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IGNORED

der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung


kurzwaffen

Empfohlene Beiträge

7 minutes ago, kurzwaffen said:

Bei uns sind die mit Spezialausrüstung unterwegs….                                         .....Handschuhe  :cool32:

Klar, die wollen ja auch nicht ihre Fingerabdrücke auf Waffen hinterlassen 😉

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Dann wünsche ich allen stolzen Privilegierten und natürlich den Etatisten viel Spaß mit der Schadenregulierung, wenn tatsächlich beim Hausbesuch was runter geworfen wird und entweder klar ist, daß es der Kontrolletti war oder - besser - unklar ist wer des teure Stück denn jetzt mit der Optik voraus auf den Boden geknallt hat. :headbang: Bei derzeitigen Wartezeiten auf Gerichtstermine freuen sich dann die Erben erst etwas später.:rotfl2:

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Am 18.10.2023 um 16:58 schrieb HangMan69:

is mir doch egal ob der sich dabei in die hose macht!

Grundsätzlich mache ich vor der Kontrolle eine Durchsage, dass ich jetzt den Ladezustand der Waffen im Beisein der Kontrolleure überprüfe, dies je nach Waffe mal mehr, mal weniger aufwendig aussehen mag und niemand nervös werden muss. Klappt bislang gut.

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Nein, das gilt hier für alle und nicht nur für mich (weil ich hier immer soviel mecker...) und ist mit einer dreistelligen Gebühr unterlegt. Man ist hier seitens der Regierung sehr waffenfeindlich eingestellt und freut sich in der örtlichen Zeitung, wenn man wieder geringere Zahlen an LWB verbreiten darf...

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 - und endlich nach Niedersachsen "eingemeindet" wird...

 

 

Welcher Niedersachse will eine totale Pleitestadt aufnehmen?

 

vor 1 Stunde schrieb TTG:

Hast du dir die Kalkulation einmal geben lassen?

 

 

Brauch ich nicht, hat das OVG alles abgesegnet. Gab bereits Klagen dagegen. Passt also.... also sollte es... es muss... wird schon passen.

 


 

 

1_LB_234_15_Urteil_anonym.pdf

Bearbeitet von Last_Bullet
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In Ba.-Wü., bezüglich Stuttgart, gab es ja auch schon Überprüfungen der Gebührenhöhe...

Die Stuttgarter (Waffenbehörde/Ordnungsamt) wurden zwar "etwas zurechtgestutzt" und mussten neu kalkulieren, aber dem Grunde nach hat das Verwaltungsgericht die Gebühren abgesegnet. Was das wahrhaft Üble daran ist. 

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33 minutes ago, Last_Bullet said:

 

Welcher Niedersachse will eine totale Pleitestadt aufnehmen?

 

 

Brauch ich nicht, hat das OVG alles abgesegnet. Gab bereits Klagen dagegen. Passt also.... also sollte es... es muss... wird schon passen.

 


 

 

1_LB_234_15_Urteil_anonym.pdf 122.21 kB · 1 download

Dennoch müssen sie es dir gegenüber offen legen. Und das würde ich denen nicht schenken.

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Am 6.11.2023 um 17:52 schrieb Last_Bullet:

Brauch ich nicht, hat das OVG alles abgesegnet. Gab bereits Klagen dagegen. Passt also.... also sollte es... es muss... wird schon passen.

 

1_LB_234_15_Urteil_anonym.pdf 122.21 kB · 15 Downloads

Ich habe das Urteil gerade gelesen, ich bin als Nichtjurist mehrmals abgeschweift und musste mich richtig durch das Dokument quälen. Es wundert mich absolut, wieviel Text jemand schreiben kann um einen einfachen Sachverhalt zu klären.

 

Aber sei es drum, interessant fand ich aber diese Stelle auf Seite 11 und deswegen schreibe ich auch dieses Kommentar, darin heißt es:

Zitat

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es dem Waffenbesitzer unbenommen bleibt, seine Waffen
außerhalb seiner Wohnung aufzubewahren. Dadurch kann er ein Betreten seiner Woh-
nung vermeiden.

Mir ist zwar bekannt, dass es inzwischen Urteile gab, in denen geurteilt wurde, dass man seine Waffen auch außerhalb der eigenen Wohnung, z.B. im Elternhaus, in entsprechenden Waffenschränke aufbewahren kann, wenn man selten Zuhause ist und das Haus praktisch wie unbewohnt gilt, aber dass dies grundsätzlich und generell möglich ist, so wie es dieses Urteil zu schreiben scheint, ist für mich etwas neues.

 

Happig finde ich auch die Zeit, die für die Übernahme der Daten ins Programm nach der Rückkehr veranschlagt wird. Die beträgt hier 10 min und kostet 8 €. So etwas sollte in unter 1 min zu machen sein. Und wenn die Behörde Digitaltechnik nutzen würde, dann könnte sie das per Handy, Tablet oder Notebook auch direkt vor Ort machen.

 

Die Erstellung des Gebührenbescheid dauert mit 20 min auch viel zu lange, dafür verlangen die dann 16 €. Die Daten haben die nach der Eingabe ins Programm ja schon digital vorliegen, da sollte so ein Gebührenbescheid automatisiert in unter 10 s ausdruckbar sein.

 

Das gleiche gilt für die Erstellung des Kontrollplans, der 10 min dauern soll und mit 8 € Aufwand berechnet wird. Auch das ließe sich per Computer auf einen Bruchteil der Zeit automatisieren.

 

Diese Behörde scheint also sehr ineffizient zu arbeiten und verursacht unnötige Kosten, die leicht vermieden werden könnten.

 

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vor 15 Stunden schrieb Rohrzange:

aber dass dies grundsätzlich und generell möglich ist, so wie es dieses Urteil zu schreiben scheint, ist für mich etwas neues.

Ich erinnere mich gegenteilig, daß das eben bemängelt wurde. Ich weiß nur nicht mehr ob von einem Gericht oder nur von einer unteren Verwaltungsbehörde. Meine das wäre Stuttgart/Esslingen gewesen und der Waffenbesitzer hätte im Bankschließfach oder beim Waffenhändler aufbewahren wollen. Aaaaber: Aufbewahrung von Privatwaffen dauerhaft in der Waffenkammer der Polizeidienststelle des Dienstherren wurde bis zur Pensionierung akzeptiert (Raum Stuttgart sowohl Dienststelle als Waffenrechtsbehörde) und bei einem anderen sogar bis zum Erbfall (Dresden). Da Dienstwaffenträger war die Lagerung des Sportgeräts zu Hause nicht wichtig :lol:

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