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IGNORED

Meine Forderungen an ein neues Waffengesetz (@ VDB)


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Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb steven:

Hallo msk

 

man munkelt, dass z. Zt. einige AKs und M16 aus der Ukraine auf dem Deutschen Markt angeboten werden.

Welcher Kategorie gehören die an? Und genügt dafür ein 1er Tresor? Wie sieht es mit der unangekündigten Kontrolle aus? Und was ist mit der Sachkunde? Eine Menge Fragen.

Und Nancy will die Legalen verschärfen.

 

Steven

 

 

Eben, das meine ich. Ein Problem dieses Gesetzes ist, dass damit Verbrechen verhindert werden sollen, bei denen das Verletzen dieses Gesetzes eigentlich rechtlich nahezu unbedeutend ist. Ob ich jemanden mit Omas Küchenmesser abmurkse oder mit der AR, ist für das Strafmaß und vor allem für die reale "Absitzdauer" unbedeutend. Noch schlimmer ist, dass das Gesetz auch hervorragend dafür geeignet ist, Rechtsunsicherheit zu schaffen und Dinge unnötig zu kriminalisieren und damit die Motivation für Menschen eher senkt, sich dem zu unterwerfen. Ich denke, dass damit auch der illegale Teil des Bereichs eher vergrößert als verkleinert wird, mit allen Folgen in Bezug auf Kontrolle und Nachvollziehbarkeit.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb MRCL:

 

Selbstschutz ist in der Schweiz kein "Bedürfnisgrund". Sport, Sammeltätigkeit oder Jagd, ansonsten musst du den Bedarf begründen. Und mit Selbstschutz kommst du nicht weit.

Danke für den Hinweis! Die Passage stammt aus dem Forderungspapier des VDB/ #nextguneration.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb msk:

 Ob ich jemanden mit Omas Küchenmesser abmurkse oder mit der AR, ist für das Strafmaß und vor allem für die reale "Absitzdauer" unbedeutend.

Da wäre ich mir nicht so sicher! Das Beschaffen und Besitzen einer (illegalen) Schusswaffe könnte als Vorsatz gewertet werden;

das Küchenmesser könnte man als "im Affekt" verkaufen (manchen Kulturkreisen dürften bei Klingen nocheinmal Bonuspunkte bekommen).

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

das Küchenmesser könnte man als "im Affekt" verkaufen

 

soso...

da geht "einmann" auf ein fest und hat nix besseres zu tun als ein küchenmesser vorher einzupacken und mitzunehmen!

 

Kein vorsatz?!?

 

nee, der wollt das nur "zur eigensicherung" dabei haben!!!

 

 :bump:

Geschrieben

Anpassung an die EU-FW-RL. Also:

- Kat. D frei ab 18

- Kat. C Anmeldepflicht

- Kat. B Erlaubnispflicht

- Kat. A Nur mit Sondererlaubnis

 

Streichung der Altersgrenzen für betreutes schießen.

 

Für A und B braucht es eine Sachkunde, die grundlegende Sicherheitsregeln und technisches Grundverständnis vermittelt sowie eine weiße Weste bei der Polizei.

 

Als WBK für A und B eine Schreckkarte mit elektronischer Registrierung, kein Papierstapel und keine x-fachen Besuche bei der Behörde.

 

Wesentliche Teile zurück auf pre-2017.

Kein Magazin-Unsinn.

Sichere Aufbewahrung zurück auf pre-2017.

Keine Mengenbegrenzung

Keine Koppelung an Vereinsmitgliedschaft

Kein Einzelbedürfnisnachweis

Freigabe von Schalldämpfer, Nachtsicht und Beleuchtung

Kein Verbot des Kategoriewechsels durch Umbau

Keine technischen Verbote, kein Anscheinsunsinn

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Geschrieben

Nein, natürlich nicht. Ich rede nicht von Eigenumbauten. Und auch nicht unbedingt nach "oben".

 

Nach aktuellem Gesetz kann aber auch ein Büchsenmacher nicht mehr so einfach nach "unten" umbauen. Aus einem VA einen HA zu machen geht nicht mehr so einfach. Das war gemeint, als Beispiel: ein AR15 mit "Sear Cut" ist ein Vollautomat, auch wenn dieser dauerhaft derart verschlossen ist, dass der Aufwand ihn wieder frei zu legen der selbe ist wie ihn neu zu fertigen, an einem Teil das ihn nie hatte.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Für A und B braucht es eine Sachkunde, die grundlegende Sicherheitsregeln und technisches Grundverständnis vermittelt sowie eine weiße Weste bei der Polizei.

 

Also ne Sachkunde und weiße Weste, wobei hier nur einschlägige Taten berücksichtigt werden sollten und eben nicht der Verkehrsunfall bzw. die kreative Steuererklärung, finde ich für Kat. C & D auch sinnvoll.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

 

Für A und B braucht es eine Sachkunde, die grundlegende Sicherheitsregeln und technisches Grundverständnis vermittelt sowie eine weiße Weste bei der Polizei.

 

 

 

Das mit der "weißen Weste" würde ich dahingehend erweitern, dass Kapitalverbrechen jeglicher Art ein lebenslanges Waffenverbot bewirken.

 

Ebenfalls sollte die Grenze der Tagessätze zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auf 40 TS gesenkt werden.

 

Die Mindestwartedauer bis zur Beantragung einer neuen Zuverlässigkeit bzgl. Waffenbesitz nach Entzug einer Bestehenden sollte 10 Jahre betragen.

 

Generell können die Strafen im Waffenrecht bei Verstössen gerne deutlich erhöht werden

 

So im Gegenzug für mögliche Lockerungen im Waffenrecht.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Anpassung an die EU-FW-RL. Also:

- Kat. D frei ab 18

- Kat. C Anmeldepflicht

- Kat. B Erlaubnispflicht

- Kat. A Nur mit Sondererlaubnis

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Kein Magazin-Unsinn.

Alleine da gibt es schon das Problem, dass Langwaffe mit Magazin >10 Schuss oder Kurzwaffe mit Magazin >20 Schuss in Kat. A fällt...

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist für Kat. C und D als Anhaltspunkt interessant, Kat. B ist schon quatsch mit den "kurzen" Repetierern etc.

 

Mein Ansatz:

Einzellader und Repetierer darf erwerben, wer volljährig, sachkundig und zuverlässig ist, und die sichere Lagerung nachweisen kann. Dabei reicht ein Behältnis der Klasse S2, sofern nicht ein bestandsgeschütztes Behältnis der Klasse A/B bereits vorhanden ist.

 

Bei Halbautomaten wird die Sache dann schon etwas komplizierter...

Vor allem muss das Bedürfnisprinzip deutlich überarbeitet werden. Ich habe kein Problem damit, wenn zum Erwerb weiter ein Bedürfnis genannt werden muss, wie in Österreich. Gerne auch ein Bedürfnis "Selbstschutz/Selbstverteidigung", wobei ich dafür einen qualifizierten Sachkundenachweis befürworten würde, der aber auch bereits zum Führen zumindest unter gewissen Auflagen berechtigt.

Wir könnten uns auch insofern an der Feuerwaffenrichtlinie orientieren, dass der heutige Bedürfnisnachweis für Sportschützen und Jäger die Stellung der "Ausnahmegenehmigung" für Kat. A Waffen, vor allem aber in Bezug auf die Magazine einnimmt. Heißt: grundsätzlich darf jeder unter Angabe eines Bedürfnisses auch Halbautmaten erwerben, aber nur mit den entsprechenden Beschränkungen der Magazinkapazität. Wer nachweist, dass er regelmäßig dem Schießsport nachgeht (Wie genau der Nachweis zu erbringen ist kann man diskutieren) oder einen Jagdschein hat erhält die vorgesehene "Ausnahmegenehmigung" zum Erwerb und Besitz von Magazinen ohne Kapazitätsbegrenzung. Wobei ich auch hier an der Richtlinie entlang arbeite: nicht das Magazin wird reguliert, sondern der Einsatz des Magazins in einer Waffe. Wer keine passende Waffe besitzt darf sich meinetwegen ne 100er Trommel ins Regal stellen...

 

 

Was aber wichtig wäre: die ganze Bürokratie vereinfachen, vereinheitlichen und digitalisieren. Weg mit dem alten Papierlappen WBK, zurück zum Eintrag der Waffe in digitale WBK/NWR durch den Händler, der sie überlässt. Die Behörden befassen sich statt mit Voreinträgen, Einträgen, Bedürfnisprüfungen bis zum Erbrechen lieber mit der Prüfung der Zuverlässigkeit, der Entwaffnung von unzuverlässigen Personen und der Verringerung der Verbreitung illegaler Waffen.

 

 

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

je nach Verband

Das hat mit dem Gesetz nichts zu tun.

 

Sachkunde und weiße Weste, und dann die WBK. Begrenzt auf mit oder ohne Kat. A, aber ansonsten, los geht's! Das Land wird nicht gefährlicher, will jemand zu seinen fünfzehn Sportwaffen noch zwei Stück besitzt sie er einfach nur haben will, aber nicht sportlich nutzt.

Geschrieben

Ja, da bin ich voll bei Dir!

 

Eine der Forderungen ist ja:

Zitat

Mengenbeschränkungen streichen

Nur die erste Waffe ist gefährlich! Alle Erlaubnisinhaber werden regelmäßig staatlich auf
persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft, haben eine Sachkunde sowie die sichere
Aufbewahrung in einem Tresor nachgewiesen. Ob sie eine oder mehrere Waffen haben, macht
keinen Unterschied für die innere Sicherheit.

 

Die Zahl der Waffen, die ein zuverlässiger Erlaubnisinhaber hat, spielt für die innere Sicherheit keine Rolle.

:pro:

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Geschrieben

Nachtrag:

Mengenbeschränkungen weg

Schalldämpfer für Inhaber einer WBK für alle eingetragenen Waffen frei

Verbot von Verteidigungsschießen unter qualifizierter Aufsicht streichen

Anscheinsunsinn (§ 6 AWaffV) streichen

Bei den verbotenen Gegenständen ordentlich aufräumen

Wenn ein Führverbot, dann einzig nach Klingenlänge, mit einer klaren Definition, wie diese zu ermitteln ist

Klare, objektive Kriterien der Einstufung von Blankwaffen als Waffen, nicht der Unsinn mit der "Bestimmung"

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb ChrissVector:

Bei Halbautomaten wird die Sache dann schon etwas komplizierter...

Eigentlich nicht. Ein Halbautomat ist ja an sich kein größeres Risiko und jemand,  der was Blödes vor hat, kann das mit nem Einzellader auch.  Eventuell wird er schneller gestoppt, das ist aber auch schon alles und darauf sollte sich keine Beschränkung stützen. Wir sollten hier nicht den Blödsinn mit der Kategorisierung übernehmen,  die wir ja schon als Schwachsinn entlarvt haben. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb sealord37:

Wir sollten hier nicht den Blödsinn mit der Kategorisierung übernehmen,  die wir ja schon als Schwachsinn entlarvt haben. 

Ich fürchte nur leider, dass wir darum nicht gänzlich herum kommen werden. Mein Ansatz versucht, die Feuerwaffenrichtlinie nicht direkt zu brechen, sondern nur "großzügig auszulegen", wie es in anderen Staaten auch geschieht.

Geschrieben
Gerade eben schrieb ChrissVector:

Ich fürchte nur leider, dass wir darum nicht gänzlich herum kommen werden

Wir werden wahrscheinlich gar nix zum positiven bekommen. Aber wenn schon Verbesserungen gefordert werden,  dann doch bitte die besonders unnützen Sachen als erstes weg. Als einer von zwei EU Nettozahlern könnte man sicher auch die FWR entsorgen,  wenn man denn wollte. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb sealord37:

dann doch bitte die besonders unnützen Sachen als erstes weg.

Ich denke da haben wir schlicht unterschiedliche Vorstellungen, das das im Einzelnen ist.

vor 3 Minuten schrieb sealord37:

Als einer von zwei EU Nettozahlern könnte man sicher auch die FWR entsorgen,  wenn man denn wollte. 

Aber Deutschland war maßgeblich an deren Ausgestaltung beteiligt...

Da halte ich ja ein akzeptables nationales Waffenrecht für realistischer als eine 180 Grad Wende auf europäischer Ebene....

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb ChrissVector:

Aber Deutschland war maßgeblich an deren Ausgestaltung beteiligt...

Da halte ich ja ein akzeptables nationales Waffenrecht für realistischer als eine 180 Grad Wende auf europäischer Ebene....

Eben. Und wenn Deutschland an maximaler Verschärfung auf europäischer Ebene gewirkt hat, ist eine nationale Liberalisierung auch nicht zu erwarten.  Aber da irre ich mich gern.

Geschrieben

Ich lach mich Schlapp.
Liberalisierung würde in einen x-beliebigen Staat der Erde so sein, nicht aber in DE.

 

Das zukünftige Waffengesetz in DE wird nur noch aus zwei Paragraphen bestehen.

Im Ersten steht was eine Waffe ist und was dem gleichgestellt ist.

Im zweiten steht dann, dass ein Umgang mit Gegenständen nach §1 ausschließlich den Behörden vorbehalten ist.

Genau da wird die Reise hingehen.

Gruß

Frank

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Ebenfalls sollte die Grenze der Tagessätze zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auf 40 TS gesenkt werden.

Somit würdest du also so ziemlich jeden 2. Verkehrsunfall mit Personenschäden, aus Unachtsamkeit etc., als Ende des Waffenbesitzes befürworten?

Kuck mal nach, für was du dir 40 TS schon einfängst!

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Somit würdest du also so ziemlich jeden 2. Verkehrsunfall mit Personenschäden, aus Unachtsamkeit etc., als Ende des Waffenbesitzes befürworten?

Kuck mal nach, für was du dir 40 TS schon einfängst!

 

Im Gesamtbild scheint es ihm auch hier wieder nur um Provokation zu gehen. Erstmal was cooles raushauen, Reaktionen abwarten und dann mit heillosem Blödsinn andere Reaktionen provozieren. 

Bin auch drauf reingefallen und hab heute schon zweimal Trollfutter verteilt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Nachtrag:

Bei den verbotenen Gegenständen ordentlich aufräumen

[...]

Wenn ein Führverbot, dann einzig nach Klingenlänge, mit einer klaren Definition, wie diese zu ermitteln ist

Klare, objektive Kriterien der Einstufung von Blankwaffen als Waffen, nicht der Unsinn mit der "Bestimmung"

 

 

Wer staatlich überprüft und als zuverlässig gilt, SCHUSS-Waffen zu besitzen, sollte auch verantwortungsvoll genug sein, mit

- Präzisionsschleudern,

- Nunchakus

- Spring-/ Fall-/ Faustmessern,

- Butterfly-Knifes

- Wurfsternene

- usw.

umzugehen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

Wer staatlich überprüft und als zuverlässig gilt, SCHUSS-Waffen zu besitzen, sollte auch verantwortungsvoll genug sein, mit

- Präzisionsschleudern,

- Nunchakus

- Spring-/ Fall-/ Faustmessern,

- Butterfly-Knifes

- Wurfsternene

- usw.

umzugehen.

Da stimme ich dir absolut zu. Und allgemein kann man sich die Frage stellen, was alleine der Besitz von beispielsweise Nunchakus für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen soll, dass es eines Verbots bedarf...

 

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