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IGNORED

Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.


ToniPistole

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23 minutes ago, CZM52 said:

 

 

Was genau meinst du den damit ?

 

Das der Händler höher bieten kann als der private Käufer, weil der Händler keine Gebühren auf dem Amt zahlt ?

 

Und dann?  Was macht der Händler dann mit der Waffe, für die er im Einkauf mehr gezahlt hat als ein anderer Bereit war zu zahlen ? Wem soll er die nach (mit weiterem  Aufschlag) noch verkaufen ?

 

Ja genau das meine ich. Wenn jemand eine FLinte für 50€ einstellt, dann kostet die mich am ende 50€ Plus Verwaltunsggebühren= Fast 100€. Für den Händler kostet die nur 50. Ich schrecke zurück, weil mir die Waffe nicht 100€ Wert ist.

 

Der Händler aber kauft zu 50€ er schlägt einen Gesunde Marge drauf und stellt die Waffe als Händler wieder zum Verkauf. Dann sitzt er auf der Waffe und jeder andere muss ihm dann die Marge zahlen oder bekommt die Waffe nicht. Und ja es gibt Leute die werden ihm dann irgendwann diesen Preis Zahlen.

 

Dass ist Waffenhändler Alltag. Du tust so als hättest du so etwas nie gesehen. 

 

 

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9 minutes ago, Schartenegger said:

Oh Mann - Willkommen in der Welt der Wirtschaft. Nach dieser Aussage habe ich ehrlich auch keinen Bock mehr auf Deine weiteren Fragen einzugehen.

 

 

 

 

Du bist wohl Händler. 

 

Ja kann ich mir vorstellen, dass man das als Händler so sieht, aber genausowenig Bock habe ich darauf einem Händler für nichts den Lebensunterhalt zu zahlen. 

 

Als Privater Waffenkäufer kaufe ich da wo es am günstigsten ist. Warum soll ich jemanden ein paar Hundert Euro mehr zahlen, der sich enfach zwischen mir und dem privaten Verkäufer gedrängt hat? Mir wird ja auch nichts geschenkt.

 

Bei Neuwaffen gibt es zwsichen vielen Händlern Preisabweichungen von 500-700 €. Warum soll ich einem Händler 500-700€ mehr zahlen als anderen?

Wirtschaft heißt auch dass der Kunde zum günstigsten Anbieter geht.

 

Ägerlich finde ich es dass die Händler weil u.a. dass sie nicht die Verwaltungsgebühren zahlen müssen selbst so billig Waffen wie alte 50€ Flinten verteuern. Meine Antwort ist dann den Händler auf sein Schnäppchen sitzen zu lassen. Soll er zusehen wie er einen Dummen findet, der ihm seine nunmehr zum doppelten Preis angebotene Flinte abkauft.

 

Das ist ganz normale freie Marktwirtschaft. Damit muss ein Händler mit leben.

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Just now, heinzaushh said:

Jetzt weiss ich warum die ganzen Händler das Geld Bündelweise mit sich rumtragen.

Fazit: Schnellstens WHE machen und in 5 Jahren zur Ruhe setzen.

Das da noch keiner früher drauf gekommen ist....

Das versuchen die zumindest. EInfach einen Preisaufschlag von ein paar Hundert euro machen und warten, dass ein Idiot vorbei kommt und den geforderten Preis blind zahlt.

 

Die NIgeria Prinz Masche läuft genauso. Man glaubt keiner wäre so blöd um darauf reinzufallen, aber irgendwann finden die einen Idioten der denen Geld überweist und dann ist dass die intelligenteste Idee gewesen die es gibt und der Nigeria Prinz lacht über seine Kritiker.

 

In diesme Fall finde ich es ärgerlich, dass der Gesetzgeber den Händlern über die Verwaltungsgebühren ordnung das so leicht macht. Es sollte hier Waffengleichheit herrschen und auch Händler sollten diese Verwaltungsgebühren zahlen müssen, schließlich treten die so als Konkurrenz zu den privaten Waffenkäufern auf, oder besser, keiner sollte diese zahlen müssen. Wofür lasse ich denn sonst mein halbes gehalt beim Staat.

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Jetzt rechnen wir mal:

Also der Händler kauft die alte 16er Simson Querflinte für 70€ weil er keine Gebühr bezahlen muß.

Du hättest nur 55€ dafür ausgegeben können weil du 15€ für den Eintrag in die WBK bezahlen mußt .....

Richtig?

 

Was macht der Händler jetzt mit der Flinte? Er hat Glück wenn er sie für sagen wir mal 100€ verkaufen kann, wenn er für Ein und Austragung auch je 15€ bezahlen müßte dann könnte er sie halt nicht unter 130€ verkaufen.

 

Das wird dann viel billiger für uns wenn wir beim Händler kaufen 😜

 

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vor 1 Stunde schrieb ToniPistole:

In diesme Fall finde ich es ärgerlich, dass der Gesetzgeber den Händlern über die Verwaltungsgebühren ordnung das so leicht macht. Es sollte hier Waffengleichheit herrschen und auch Händler sollten diese Verwaltungsgebühren zahlen müssen, ...

 

Du betrachtest die Sache rein unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsgebühren, das greift aber zu kurz.

Wenn man das vernünftig rechen will, müssen in die Betrachtung alle Kosten, die einem Gewerbetreibenden anfallen.

Selbst wenn ein Gewerbe nebenberuflich betrieben wird, bedeutet das Aufwendungen, die bei einer Privatperson außen vor bleiben.

 

Ganz schlecht, wenn der Händler umsatzsteuerpflichtig ist.

Dann kann dieser beim Kauf von einer Privatperson keine Vorsteuer absetzen, muß aber beim späteren Verkauf 19 % USt abführen.

(Ich weiß, es gibt noch Differenzbesteuerung o. a. Ausnahmefälle)

Dann gibt es noch das Gewährleistungsrisiko, ggf. Widerrufsrecht - auch das sollte in eine seriöse Kostenbetrachtung.

 

Anderer Fall wären die Privatpersonen (Sammler) mit roter WBK, die nicht damit bei jedem Einzelkauf zum Amt müssen.

Da könnte man nun einen "Einkaufsvorteil" konstruieren.

Auch da würde dann aber der ganze Aufwand außer Betracht bleiben, den der Sammler im Vorfeld hatte.

 

Kostenrechnung ist ein weites Feld mit teilweise ganz unterschiedlichen Verfahrensweisen.

Bearbeitet von Elo
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vor 4 Stunden schrieb gipflzipfla:

Nein, damit ist die Meldung offizell erledigt und als Beleg dafür bekommt man die Meldebescheinigung ausgehändigt.

 

Ich weiß nicht, ob das schon vor dem ZWR so war?

Aber das wäre dann wenigstens ein kleiner Vorteil, der betroffenen Bürgern aus einem zentralen Register entstehen könnte, indem ein Behördengang eingespart wird.

 

In D natürlich "mehrfache Sicherheit", da Verkäufer und Käufer (mit Vorlage der WBK) melden. 

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vor 8 Minuten schrieb gipflzipfla:

gab es lediglich einen Eintrag ins "Buch" beim Büchsenmacher... eine amtliche Registrierung, im Sinne von heute,  war nicht notwendig

 

Ist ja irre - da muß doch in Eurem Land eine riesige Waffenkriminalität geherrscht haben?

Hättet Ihr das ohne die EU in den Griff bekommen? :)

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3 hours ago, Kaschber said:

Jetzt rechnen wir mal:

Also der Händler kauft die alte 16er Simson Querflinte für 70€ weil er keine Gebühr bezahlen muß.

Du hättest nur 55€ dafür ausgegeben können weil du 15€ für den Eintrag in die WBK bezahlen mußt .....

Richtig?

 

Was macht der Händler jetzt mit der Flinte? Er hat Glück wenn er sie für sagen wir mal 100€ verkaufen kann, wenn er für Ein und Austragung auch je 15€ bezahlen müßte dann könnte er sie halt nicht unter 130€ verkaufen.

 

Das wird dann viel billiger für uns wenn wir beim Händler kaufen 😜

 

 

 

Er zahlt nantürlich nicht 70, sondern nur 56, weil er weiß, dass ich bei 55 bereits raus bin. Dann verkauft er die Waffe für iin deinem Fall sogar für 130 und macht mehr Gewinn alleine damit, dass er als Zwischenhändler eintritt. Der Wert der Flinte spielt dabei kein Rolle mehr. Er macht also aus nichts einen Gewinn und zahlt keine Gebühren.

Je höher die Gebühren, umso besser für den Händler, denn umso mehr Marge kann er machen ohne von privaten Käufern belästigt zu werden.

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vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

Ägerlich finde ich es dass die Händler weil u.a. dass sie nicht die Verwaltungsgebühren zahlen müssen selbst so billig Waffen wie alte 50€ Flinten verteuern. Meine Antwort ist dann den Händler auf sein Schnäppchen sitzen zu lassen. Soll er zusehen wie er einen Dummen findet, der ihm seine nunmehr zum doppelten Preis angebotene Flinte abkauft.

 

Das ist ganz normale freie Marktwirtschaft. Damit muss ein Händler mit leben.

Toni, ich habe eine uneingeschränkte Herstellung und Handelserlaubnis.

Wenn der Händler auf die 50€ Flinte 100€ draufschlägt und in der Bucht verkauft, arbeitet er für den Mindestlohn oder darunter. 

Einstellen, dann noch zahlreiche Mails mit Detailfotos und die Abwicklung. Dafür reichen u.U. 4 Stunden nicht.

Dazu kommt noch dazu, dass der Händler Gewährleistung geben muss.

Jeder, auch ohne BWL Grundkenntnisse weiß, dass man als Gewerbetreibender von 25€ brutto in der Stunde, nicht leben kann.

Ich habe deshalb schon einige Waffen in dieser Preisklasse zusammengesägt und entsorgt. 

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1 hour ago, Elo said:

 

Du betrachtest die Sache rein unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsgebühren, das greift aber zu kurz.

Wenn man das vernünftig rechen will, müssen in die Betrachtung alle Kosten, die einem Gewerbetreibenden anfallen.

Selbst wenn ein Gewerbe nebenberuflich betrieben wird, bedeutet das Aufwendungen, die bei einer Privatperson außen vor bleiben.

 

Ganz schlecht, wenn der Händler umsatzsteuerpflichtig ist.

Dann kann dieser beim Kauf von einer Privatperson keine Vorsteuer absetzen, muß aber beim späteren Verkauf 19 % USt abführen.

(Ich weiß, es gibt noch Differenzbesteuerung o. a. Ausnahmefälle)

Dann gibt es noch das Gewährleistungsrisiko, ggf. Widerrufsrecht - auch das sollte in eine seriöse Kostenbetrachtung.

 

Anderer Fall wären die Privatpersonen (Sammler) mit roter WBK, die nicht damit bei jedem Einzelkauf zum Amt müssen.

Da könnte man nun einen "Einkaufsvorteil" konstruieren.

Auch da würde dann aber der ganze Aufwand außer Betracht bleiben, den der Sammler im Vorfeld hatte.

 

Kostenrechnung ist ein weites Feld mit teilweise ganz unterschiedlichen Verfahrensweisen.

 

Das der Händler nicht ohne Marge Weiterverkaufen kann ist mir schon klar. Aber warum 500-700 € zwischen den Margen der Händler selbst liegen müssen ist der Punkt. Manche Händler schaffen es offenbar mit wneiger Marge Garantie und WIderrufsrecht abzuwickeln als andere.

Am ende haftet bei Waffen der Hersteller entweder durch Gewährleistung oder großzügiger mehrjähriger Garantie. Händler machen oft nur die Vermittlung dazwischen. Dass es da zu Problemen kommen kann ist die Ausnahme. Meist sind die Waffen einwandfrei und halten jahre. Die Hersteller sind ja nicht blöd defekte Ware zu verkaufen die innerhalb von 2 Jahren defekt ist, dann sind sie nämlich pleite.

Ausserdem schließen viele Händler WIderruf und Gewährleistung meist aus, weil sie behaupten sie würden im Kundenauftrag handeln. Ätch! Besonders bei 50€ Flinten.

 

 

 

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vor 9 Minuten schrieb ToniPistole:

 

 

Er zahlt nantürlich nicht 70, sondern nur 56, weil er weiß, dass ich bei 55 bereits raus bin. Dann verkauft er die Waffe für iin deinem Fall sogar für 130 und macht mehr Gewinn alleine damit, dass er als Zwischenhändler eintritt. Der Wert der Flinte spielt dabei kein Rolle mehr. Er macht also aus nichts einen Gewinn und zahlt keine Gebühren.

Je höher die Gebühren, umso besser für den Händler, denn umso mehr Marge kann er machen ohne von privaten Käufern belästigt zu werden.

Die Frage wofür er Gebühren bezahlen soll wäre noch unbeantwortet…

Bearbeitet von CZM52
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1 minute ago, Schnuffi said:

Toni, ich habe eine uneingeschränkte Herstellung und Handelserlaubnis.

Wenn der Händler auf die 50€ Flinte 100€ draufschlägt und in der Bucht verkauft, arbeitet er für den Mindestlohn oder darunter. 

Einstellen, dann noch zahlreiche Mails mit Detailfotos und die Abwicklung. Dafür reichen u.U. 4 Stunden nicht.

Dazu kommt noch dazu, dass der Händler Gewährleistung geben muss.

Jeder, auch ohne BWL Grundkenntnisse weiß, dass man als Gewerbetreibender von 25€ brutto in der Stunde, nicht leben kann.

Ich habe deshalb schon einige Waffen in dieser Preisklasse zusammengesägt und entsorgt. 

 

Die 50€ Flinte ist ja nur ein Beispiel. Das magst du so sehen, aber ich habe schon erlebt, dass ein Händler nicht mal die 50€ FLinte liegen lassen hat. Und ich musste den Händler gewähren lassen, da ich mit Verwaltungsgebühren unrealistich viel für die Flinte gezahlt hätte.

 

Nach meiner Boebachtung wollen die von mir betrachteten Händler meist so ca. 500€ Gewinn für die Waffe herausholen. Dafür lohnt es sich schon billig zu kaufen und teuer zu verkaufen.   

 

 

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vor 4 Stunden schrieb ToniPistole:

Nur was ist die Erwerbsberechigung des Händlers, wenn es keine WBK ist?

 

Seine Waffenhandelserlaubnis!

 

Anders als bei WBKs etc. gibt es dafür aber kein "Standardmuster" - die werden auf ganz normalem 08/15 Druckerpapier mit dem entsprechenden Briefkopf der Waffenbehörde ausgestellt (teilweise könnte man auch sagen gebastelt, so wie die teilweise aussehen).

 

Dementsprechend eine Art Brief á la "Herrn/Frau/Firma wird hiermit gem. § 21 WaffG die Erlaubnis zum Handel mit Waffen und Munition jeder Art (oder halt ggf. auf gewisse Waffenarten beschränkt) erteilt"...

 

 

Bearbeitet von tt22
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Just now, Schnuffi said:

@ToniPistole steige in den Handel mit Kriegswaffen ein.

Da ist alles Gebührenfrei, auch die Erlaubniss kostet nichts. 

Man macht auch keine Erwerbsmeldung, sondern eine Halbjährliche Bestandsmeldung.

Und es gibt auch keine Aufbewahrungsvorschrift.

Aber die sind doch verboten Schnuffi!

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