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IGNORED

Antrag auf Tresor mit einer anderen Sicherheitsstufe


Last_Bullet

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vor 26 Minuten schrieb sealord37:

ein entsprechendes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen zu bringen.

 

Wozu? In der hier verlinkten offiziellen Broschüre (danke an @skippersind die Vergleiche genannt. Check.

Das alte Zertifikat C2F ist an der Innenseite angebracht. Check.

B-Tresor deutlich darunter (Altbesitz). Check.

 

Das ist eine Win-Win Situation, denn hier möchte der LWB etwas verbessern, ohne dass es der Behörde etwas kostet. Und ist das wirklich eine so seltene Situation, dass es noch niemand versucht hat?

 

@qwertz Super, danke. Daraus geht hervor, was mir der Fachhändler erklärt hat.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb sealord37:

Wenns klappt wärs ja cool. 

 

Sehe ich genauso. Argumente pro sind dabei wichtig und keine Bedenken. Überzeugungsarbeit. Das ist doch kein Akt, an dessen Ende man etwas weggenommen bekommt. Zudem interessiert es mich, wie man darauf wie reagiert. Denn sie wollen doch mehr Sicherheit, anders ist z. B. das Tresorschlüsselthema nicht zu werten. Mehr Sicherheit zulasten des LWB. Jetzt kommt einer und sagt, he, ich möchte Geld ausgeben, aber keinen "Neuzeitschrott", sondern Qualität, die vergleichbar sicher ist, wie Schränke neuerer Norm.

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vor 1 Minute schrieb qwertz:

 

Hersteller ... Preis...  Transportkosten

 

Im Angebot ist es ein Format, die sollen noch richtig gut sein im Gegensatz zu den heute aus Asien gefertigten. Die Kiste ist geprüft, Schloss neu und gewartet. Der Preis mit Transport, Aufstellen und sachgemäßen Verankern liegt bei etwas über 1300. Etwas teurer wurde mir noch ein Sistec und ein Leicher angeboten.

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Eine solche "Zulassung" ist grundsätzlich durch jedes Amt und jeden SB möglich, hängt aber schlicht und einfach eben von deinem Amt und deinem SB ab, und das ist eben überall anders, hängt also davon ab wie die bei euch so "drauf sind".

 

Da wir darüber hier nix wissen ist jede "Diskussion" darüber nur Kaffesatzleserei.

 

Warum also gehst du nicht einfach zu deinem Amt und deinem SB und fragtst ihn, und zwar nicht per EMail sondern bei einem höflichen persönlichen Besuch?

 

Dabei kannst du ihm dann auch all die Unterlagen präsentieren (übergeben) die seine Entscheidung postiv beeinflussen sollen.

Also Unterlagen darüber wo das gute Stück herstammt, welcher Hersteller, Fotos des Schrankes und, so vorhanden, Schildern und Plaketten aus und im Schrank.

 

Sehr hilfreich ist auch eine schriftlich Erklärung des Herstellers, oder eines Rechtsnachfolgers der Herstellerfirma, über die mindestens "Gleichwertigkeit" mit einer heutigen Klassifikation.

 

Beispiel:

Sehr geehrter Herr X,

der Widerstandsgrad I basiert auf einer definierten Prüfnorm und gewährleistet tatsächlich getestete und erbrachte Eigenschaften und Widerstandswerte. Die alten RAL-Normen waren lediglich Gütebedingungen und auch davor war es ähnlich. Derartige Prüfungen, wie sie heute zur Erlangung bestimmter Grade / Zertifikate durchgeführt werden, gab es zum Zeitpunkt der Fertigung Ihres Wertbehältnisses nicht, so dass wir als Hersteller, und Rechtsnachfolger der Firma XY, auch und unter Zuhilfenahme der Baupläne, nicht sicher sagen können was der Schrank nun aushalten würde.

Materialstärken, Bauweise, Riegelwerk sowie Füllmaterial des X-Schrankes geben aber berechtigten Anlass zu der Einschätzung, dass der abgebildete Schrank XY, Model Z, Größe 2, ERHEBLICH mehr Sicherheit gegen unbefugten Zugriff oder Diebstahl des Inhaltes bietet, als ein Wertgelass des heute existierenden Widerstandsgrades I.

Mit freundlichen Grüßen


Die Erklärung des Herstellers erfolgte schriftlich innerthalb weniger Tage, nur auf Grund von Fotos, und sie erfolgte ohne Rechnung.    


Darauf der SB des OA:

Guten Tag Herr X,

der Aufbewahrungsnachweis liegt mir nun vor, darin sind die Bilder und das gefertigte "Aufbewahrungskonzept" vorhanden.

Die Email von Herrn XY im Namen der Firma XY kann zwar einem sicherheitstechnischen Gutachten nicht gleichgestellt werden, doch ist dies ausreichend um darauf ein Aufbewahrungskonzept zu erstellen und eine postive rechtsverbindliche Regelung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen


So einfach KANN es sein, muss aber keinswegs immer so sein.

 

Also geh und führe, gut vorbereitet,  ein nettes und höflichliches Gerspräch mit deinem SB.

 

Ferryman

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vor 3 Stunden schrieb Ferryman:

Warum also gehst du nicht einfach zu deinem Amt und deinem SB und fragtst ihn, und zwar nicht per EMail sondern bei einem höflichen persönlichen Besuch?

Will er doch nicht, er will doch hier eine WO Zertifizierung, das wurde doch schon zigmal so vorgeschlagen….. 

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Ich hab das beim ersten lesen des Beitrags von "Last_Bullet" wohl etwas "missverstanden" - sorry, meine Schuld, mea culpa.

 

Ich war der Meinung er wolle einen "alten" (uralten) Schrank nach "C2F", den er irgendwoher umsonst und geschenkt bekommen könnte, einsetzen, und er wolle wissen ob und vor allem wie das zu bewerkstelligen sei.

Darauf, nur darauf, bezog sich mein Erfahrungsbericht mit einem "alten" Schrank, dem Rechtsnachfolger der Herstellerfirma, und dem zuständigen OA (Sachbearbeiter).

Dem ist aber offensichtlich nicht so, denn "Last_Bullet" will offensichtlich nur billig nen alten Schrank erwerben und "irgendwie zulassen".

 

Auch wollte ich darstellen, daß Ämter und SB durchaus können, könnten, wenn sie wollen. Dieses WOLLEN des SB setzt aber ein gewisses "Miteinander", ein "Verstehen", ein gewisses "Vertrauensverhältnis" des Amtes, des SB und der "Kunden" vorraus, wechselweise.

 

Wenn ich jedoch die Seiten von WO so lese, so herrscht bei den meisten Foristen wohl eher so eine Art "Kriegszustand" mit dem OA und/oder dem SB.

 

Bei uns (mir) ist das nicht so, und ich lebe nicht etwa "auf dem Land", sondern in einer deutschen Großstadt. Alle Amtshandlungen bezüglich des WaffR laufen hier freundlich und gesittet ab, und sind in längstens 5 Arbeitagen erledigt, meist sogar innerhalb von wenigen Stunden, meist gar in wenigen Minuten. Ich geh auf´s Amt, lege alle notwendigen Papiere und eine Erlaubnis vor, ein Kopfnicken des SB (auch mal ein nettes Gespräch), ich geh zum bezahlen, und wenn ich wieder in´s Amtszimmer zurück komme ist alles erledigt - that´s the way it goes. Ganz nebenbei, auch die immer wieder geschilderten überfallartigen Kontrollen gab und gibt es hier nicht, ich wüsste davon.

 

Dementsprechend war auch die Reaktion des OA und des SB als z.B. ich einen alten Wertschutzschrank weiter verwenden bzw. "wiederbeleben" wollte, siehe auch meinen alten Beitrag.

Natürlich läuft das nicht überall in Deutschland so, das ist mir bekannt, und auch verständlich!, warum sollten die Ämter und SB auch?

Es gibt gesetzliche Vorgaben, z.B. für Wertschutzschränke, die einzuhalten sind, aber  Ausnahmen sind IMMER möglich, auch für "Erlaubnisse" jeglicher Art und z.B. Voreinträge, müssen aber persönlich verantwortet werden, von den Ämtern und den SB, aber warum sollten sie?

Warum sollte ein Amt und/oder ein SB sich das antun wenn da "Kriegszustand" herrscht?

 

Negativ, schuld daran ist KEINESWEGS immer nur das "böse OA" und/oder der "böse SB", oder dessen Vorgesetzte, schuld daran sind AUCH sehr oft diverse Waffenbesitzer die im Amt und dem SB oft nur den Feind sehen.

 

Natürlich könnte ich diesen (meinen) Ort der Vernunft per PLZ oder Name benennen, aber ich werde mich hüten dem Teufel der Rambos in WO die Tür zu öffnen, den Rambos, den Rambos  in WO, in WO und überall, kapiert?

 

Doch zurück zum Ursprungs-Thema.

 

Es geht, das hab sogar ich mittlerweile kapiert, bzw. so sehe zumindest ich das mittlerweile, nicht etwa um die "Wiederbelebung" eines alten C2F Schranks aus einer "Schenkung", sondern simpel und einfach um den kostengünstigen (möglichst BILLIGEN, BILLIGEN !!) Einkauf eines alten Wertschutzschranks, und dem abgreifen des "Know How" zum Thema, "Wie bekomm ich den BILLIG zugelassen"?

 

"Wie bekomme ich es BILLIG und wie drehe ich dem Gesetz ne lange Nase!?"

 

Das ist eine völlig andere Motivation als die welche ich mit "Know How" und Erfahrung unterstützen wollte.

 

Ferryman

 

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Am 8.3.2024 um 19:12 schrieb Ferryman:

Dem ist aber offensichtlich nicht so, denn "Last_Bullet" will offensichtlich nur billig nen alten Schrank erwerben und "irgendwie zulassen".

 

Ähm, ich kann jetzt nichts von "billig" erkennen in meinem Thema.

 

Am 8.3.2024 um 19:12 schrieb Ferryman:

Es geht, das hab sogar ich mittlerweile kapiert, bzw. so sehe zumindest ich das mittlerweile, nicht etwa um die "Wiederbelebung" eines alten C2F Schranks aus einer "Schenkung", sondern simpel und einfach um den kostengünstigen (möglichst BILLIGEN, BILLIGEN !!) Einkauf eines alten Wertschutzschranks, und dem abgreifen des "Know How" zum Thema, "Wie bekomm ich den BILLIG zugelassen"?

 

"Wie bekomme ich es BILLIG und wie drehe ich dem Gesetz ne lange Nase!?"

 

Das ist eine völlig andere Motivation als die welche ich mit "Know How" und Erfahrung unterstützen wollte.

 

Keine Ahnung, was Dein Frühstück den Tag so war, aber da hast Du wohl am falschen Gleis gewartet. Weder geht es um "billig-billig" noch um "Nasedrehen". Günstig oder preiswert etwas zu erwerben, halte ich für völlig normal, legitim und es ist, man höre und staune, nicht kriminell. Ob ich einen älteren, nach der damals gültigen RAL Norm zertifizierten C2F Tresor geschenkt bekomme, günstig erwerbe oder der bei mir gottgleich vor der Tür steht, ändert nichts daran, dass es gesetzlich die Möglichkeit gibt, diesen als Waffentresor einzusetzen, so wenn die Behörde will. Und von "Kriegszuständen" kann ich auch nichts erkennen. Meine zuständige Behörde wird politisch verfolgt, nein, eher motiviert, die Anzahl der legalen Waffenbesitzer zu reduzieren, das ist jedoch nicht ihre Aufgabe. Daraus ergibt sich eher ein etwas anstrengendes Verhältnis, der SB möchte auch gelobt und befördert werden. Wer einmal jährlich eine Waffenkontrolle bekommen soll, die kostenmäßig im unteren, dreistelligen Bereich liegt, weil der Innenpolitiker sich das so wünscht, wird vermutlich wenig erfreut über diesen "Service" sein. Von Krieg jedoch keine Spur. Da nimmt man es eher etwas eng mit der Definition "regelmäßig", weil man keine Waffensteuer durchbekommen hat...

 

Ich suche nach Nachweise und Argumenten, weil ich das noch nie gemacht habe. Ich möchte einen älteren Tresor einsetzen, weil diese häufig in Verarbeitung und Langlebigkeit den heutigen überlegen sein sollen. Qualität, nicht "billig-billig" ist hier der Grund. Und wenn das Gesetz es ermöglicht, was hat das mit "lange Nase drehen" zu tun? Möchtest Du damit ausdrücken, dass man um Gottes Willen solche Anfragen unterlassen sollte, weil das die Behörde falsch auffassen könnte?

 

Hier soll für mehr Sicherheit gesorgt werden, in dem ein älteres "Dickschiff" einen "Leichtmatrosen" ersetzen soll. Und das "Dickschiff" kann das ganz locker erfüllen. Ein Mehr an Sicherheit ist für beide Seiten gut, der LWB und der SB können nachts ruhiger schlafen und der öffentlichen Sicherheit ist damit auch gedient. Freiwillig. Ohne Zwang. Mit meinem, eigenen Geld finanziert. Von einer Fachfirma erworben, gebracht und installiert. So what?

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 13 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Nachhaltigkeit

 

Weil "billig-billig" im Kontext dessen, was der Vorschreiber zumindest aus meiner Sicht impliziert, abwertend daherkommt. Meine Absicht komplett negativ darstellt. Ich mich lustig mache, "Krieg" führe, "Nasen drehe", Gesetze nur zu meinen Gunsten auslegen will, nichts Besseres zu tun hätte, whatever. Die vorab konstruktiven Vorschläge mit dem Hintern wieder umgerissen, keine Ahnung, was da gestochen hat. Und Nachhaltigkeit, darauf bin ich noch gar nicht gekommen, natürlich ist das aus heutiger Sicht etwas Gutes, nicht für die Hersteller, aber es schont Ressourcen. Kostengünstig, preiswert, das klingt doch wesentlich positiver. Aber egal. Hättest Du noch gute Argumente dafür?

Bearbeitet von Last_Bullet
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10 minutes ago, Last_Bullet said:

Hättest Du noch gute Argumente dafür?

 

Ich weiß nicht, warum man überhaupt gute Argumente dafür zu liefern bräuchte. Meiner Auffassung von Staat und sogar von Stil würde eher die Frage entsprechen, ob es gute Argumente dagegen gebe. Wenn nicht, warum denn nicht?

 

Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass z.B. Schlossknackerbanden sich auf Antiktresore spezialisieren würden -- selbst dann, wenn sich da wirklich über die Jahrzehnte früher unbekannte Sicherheitslücken gefunden hätten, existiert das doch einfach nicht als praktisches Problem, und schon gar nicht wenn noch nicht einmal große Werte drin sind.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 41 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Meiner Auffassung von Staat und sogar von Stil würde eher die Frage entsprechen, ob es gute Argumente dagegen gebe.

 

Tja, da hier der LWB etwas möchte, hat er das auch schön nachzuweisen.... Kosten, Aufwand - bleibt beim Antragsteller. Ich fände es besser, wenn man einen Anspruch darauf hätte, also gemeinhin den Vergleich der Sicherheitsstufen durch einen Fachhändler, Hersteller belegen kann und wenn dieser höher oder gleich dem Widerstandsgrad 0/Null wäre, man dementsprechend seine Waffen darin verwahren kann und dies einfach nur der Behörde meldet. So bleibt man vom SB und der politischen gewollten Situation abhängig.

 

vor 42 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Antiktresore

 

Sind 33 Jahre für Dich antik?

 

 

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Also anhand der Vergleichstabellen, die eine Gleichwertigkeit zu Widerstandsgrad II ausweisen (die hier eingestellte müsste von ZFS Sagerer sein, aber ich habe auch schon andere gleichlautende Tabellen gesehen), kam da doch hoffentlich ein ganz klares "ist so zulässig" !

 

Gruß SBine

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Um es für die Behörde einfacher zu machen, kann man auch eine Einstufung durch einen Sachverständigen mit einreichen.

zB  Andre Busche https://lehre-digital.net/aufbewahrung-von-waffen-und-munition/

Empfehlenswert zB auch bei alten A A/B B Schränken ohne Typenschild.

 

Ist zwar etwas teuer, macht es der Behörde aber schön einfach.

 

Solche Sachverständigen sollten auch bundesweit an anderen Standorten verfügbar sein. Einfach bei der örtlichen IHK anfragen.

 

frogger

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vor einer Stunde schrieb frosch:

Ist zwar etwas teuer

 

Danke für den Tipp, jedoch beschreibt der zitierte Satz das gut. Prinzipiell findet man des Öfteren Informationen, sogar von Versicherungen, in denen ganz klar der Vergleich der Normen abgebildet wird. Das C2F Zertifikat ist im Tresor vorhanden. Da muss man nur mir dem Finger in einer Tabelle nach unten streichen und schon findet man, dass das dem Widerstandsgrad II entspricht. Dann kann ich mir gleich einen nagelneuen Schrank kaufen, wenn ich die Kosten eines Sachverständigen obendrauf packen müsste.

 

Nicht böse gemeint. :drinks:

 

Ich würde den alten Tresor erst dann kaufen, wenn ich das Go von der Behörde habe.

Bearbeitet von Last_Bullet
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