fühlst…. Ok.

Ich würde mich auf so was nicht verlassen…

Bearbeitet von silverstar
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2 hours ago, JoergS said:

So steht es jetzt auch in der WaffVwV. 

 

Ich weiß nicht. Dem eigentlichen Wortlaut nach hast Du in der Tat recht. ("Bei den Zielscheinwerfern handelt es sich um Lampen, die mittels einer Montagevorrichtung an Schusswaffen befestigt sind." und "Bei Lasern im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um Vorrichtungen, die mittels gebündelten Lichts das Ziel markieren und über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind.")

 

Das könnte allerdings mehr sprachliche Schlamperei als erwünschte Liberalität im Verwaltungsvollzug sein. Insbesondere scheint die Verwendung des Präsens nicht immer so gemeint sein, dass das wirklich gerade jetzt der Fall sein muss, sondern es scheint schon auf eine Eignung oder Zweckbestimmung abgestellt zu werden. Beispielsweise heißt im selben Abschnitt auch "Zu derartigen Vorrichtungen zählen insbesondere solche Teile, die auf Grund ihrer Konstruktion zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind und sichtbares oder unsichtbares Licht emittieren." Nach der Logik, die die Sätze oben nur auf tatsächlich montierte Geräte anwendbar findet, müsste der letzte Satz dann eigentlich bedeuten, dass die Vorschrift auch nur greift, wenn das Gerät gerade eingeschaltet ist, denn sonst emittiert es ja nichts (jedenfalls nicht mehr als jeder andere Gegenstand derselben Farbe und Temperatur). So dürfte es aber nicht gemeint sein.

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vor 3 Stunden schrieb s_f:

Antworten der Parteien auf Fragenkataloge

 

vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

Muss der VDB sich dann

 

Ich habe mir die Online-Veranstaltung des VDB bezüglich der VDB-Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 angeschaut (und dazu ein Thema eröffnet, s. u.).

 

Es wurden dort diverse Themen bzw. Fragen und Antworten aus Sicht der Waffenbesitzer beleuchtet.

 

Eine Erkenntnis aus der Veranstaltung war, daß - insgesamt betrachtet und auf die Europawahl bezogen - nicht die hier erwähnte Partei die meisten positiven Antworten abgegeben hat.

 

Eine Aussage in der Veranstaltung war auch, daß man zwar die Antworten öffenlich stellt, dort dazu aber bewußt keine Bewertung abgibt.

 

Ich sehe auch hier im Forum regelmäßig den Versuch, eine angebliche Nähe von Personen, Gruppen oder Verbänden zu diversen (legalen) Parteien zur Negativeinstufung zu nutzen.

 

Wenn jemand anhand der Webseite, des Newsletters, FB, X, Instagram usw. eine "Nähe" oder Wahlaussage belegen kann, würde mich das interessieren.

 

https://forum.waffen-online.de/topic/477966-wahlprüfsteine-zur-europawahl/

 

 

 

Bearbeitet von Elo
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vor 14 Minuten schrieb Elo:

Eine Erkenntnis aus der Veranstaltung war, daß - insgesamt betrachtet und auf die Europawahl bezogen - nicht die hier erwähnte Partei die meisten positiven Antworten abgegeben hat.

Welche waren den "besser"? Ich fand die Antworten eigentlich schon ziemlich gut und würde sagen das sie mit den Antworten von 2 anderen Parteien "ebenbürtig" waren ohne mich jetzt festlegen zu wollen welche davon "die besten" waren.

 

Was ich aber eigentlich meinte: Im Zusammenhang mit der Europawahl und diesen Wahlprüfsteinen hat der VDB eine Umfrage gestartet, im Newsletter stand dazu:

Zitat

VDB-Mitgliederbefragung zur Wahl zum EU-Parlament

Am 9. Juni haben Sie die Wahl. Nutzen Sie diese Möglichkeit zu entscheiden, welche Europaabgeordneten Sie vertreten, wenn das Europäische Parlament neue Rechtsvorschriften ausarbeitet und Einfluss auf die Wahl der Europäischen Kommission nimmt? Oder haben Sie beschlossen, sich nicht an der Wahl zu beteiligen? Welche Partei ist aus Ihrer Sicht diejenige, die Ihre Interessen am ehesten vertritt? Hier unsere WahlprüfsteineIhre Einstellung ist uns wichtig! Sagen Sie uns, ob und wo Sie Ihr Kreuz machen. Das Ergebnis wird nicht veröffentlicht. Sie helfen uns mit Ihrer Teilnahme dabei, unsere Verbandstätigkeit strategisch in Ihrem Sinne auszurichten. Vielen Dank im Voraus!

Die Umfrage dazu ist scheinbar noch aktiv: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/ftn402h4.html

Was wirklich interessant wäre: Was kam dabei raus? Ich kann mir gut vorstellen das die AfD, CDU und FW in der Umfrage deutlich höher liegt und BSW, linke und grüne deutlich niedriger liegen. Wird der VDB das ergebnis auch wieder veröffentlichen wenn die AfD dabei unerwartet hoch liegt? Wie wird sich dann der VDB weiter verhalten, werden die öffentlich mit der AfD sprechen? Oder wird der VDB sich dann von dem Ergebnis, seinen Fördermitgliedern und der AfD distanzieren damit er weiterhin bei den anderen Parteien willkommen ist? 

Dies wird eine nicht leichte Aufgabe für den VDB da "richtig" zu reagieren...

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Es wird darauf keine "einfache" Antwort geben.

 

Umfragen können je nach Zeitpunkt unspektakulär oder auch hochbrisant sein.

 

Wenn eine Umfrage (grundsätzlich betrachtet) in erster Linie dazu dienen soll, den eigenen Kurs zu verifizieren, muß man die vielleicht nicht unbedingt veröffentlichen, wobei meine persönliche Meinung zur größtmöglichen Transparenz neigt.

 

Was das distanzieren oder auch annähern angeht, so habe ich manchmal den Eindruck, daß einige Verbände sich im Versuch, Bekenntnisse für oder gegen etwas abzugeben, geradezu überbieten.

 

Der Gipfel sind dann Aktionen, die man ja nach Sichtweise vielleicht als Anbiedern oder vorauseilenden Gehorsam werten könnte.

 

Ob man Pressetermine mit Ankündigung von Fördermitteln, Interviews mit später gestrichenen Passagen in einer Jagdzeitschrift oder Phantasien zur Überwachung unorganisierter Jäger dazu zählen will, mag jeder selbst entscheiden.

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Der VDB hat bereits vor ca. 1,5 Jahren in einem Webinar mit dem Lobbyisten Husen, oder wie sein Name ist, gesagt, dass es mit der AfD keine Gespräche geben wird.

 

Ob sie aufgrund einer Mitgliederumfrage diese Einstellung ändern werden, werdet Ihr sehen.

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Den Anwalt vom VdB der offen für die FDP Trommelt finde ich auch maximal unsympathisch, schon wie der bei einem seiner Jagdvideos dem Büchsenmacher von der Frankonia mit der Waffe vor der Nase rumgefuchtelt hat wenn das mein Laden wäre dann wäre der Besuch in diesem Moment samt Video beendet.

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vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

.... Wie wird sich dann der VDB weiter verhalten, werden die öffentlich mit der AfD sprechen? Oder wird der VDB sich dann von dem Ergebnis, seinen Fördermitgliedern und der AfD distanzieren damit er weiterhin bei den anderen Parteien willkommen ist? 

 

Wenn der VDB mit reden will wird man um eine Zusammenarbeit mit den Regierungsbildenden Parteien nicht herum kommen. Eine LWB-Vertretung die Ernst genommen werden will wird sich kaum mit der aktuellen Afd verbünden... das wäre für die Waffengegner und Medien ein gefundenes Fressen und ihr sicheres Ende.

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vor 26 Minuten schrieb Hunter375:

 Eine LWB-Vertretung die Ernst genommen werden will wird sich kaum mit der aktuellen Afd verbünden... das wäre für die Waffengegner und Medien ein gefundenes Fressen und ihr sicheres Ende.

 

Es geht nicht um den Herrn, den ich nicht kenne. Es geht darum, wen das Buzl ins Fenster stellt. Glaubt doch niemand, dass mit denen jemand spricht angesichts der politischen Lage und den Vorfällen in dieser Partei. Das mag man gut oder weniger gut finden, geschenkt.

 

Aber es ist so.

Da kann man seine Dolares gleich zum Fenster rausschmeißen. Tragisch.

Was für ein strategischer Fehler. Mit Ansage alles vermasselt.

 

 

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Man kann Gespräche sowohl vertraulich als auch öffentlich führen. Ersteres ist kein Problem, egal mit wem. Zweiteres ist eine Message und potentiell gefährlich. 

Ich bleibe dabei: Ein Lobbyverband sollte sich NUR um die eigenen Themen kümmern und sich aus allen anderen Angelegenheiten heraushalten.

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vor 17 Stunden schrieb JoergS:

 

Ich hatte mich seinerzeit bei der Polizei beschwert, weil es sich meiner Meinung nach um einen illegalen Ziel-Laser mit 11mm und 22mm Montage handelt - aber der zuständige Beamte hat mir mitgeteilt, dass es sich auch seiner Meinung nach klar um einen Ziel-Laser handelt, aber aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils solche Laser nur noch als verboten angesehen werden, wenn sie an einer Waffe (also Armbrust oder Schusswaffe) montiert SIND. So steht es jetzt auch in der WaffVwV. 

 

 

Das ist falsch. Das 2009er Urteil des BVerwG hat lediglich bei Universalhalterungen eine Überschreitung der Kompetenzen des BKA festegestellt.

 

Sallop gesagt: wenn ich eine Taschenlampe mit einer Rolle Panzertape als "Light-Kit" verkaufe, das ist das Kit nicht als solches ein Verbotenen gegenstand, wenn ich die Taschenlampe an die Waffe Klebe dann schon, siehe hier

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001520223

 

 

Und die vermaledeite, vor Gericht unbeachtliche WaffVwV schreibt:

Zitat

Bei Lasern im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um Vorrichtungen, die mittels gebündelten Lichts das Ziel markieren und über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind. Bei den oben angeführten Definitionen von Zielscheinwerfern und Lasern handelt es sich um Begriffsbestimmungen und somit um keine waffenrechtlichen Reglementierungen (siehe Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4). Die Definitionen müssen derart eng gefasst werden, um eine Ausweitung verbotener Waffen dieser Art auf allgemein gebräuchliche Taschenlampen und Laserpointer zu vermeiden.

 

 

Ein weiterer Fall wo die WaffVwV etwas behauptet, was schlicht rechtswidrig ist.

 

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Um das mal in das Thema einzuordnen:

 

Aus der VDB-blase kommen bisweilen absolut schräge Rechtsaufassungen, man hat mir den Verbänden händel angefangen und jetzt, wo die alleine weitermachen, kommen aus der Richtung Dreckwürfe wie der Vorwuef(?!?) jemand sei in der AfD.

 

Ja und?

 

Das ist Schmähkritik auf Grünenlevel. Pfui!

 

 

Bearbeitet von ASE
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Fakt ist, dass die „vermaledeite“ WaffVwV für die Behörden - Polizei und Staatsanwaltschaft - verbindlich ist. Und so kam es, dass meine Beschwerde über dreist auf Amazon angebotene Waffenlaser ins Leere lief (die Antwort des Beamten hatte ich gepostet), wir aber 7.000 Laser/Lampenhalterungen für Armbrüste vernichten mussten - weil das BKA eine „Meinungsänderung“ vollzogen hat und frühere Zusicherungen „kassierte“.

 

Übrigens greift das BKA gern und oft auf die WaffVwV zurück bei Feststellungsverfahren - schließlich ist auch das BKA eine Behörde.

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vor 2 Minuten schrieb JoergS:

Fakt ist, dass die „vermaledeite“ WaffVwV für die Behörden - Polizei und Staatsanwaltschaft - verbindlich ist. Und so kam es, dass meine Beschwerde über dreist auf Amazon angebotene Waffenlaser ins Leere lief (die Antwort des Beamten hatte ich gepostet), wir aber 7.000 Laser/Lampenhalterungen für Armbrüste vernichten mussten - weil das BKA eine „Meinungsänderung“ vollzogen hat und frühere Zusicherungen „kassierte“.

 

Die Meinungsänderung kenne ich und sie ist zu recht erfolgt.

 

Und nein, die WaffVwV ist ist nur für Waffenbehörden verbindlich, allerdings auch nur da, wo sie dem geltenden Recht entspricht, was sie an einigen Stellen nicht tut. Jeder Beamte hat hier auch die Remonstrationspflicht, wenn er zur Anwendung rechtswidriger Verwaltungsanweisungen aufgefordert wird.

 

 

 

 

 

 

 

vor 2 Minuten schrieb JoergS:

Übrigens greift das BKA gern und oft auf die WaffVwV zurück bei Feststellungsverfahren - schließlich ist auch das BKA eine Behörde.

 

Dann, wenn es dem BKA in den Kram passt.

 

 

Vor Gericht nicht beachtlich. Nur wenn der Richter aus eigener Rechtsfindung zu gleichem Ergebnis kommt.

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