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IGNORED

Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.


ToniPistole

Empfohlene Beiträge

3 hours ago, CZM52 said:

und nun? 

 

Vergiss es. Er hat weder den Hauch eines Dunstes wie das beim Waffenhändler bzgl. Erwerbs-/Überlassungs-Meldungen funktioniert, noch solche Basics wie das Gewährleistung durch den Händler zu leisten ist, nicht durch den Hersteller...

 

Aber laut schwadronieren. Und bestimmt als erstes laut weinen wenn sein €50 Privatkauf sich als Gurke herausstellt, und der dann leider wie üblich unter Privatleuten "unter Ausschluß von Gewährleistung" erfolgte. :-) Dann merkt er vielleicht das er Äpfel mit Birnen vergleicht.

Bearbeitet von Parallax
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  • 2 Monate später...

Ich weiss nicht wo ich es schreiben soll, deshalb hier.

 

Dienstag auf der WB Gotha persönlich Austrag von 2 Waffen Verkauf, normal pro Austrag 12,74, sie nimmt alles auf und schiebt mir die Chipkarte Kassenautomat und Rechnung über 12,74 hin, frag ich wäre das nicht das Dopelte, Sie sagt, ne, Sie sind ja nur einmal da.

 

Klar, wir hatten nen schönen Plausch, Frage....  hören Sie auf....., ne, ich wandere aus und dann kamen von Ihr mehr fragen warum etc.

 

Aber ich war erstaunt, dachte jeder Austrag kostet und null Spielraum.

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Es kommt halt immer auf die jeweilige Gebührenordnung an, denn seit Jahren ist das nicht mehr einheitlich in Deutschland!

 

Hier in Nds. kostet der Austrag einer Waffe 20€, bei gleichzeitig zwei Waffen kostet die erst 20€ und die zweite 18€. Beim Eintrag ähnlich: 25€ die erste Waffe, für die zweite 20€. Richtig teuer geworden der ganze "Spaß", bis 2020 galt hier noch die alte WaffKostV des Bundes mit den umgerechneten DM-Beträgen, da waren es 25DM = 12,78€ pro Waffe...

 

Vielleicht sieht die Gebührenordnung in Thüringen eine einheitliche Gebphr pro Austragevorgang vor, egal wie viele Waffen. Oder die Sachbearbeiterin hat sich schlicht vertan, soll ja auch mal vorkommen...

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vor 1 Stunde schrieb tt22:

Hier in Nds.

 

das würde ich nicht veralllgemeinern!

jede stadt hat ihre eigene gebürenverordnung, somit können sich die gebühren auch innerhalb Nds. unterscheiden!

 

wenn das also bei dir so is, dann sag: "bei meiner behörde...!"

Bearbeitet von HangMan69
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1 hour ago, HangMan69 said:

das würde ich nicht veralllgemeinern!

jede stadt hat ihre eigene gebürenverordnung, somit können sich die gebühren auch innerhalb Nds. unterscheiden!

 

https://www.mf.niedersachsen.de/download/1822/Allgemeine_Gebuehrenordnung_AllGO_.pdf (ab Seite 337)

 

Ist diese Gebührenordnung nicht bindend für die Behörden in Niedersachsen?

Bearbeitet von Giraffe
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vor 50 Minuten schrieb HangMan69:

jede stadt kann davon abweichen

 

Bist Du da sicher?

 

Im Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz steht im § 1, daß für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Landesverwaltung und 2. im übertragenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts nach diesem Gesetz Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden?

 

In § 3 ist dann geregelt, daß die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen und die Höhe der Gebühren in Gebührenordnungen zu bestimmen ist?

 

Das sollte dann die von @Giraffe verlinkte sein?

 

Die waffenrechtlichen Gebühren hat man mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt (Nds. GVBl. Nr. 38/2021, ausgegeben am 28. 9. 2021: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung).

 

Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß es dazu irgendwo wieder Ausnahmeregelungen gibt?

 

Die Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen in NDS will der VDB übrigens juristisch angreifen.

Bearbeitet von Elo
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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:

das würde ich nicht veralllgemeinern!

Doch, denn die Gebühren sind in ganz Nds. nach der Allgemeine Gebührenordnung (ALLGO) einheitlich!

 

vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

jede stadt kann davon abweichen...

Nein, kann sie nicht - in anderen Bundesländern ja, dort gibt es dafür dann entsprechende Ermächtigungen, in Niedersachsen ist das aber nicht so. Hier sind die Gebühren für waffenrechtliche Dinge wie auch für Jagdscheine und viele andere Rechtsgebiete verbindlich nach der ALLGO zu erheben. Nur für Rechtsgebiete die nicht in der ALLGO auftauchen (oder in einer anderen Gebührenordnung geregelt werden) können die Behörden eigene Gebührenordnungen erlassen...

 

Btw: Solange die Stadt zudem nicht zu den 10 kreisfreien bzw. als kreisfrei geltenden Städten in Nds. gehört, hat sie seit 01.01.2024 in sowieso nichts mehr mit dem Waffenrecht zu tun, denn seit diesem Jahr sind hier nur noch Kreise und kreisfreie Städte als Waffenbehörden zuständig.

Bearbeitet von tt22
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vor 18 Stunden schrieb tt22:

Es kommt halt immer auf die jeweilige Gebührenordnung an, denn seit Jahren ist das nicht mehr einheitlich in Deutschland!

Stimmt, und manche Behörden nutzen das zur Vergrämung.

 

Bei uns kostet die Austragung auch 26€ pro Vorgang, egal wie viele Waffen. Austragung zum Zweck der Vernichtung ist kostenfrei. Und da sagt nochmal einer, die Behörden verwalten nur, und machen keine Politik...

 

Alles andere ist bei uns exorbitant teuer geworden. Preise zwischen 50 und 80 Euro pro Stempel. Beispiel: neue grüne WBK, Voreintrag, Fertigeintrag und Mun-Erwerb sind zusammen 185€. Für Sportschützen. Für Jäger ist es billiger.

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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

 

und genau in solch einer wohn ich!

Und da werden die Gebühren nicht nach ALLGO erhoben?

 

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die stadteigene Gebührenordnung? Muss ja nicht rechtmäßig sein, nur weil´s so gemacht wird...

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Kollege hat jetzt endlich auch seine WBK`s bekommen. An Gebühren 100 Euro für 2 Voreinträge , eintragen der Waffen und eines WS mit Munitionserwerb dann noch 75 euro und für die Gelbe auch 75 eur. Und 30 Euro für das austragen der beiden Waffen. So berechnet im Saarland. 

 

 

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  • 3 Wochen später...

Das ist worauf ich hinaus wollte. Die ganzen Gebühren machen für den Privatmann die Waffe 10 bis 20% teurer als für den Händler. Und das bei jeder Transaktion, auch beim Verkauf/Entsorgen.

 

Und die Gebühren sind viel höher als der wirklich entstandene Aufwand für die Behörde. Ist es wirklich mehr Aufwand den Stempel für den Munitonserwerb einzustempeln, wenn man den Stempel für den Erwerb einstempelt? Nicht wirklich. 

 

Aber das scheint irgendwie nur mich zu stören. Alles nur Händler unterwegs hier...

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