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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben

Es dürfte doch auch dem letzten Fachmann klar sein das Stahlblechschrank mit Schwenkriegelverschluss sicherer ist als ein Raum mit einer Brandschutztür und Sicherheitsschloss.

Es werden ja auch dank der Messerverbotszonen keine Menschen mehr mit dem Messer bedroht oder umgebracht sondern nur noch Opfer.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb JPLafitte:

Es dürfte doch auch dem letzten Fachmann klar sein das Stahlblechschrank mit Schwenkriegelverschluss sicherer ist als ein Raum mit einer Brandschutztür und Sicherheitsschloss.

 

Wenn deine T30-vor 1990 eingesetzt, eingemörtelt wurde, besser noch in den 50/60iger Jahren von BS Türen noch von Schlossereien gefertigt wurden.

Die aktuellen Dünnblechtüren zum andübeln, mit Steinwolle bestopft und Acryl versiegelt sind einem guten Briefkasten schon sehr ähnlich geworden. Hörmanns H8 Türblech geht mit Schraubendreher und Armee-Dosenöffner 

Bearbeitet von Tatonka
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Unterschied zwischen "Raum" und "Behältnis"

Das war nur ein Teilaspekt in dem Urteil. Bei der weitergehenden Argumentation Richtung höherwertig war in dem Fall das Problem, dass das Gericht bei den betreffenden Räumen nicht davon ausging, dass diese immer abgeschlossen wurden bzw. das auch andere Personen Zutritt hatten.

Geschrieben
Am 6.2.2025 um 14:44 schrieb Tatonka:

Hörmanns H8 Türblech geht mit Schraubendreher und Armee-Dosenöffner 

 

Lustig an so einer 270 Euro Baumarkttür am Außenlager unserer Firma ist vor drei Jahren ein Einbrecher gescheitert. 

Wahrscheinlich mangelte es ihm am Armee-Dosenöffner.

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 6.2.2025 um 18:07 schrieb Andor:

Das war nur ein Teilaspekt in dem Urteil. Bei der weitergehenden Argumentation Richtung höherwertig war in dem Fall das Problem, dass das Gericht bei den betreffenden Räumen nicht davon ausging, dass diese immer abgeschlossen wurden bzw. das auch andere Personen Zutritt hatten.

 Ja, formal. Tatsächlich sind das alles Scheinargumente. Die Richter wollen einfach nicht und fertig. Auch bei der Weigerung, den konkreten Sachverhalt nzu betrachten - um den es bei einem Verwaltungsprozeß aber geht. Nicht ob generell irgendein Raum geeignet ist. Hätte der Mann die Luftpumpen in einem Pappschrank aufbewahrt hätten die Richter behauptet, daß dieser konkrete Pappschrank natürlich nicht ausreiche. Das gleiche bei einem Kleiderschrank, in dem auch Kleider aufbewahrt werden. Mit dem gleichen vorgeschobenen Argument, daß Kleiderschränke mit Kleidern drin eben nicht nur dem Aufbewahren der Luftpumpen dienen und gerne offen gelassen werden. Und selbst wenn man einen "richtigen" Tresorraum hat, in dem die erlaubnispflichtigen Waffen stehen dürfen, werden diese Richter einen Strick daraus drehen, daß dort auch Luftpumpen stehen, ohne in einem verschlossenen Behältnis zu sein.  

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