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IGNORED

der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung


kurzwaffen

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb kurzwaffen:

Das ist ja nicht die Aufgabe der Waffenbehörde, sondern der Poiizei und Rechtlich sehr schwierig zu handhaben...leider

Und weil das schwierig ist, geht man lieber mir auf den Sack? Ist auch einfacher Kinder und Omas zu verprügeln, die einfach nur auf ner Bank sitzen wollen oder Schlitten fahren, als den Görlitzer Park mal durch zu prügeln.

 

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Bei der bisher einzigen Kontrolle(ü10 Jahre her) kam mein Amtmann höchstselbst. Jetzt will man wohl mal kontrillieren kommen, aber die Amtleute(sind heuer 3 plus noch mal x auf den andern Halbamt) wissen, dass die sich bei mir anzumelden haben, da ich nie da bin, wenn die unangekündigt kommen, ich ARBEITE nämlich noch live und nicht im Homeoffice.

Haben die auch so akzeptiert.

Ich werde berichten, wenn die hier waren...

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vor 18 Stunden schrieb kurzwaffen:

 Was meint ihr, was sollte ein Mitarbeiter der Waffenbehörde mitbringen?

Kompetenz, und die bekommt man nicht nur durch eine Sachkundeprüfung.

 

vor 17 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Gar nichts, am Besten kommt der erst gar nicht zu mir und kontrolliert lieber die Aufbewahrung illegaler Waffen in gewissen Dunstkreisen.

Tja, wie schon geschrieben: Nicht die Aufgabe der Waffenbehörde. Und illegale Waffen kontrollieren? Dazu muss man wissen wer sie wo hat.... 

vor 15 Stunden schrieb Rohrzange:

Er sollte mindestens über eine entsprechende Waffensachkunde verfügen, damit er eine Waffe nach dem Ladezustand überprüfen kann, ohne dass sich dabei ein Schuss löst, falls sie geladen sein sollte, was verboten wäre, aber man weiß ja nie, was für Personen kontrolliert werden.

Das ist ja wohl auch ein Teil der Überprüfung. Wenn man so doof ist und eine geladene Waffe im Waffenschrank stehen hat....Dann gehört dem Waffenbesitzer der Tritt an den Arsch. 

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vor 7 Minuten schrieb Maure:

Bei mir lagert gerade EINE illegale Waffe die bei einer Überprüfung eines Legalwaffenbesitzers aufgetaucht ist. 

 

Eine illegale Waffe mit der wahrscheinlich nie geschossen wird und mit der auch keine Straftaten begangen werden da er ein Legalwaffenbesitzer ist. Aber ok sie war illegal also weg damit.

 

Wie wäre es wenn man in speziellen Kreisen einfach mal öfter Überprüfungen durchführt. Ich könnte wetten da findet man hunderte illegale Waffen. Und ich könnte wetten man weiß sogar recht genau wo diese illegalen Waffen sind bzw. wer sie besitzt.

 

Dort müsste man allerdings mit heftiger Gegenwehr rechnen und von Vorteil wäre es auch den Plattenträger nicht daheim zu vergessen.

 

Aber man muss auch WOLLEN.

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vor 13 Minuten schrieb Masta4:

 

Das Wort "eine" hast du jetzt schön groß hervorgehoben. 

 

Natürlich lagern bei mir mehrere illegale... Bloß die besagte ist halt bei Legalwaffenbesitzer gefunden worden.... Und, weil jemand LWB ist begeht er keine Straftaten? Ganz schön gewagte These. 

Und es ist absolut unerheblich ob sie geschossen wurde oder nicht. Das ist wie beim besoffen Autofahren.... Der Umstand das man die Waffe besitzt ist strafbewehrt, genau wie besoffen Auto fahren. Wenn mit der Waffe etwas angestellt worden wäre, dann kämen zum illegalen Besitz noch andere Tatbestände hinzu. 

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vor 14 Stunden schrieb HangMan69:

ach und das soll dann die begründung sein hier ALLE unter generalverdacht zu stellen?!?

Vorsicht hat nichts mit Verdacht zu tun. Angst?

vor 14 Stunden schrieb HangMan69:

den kontext kannst dir selber zusammenreihmen!!! is ein ganz aktueller!!!

Ich hab das nicht erfunden, nur versucht eine Erklärung zu finden.

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vor 16 Stunden schrieb Silver73:

- weil dann ...

- weil eher....

- weil er ...

- weil bei ...

 ...


- weil der Kontrolletti seinen aggressiven Handschweiss auf meine sorgsam gepflegten Waffen überträgt, welchen ich nach seiner Befummelaktion wegputzen muss?

Wie komme ich denn dazu?
Es ist absolut unnötig, dass irgendwer, ausser mir, meine Waffen befummelt.

Bei uns greift Niemand fremde Waffen an!
Muss er auch nicht.
Ich halte dem Kontrolletti die Karre mit geöffnetem Verschluss die Nummernseite zum Abgleichen hin. Er gleicht ab. Fertig !
Mehr wird, zu Recht, auch nicht verlagt! Bei mir kommt auch immer nur Einer, ein Polizist.

Schon rein aus Prinzip nicht.


.

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vor 1 Stunde schrieb Maure:

Tja, wie schon geschrieben: Nicht die Aufgabe der Waffenbehörde. Und illegale Waffen kontrollieren? Dazu muss man wissen wer sie wo hat....

 

Hhhmm... nneeee... Schauen wir mal in den Gesetzestext https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

 

Zitat

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

Da wird nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden. Es kommt nur darauf an, ob die Waffe oder Munition erlaubnispflichtig ist. Woraus leitest du da ab, dass die Waffenbehörde nicht auch für Kontrollen bei illegalen Waffenbesitzern zuständig ist?

 

Zu "Dazu muss man wissen wer sie wo hat...."

Das ist schon richtig. Aber die Einstellung führt dazu, dass nur die legalen Waffenbesitzer von der Maßnahme betroffen sind. Die illegalen Waffenbesitzer sind nicht davon betroffen. Im Steuerrecht sind solche Dinge, die nur dazu führen, dass der ehrliche Steuerzahler betroffen ist, verfassungswidrig. Wie die Behörde herausfindet, wo sich illegale Waffen zur Kontrolle befinden, ist ein Problem der Behörde. Das müssen die LWB der Behörde nicht erklären. Ich bin ja bei dir, dass die Behörde das mangels tatsächlicher Ansätze gar nicht kann. Aber dann muss man erklären, warum die LWB hier schlechter gestellt werden sollen, als die IWB.

 

 

vor 46 Minuten schrieb Maure:

Und, weil jemand LWB ist begeht er keine Straftaten? Ganz schön gewagte These.

 

Ich verstehe was du meinst. Aber das muss man dann auch konsequent zu Ende denken. Die Argumentation gilt ja spiegelbildlich genauso auch für Behördenmitarbeiter. Das hieße, dass der LWB sich genauso vor dem Kontrolleur schützen (können) müsste, wie der Kontrolleur vor dem LWB. Damit ist auch klar, wo das dann hinführen würde. So lange es keine individuell begründeten Anhaltspunkte für besondere Schutzmaßnahmen gibt, sehe ich nicht, wieso man hier besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen sollte. Wenn z.B. der selbe Kontrolleur nebenei auch noch Staubsauger verkaufen würde und deswegen mal zufällig bei dem selben LWB vorbei käme, würde niemand daran denken, dass der Staubsaugerverkäufer dann zum Selbstschutz besondere Vorkehrungen treffen dürfte. Oder anders gefragt: Warum soll der Kontrolleur sich besonder schützen dürfen, jeder andere Besucher aber wiederum nicht?

 

Solche "Drehen wir die Situation dochmal um"-Denkspiele sind übrigens ein recht einfacher Mechanismus, um zu bewerten, ob uns eine bestimmte Regelung oder Argumentation fair erscheint. Wenn es wirklich ein Argument ist, dann muss ja auch andersherum gelten.

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vor 2 Stunden schrieb Maure:

Bei mir lagert gerade eine illegale Waffe die bei einer Überprüfung eines Legalwaffenbesitzers aufgetaucht ist. 

Wenn die illegale Waffe bei der Kontrolle der legalen aufgefallen ist, dann hat er seine Illegale wenigstens ordnungsgemäß verwahrt.

Das finde ich sehr löblich:crazy: 

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vor 16 Minuten schrieb knight:

hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Foto des Tresors sollte also ausreichen.
Wo steht, dass der Tresor geöffnet werden muss und Inhalte verglichen werden sollen?
Wo steht, dass ich den Schlüssel zum Tresor am Tag der Kontrolle da haben muss. Als besonders vorsichtiger Bürger, lagert man seine Schlüssel im Bankschließfach in einer Bank 200km weit entfernt. Sicher ist Sicher.

 

Sand, wir brauchen mehr Sand im Getriebe

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vor 1 Stunde schrieb Maure:

Das Wort "eine" hast du jetzt schön groß hervorgehoben.

 

Ich meinte jetzt speziell den einen Fall. Es war eine illegale Waffe dabei.

 

Nicht wie bei den üblichen Verdächtigen alle Waffen werden dort illegal sein.

 

vor 1 Stunde schrieb Maure:

Und, weil jemand LWB ist begeht er keine Straftaten? Ganz schön gewagte These.

 

Ich meinte damit wie wahrscheinlich ist es das ein LWB genau mit dieser illegalen Waffe etwas nicht gesetzeskonformes anstellt.

 

vor 1 Stunde schrieb Maure:

Und es ist absolut unerheblich ob sie geschossen wurde oder nicht. Das ist wie beim besoffen Autofahren.... Der Umstand das man die Waffe besitzt ist strafbewehrt, genau wie besoffen Auto fahren. Wenn mit der Waffe etwas angestellt worden wäre, dann kämen zum illegalen Besitz noch andere Tatbestände hinzu. 

 

Das ist auch in Ordnung wenn man sie ihm wegnimmt.

 

Es wird dann immer nur so dargestellt das man bei einem LWB etwas illegales gefunden hat und die Welt jetzt sicherer geworden ist da man es ihm weggenommen hat.

 

Vor den wirklichen Problemen mit illegalen Waffen wird sich aber immer geschickt weggeduckt, da man mit Gegenwehr rechnen muss.

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vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Als besonders vorsichtiger Bürger, lagert man seine Schlüssel im Bankschließfach in einer Bank 200km weit entfernt. Sicher ist Sicher.

Klar, der dann von einem Clan ausgeräumt wird. Die Adressen von den Schließfachinhaber herauszubekommen dürfte das kleinste Problem sein.:pilot:

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vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Wo steht, dass ich den Schlüssel zum Tresor am Tag der Kontrolle da haben muss. Als besonders vorsichtiger Bürger, lagert man seine Schlüssel im Bankschließfach in einer Bank 200km weit entfernt.

Hat ein Kumpel gemacht, allerdings ungeschickter Weise bei Hausbesuch nach Terminvereinbarung. Dann haben die den Folgetermin berechnet, war damals in dem Bundesland grundsätzlich noch ohne  Abkassieren.

vor 8 Minuten schrieb TTG:

Unangekündigt? Braucht er nicht kommen, meine Frau (kein LWB) verweigert ihm den Zutritt.

Angekündigt verzichtet die Frau Gemahlin auf ihre verf... äh  grundgesetzliche Unverletzlichkeit der Wohnung aber unangemeldet besteht sie darauf? Seltsame Logik.

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vor 3 Stunden schrieb TTG:

Du bist und bleibst ein [gelöscht].

Denk mal drüber nach!

Ich kenne Kontrolleure die direkt darauf aus waren!

"Ach ihr Mann ist nicht da? Öffnen sie doch schnell den Safe, da braucht ihr Mann nicht extra frei nehmen"!

 

Ist ein verbreitetes "Spielchen". Die wollen was finden.

Bearbeitet von knight
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vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich kenne Kontrolleure die direkt darauf aus waren!

"Ach ihr Mann ist nicht da? Öffnen sie doch schnell den Safe, da braucht ihr Mann nicht extra frei nehmen"!

Und, Belohnung mit Beförderung und Sonderurlaub? Oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst per Diszi mit Nachversicherung in der DRV Bund, damit er es sich besser merken kann?

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