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IGNORED

Jagd und Waffenrecht


Absehen4

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vor 13 Stunden schrieb grizzly45:

Um jeglichen Stress zu vermeiden und weil ich an der Stelle nicht mit Waffen prahlen muss, kommt bei mir am Ende des Ansitzes am Auto alles ins Futteral. 

 

Zum einen deshalb und zum anderen wird die Waffe mit montierter Optik auch nicht besser davon, wenn sie irgendwo unverpackt im Auto rumkullert.

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vor 12 Stunden schrieb IMI:

Ich sehe es als Plan B, um auch dem dümmsten Polizisten eine plausible Antwort zu geben, damit ich weiter fahren kann. 

 

Ich wurde noch nie kontrolliert, aber bei allen Bekannten, die das mal hatten, hat die Antwort "bei der Jagdausübung" gereicht um schnell weiter geschickt zu werden. Im Grunde weiß ein Polizist in einer Verkkehrskontrolle o.Ä. ja auch nicht, wo du überall zur Jagd berechtigt bist oder wo du überall eingeladen wirst. Und es ist fraglich, ob er es wissen will.

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vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

....

Die Jäger die ich kenne werden von der Polizei auch zu Wildunfällen gerufen.

Und für dieses gilt ein anderes WaffGes :confused:
(Abgesehen einmal davon, dass diese Jäger sich dann im eigenen Revier bewegen und die Jagdwaffe ohnehin erlaubnisfrei führen dürfen)

Die Eingangsfrage zielt ja letzendlich a u c h darauf hin ab, was passiert, wenn man von einem ihm unbekannten Polizisten kontrolliert wird?

Das könnte der Fall sein, wenn man über eine Stadtgrenze hinaus zum Wildhändler fährt, auf einer Wegstrecke, die weder ins eigene Revier noch vom Revier nach Hause führt.


 

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vor 14 Minuten schrieb gipflzipfla:

Ich nehme C, weil der Transport von erlegtem Wild keine unmittelbare Jagdausübung darstellt und das erlabunisfreie Führen der Jagdwaffe nur auf direktem Wege ins Revier und von dort nach Hause erlaubt ist.

Zitat

Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post.

(WaffVwV  13.6)

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vor 40 Minuten schrieb Homi:

Wenn man aber Rechte dauerhaft nicht nutzt, besser noch, vor Behörden in Frage stellt, werden diese früher oder später einkassiert.

 

Die Möglichkeit des zugriffsbereiten Führens ist ja nicht umsonst gegeben und es gibt Jäger, deren Bedingungen das auch erforderlich machen. Ein Bekannter hat z.B. ein recht zerschnittenes Revier entlang einer Bundesstraße, inkl. befriedeter Ecken (Ortschaften) dazwischen. Der fährt natürlich mit der zugriffsbereiten Waffe und steigt an Stellen aus, wo Beute möglich ist. Verpackte Waffe wäre da blödsinnig. Ich dagegen fahre von meinem Wohnort ca. 40km Autobahn und dann direkt in den Wald, wo ich mir ne Stelle zum parken suche und dann da jage, wo es eben passt. Ich würde nie auf die Idee kommen, die Waffe neben mir an den Beifahrersitz zu lehnen um schnell dran zu sein.

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vor 21 Minuten schrieb grizzly45:

Selbstverständlich, aber wenn es eine Verkehrskontrolle, sagen wir mal Berlin oder Frankfurt City gibt und einer meint er hätte das Recht 25 Kilometer vom Revier entfernt mit KW im Holster und Drilling auf der Rücksitzbank quer durch die Hotspots zu fahren

Nicht zugriffsbereit! 

Wenn ich von Berlin-Mahlsdorf nach Berlin-Spandau zum Schießstand fahre ist das 1 x quer durch die Stadt!

Also 35 bis 41 km.

Bearbeitet von uwewittenburg
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@Homi,

Hast Du die Eingangsfrage gelesen (und sie auch wirklich verstanden) ?

 

vor 15 Stunden schrieb Absehen4:

So, jetzt mal eine richtig fiese Frage an die Jäger unter uns:

Ich entnehme mein Jagdgewehr zu dem vom Bedürfnis umfassenden Zweck der Jagdausübung aus dem "Safe" und führe es zugriffsbereit/ungeladen auf dem direkten Weg ins Revier, wobei kleine Besorgungengen wie Tanken, Essen, etc. auf dem Weg zulässig sind.


Ich habe Glück und erlege ein Reh, welches ich schnellstmöglich zum Wildhändler in die Kühlung bringen muss. Der Wildhändler liegt aber leider nicht auf dem Heimweg, sondern einige Kilometer in der Gegenrichtung.
....



Du kannst bezüglich erlaubnisfreiem Führen von Jagdwaffen etwas googlen...

Das von Dir im Gesetzeszitat fett Hervorgehobene ist nur dann erlaubt wenn es auf direktem Wege ins Jagdrevier oder auf dem Weg nach Hause, aus dem Jagdrevier, erfolgt.

Darüber gibt es absolut keine Zweifel.
 

Bearbeitet von gipflzipfla
...oder etwa nicht?
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vor 13 Stunden schrieb grizzly45:

Um jeglichen Stress zu vermeiden und weil ich an der Stelle nicht mit Waffen prahlen muss, kommt bei mir am Ende des Ansitzes am Auto alles ins Futteral. 

 

Mache ich auch so. Aus dem Alter der Schwanzvergleiche bin ich längstens raus, genauso wie bei Diskussionen mit halbwissenden Uniformständern.
Nebenbei ist es sehr entspannend den Knallstock im Futteral im verschlossenen Kofferraum liegend zu wissen während man bei der Jet den Tank füllt oder bei Netto bzw. Lidl sein Abendbrot kauft. Wobei die Tanke und die beiden Discounter noch bei mir im Revier liegen.
(Ich habe aus lauter Bequemlichkeit noch nicht mal was zum knallen mit, wenn mich die Rennleitung mitten in der Nacht anruft und zu einem Date am Straßenrand bittet!)

Gruß

Frank      

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vor 14 Minuten schrieb sealord37:

 

Die Möglichkeit des zugriffsbereiten Führens ist ja nicht umsonst gegeben und es gibt Jäger, deren Bedingungen das auch erforderlich machen. Ein Bekannter hat z.B. ein recht zerschnittenes Revier entlang einer Bundesstraße, inkl. befriedeter Ecken (Ortschaften) dazwischen. Der fährt natürlich mit der zugriffsbereiten Waffe und steigt an Stellen aus, wo Beute möglich ist. Verpackte Waffe wäre da blödsinnig. Ich dagegen fahre von meinem Wohnort ca. 40km Autobahn und dann direkt in den Wald, wo ich mir ne Stelle zum parken suche und dann da jage, wo es eben passt. Ich würde nie auf die Idee kommen, die Waffe neben mir an den Beifahrersitz zu lehnen um schnell dran zu sein.

Aber die KW im Holster am Mann!

Das macht mehr Sinn, als im Rucksack doppelt verstaut. 

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vor 36 Minuten schrieb erstezw:

Die 3...4G dürften weder der Waffe noch der Optik schaden.

 

Es besteht aber immer irgendwie das Risiko, dass das Teil mal blöd umfällt, mit dem ZF irgendwo gegen und dann Kontrollschuss nötig wird. Nicht bei jeder fahrt, aber irgendwann passiert es halt mal. Wenn ich das nicht vermeiden kann, weil ich die Waffe schnell zugriffsbereit brauche, dann ist das halt so, wenn nicht, dann schütze ich sie mit einem gepolsterten Futteral.

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vor 40 Minuten schrieb sealord37:

zum anderen wird die Waffe mit montierter Optik auch nicht besser davon, wenn sie irgendwo unverpackt im Auto rumkullert.

ganz genau.

Ich habe noch NIE meine Waffe nicht im Futteral in´s Revier gefahren. Halt ohne Schloss. Das ist zwar wieder Auslegungssache auch auf den Schießstand.

 

Nirgendwo im Gesetz steht was von einem Schloss.

Ist der Reisverschluss zu ist das Transportbehältnis verschlossen.

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vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:

Weil das nicht der direkte Weg zum Revier ist, nur dort darf ungeladen geführt werden, ansonsten sicher verpackt!

 

Dann besteht also kein "Zusammenhang mit der Jagd" mehr. Denn im Gesetz steht ja nichts von "direktem Weg" sondern dem "Zusammenhang mit der Jagdausübung". Ob dieser Zusammenhang nicht mehr gegeben ist, wenn der direkte Weg verlassen wird, in immer noch gleicher Richtung um einen Stau zu umfahren oder zur Tankstelle zu fahren, kann ich mir nicht vorstellen. Bei komplett entgegengesetzter Richtung kann das anders sein, da hatten wir hier schon mal ein Urteil. Wenn jedoch kein Zusammenhang mit der Jagd mehr besteht, aus o.g. Gründen, dann müsste eigentlich die von @gipflzipfla genannte Situation eintreten, dass  die Waffe überhaupt nicht mitgenommen werden darf, auch nicht verpackt. Denn entweder es besteht ein Zusammenhang mit dem Bedürfnis (hier die Jagd) oder nicht. Und ohne Bedürfnis muss die Waffe zu Hause bleiben. Ich denke hier wird es durchaus unterschiedliche Einzelfallentscheidungen geben und das geschossene Wild in die Kühlung zu bringen ist ja erstmal nicht jagdfremd. Wenn ich es zu einem ausgesuchten Gourmethändler in einer entfernten Stadt bringe, dann aber sicher nicht. Andererseits, wie sieht es aus, wenn ich vor der Jagd einen Jagdkameraden zum gemeinsamen Ansitz abhole und hinterher wieder zu Hause absetze? Wie weit darf der von der Strecke abseits wohnen, um nicht mit dem eigenen Auto fahren zu müssen?

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vor 44 Minuten schrieb uwewittenburg:

Nicht zugriffsbereit! 

Wenn ich von Berlin-Mahlsdorf nach Berlin-Spandau zum Schießstand fahre ist das 1 x quer durch die Stadt!

Also 35 bis 41 km.

Zum Schießstand ist was anderes wie ins Revier. Das sind völlige unterschiedliche Bereiche mit komplett anderen Regelungen.

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vor 28 Minuten schrieb IMI:

Aber die KW im Holster am Mann

 

Hab ich eigentlich gar nicht mit. Wenn mal wieder Schwarzwild da ist und ich Gefahr lauf, abends alleine ein Stück aus dem Dickicht ziehen zu müssen, dann sicher. Aber die wäre dann auch im Rucksack bis sie gebraucht wird, mit Holster Auto fahren ist jetzt auch nicht der Gipfel an Komfort.

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vor 3 Minuten schrieb sealord37:

Zusammenhang mit der Jagd

Naja, Wild nach erfolgreicher Jagd in die Wildkammer bringen ist sicherlich im Zusammenhang…… natürlich wird es schon schwerer zu erklären wenn man drei Hasen mit Flinte auf dem Sitz nach Jagd im Allgäu nach Hamburg, Oldenburg und Saarbrücken bringen will.

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vor 21 Minuten schrieb grizzly45:

Naja, Wild nach erfolgreicher Jagd in die Wildkammer bringen ist sicherlich im Zusammenhang……

Ist dazu ein Jagdschein zwingend erforderlich (wie zu allen anderen Dingen, die in direktem Zusammenhang mit der Jagd) ?

Ich kann mir vorstellen, dass das die Frage eines Richters im Widerspruchsverfahren nach dem Entzug der WBK eines Jägers sein könnte.

In diesem besten Buntland aller Buntläder ist ja nichts mehr wirklich unmöglich.
Beträfe mich dann ja auch...

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vor 24 Minuten schrieb gipflzipfla:

Ist dazu ein Jagdschein zwingend erforderlich (wie zu allen anderen Dingen, die in direktem Zusammenhang mit der Jagd) ?

Ich kann mir vorstellen, dass das die Frage eines Richters im Widerspruchsverfahren nach dem Entzug der WBK eines Jägers sein könnte.

 

Könnte sein, dass jemand den Zusammenhang mit der Jagd an das zwingende Vorhandensein eines JS zu knüpfen versucht. Allerdings gibt es auch ein paar wenige Beispiele für jagdliche Tätigkeiten, die durch jemanden ohne JS ohne Waffe und durch einen Jagdscheininhaber auch mit Waffe durchgeführt werden können. Z.B. Durchgehen oder die Hundeausbildung, wenn der Kontakt mit Wild ausgeschlossen ist. Beides ist aber Jagdausübung und wie weit "in Zusammenhang damit" noch gehen kann ist nochmal ne andere Sache. 

Ist also gar nicht so einfach.

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vor einer Stunde schrieb grizzly45:

Glaub mir, die Komforteinbussen wird der ein oder andere gerne in Kauf nehmen wenn man damit coooooooool spielen will

 

Cooooooool spielen sagt ein nichtjäger, der wenn er es dürfte sich die Kw enstecken könnte. Höre ich da ein wenig Neid heraus?

 

Ich, jage Stadtnah. 

Ist immer besser was einstecken zu haben. Das ist ja explizit auch ein KW Grund für Jäger.

Sicherheitstechnisch natürlich absoluter Bullshit die Kurzwaffe erst im Revier zu laden. Und dann bei Rausfahrt wieder zu entladen. Den Schwachsinn haben sich die Angst vor dem Volk ausgedacht, in der Praxis absolute Zumutung.

 

Das unterschreibt jeder, der schon vor 2003 auf die Jagd ging, und heute über solche verordneten Praktiken den Kopf schüttelt.

Bearbeitet von Valdez
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