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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb BlackFly:

Wobei mir beim Thema 750 Waffen noch ein anderes gutes Argument einfällt warum man die Nummernkontrolle im eigenen Interesse bei der Aufbewahrungskontrolle machen sollte.

So eine richtige Vorstellung wie lange das dauert

und welchen Aufwand es bedeutet hast du aber

nicht?

vor 16 Minuten schrieb BlackFly:

Wenn das Amt die Nummern kontrollieren will kann es dies machen und dafür denjenigen mit allen Waffen auf das Amt zitieren. 

Grundlage?

Geschrieben

Mag sein das es am besten wäre. Wenn das Amt oder dein SB es will wird es einen "begründeten Anlass" finden und dann bleibt dir nix anderes übrig alles zum Amt zu tragen, egal ob du 3, 300 oder 750 hast...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

So eine richtige Vorstellung wie lange das dauert

und welchen Aufwand es bedeutet hast du aber

nicht?

Grundlage?

Ich habe eine grobe Vorstellung aber ehrlich gesagt weil ich es mir gar nicht vorstellen müssen...

Grundlage? Du hast doch Sachkunde, da musst du das doch wissen :D

Grundlage wäre 39 Abs 3 WaffG. Wenn das Amt dies fordert kannst du dir überlegen wie du die 750 Waffen rechtlich korrekt zum Büro des SB schaffst...

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Christian 555:

Bei uns in der Gegend kann man diese Tendenz sogar bei "Erben" feststellen.

Die "Eben-WBK" mag man hier anscheinend nicht so.

 

Ne weil Erben die Waffen ohne Bedürfnis erhalten können.

Und bei LWB werden diese dann nichtmal auf das Kontingent angerechnet.

Ist zumindest bei meinen Erbwaffen so.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

......einen "begründeten Anlass" finden...... und dann bleibt dir nix anderes übrig alles zum Amt zu tragen, egal ob du 3, 300 oder 750 hast...

Und genau vor einer solchen Behörden-Willkür haben uns auch die Gesetze und Gerichte zu schützen.

Es wird für die Behörde sehr schwer werden die Vorlage von 300 oder auch 750 Waffen, zwecks Überprüfung der S-Nr., glaubhaft zu begründen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Bettina Fischer:

 

Ne weil Erben die Waffen ohne Bedürfnis erhalten können.

Und bei LWB werden diese dann nichtmal auf das Kontingent angerechnet.

Ist zumindest bei meinen Erbwaffen so.

Hier geht die Tendenz dahin den Erben zu überreden, wenn er z.B. Sportschütze und/oder Jäger ist, die Waffen auf sein "Bedürfnis" zu übernehmen.

Ist nur blöd wenn man später mal aus dem Verein austritt oder den JJ nicht mehr verlängert.

Einmal dazu entschieden sind es keine Erbwaffen mehr.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Die Frage hatte sich die Behörde sich bei mir nicht mal getraut.

Dafür gab es sogar den Mun-Erwerb zu den Erbwaffen dazu :s82:

Wie schon geschrieben,.....hier ticken die Uhren leider etwas anders.

Auch was die Benutzung der Erbwaffen angeht.

 

 

Frage an alle: Kann mal wer etwas zu dem Artikel im DWJ schreiben?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Grundlage? Du hast doch Sachkunde, da musst du das doch wissen :D

Du nicht?

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Grundlage wäre 39 Abs 3 WaffG. Wenn das Amt dies fordert kannst du dir überlegen wie du die 750 Waffen rechtlich korrekt zum Büro des SB schaffst...

Weil das Amt das fordert? Also ich lese da:

Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen

und die Begründung möchte ich dann erst mal sehen.
Ganz abgesehen davon daß kaum eine Behörde den
erforderlichen Platz dafür hat...


 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb WOF:

Du nicht?

Doch natürlich habe ich, darum kannte ich natürlich sofort den Paragraphen auswendig.

Der smiley dahinter sollte zeigen dass die Frage nicht ernst gemeint war und darum habe ich ja auch sofort den Paragraphen nachgeliefert den ich auch nur wüsste weil genau der Sachverhalt im DWJ Artikel aufgeführt war.

 

Und ob das nun steht das aus begründeten Anlass die Behörde das anordnen kann oder ich schreibe das das Amt dies fordert ist doch irgendwie dasselbe. Das Amt (oder in anderen Begrifflichkeiten die Behörde) fordert von dem Waffenbesitzer aufgrund eines begründeten Anlasses nach diesem Paragraphen. Jetzt es so hinzustellen das ich was ganz anderes geschrieben habe ist wortklauberei...

Dabei ist auch überheblich wenn es so sein sollte oder das Gesetz einen davor schützen sollte. Aktuell steht es so geschrieben und ein begründeter Anlass wird sich immer finden lassen und wenn es nur so ist das jemand eine anonyme E-Mail geschrieben hat...

Geschrieben

Es ist durchaus ein Unterschied ob ein SB mal

eine bestimmte Waffe sehen will oder ob man

mit einem Sattelzug vorfahren soll.

Ich bin sehr sicher daß auch Richter diesen

Unterschied angemessen berücksichtigen.

 

Geschrieben

Ich bin weder Richter noch Rechtsanwalt.

In wie weit die Aufforderung alle Waffen vorbei zu bringen angefochten werden kann und welche Aussicht auf Erfolg das hat weiß ich nicht. Im Gesetz steht aber nicht dass dies eine Mengenbegrenzung hat.

Nehmen wir mal das Beispiel das einem Sammler unterstellt wird er hätte Waffen an Leute ohne Erwerbsberechtigung weitergegeben, man aber nicht eingrenzen kann welche Waffe genau. In so einem Fall wäre die logische Konsequenz das der Sammler alle auf ihn angemeldete Waffen vorliegt und überprüft wird das keine fehlt oder andernfalls sogar alle Waffen eingesammelt werden und in die aservatenkammer kommen um dort die Vollständigkeit zu überprüfen (und die Geschichten zu Sammlungen in der aservatenkammer kennen wir mittlerweile ja auch).

Geschrieben
Am 20.1.2024 um 14:59 schrieb uwewittenburg:

Böse war auch keiner, aber "Link". Natürlich waren die meisten selbst schuld wenn sie darauf reingefallen sind.

 

Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, dem kontrollierten Bürger Fallen zu stellen.

 

Sonst hat da jemand seine eigene Funktion und Befugnis falsch verstanden.

Geschrieben
7 hours ago, BlackFly said:

ein Abgleich der Nummern ist aber keine AUFBEWAHRUNGSkontrolle

 

Sehe ich anders. Der Gesetzgeber will verifizieren das die Waffen die einer besonderen Aufbewahrungspflicht unterliegen dem Genehmigungsinhaber gestattet wurden auch konkret korrekt aufbewahrt werden. Ergo folgt denklogisch das man sich alle betreffenden Waffen zeigen läßt, identifiziert und feststellt, das sie in dem korrekten Behältnis untergebracht waren.

 

Ansonsten prüft man ja nur ob der Genehmigungsinhaber ein Behältnis hat, in dem theoretisch die relevanten Waffen lagern könnten. Humbug. Das wurde bereits bei WBK-Ersterteilung durch Vorlage von Fotos, Rechnungen etc. hinreichend nachgewiesen. Bei der vor-Ort-Kontrolle gehts um die faktisch korrekte Aufbewahrung der konkreten Waffen.

 

Und die Exekutive sieht das genauso. Zitat aus der (noch immer nicht aktualisierten) WaffVwV:

 

Quote

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen
Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der

Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
14 minutes ago, karlyman said:

Das sind (entgegen dem populären Begriff) eben keine "Fallen" die zu etwas verlocken oder provozieren - sondern schnöde Messeinrichtungen.

 

Bisweilen kommt aber der Verdacht auf, dass die so aufgestellt sind, dass damit kommunale Einnahmen optimiert werden, und man sich schon die Frage stellen kann, ob ein besseres Management des Verkehrs nicht absichtlich vernachlässigt wird, weil damit die Einnahmen sinken würden. In Chicago gab es einen Skandal, wo sie nach dem Aufstellen von Photofallen an Ampeln hinterher zur Verbesserung der Einnahmen die Gelbphasen verkürzt haben, was zu deutlich mehr Unfällen beigetragen hat. Bei der einen oder anderen deutschen Radarfalle an Streckenabschnitten mit überraschend wechselnden Tempolimits kann man sich ähnliche Fragen stellen. Wenn man an einem Ort wirtschaftlich erfolgreich blitzen kann, dann ist zumindest die Frage legitim, ob man als an Sicherheit interessierte Kommune da nicht deutlicher signalisieren könnte, dass ein Tempolimit usw. greift.

 

Im Waffenrecht hat man dann eben ähnliche Probleme, wobei es da weniger um Einnahmenoptimierung geht, sondern um die Umsetzung einer Ideologie.

 

1 minute ago, Parallax said:

Sehe ich anders. Der Gesetzgeber will verifizieren das die Waffen die einer besonderen Aufbewahrungspflicht unterliegen dem Genehmigungsinhaber gestattet wurden auch konkret korrekt aufbewahrt werden. Ergo folgt denklogisch das man sich alle betreffenden Waffen zeigen läßt, identifiziert und feststellt, das sie in dem korrekten Behältnis untergebracht waren.

 

 

So denklogisch folgt das nicht. Man könnte z.B. auch Stichproben verifizieren. 

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
12 minutes ago, karlyman said:

Das sind (entgegen dem populären Begriff) eben keine "Fallen" die zu etwas verlocken oder provozieren - sondern schnöde Messeinrichtungen.

 

Vor allem gibt es auch einen geheimen Kniff mit dem man sie austricksen kann: Einfach maximal das fahren das man darf. Praktiziere ich weitgehend erfolgreich (alle paar Jahre ist man mal unaufmerksam und es kostet €15 oder so). Aber ich weiß, das schafft das unterausgebildete deutsche Ego i.A. nicht. Um sich selbst zu beweisen wie toll, stark und selbstbestimmt man ist, fährt man natürlich so schnell wie man es sich meint leisten zu können (finanziell und flensburgtechnisch). Sich einfach ans Limit zu halten ist ja was für Loser. Limits sind nur für die anderen gültig.

Geschrieben
7 minutes ago, Proud NRA Member said:

So denklogisch folgt das nicht. Man könnte z.B. auch Stichproben verifizieren. 

 

Könnte man wohl nach WaffG, dort gibt es keine explizite Forderung nach vollumfänglichen Kontrollen. Die Exekutive nach WaffVwV sieht aber einen Abgleich des Bestandes vor, und das läßt keine Stichproben zu. Insofern handelt der Kontrolleur der vor Ort alle Waffen gemäß seinem Bestand auch konkret sehen und identifizieren will erstmal nach den Regeln die für ihn/sie/es gelten. Inwiefern die Handelnden dann intern noch eine Ermessensfreiheit haben es sich einfach zu machen ist wohl lokal unterschiedlich. Gewisse Behörden ignorieren ja gerne auch Weisungen "von Oben" einfach (und bekommen noch gerichtlich dafür Rückendeckung).

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Parallax:

Die Exekutive nach WaffVwV sieht aber einen Abgleich des Bestandes vor, und das läßt keine Stichproben zu. Insofern handelt der Kontrolleur der vor Ort alle Waffen gemäß seinem Bestand auch konkret sehen und identifizieren will erstmal nach den Regeln die für ihn/sie/es gelten.

Die WaffVwV ist aber kein Gesetz. Und bindet erst mal nur die Behörde.Und wenn die mal zu unserem Vorteil ausfällt ignorieren die das auch gerne.......aber die ignorieren manchmal ja auch Gesetze und machen sich ihre eigenen.

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