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IGNORED

aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze


low-ready

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Hallo zusammen,

 

 

ich war bis jetzt immer der Meinung, dass man als Sportschütze eine 0,0 Promille Grenze auch beim normalen Auto fahren hat.

Also auch wenn man keine Waffen dabei hat. 
Das "die" einem dann was draus drehen könnten bezüglich persönlicher Eignung usw.


Kann aber wenn ich das google nichts wirklich dazu finden.

 

Was stimmt denn nun. Bin ich als Sportschütze ohne Waffen dabei, der normalen Bevölkerung gleich gestellt was die Promillegrenze angeht oder nicht?

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vor 10 Minuten schrieb low-ready:

Was stimmt denn nun. Bin ich als Sportschütze ohne Waffen dabei, der normalen Bevölkerung gleich gestellt was die Promillegrenze angeht oder nicht?

Klar... Wenn du ein gestandenes Mannsbild bist, 2 Maß.... 

 

https://www.sueddeutsche.de/bayern/beckstein-zu-alkohol-am-steuer-zwoa-gehn-scho-1.709751

 

 

Fragst du ernsthaft, ob du besoffen fahren kannst und würdest es nicht machen, wenn die Knarren dafür in Gefahr sind? 

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Die Frage erstaunt mich auch?

Faktenlage ist aber klar.

Wegen der Gefährdung "der inneren Sicherheit" darfst du mit Waffen im Auto nur 0,0 haben, sind die Waffen nicht dabei, dann darfst du das im Strassenverkehr erlaubte, bist also der allgemeinen Bevölkerung gleichgestellt.

Ob fahren unter Alkoholeinfluss sinnvoll oder notwendig ist, musst du selber entscheiden.

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Joah 3.2.1. Moralapostel...

 

Ich denke nicht dass der Strunzhagelvoll fahren will, aber wenn man am Abend in geselliger Runde ein Bier trinkt oder ein halbes Glas getrunken hat und dann ruft der Jagdkollege an und fragt nach Bergehilfe, da ist das fahren noch im gesetzlichen Rahmen erlaubt, die Frage ob man als Sportschütze oder Jagdkollege dann noch fahren dürfte oder anders behandelt werden würde m.E. nach vollkommen legitim.

 

Ob man ein Bier trinken muss wenn man noch fährt dabei natürlich ein anderes Thema, dass aber auch nichts mit Sportschütze zu tun hat.

 

Es könnte ebenso sein dass man nach durchzechter Nacht morgens noch Restalkohol hat. 0,0 Promille können also die wenigsten wirklich immer ausschließen.

 

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Naja, hat man mehr als 0.03% im Blut und die Polizei meint, man fuhr seltsam, kann das doch auch allein für die STVO problematisch werden - und hat die Polizei einen solchen Eintrag, kann sich doch die Waffenbehörde daran stören?

 

(mir egal, ich trink eh seltenst Alkohol)

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Geil wie alle direkt schreiben "ich trinke eh kaum/nieeeeeee" und "ob man überhaupt trinken u. fahren"...

Das ist ja schon voll WOKE hier :gr1:

 

Einfache Antwort auf die Frage: Ja, bist du ("normaler" Bürger ohne Waffen im Auto).

 

Das bei Überschreitung der Grenzwerte entsprechendes droht und auch mit Waffen im Auto andere Auswirkungen möglich sind, hast du ja schon richtig festgestellt

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18 minutes ago, DaTaXi said:

Geil wie alle direkt schreiben "ich trinke eh kaum/nieeeeeee" und "ob man überhaupt trinken u. fahren"...

Das ist ja schon voll WOKE hier :gr1:

Was in einem vom BfV überwachten Internetforum geschrieben wird und was man im realen Leben macht, sind ja wohl zwei völlig verschiedene Dinge.

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Die Frage kam letztens bei einem Restaurantbesuch beim Griechen auf. Weil es da einen winzigen Schnapps vorher gab.

Ich trinke generell nicht und dachte zusätzlich auch das es sich wie in meinem Ausgangspost verhält.
Woraufhin meine  Begleitung meinte, dass könnte ja nicht sein usw.


Daraufhin begann dann die große Suche im Internet.
Und letztendlich heute meine Frage hier.

 

Danke auf jedenfall für die sachlichen Antworten.

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vor 27 Minuten schrieb DaTaXi:

Geil wie alle direkt schreiben "ich trinke eh kaum/nieeeeeee" und "ob man überhaupt trinken u. fahren"...

Das ist ja schon voll WOKE hier

 

Bei mir z.B. ist das nicht woke,  sondern Realität. Mit "Alk" konnte ich noch nie so viel anfangen... ich mache keine Prinzipiengeschichte draus, aber es gibt mir einfach nichts.

"Alle Schaltjahre mal" ein Wein zum Essen, oder selten mal ein kühles Bier oder Radler... reicht mir vollends aus. 

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vor 34 Minuten schrieb low-ready:

Weil es da einen winzigen Schnapps vorher gab.

Also ich behaupte ja, mit einem winzigen Schnaps vor dem Essen hast du danach trotzdem 0,0....

 

vor 35 Minuten schrieb low-ready:

Daraufhin begann dann die große Suche im Internet.
Und letztendlich heute meine Frage hier.

Ich hab deine Frage tatsächlich ein bisschen anders aufgefasst, daher die bissige Antwort... 

 

vor 28 Minuten schrieb karlyman:

oder selten mal ein kühles Bier oder Radler... reicht mir vollends aus

Themaverfehlung. Ging um Alkohol :grin:

 

vor 59 Minuten schrieb DaTaXi:

Das bei Überschreitung der Grenzwerte entsprechendes droht und auch mit Waffen im Auto andere Auswirkungen möglich sind, hast du ja schon richtig festgestellt

Nein. Rein vom Straßenverkehrsrecht ist doch völlig egal, ob du deine Eisen im kofferraum hast oder nicht... 

Das dein SB Waffenrecht dir im schlechtesten Fall eine Unzuverlässigkeit anhängen will und/oder kann ist davon ja unbenommen. Das hat aber nichts mit dem verkehrsrecht zu tun. 

Eine verpackte Waffe gilt nicht als Gefahrgut... 

Bei einer ungesicherten Gasflasche hätte es auch direkt Auswirkungen im verkehrsrecht. 

Bei Waffen ist das nicht so 

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Was mich wundert bei dieser Diskussion, in einem Jagdmagazin wurde sinngemäss geschriebn, ein Jäger mit Restalkohol hatte seine Zuverlässigkeit verloren und habe "das allen Waffenbesitzern eingebrockt, weil er dagegen klagen musste" und jetzt ein Richterspruch vorhanden ist.
Was wäre passiert, wenn der Jäger nicht geklagt hätte? Wäre dann irgendetwas anders für die Gesamtheit der LWB? Ich verstehe nicht, welche schwere Schul der Jäger mit seiner Klage jetzt auf sich geladen hat.

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vor 34 Minuten schrieb Domenicus:

Was mich wundert bei dieser Diskussion, in einem Jagdmagazin wurde sinngemäss geschriebn, ein Jäger mit Restalkohol ...

Wie viel Restalkohol und in welcher Situation? 1,1 Promille nachdem er vor 2h auf der Rückfahrt vom Ansitz vor Zeugen jemanden genötigt hatte?

 

  

vor 34 Minuten schrieb Domenicus:

... seine Zuverlässigkeit verloren und habe "das allen Waffenbesitzern eingebrockt, weil er dagegen klagen musste" ...

 Warum verloren hat?

 

Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass er ein Abhängigkeitssyndrom von Alkohol hat oder sonstiges? Das wäre aber die "persönliche Eignung" gem. § 6 WaffG.

 

"Zuverlässigkeit" wäre jedoch §5 WaffG. Das hätte eher mit Reichsbürgerschaft und Kalifaten zu tun als mit Alkoholkonsum. Wobei natürlich Straftaten unter Alkoholeinfluss schon zum §5 gehören, selbst wenn der § 6 nicht greift.

 

  

vor 34 Minuten schrieb Domenicus:

... und jetzt ein Richterspruch vorhanden ist....

Was genau sprach denn das Gericht?

 

Auch wenn Richter in G'stan nur nach Gesetz, Verordnung und Rechtsgrundsätzen aber nicht nach Entscheidungen anderer Richter zu urteilen haben, sind auch sie Menschen und Menschen sind bequem. Statt mühsam zu dem gleichen Schluss zu kommen, besteht die Gefahr, dass einfach abgeschrieben wird. 

 

  

vor 34 Minuten schrieb Domenicus:

...
Was wäre passiert, wenn der Jäger nicht geklagt hätte? Wäre dann irgendetwas anders für die Gesamtheit der LWB? Ich verstehe nicht, welche schwere Schul der Jäger mit seiner Klage jetzt auf sich geladen hat.

Dann gäbe es kein solches Urteil mit der Gefahr des simplen Abschreibens durch andere Richter und der Verhaltensprägung bei jenen Teilen der Verwaltung, die sowieso schon immer wollten, aber nicht wussten wie.

 

Aber solange wir nicht genau wissen, was war und wie das Gericht genau entschieden hat und warum, ist alles nur Stochern im Nebel und Wichtigtuerei. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 13 Minuten schrieb EkelAlfred:

Warum saufen, Cannabis wird doch jetzt legal?

Genau :good:

Solange Du kein Abhängigkeitssyndrom entwickelst oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen ... :AZZANGEL: Gibt es sogar für Nichtraucher :sdb79248:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Gerade eben schrieb Domenicus:

Zusammenfassend also: Es wurde in der Praxis vielleicht so etwas wie ein Präzedenzfall geschaffen, obwohl in der Theorie im deutschen Rechtssystem Gerichte nicht an so etwas wie Präzedenzfälle gebunden sind?

So dürfte es etwas näher dran sein :rolleyes:, aber eigentlich wissen wir gar nichts außer völlig unklaren Gerüchten. :closedeyes: Wir wissen ja noch nicht einmal ob angeblich nach § 5 oder § 6 WaffG. :spiteful:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 4 Stunden schrieb Mittelalter:

 

Nein. Rein vom Straßenverkehrsrecht ist doch völlig egal, ob du deine Eisen im Kofferraum hast oder nicht... 

Das dein SB Waffenrecht dir im schlechtesten Fall eine Unzuverlässigkeit anhängen will und/oder kann ist davon ja unbenommen. Das hat aber nichts mit dem verkehrsrecht zu tun. 

 

 

Genau so erging es doch mal einem Jäger im auch hier verbreiteten Fall, der bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg 0,5 Promille "intus", und gleichzeitig ein kurz zuvor erlegtes Stück Reh in der Wildwanne hinten hatte.

Die Polizeibeamten teilten ihm wohl mit, er habe da nichts zu befürchten; der Bericht ging aber an die Waffenbehörde.

Am Ende war er die WBK los... Die Behörde legte ihm verwaltungsrechtlich zur Last, unter Alkoholeinfluss jagdlich seine Waffe abgefeuert zu haben... Zuverlässigkeit weg. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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