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IGNORED

Neues zum NRW Schlüsselurteil


de enig echte

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vor 39 Minuten schrieb kurzwaffen:

Okay, verstehe jetzt was du meinst. Ich hoffe aber dass Du dich irrst. :drinks:

 

Ich mich auch, aber das Urteil in NRW liefert da die Vorlage

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vor 6 Stunden schrieb callahan44er:

Davon ab ist es eh sinnvoll einen Safe mit Zahlenschloss zu haben. Jeder der sich darüber Gedanken gemacht hat, hat 1x die 100.- Mehr investiert. Sonst heißt es auch Immer unser Hobby ist so teuer, da kommt es auf Gebühren hier und da nicht an. Z.b. 3x den Stempel um Munition 22lr erwerben zu dürfen.  Oder es wird nutzloses Zubehör gekauft was dann nur in der Ecke rumliegt. Ich empfehle jedem Neuling einen Tresor mit Zahlenschloss zu kaufen. Bisher haben alle auf mich gehört und sind mir jetzt erst recht sehr dankbar ;-)

Was an einem Zahlenschloss so außerordentlich sinnvoll ist erschließt sich meiner simplen Seele nicht so wirklich. :confused:

 

einen Schlüssel kann man nachmachen lassen

ein Schlüssel schließt auch ohne Strom

ein Schlüssel Schloss kann man durch Fachleute zerstörungsfrei öffnen lassen

ein  Schlüssel Schloss ist EMP resistent

Und sehr wichtig  bei fortgeschrittenem Alzheimer kann man die Kombination nicht so leicht vergessen

außerdem warum haben dann so viele Zahlenschlösser Not Schlüssel?

 

nur weil einige Schreibtischtäter ohne jegliche Realitäts Wahrnehmung jetzt der Meinung sind ein Elektronisches/ mechanisches Zahlenschloss wäre das Non plus Ultra der Sicherheit, sind das sicher die gleichen Fachidioten die der Meinung sind Armee Fahrzeuge brauchen Ad Blue und KI gesteuerte Bordcomputer die im Feld nicht zu reparieren sind. 

 

Einmal nur einmal möchte ich mit Fachleuten zusammenarbeiten.

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Zu den Kosten wegen neuen Schrank und mangelnden Geld, das kann man durchaus auch so sehen: Wenn du es dir nicht leisten kannst, lass es bleiben.

 

Es gibt genügend Leute, die haben Waffen für mehrere 10.000,- € und der alte A/B-Schrank muss reichen, während man mit dem Auto aus Stuttgart zum Schießstand fährt. Leute, das WaffG und das Urteil dieses OVG im "nebenbei gesagten" wird von den Leuten im Landesministerium interpretiert, wählt diese doch einfach weg. Die Kernaussage des Urteils ist übrigens nichts, was nicht auch schon vorher feststand. Einen Schlüssel für einen hochwertigen Schrank in einem leicht zugänglichen minderwertigen Schrank zu verwahren ist dumm und wer dumm ist dem fehlt es nicht nur an der Zuverlässigkeit. Nachdem was man vom Fall so gehört hat, war der Betroffene aber nicht dumm. Darum ist er auch noch zuverlässig. Das Gesetz verpflichtet zum Verschluss der Waffen, kommen die Schlüssel oder die Zahlenkombination eines Zahlenschloss in die Hände von Unberechtigten hat man offensichtlich etwas falsch gemacht. Hier kamen die Schlüssel eben erst nach der Überwindung einiger Hindernisse in den Besitz der Unberechtigten wodurch der Betroffene ausreichend Maßnahmen gegen das Entwenden getroffen hat. Durch das aufgebrochene Schlüsselbehältnis wurde auch der Nachweis geführt, dass er es den Dieben nicht einfach gemacht hat. Wie schaut es aber aus wenn ein Zahlenschlossschrank einfach offen steht. Was kann ich dann noch beweisen? Und nur mal so, ja das geht.

 

Da es keine 100% Sicherheit in diesem Bereich geben kann, kann man nur empfehlen keinen Politiker zu wählen der solche Schnapsideen umsetzen lässt. In NRW und BW beide von der CDU. Alle Verschärfungen der letzten Jahre wurden übrigens von der CDU getragen. Scheixxe gell.

 

Das Gesetz gibt die Forderung der Ministerien aus den verlorenen Bundesländern nicht her, das Mittel dagegen ist die Feststellungsklage.

 

Das Zentrum (Vorgänger der CDU) war schon immer die opportunistische Partei in D. Zentrumspolitiker haben auch den Föhrer in den Sattel geholfen.

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vor 16 Minuten schrieb Muck:

Zu den Kosten wegen neuen Schrank und mangelnden Geld, das kann man durchaus auch so sehen: Wenn du es dir nicht leisten kannst, lass es bleiben.

 

Es gibt genügend Leute, die haben Waffen für mehrere 10.000,- €

Und genauso haben wir Schützen die mit dem Volvo von '97 zum Schießstand fahren, und zum Training das gebraucht gekaufte KK mitnehmen, damit sie sich die 120 Schuss .38spl für den Wettkampf leisten können. 

 

Außerdem ist dabei eines nicht außer Acht zu lassen: erst seit gerade mal 20 Jahren müssen Waffen überhaupt in einem Blechschrank. Damals ging es vom abschließbaren Kleiderschrank zu A/B-Schränken. Dass der Schlüssel anders zu verwahren sei als der vom Kleiderschrank vorher war nie Thema. Es gibt einige Gesetze die verlangen dass irgendwas gründlich verschlossen wird. Nirgends muss der Schlüssel in ein gleichwertiges Behältnis. Weil das Unsinn ist. Auch der Autoschlüssel muss so aufbewahrt werden dass Unberechtigte ihn nicht benutzen. Da reicht das Schlüsselbrett und Erziehung aber aus, und Autos sind objektiv gefährlicher als Sportwaffen.

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Unsere Waffenbehörde hat mir vor kurzem bestätigt, dass sie an der Schlüsselaufbewahrung nichts ändern werden nur weil jetzt irgendein Gericht da meint das so tun zu müssen.

 

Die Gesetzgebung steht immernoch über einem Gericht.

Also nach wie vor alles beim Alten.

 

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Mir kommt da gerade eine Frage bzw. ein Gedanke.

 

Bei einer Kontrolle soll die Waffenaufbewahrung kontrolliert werden.

Also Waffen, von mir aus Seriennummern und der Tresor in dem die Waffen sind.

 

Die Schlüsselaufbewahrung gehört nicht zur Befugnis.

Im Gegenteil, sollte diese kontrolliert werden, ist die sichere Aufbewahrung nicht mehr gewährleistet, da ab dem Zeitpunkt der Aufbewahrungsort einem Dritten bekannt ist.

 

Ich werde da wohl freundlich darauf hinweisen, daß ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkommen muss und erst den Schlüssel aus dem Versteck holen muss und das so daß niemand sieht woher.

 

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vor 3 Stunden schrieb Steinpilz:

Mir kommt da gerade eine Frage bzw. ein Gedanke.

 

Bei einer Kontrolle soll die Waffenaufbewahrung kontrolliert werden.

Also Waffen, von mir aus Seriennummern und der Tresor in dem die Waffen sind.

 

Die Schlüsselaufbewahrung gehört nicht zur Befugnis.

Im Gegenteil, sollte diese kontrolliert werden, ist die sichere Aufbewahrung nicht mehr gewährleistet, da ab dem Zeitpunkt der Aufbewahrungsort einem Dritten bekannt ist.

 

Ich werde da wohl freundlich darauf hinweisen, daß ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkommen muss und erst den Schlüssel aus dem Versteck holen muss und das so daß niemand sieht woher.

 

 

Die Behörde darf nur die Räumlichkeiten betreten wo du Waffen und Munition aufbewahrst. Den Raum wo der Schlüsseltresor steht nicht. Hatten wir aber schon. 

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vor 8 Stunden schrieb Steinpilz:

Mir kommt da gerade eine Frage bzw. ein Gedanke.

 

Bei einer Kontrolle soll die Waffenaufbewahrung kontrolliert werden.

Also Waffen, von mir aus Seriennummern und der Tresor in dem die Waffen sind.

 

Die Schlüsselaufbewahrung gehört nicht zur Befugnis.

Im Gegenteil, sollte diese kontrolliert werden, ist die sichere Aufbewahrung nicht mehr gewährleistet, da ab dem Zeitpunkt der Aufbewahrungsort einem Dritten bekannt ist.

 

Ich werde da wohl freundlich darauf hinweisen, daß ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkommen muss und erst den Schlüssel aus dem Versteck holen muss und das so daß niemand sieht woher.

 

 

Wohnst Du in Baden Württemberg? Ja? Dumm gelaufen! Nein? Dann ist alles wunderbar und keiner wird Dich auffordern, die Schlüsselaufbewahrung bei einer Kontrolle zu zeigen.

 

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Und was ist, wenn ich mit der oben genannten Argumentation die Preisgabe meines Schlüsselverstecks verweigere?

 

Im Prinzip komme ich damit doch nur meiner Verpflichtung der sicheren Schlüsselaufbewahrung nach, indem ich den Aufbewahrungsort keinem Anderen verrate.

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vor 19 Stunden schrieb Muck:

Es gibt genügend Leute, die haben Waffen für mehrere 10.000,- € und der alte A/B-Schrank muss reichen,

Warum denn auch nicht? Ich kenne noch Zeiten, da hat der Kleiderschrank gereicht. Und passiert ist auch nicht mehr, schon damals wurden die meisten Waffen bei Polizei und Militär geklaut/verloren. 

Oder halt bei Überfällen auf Waffenhändler erbeutet. 

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vor 1 Minute schrieb Schleifalot:

Was ist das denn jetzt schon wieder

 

 

Google hilft da weiter….mnemonische Schlösser sind Schlösser die per PIN/Zahlencode oder Biometrie geöffnet werden

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Dieser Fachbegriff ist hier schlecht geeignet. Biometrisch und mnemonisch schließen sich nicht gegenseitig ein denke ich.

Und ein einfaches merken von einer Kombination mit "mnemonisch" zu titulieren ist schon etwas hoch gegriffen.

Wobei Mnemotechnik das intellektuelle Wort für Eselsbrücke ist

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Just my 2 Cents...

 

1.

„24/7 am Mann“: Ein Jurist urteilte, dass man beim Schlafen "nicht die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel ausüben" würde.

Definition: "Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen."


Daraus ergibt sich aber nicht die Notwendigkeit, den Schlüssel in einem Tresor mit gleicher Sicherheitseinstufung aufzubewahren ! 

Ich übe die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel aus, wenn eine Wegnahme gegen meinen Willen unmöglich ist. 

 

Ein einfacher A-Tresor mit Alarmsicherung direkt neben dem Schlafenden würde für die nächtliche Aufbewahrung des Schlüssels tatsächlich ausreichen (nur nachts, nicht bei Abwesenheit).

Grundsätzlich wäre auch eine unlösbare Verbindung mit dem Schlafenden (z.B. enge Kette oder ankleben mit medizin. Klebeband) eine Option.

Nach menschlichem Ermessen ist es unmöglich, einen so gesicherten Schlüssel zu entwenden.

 

(Schlüsselaufbewahrung in einer unbewohnten Wohnung bei Abwesenheit ist etwas ganz anderes)

 

 

2.

Elektronische Zahlenschlösser bieten die höchste Sicherheit ?

 

Tatsächlich gab es Fälle (in USA), in denen der Hersteller einen Mastercode ohne Kenntnis der Kunden installiert hatte (und auf einfachen Telefonanruf eines FBI-Mitarbeiters mitteilte)!

Auch eine Webseite, die ein "Phoenix 4.0, electronic Safe Lock Recovery Tool" zum Öffnen namhafter Tresor-Schlösser anbietet, steigert nicht unbedingt mein blindes Vertrauen.

 

 

 

Anmerkung:

Selbstverständlich werde ich die Vorgaben einer verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung oder eines zuständigen Sachbearbeiters/-in peinlichst genau befolgen.

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vor 5 Stunden schrieb Sindbad:

„24/7 am Mann“: Ein Jurist urteilte, dass man beim Schlafen "nicht die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel ausüben" würde.

Definition: "Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen."


Daraus ergibt sich aber nicht die Notwendigkeit, den Schlüssel in einem Tresor mit gleicher Sicherheitseinstufung aufzubewahren ! 

Ich übe die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel aus, wenn eine Wegnahme gegen meinen Willen unmöglich ist. 

 

Ein einfacher A-Tresor mit Alarmsicherung direkt neben dem Schlafenden würde für die nächtliche Aufbewahrung des Schlüssels tatsächlich ausreichen (nur nachts, nicht bei Abwesenheit).

Grundsätzlich wäre auch eine unlösbare Verbindung mit dem Schlafenden (z.B. enge Kette oder ankleben mit medizin. Klebeband) eine Option.

Nach menschlichem Ermessen ist es unmöglich, einen so gesicherten Schlüssel zu entwenden.

Selbstverständlich ist eine tatsächliche Gewalt über den/die Schlüssel 24/7 möglich.

Ich habe das vor einiger Zeit hier schon mal für meinen Fall geschrieben:

"Allein wohnend, Schlüssel tagsüber am Mann, nachts neben dem Bett auf dem Nachttisch oder unterm Kopfkissen, der Jagdhund schläft im Flur vor der Schlafzimmertür, quasi die Alarmsicherung.

Wer sollte da wie unbemerkt an meine Schlüssel rankommen, ohne daß ich das mitbekommen würde."

Da kann ein Jurist urteilen was er will, den Beweis muß er aber erstmal erbringen.

Und auch bei Abwesentheit (Arbeit/Urlaub/etc.) habe ich die Schlüssel grundsätzlich immer dabei und deponiere die nicht in irgendeinem Versteck im Haus.

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