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IGNORED

Machete zum Selbstschutz führen...


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Geschrieben

Bitte auf die Nationalität bei solchen Urteilen achten. Für Klaus und Günther gelten sicher andere Regeln. Die müssen sich ja nicht um Selbstschutz kümmern. Das macht die Staatsmacht. Danach...

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb erstezw:

Höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Stimmt ja eigentlich auch.

Richtig, § 42a WaffG.

Die OWI wurde im Zusammenhang mit einer Straftat begangen und wird daher nicht getrennt verfolgt, es sei denn das Gericht gibt die OWI abgetrennt an die Waffenbehörde zurück.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die OWI wurde im Zusammenhang mit einer Straftat begangen 

Hallo uwewittenburg

 

aber er wurde von dem Vorwurf frei gesprochen.

Natürlich ist das Führen einer Machete eine OWI. 

Ich würde die Machete evtl. im Wald führen, um mir Feuerholz zu machen. Wenn ich erwischt werde, wird man mir einen gröblichen Verstoß gegen dasd WaffG vorerfen.

Das Clanmitglied wurde frei gesprochen. Eine OWI steht anscheinend nicht an.

Ich hätte die Machete zum Feuerholz machen mitgenommen.

Das Clanmitglied um gegen Menschen zu kämpfen.

Da ist doch ein Unterschied. 

 

Steven

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb steven:

Da ist doch ein Unterschied. 

Der Unterschied ist dass der normale Bürger beim Führen einer Machete oder Baseballschläger bestraft wird, der Straftäter eben nicht! Ihm hilft die Verjährungsfrist bei OWI's.

Dass das WaffG bescheuert ist dürfte doch wohl schon lange klar sein!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb steven:

Ich würde die Machete evtl. im Wald führen, um mir Feuerholz zu machen. Wenn ich erwischt werde, wird man mir einen gröblichen Verstoß gegen dasd WaffG vorerfen.

Wenn du mit der Machete rechtmäßig Feuerholz erntest wird dir niemand etwas vorwerfen.

 

Interessanter finde ich die Aussage, dass das Abtasten eines Menschen, hier offenkundig auf der Suche nach Geld, erlaubt sein soll. Spielschulden hin oder her, das Ganze ist doch irgendwie schon sowas wie ein Raub. Da sind doch eher noch die Schüsse von Toni gerechtfertigt, wenn er damit den anhaltenden Angriff auf sein Eigentum abwehren will.

Geschrieben

Das Urteil ist... schwer nachzuvollziehen. Jedem anderen würde unterschwellige Gewaltbereitschaft, Vorsatz  unterstellt, wenn man solche Gegenstände mitführt.

Hier wird eine durch die Abu-Chakers behauptete "berufsspezifische" Gefährung einfach akzeptiert - unglaublich. Jedem anderen würde man sagen, dann geh da halt nicht hin, wenn es da gefährlich ist.

 

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

Was soll daran interessant sein?

Der Beweis vor Gericht interessiert doch nur. 

 

Es ist doch ziemlich eindeutig, dass die Abgrabbelei hier nicht zum Einlass in einen Club diente, sondern um Toni Geld abzunehmen. Ich kann mich zwar nur auf das beziehen, was in dem Artikel steht, aber das klingt, als müsste sich jeder oder zumindest Toni von der Abu Chaker Truppe durchsuchen und ausrauben lassen. Widerstand gegen Clanbeamte ausgeschlossen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Ich würde die Machete evtl. im Wald führen, um mir Feuerholz zu machen. Wenn ich erwischt werde, wird man mir einen gröblichen Verstoß gegen dasd WaffG vorerfen.

 

Eine Machete ist in erster Linie ein Haumesser, ein Werkzeug. Warum solltest du sie nicht legal führen dürfen, wenn du sie bestimmungsgemäß als Werkzeug einsetzt...?

 

Ich gehe dabei allerdings davon aus, dass sie nicht überall zugreifbar "mitgeschleppt", sondern bis zum Einsatz-/Verwendungsort (Arbeitsort) nicht zugriffsbereit transportiert wird. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb karlyman:

 

Eine Machete ist in erster Linie ein Haumesser, ein Werkzeug. Warum solltest du sie nicht legal führen dürfen, wenn du sie bestimmungsgemäß als Werkzeug einsetzt...?

So in einigen Prozessen erlebt:

Weil Angeklagten Motorad-Handschuhe mit Knöchelprotektoren als Waffe ausgelegt wurden. 

 

Weil ein alter Baseballschläger, mit dem nachwiesener Maßen früher gespielt wurde,  im Schirmständer zu Waffenbesitz hochformuliert wurde. 

 

Ich und die meisten die hier mitlesen würden wahrscheinlich nicht so viel Toleranz durch die Staatsanwaltschaft erfahren, wenn sie ein Haumesser in einer Großstadt mit sich führen, eingepackt um sich bei einer Gefahr damit zu wehren oder jemanden zu bedrohen, nichts anders ist es, wenn man einen gefährlichen Gegenstand mitführt um durch Vorzeigen des Gegenstands andere abzuschrecken.

Wie effektiv Macheten sind, haben vielleicht einige noch aus den Ereignissen beim Völkermord in Ruanda in Erinnerung.

 

Falls der BZ-Artikel den Wortlaut der Begründung wiedergibt?

 

Dort wird die Machete einmal als Waffe bezeichnet, die der Angeklagte zum Selbstschutz dabei hatte. Auf die Werkzeug -Funktion-Alibidebatte muss sich Abu-Chako gar nicht einlassen.

 

 Der Verteidiger dagegen: „Die Machete hat mein Mandant nicht körperlich eingesetzt.“ Sie habe lediglich eine Warnfunktion gehabt: „Komm mir nicht zu nahe.

 

Bearbeitet von Tatonka
Geschrieben

Ich hatte auch im Kopf, dass eine Machete als Werkzeug klassifiziert ist.

Woraus ergäbe sich dann eine OWi bzw ein Führverbot?

Muss eine Machete dann beim Transport in den Wald zur Benutzung dort als Haumesser auch verschlossen bzw nicht zugriffsbereit transportiert werden?

Was ist mit Beil und Axt, und vielleicht auch Säge daraus folgend?
 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Tatonka:

Weil ein alter Baseballschläger, mit dem nachwiesener Maßen früher gespielt wurde,  im Schirmständer zu Waffenbesitz hochformuliert wurde.

 

 

Na und? So lange diese sog. "Waffe" nur im heimischen Schirmständer steht, darf sie da doch stehen, bzw. darf sie besessen werden.

 

Sie darf nur nicht als verbotener Gegenstand eingestuft sein (warum sollte das ein Baseballschläger sein...?), nicht "außerhalb" geführt werden, und es darf natürlich kein Waffenbesitzverbot bestehen.

Auch wäre in dem Fall darauf zu achten, dass keine Unberechtigten (insbes.: "U18") im Haushalt Zugriff haben.

Geschrieben
57 minutes ago, Tatonka said:

So in einigen Prozessen erlebt:

Weil Angeklagten Motorad-Handschuhe mit Knöchelprotektoren als Waffe ausgelegt wurden. 

Weil ein alter Baseballschläger, mit dem nachwiesener Maßen früher gespielt wurde,  im Schirmständer zu Waffenbesitz hochformuliert wurde. 

 

Waren da Vorgeschichten Richtung polizelich bekannt oder gar Urteile (Nötigung, Körperverletzung durch Gewalt usw.) vorhanden und ferner ergaben Ermittlungsmaßnahmen wie z.B. eine HD keine Ergebnisse?

Zum Teil wird mit solchen Vorwürfen deswegen gearbeitet, um eine HD im Nachhinein zu rechtfertigen, wenn die Gefahr besteht, dass diese unzulässig gewesen wäre...

 

bj68

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo uwewittenburg

 

aber er wurde von dem Vorwurf frei gesprochen.

Natürlich ist das Führen einer Machete eine OWI. 

Ich würde die Machete evtl. im Wald führen, um mir Feuerholz zu machen. Wenn ich erwischt werde, wird man mir einen gröblichen Verstoß gegen dasd WaffG vorerfen.

Das Clanmitglied wurde frei gesprochen. Eine OWI steht anscheinend nicht an.

Ich hätte die Machete zum Feuerholz machen mitgenommen.

Das Clanmitglied um gegen Menschen zu kämpfen.

Da ist doch ein Unterschied. 

 

Steven

Die Machete ist doch ein Werkzeug wie ein Beil auch oder?

Selbst wenn es als Waffe gelten würde.....

gibts da doch die Regelung für Messer : in Verbindung mit dem Zweck, oder?

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