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Angemeldete Magazine.


steven

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vor 55 Minuten schrieb Mittelalter:

Hallo Mittelalter

 

da kann ich nur "Wow" zu sagen.

150 Langwaffen, ist schon eine Hausnummer.

Und der Wille zur Aufklärung ist nicht erkennbar.

Da ist das mit den Magazinen ja Kinderkacke.

 

Steven

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1 hour ago, steven said:

150 Langwaffen, ist schon eine Hausnummer.

Und der Wille zur Aufklärung ist nicht erkennbar.

 

Vernichtung von Beweismitteln bei schwebenden Verfahren (ich hoffe und unterstelle einfach einmal, dass er in irgendeiner Form Anzeige erstattet hat) eigentlich eine noch größere. Egal, ob diese Beweismittel jetzt den Sammler oder einen Polizisten entlasten würden.

 

Das sind die Sachen, für die man richtig sitzen sollte, weil dadurch das Vertrauen in einen rechtstaatlichen Prozess und damit das Gewaltmonopol untergraben werden. Wenn man denn versteht, dass es sich beim Gewaltmonopol eben nicht um den Besitz einer Kanone handelt, sondern um die Bereitschaft der Leute, ihre Streitigkeiten vor Gericht und nicht mit Kanonen auszutragen.

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  • 4 Wochen später...

Hallo

 

es gibt Neuigkeiten bzgl. der Magazine. 

Die Waffenbehörde schickte ein Schreiben, dass die Magazine nicht mittels eines Hausdurchsuchungsbeschlusses beschlagnahmt wurden sondern lediglich auf Bitten des Mittarbeiters bis zur Klärung durch das BKA mitgenommen wurden. Bis zur Klärung könnten die Magazine wieder abgeholt und zu Hause gelagert werden.

 

Steven

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vor 57 Minuten schrieb erstezw:

...dann gibt es doch den Beschluss und das Protokoll zur Durchsuchung, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind.

Hallo erstezw

 

es gibt eine Quittung für die Magazine. Der Durchsuchungsbeschluss wurde mündlich verkündet.

 

Steven

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vor 4 Minuten schrieb erstezw:

Du müsstest doch selbst wissen, dass das nicht geht. 

Hallo erstezw

 

ich weiß das. 

Mein Bekannter nicht.

Wie würden Nichtwaffenbesitzer reagieren, denen die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (hier Kleiner Waffenschein) widersprochen wurde und sie gleichzeitig die Bestätigung der Anmeldung der Magazine negiert würde. Kurze Rückfrage bei mir: Magazinthematik nicht beachten. Dann stehen 2 Beamte vor der Tür, erklären, sie würden mittels einer HD die Magazine beschlagnahmen. Wenn er die freiwillig rausrückt, gibt es halt keine HD. Sie Quittierten den Empfang der Magazine und seitdem läuft es. 

 

Steven

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Am 13.9.2023 um 07:58 schrieb steven:

Hallo Gordy

 

gerne lasse ich dir deine Äußerungen, aber mich als Lügner zu titulieren ohne den Sachstand zu kennen, ist mehr als assozial. 

Aber, gerne schlage ich (mach ich wirklich manchmal gerne) dir eine Wette vor: Ich weise die von mir gepostete Lage nach. Hast du recht, bekommst du, sagen wir 3.000 Euro Wetteinsatz. Habe ich recht, bekomme ich von dir 3.000 Euro Wetteinsatz.

Ich denke, zwei Schiedsrichter sind hier schnell gefunden. Na, machst du mit?

 

Steven

 

Bezahlst du jetzt?

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Am 10.9.2023 um 22:31 schrieb steven:

Jetzt hat die Waffenbehörde die Bestätigung widerrufen, die Magazine beschlagnahmt und vernichtet.

 

 

 

Uih, und jetzt hat die Behörde die Magazine wieder hergestellt und sie dürfen bis zur Klärung durch bdas BKA wieder abgeholt werden.

 

Cooler Trick...erst angeblich vernichtet, jetzt wieder  da, bereit zur  Abholung.

 

 

Bearbeitet von CZM52
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vor 6 Stunden schrieb CZM52:

Bezahlst du jetzt?

Hallo CZM52

 

ich bezahle meine Wettschulden. Immer. Egal welche Höhe!!!

Aber, wo siehst du mich auf der Verliererstraße?

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren.

Bestätigung der Anmeldung der Magazine widerrufen.

Magazine beschlagnahmt.

Dass die Behörde jetzt sagt, es war gar keine Beschlagnahme und die Magazine können wieder abgeholt werden, das ist ein Rückzug der Waffenbehörde.

Und dass die Waffenbehörde bei der Beschlagnahmung (die offenbar keine Beschlagnahmung war) erklärte, die Magazine werden vernichtet, dies wurde auch so wiedergegeben.

Also, wo siehst du mich als Verlierer der Wette? Die offenbar von dem Gegenüber nicht angenommen wurde.

 

Steven

 

 

 

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vor 10 Stunden schrieb steven:

...abgeholt ...

Wenn Dein Kumpel sich traut: Die sind wohl der Meinung, daß sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben. Also streiche "abholen" und setze "nach Terminabsprache vorbei bringen"! 

Kann funktionieren, kenne Einen der hat das erfolgreich praktiziert und sich ein Spielzeug nach §37 alt wieder nach Hause tragen lassen, obwohl er imo kein sooo gutes Blatt auf der Hand hatte. Allerdings hatte der die doppelte N-Keule in der Hinterhand.

Bearbeitet von Josef Maier
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Am 11.9.2023 um 09:32 schrieb steven:

Hallo Christian

 

der Magazinbesitzer wurde waffenrechlich für unzuverlässig erklärt und dabei die Anmeldung der Magazine widerrufen.

Sie forderten die Abgabe der Magazine. dies wurde nicht gemacht. Dann standen sie mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmten die Magazine. 

 

 

Wenn es denn so gewesen wäre, wäre das nichts wirklich Verwunderliches.

 

Da musst Du nicht mal unzuverlässig sein, oder Erlaubnisse widerrufen worden sein, da reicht schon viel weniger für, dass morgens der Weckdienst klingelt... und der bringt kein Bier mit...

 

Behördliche Schreiben (auch wenn sie nicht rechtens sind) zu ignorieren und sich einen Dummen angehen lassen, geht meistens nicht gut aus...

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On 9/11/2023 at 8:57 AM, steven said:

Bisher habe ich das Gefühl, du wartest auf meine Postings um dann dagegen zu meckern.

Du und Hunter. Da kommt mir immer das Bild der beiden Opas aus der Muppetshow.

Die stecken ganz tief im System bzw. haben einen Auftrag.

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  • 1 Monat später...

Hallo

 

heute kam ein schreiben von der Waffenbehörde:

Es wurde mitgeteilt, dass man die Rechtsauffassung, dass durch den Widerruf der Bestätigungsanzeige die Magazine widerrechtlich besessen wurden, nicht mehr aufrecht gehalten wird. Es käme eine neue Bestätigungsanzeige mit der Bestätigung (viele Bestätigungen auf einmal) dass die betreffenden Magazine nicht unter das Verbot von § 58 WaffG fallen und weiter besessen werden dürfen.

Es wäre keine Beschlagnahme erfolgt und eine Vernichtung nicht angedacht gewesen.

 

Steven

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vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das bezweifle ich.

Hallo uwewittenburg

 

wieso?

Die Magazine wurden beschlagnahmt (dies wird dahingehend korrigiert, dass sie nur zur Klärung mitgenommen wurden).

Wären die Magazine vernichtet worden, wie es zuerst von der Waffenbehörde verkündet wurde, wäre doch ein Schadenersatzanspruch gerechtfertigt.

Oder nicht?

 

Steven

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Am 11.9.2023 um 08:59 schrieb CZM52:

.und am Ende raus kommt das es halt wieder anders war......

 

Am 11.9.2023 um 09:01 schrieb steven:

da solltest du aber, deiner Glaubwürdigkeit wegen, ein paar Beispiele bringen.

Also: Beispiel!!!!

 

Self fulfilling prophecy.

 

Ein Beispiel? Dieser Thread.

 

vor 8 Minuten schrieb steven:

Wären die Magazine vernichtet worden, wie es zuerst von der Waffenbehörde verkündet wurde, wäre doch ein Schadenersatzanspruch gerechtfertigt.

Oder nicht?

 

Das hängt davon ab, welcher Phantasiesachverhalt die eventuelle Grundlage für die nicht stattgefundene Behördenhandlung hätte gewesen wäre sein können und welche Phantasiefolgen das gehabt haben hätte. ( :rolleyes:)

 

Da aber quasi nichts so war, wie Du eingangs behauptet hast ("die Magazine beschlagnahmt und vernichtet. Die Magazine sind vernichtet. Wahrscheinlich sind die nicht mehr zu bekommen."), ist das müßig sich wieder einen Wolf über nichts zu reden.

 

Verliererstraße eben.

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