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Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?


GunCollector85

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,
ich möchte demnächst nebenbei als Waffenhändler tätig werden, bisher bin ich Sportschütze und Sammler.
 
Hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben?
 
Was mir so an Fragen auf den Nägeln brennt:
 
-Welche Waffenfachschule ist aus Erfahrung empfehlenswert? (Die Liste der verfügbaren Schulen beim VDB ist mir bekannt)
 
-Welche IHK ist empfehlenswert, also der Sache eher wohlgesonnen? Ich habe schön öfter gehört, das es ein paar IHKs gibt, die es darauf sehr anlegen, das die Leute nicht bestehen. (z.B. Berlin und Düsseldorf)
 
-Wie lange im Voraus bekommt man i.d.R. seinen Prüfungstermin, also wie viel Zeit hat man, sich um einen Kurs und das lernen zu kümmern?
 
-Stimmt es, das die Behörde die Kosten für die vorherige Überprüfung zur Zulassung zur Prüfung, und der späteren Ausstellung der Erlaubnis, relativ willkürlich festlegen kann? Ich habe von extremen unterschieden quer durch Deutschland gehört, von nur 150 Euro bis zu 3000 Euro.
 
Da die das ganze nur im kleinen Rahmen nebenbei ( online), aus Spaß an der Sache, und nicht zur Existenzsicherung machen möchte, sollten die Kosten sich natürlich auch im Rahmen halten.
 
-Welche "versteckten" Kosten können da noch auf mich zukommen, falls zutreffend, neben Behörde, Kurs und Prüfung?
 
Grüße
 
 
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Eins solltest Du nicht vergessen:

 

Im Prüfungsausschuß sitzen ebenfalls Waffenhändler, die dann entscheiden, ob sie mit Dir einen weiteren Konkurrenten in ihrer Branche haben werden.

 

Die merken auch ziemlich schnell, was da für ein Kandidat vor ihnen steht.

 

Was Du ebenfalls nicht vergessen solltest: Die Durchfallquote in der Prüfung liegt bei ca. 70%.

 

In Deinem Fall kann ich Dir deshalb nur empfehlen: Spar Dir das Geld für die Prüfung und such Dir eine andere Nebenerwerbstätigkeit.

 

 

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Das war jetzt nicht sehr hilfreich, und entspricht leider den üblichen Stammtischparolen die in jedem Verein erzählt werden, (genauso wie über das Thema Sammeln), welches ich jetzt als keine große Hürde empfand.

 

"Im Prüfungsausschuß sitzen ebenfalls Waffenhändler, die dann entscheiden, ob sie mit Dir einen weiteren Konkurrenten in ihrer Branche haben werden."

 

Das hört man auch immer wieder, der VDB sagt, totaler quatsch, die meisten Leute gehen einfach schlecht vorbereitet zur Prüfung und fallen deshalb durch.

Ich will/muss aber auch auch nicht unbedingt in meinem "Dunstkreis" zur IHK, daher ja die Frage, welche ggf. empfehlenswert ist, ich fahre auch gerne ein paar Meter (muss ich für den Kurs sowieso)

 

 

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Das Thema beschränkt sich nicht nur auf die waffenrechtlichen Aspekte, sondern auch auf die gewerblichen.

 

Hast Du Dich damit schon einmal beschäftigt?

Sind da gewisse Grundkenntnisse vorhanden?

Vorsteuerabzugsberechtigt oder Kleinunternehmer?

 

Im Zuge der waffenrechtlichen Erlaubnis wird auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Daraufhin kommen dann diverse Fragebogen, nicht nur vom Finanzamt, sondern auch von Institutionen, die man nicht unbedingt so auf dem Schirm hat, wie z. B. Berufsgenossenschaft oder Abfallwirtschaft.

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vor 35 Minuten schrieb GunCollector85:

Das war jetzt nicht sehr hilfreich, und entspricht leider den üblichen Stammtischparolen die in jedem Verein erzählt werden, (genauso wie über das Thema Sammeln), welches ich jetzt als keine große Hürde empfand.

 

"Im Prüfungsausschuß sitzen ebenfalls Waffenhändler, die dann entscheiden, ob sie mit Dir einen weiteren Konkurrenten in ihrer Branche haben werden."

 

Das hört man auch immer wieder, der VDB sagt, totaler quatsch, die meisten Leute gehen einfach schlecht vorbereitet zur Prüfung und fallen deshalb durch.

Ich will/muss aber auch auch nicht unbedingt in meinem "Dunstkreis" zur IHK, daher ja die Frage, welche ggf. empfehlenswert ist, ich fahre auch gerne ein paar Meter (muss ich für den Kurs sowieso)

 

 

 

Aufgrund Deines obigen Beitrags stelle ich fest, dass Du nicht mal ansatzweise verstanden hast, was ich Dir in meinem ersten Beitrag sagen möchte.

 

Ich versuchs nochmal:

 

Die Waffenhändlerbranche steht sowohl jetzt wie auch in Zukunft unter hohem wirtschaftlichen Druck.

 

Gerade solche Kandidaten wie Du, die auch anerkennend als "Schlafzimmerhändler" bezeichnet werden, wollen von diesem ohnehin schon kleinen Kuchen auch noch ein paar Krümel abhaben. Das sind dann genau die "Experten", die dann mit ihrem sinnfreien Rumgewurschtel die ohnehin schon gebeutelte Branche in noch mehr Verruf bringen. Da haben die alteingesessen und seriösen Händler auf solche Kandidaten wie Dich echt keine Lust mehr.

 

Was erwartest Du denn jetzt ernsthaft, wie man da auf dich in der Prüfung reagiert?

 

Ich sage es Dir gerne nochmal: Es ist völlig egal, an welcher IHK Du deine Prüfung machst, du fällst sowieso durch.

 

Es gibt definitiv keine "leichten oder schweren" IHK, die sind wirklich alle gleich schwer oder leicht, je nach Kenntnisstand.

 

Wenn Du den Prüfungsstoff nicht wirklich perfekt beherrscht, dann wars das und du bist draußen.

 

Lass Dir nicht erzählen oder empfehlen, dass es doch solche "leichten" IHK gibt, das stimmt definitiv nicht und dürfte dann eher der Rat eines "Konkurrenten" sein, der dich voll auflaufen lassen will.

 

Bereite dich bestmöglich vor, versuche dein Glück und fall dann erfolgreich durch die Prüfung. Wo auch immer.

 

Eigentlich ganz einfach.

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 11 Minuten schrieb P22:


Noch ein paar Weisheiten parat?
 

 

Aber sicher:

 

Die Waffenhandelserlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber seine Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder diese ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.

 

Das dürfte in Verbindung mit den minimalen Hürden wie von @Elo erwähnt für jeden "Nebenhändler" eine echte Herausforderung bedeuten.

 

Dagegen ist die Prüfung dann wirklich das geringste aller Probleme.

 

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb GunCollector85:

Stimmt es, das die Behörde die Kosten für die vorherige Überprüfung zur Zulassung zur Prüfung, und der späteren Ausstellung der Erlaubnis, relativ willkürlich festlegen kann? Ich habe von extremen unterschieden quer durch Deutschland gehört, von nur 150 Euro bis zu 3000 Euro.

 

Der Kostenrahmen für (u. a.) waffenrechtliche Erlaubnisse wird i. d. R. durch landesrechtliche Regelungen vorgegeben, das hängt dann von "Deinem" Bundesland ab.

 

Um mal ein Beispiel zu nennen - in Bayern gibt es das Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz, dort findet sich z. B. unter 2.II.7/23:
    
Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG / 100 bis 2.700 €

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1

 

"Willkürlich" ist sicherlich nicht die passende Formulierung, die festgesetzten Gebühren müssen schon nachvollziehbar sein.

Wenn aber z. B. ein umfangreiches Aufbewahrungskonzept geprüft werden soll, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt?

Bearbeitet von Elo
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Es gab ja schon mal früher den einen oder anderen Beitrag zur der obigen bereits gestellten Frage in anderen Threads. Dabei wurde meiner Erinnerung nach auch auf weitere Aspekte hingewiesen, die über das Bestehen der Prüfung hinausgehen. Da ging es z.B. auch um ein Sicherungs- bzw. Aufbewahrungskonzept für die gehandelten Waffen oder die Notwendigkeit, ein Ladenlokal zu betreiben, um überhaupt von einigen Herstellern im gewerblichen Rahmen beliefert zu werden. Dazu kamen dann natürlich noch steuerliche Fragestellungen.

Vielleicht auch noch mal die Suchfunktion des Forums quälen....

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vor 3 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Die Waffenhandelserlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber seine Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder diese ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.

 

Das dürfte in Verbindung mit den minimalen Hürden wie von @Elo erwähnt für jeden "Nebenhändler" eine echte Herausforderung bedeuten.

Echt? Der Aufbau einer Website stellt ein Problem dar? Mehr kann für die Aufnahme der Tätigkeit nicht verlangt werden. Wenn ich aufgrund meiner Preispolitik nichts verkaufe, dann hat die Behörde auch keine Handhabe.

 

Wo bleiben die weiteren „Tipps“?

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vor 1 Minute schrieb P22:

Echt? Der Aufbau einer Website stellt ein Problem dar? Mehr kann für die Aufnahme der Tätigkeit nicht verlangt werden. Wenn ich aufgrund meiner Preispolitik nichts verkaufe, dann hat die Behörde auch keine Handhabe.

 

 

Oh je, da hast Du aber was völlig falsch verstanden:

 

Es geht da um nachweisbare UND versteuerte Einnahmen aus dem Waffenhandel. Und damit sind nicht 2,50 € Gewinn im Jahr gemeint, sondern eine leicht größere Summe, die Dir auf Nachfrage gerne jedes Finanzamt nennt.

 

Ansonsten läuft das ganze steuerlich unter "Liebhaberei" und dann ist die Waffenhandelserlaubnis nach einem Jahr weg, tolle Website hin oder her.

 

Frag gerne mal beim Finanzamt nach, die werden das ebenso gerne bestätigen.

 

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vor einer Stunde schrieb GunCollector85:

Welche "versteckten" Kosten können da noch auf mich zukommen, falls zutreffend, neben Behörde, Kurs und Prüfung?

:rofl:

Du bist in Deutschland. Das kann dir keiner sagen, solange man nicht ganz genau weiß, was du vorhast... 

 

vor 29 Minuten schrieb Elo:

Das Thema beschränkt sich nicht nur auf die waffenrechtlichen Aspekte, sondern auch auf die gewerblichen

Exakt. Und das ist noch abgefahrener als das WaffG... 

 

Gewerbeanmeldung 

Mitgliedschaft in IHK 

Betriebshaftpflicht

BG bin ich nicht sicher, fällst du als Kleinunternehmen vielleicht raus. 

Rechtsanwalt für deine AGBs, und sonstigen Rechtstexte 

Steuerberater (da ist nichts mehr mit wieso-Software Steuererklärung) 

Wenn du ernsthaft was verdienst, dann kommen natürlich Gewerbesteuer zum örtlichen Hebesatz dazu usw

 

Das ist so das grobe was bei allen anfällt. Und jetzt wird es spannend, weil du zirka drölfhundert Rechtsfelder tangieren kannst. Je nach dem, was du genau vor hast... 

Beispiel: du willst also online verkaufen. B2B oder B2C? 

Falls B2C musst du dich für deine Verpackungen beim dualen System zertifizieren lassen (gegen Gebühr, versteht sich) und dich beim zsvr registrieren... 

Das sind alles keine riesen Summen, es läppert sich aber. 

Und wenn du denkst, die 150 Euro sparst du für, dann kommt sicher eine kostenpflichtige Abmahnung, weil ein Mitbewerber dich so lieb hat... 

Da darfst du nichts schleifen lassen... 

Gute Beratung ist wichtig. 

Du solltest auch die Mitgliedschaft zum Beispiel beim Händlerbund mit einkalkulieren. Das rechnet sich auf jeden Fall... 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb P22:

Steuerrecht und Waffenrecht sind zwei paar Schuhe. Aber das weißt du bestimmt.

 

Es geht hier aber um Steuerrecht und (Waffen-) Gewerbe.

 

Da sehen die Dinge deutlich anders aus.

 

Aber das merkst Du vielleicht irgendwann auch nochmal.

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 8 Minuten schrieb Mittelalter:

:rofl:

Du bist in Deutschland. Das kann dir keiner sagen, solange man nicht ganz genau weiß, was du vorhast... 

 

Exakt. Und das ist noch abgefahrener als das WaffG... 

 

Gewerbeanmeldung 

Mitgliedschaft in IHK 

Betriebshaftpflicht

BG bin ich nicht sicher, fällst du als Kleinunternehmen vielleicht raus. 

Rechtsanwalt für deine AGBs, und sonstigen Rechtstexte 

Steuerberater (da ist nichts mehr mit wieso-Software Steuererklärung) 

Wenn du ernsthaft was verdienst, dann kommen natürlich Gewerbesteuer zum örtlichen Hebesatz dazu usw

 

Das ist so das grobe was bei allen anfällt. Und jetzt wird es spannend, weil du zirka drölfhundert Rechtsfelder tangieren kannst. Je nach dem, was du genau vor hast... 

Beispiel: du willst also online verkaufen. B2B oder B2C? 

Falls B2C musst du dich für deine Verpackungen beim dualen System zertifizieren lassen (gegen Gebühr, versteht sich) und dich beim zsvr registrieren... 

Das sind alles keine riesen Summen, es läppert sich aber. 

Und wenn du denkst, die 150 Euro sparst du für, dann kommt sicher eine kostenpflichtige Abmahnung, weil ein Mitbewerber dich so lieb hat... 

Da darfst du nichts schleifen lassen... 

Gute Beratung ist wichtig. 

Du solltest auch die Mitgliedschaft zum Beispiel beim Händlerbund mit einkalkulieren. Das rechnet sich auf jeden Fall... 

 

 

 

Spannend wäre es, das ganze mal in genaue Zahlen aufzudröseln, damit der TE mal ungefähr eine Vorstellung hat, was da an Einstiegskosten auf ihn zukommen.

 

Aber als zukünftiger erfolgreicher Unternehmer kann er das eigentlich auch problemlos selber machen.

 

Dürfte dann allerdings nicht mehr so begeisternd sein, das tolle neue Ding mit dem Waffenhandelsgeschäft in der Abstellkammer umzusetzen.

 

Zu schade.

 

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Und selbst bei der Website steckt der Teufel im Detail. Bekannter hat eine Abmahnung durch einen Anwalt kassiert und auch bezahlt, weil er auf seiner Seite zwar den notwendige Hinweis auf die Streitschlichtungsstelle hatte, dieser aber nur in Textform und nicht als Hyperlink vorhanden war...

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vor 1 Minute schrieb GermanKraut:

Dürfte dann allerdings nicht mehr so begeisternd sein, das tolle neue Ding mit dem Waffenhandelsgeschäft in der Abstellkammer umzusetzen.

Es ist ja nicht unmöglich. 

Und jeder fängt mal klein an. 

Man sollte eben nur im Hinterkopf behalten, dass es mit einer Handelslizenz und einer 50 Euro Gewerbeanmeldung nicht getan ist.. 

Und sobald man gewerblich handelt ändert sich auch bei gewissen Dingen der Rechtsrahmen. 

Plötzlich ist nichts mehr mit 4 Wochen Widerrufsrecht usw. 

Email nicht rechtzeitig beantwortet und schon hast du einen rechtsgültigen Vertrag (362 HGB, wer kennt ihn nicht?) 

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2 hours ago, GunCollector85 said:
ich möchte demnächst nebenbei als Waffenhändler tätig werden, bisher bin ich Sportschütze und Sammler.

 

Nach den rechtlichen Erwägungen anderer Diskutanten noch eine wirtschaftliche:

 

Gewerbliche Felder, die Spaß machen oder ein interessantes Thema haben, und die viele Leute können oder zu können meinen, haben eine Tendenz, nicht profitabel zu sein. Klassisches Beispiel wäre die Gastronomie. Ein Café ist schnell aufgemacht, meistens aber genauso schnell wieder zu, und mit etwas Pech ist danach eine zuvor schon prekäre Existenz noch prekärer.

 

Nun spricht nichts gegen Liebhabergewerbe, bei denen bestenfalls vielleicht sogar noch ein Buchgewinn anfällt, die aber selbst dann nach Anrechnung eines Stundensatzes für Deine Zeit und einer Risikoprämie, wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind. Man sollte sich dann aber klar sein, dass es Liebhaberei ist, wissen, wieviel Zeit oder Geld man damit zu verlieren gewillt ist, und sich das auch leisten können.

 

Wenn es ernsthaft um Gewinnmaximierung geht, und sei es auch nur nebenberuflich, dann solltest Du Dir eben über Deine Nische im Klaren sein. Den deutschen Markt kenne ich nicht, aber in Amerika gibt es ja die Vorschrift, dass die meisten Waffenverkäufe über einen Händler gehen müssen, bei dem man die Waffe abholt. Da gibt es dann z.B. einen Markt von kleinen Waffenhändlern, die kein eigenes Inventar haben, sondern wo man sich Waffen aus dem Versandhandel hinschicken lassen und da dann abholen kann. Der Stundensatz hält sich in Grenzen, aber immerhin wird außer dem Tresor im Keller der Wohnung eigentlich kein Kapital benötigt. Für einen behinderten Veteranen, der auch die Kinder betreut, z.B. kann das ein nennenswertes Zubrot von daheim mit recht freier Zeiteinteilung sein. Deutlich mehr geht, wenn man sich einen Ruf erarbeitet, für gewisse Tuningarbeiten bei einer bestimmten Sorte Waffe sehr gut oder gar der Beste zu sein, entweder durch die Ausführung der Arbeiten oder durch die Herstellung von Spezialteilen. Diesen Ruf muss man sich aber erstmal erarbeiten.

 

Hab Spaß damit, aber sei Dir über die Zielsetzung bezüglich Spaß und/oder Gewinn im Klaren, und sorge mit einem geeigneten Konzept dafür, dass es kein Fass ohne Boden wird.

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vor 8 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Es geht hier aber um Steuerrecht und (Waffen-) Gewerbe.

 

Da sehen die Dinge deutlich anders aus.

Genau.

Eine waffenrechtliche Handelserlaubnis erlischt, wenn ich nicht am Markt anbietend innerhalb der gesetzlichen Frist tätig werde. Das Waffenrecht interessieren Umsätze hierbei nicht. Es geht nur um das aktive Betreiben des Gewerbes ohne dessen Umfang.

 

Ob damit steuerrechtlich alles paletti ist, steht auf einem anderen Blatt.

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Moin!
Nach dem, was ich vom Waffenhandel weiß, ist es ähnlich wie beim Computerhandel (von dem ich etwas mehr verstehe).

Für den normalen kleinen Unternehmer ist das Gewerbe für gewöhnlich nicht auskömmlich.

 

Man muß sich also etwas einfallen lassen:

-Innenstadtgeschäft mit zusätzlichem Standbein bei Eisenwaren und Schreckschusswaffen (Ist aber auch nicht mehr das, was es mal war. Noch in den 90ern hatte man beim örtlichen Waffengeschäft das Geld in vollen Alditüten zur Bank gebracht. In den 60-70ern waren gut eingeführte Jagdgeschäfte ein Garant guten Auskommens).

- Gebrauchtwaffenhandel mit Nachlassverwertung, auch wenn man hier mit viel Schrott zu tun hat. Mir ist da noch das anbiedernde Gespräch eines Kunden in Erinnerung, der meinem BüMa auf Krampf eine olle spanische Flinte für 50 Euro andrehen wollte. Ich bin dann dazwischen gegangen und meinte, wenn er die Flinte loswerden wolle, müsse er 50 Euro für die Verschrottung bezahlen. Im Übrigen kann er sie ja bei egun rein setzen, mit Glück ginge sie für 1 Euro weg.

 

 

Mal eben schön Markenartikel von Blaser, Sauer, Mauser, Zeiss, Swarovski und Co verticken funktioniert auch nicht, da diese nur an Händler mit Vertriebsvereinbarung verkaufen. Stichpunkte: Ladengeschäft, Mindestabnahme, EK´s zu Konditionen, die teilweise über den Internet Endkunden VK´s liegen. Interessant wird es erst bei großem Umsatz, wenn die Jahres-Hersteller-Rückvergütungen anfangen zu sprudeln. Den Vertrag von Zeiss habe ich mir mal bei meinem BüMa durchgelesen und mich gefragt, wer so einen Scheiß als kleiner Händler unterschreibt? Es wird schwer, als Nebenerwerbshändler Geschäftsbeziehungen zu Großhändlern und Herstellern aufzubauen. Es sind eher ehemalige Vollzeit-Händler, die einstmals geknüpfte Handelsbeziehungen noch im Nebenerwerb nutzen können. Weil man die Kundennummer ja noch hat.

 

Was ich damit sagen will: Man muß sich schon ganz klar darüber sein, was man "besser" machen möchte als seine Mitbewerber und womit und wie man sein Geld verdienen will. Als Händler fällt ein großer Teil des Dienstleistungsbereiches weg, denn Waffenreparaturen darfst Du nicht anbieten. Die Einstandskosten dieses Gewerbe zu eröffnen sind so hoch, dass es sich für ein Nebengewerbe in der Regel kaum lohnen wird.

 

Zur Prüfung selber:

Zuständig für die Prüfung ist die IHK Deines Wohnortes. Man kann sie sich also nicht frei aussuchen. Häufig erhält man jedoch eine Genehmigung die Prüfung am Ort eines Vorbereitungskurses machen zu dürfen, wenn man an diesem Lehrgang teilnimmt. zB Suhl.

Ohne fundierte Vorbereitung ist die Chance auf ein Bestehen gegen Limes 0.

ZB das Verfahren zum NWR sollte man aus dem Effeff beherrschen. Das wird definitiv ausgiebig geprüft.

Tip: Lies einfach mal ein paar Jahrgänge

https://www.wm-intern.de

für den groben Überblick zu den Trends im Waffenhandel.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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vor 12 Stunden schrieb GunCollector85:
-Stimmt es, das die Behörde die Kosten für die vorherige Überprüfung zur Zulassung zur Prüfung, und der späteren Ausstellung der Erlaubnis, relativ willkürlich festlegen kann? Ich habe von extremen unterschieden quer durch Deutschland gehört, von nur 150 Euro bis zu 3000 Euro.
 
Da die das ganze nur im kleinen Rahmen nebenbei ( online), aus Spaß an der Sache, und nicht zur Existenzsicherung machen möchte, sollten die Kosten sich natürlich auch im Rahmen halten.
 
-Welche "versteckten" Kosten können da noch auf mich zukommen, falls zutreffend, neben Behörde, Kurs und Prüfung?
 

Details zu den IHK Prüfungen kann ich leider nichts beitragen,  weil ich bei der IHK keine Prüfung abgelegt habe. 

Ich weiß aber,  dass man tiefgreifende Kenntnisse über sämtliche Arten von Kipplaufwaffen haben muss, sowie über sämtliche 

Kurzwaffen und Repetier Waffen. 

Das gilt auch für CO2, Pressluft und Federdruck Waffen. 

Selbstverständlich wird auch das Wissen uber Munition geprüft. 

Die Kosten für die WHE liegen heutzutage am oberen Ende des Kostenrahmens. 3000€ für die WHE sind noch überschaubar. 

Genauso die 20 € im Monat für das VDB NWR Programm. 

Was nicht vorhersehbar ist,  sind die Kosten für Aufbewahrung.  Wenn du sehr viel Glück hast, dann reichen deiner Behörde Waffenschränke 

Ohne Alarmanlage. 

IdR. verlangen die Behörden einen Waffenraum mit Alarmanlage und Aufschaltung. 

Wenn du in einem Wohngebiet dein Gewerbe anmelden möchtest, kann dir das Baurechtsamt dein Vorhaben beenden. 

In Wohngebieten ist meistens kein Gewerbe zulässig und wenn doch, dann nur solche die zur Versorgung des Wohngebiet dienen. 

Oftmals wird das auch geduldet,  solange bis die Kunden/Lieferanten die Hofeinfahrt des Nachbarn zuparken. 

Eine Beschwerde reicht  und dann ist "großer Bahnhof " angesagt. 

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