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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

 Nenne ich das, mittlerweile unterstelle ich denen Wissen und Wollen oder schlicht Dummheit.

Seehofer hatte es doch gesagt….“bewußt kompliziert machen, damit es keinem auffällt!“

 

 

 

Bearbeitet von gunvlog
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gunvlog:

bewußt kompliziert machen

 

Damit Gerichte überlasten, Anwälte fett füttern, Geld vernichten. Prima. Ich bin eher für eine konsequente Verfolgung von Politikern bei nachgewiesenem Fehlverhalten und Falschentscheidungen. Besonders hart sollte das Mitwirken bei der Erstellung verfassungswidriger Gesetze abgestraft werden.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb gunvlog:

Seehofer hatte es doch gesagt….“bewußt kompliziert machen, damit es keinem auffällt!“

Da gibt es noch einen......
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

 

Quelle: Jean-Claude Juncker  Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

Selbst wenn die Waffenbehörde schriftlich die Aussage getätigt hat, bedeutet das nicht, dass im Fall eines Gerichtsverfahrens das Gericht das auch so sieht. Siehe das Urteil vom OVG in NRW und siehe auch ds Urteil in Baden Württemberg zum Thema Bedürfnisprüfung. Und ein richterliches Urteil überwiegt am Ende der Aussage der Waffenbehörde. Ober sticht unter.

 

Natürlich können Gerichte die Entscheidungen von Behörden aufheben, man kann aber dem Waffenbesitzer, der sich auf Auskünfte der zuständigen Behörde verlässt und dieses nachweisen kann, keinen Strick daraus drehen. Es fehlt hier ganz einfach am schuldhaften Verhalten des Waffenbesitzers, nicht mal ein fahrlässiges Handeln kommt hier in Betracht, wenn er sich vorher rückversichert hat.

Würde man alles nach dem Motto "den letzten beißen die Hunde" abhandeln, können wir sämtliche Institutionen (Behörden, TÜV, Schornsteinfeger, usw.) abschaffen. Der Endkunde ist ja eh immer der Gefickte, wenn das Urteil der zuständigen Fachstellen nichts wert ist...

Ich bringe mein Auto auch immer zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung. Das Urteil des dortigen Sachverständigen ist für mich maßgeblich und die Sache damit für mich erledigt.

Mir soll dann mal einer kommen, wenn es wegen übersehener Mängel zum Unfall käme " das hätten Sie erkennen müssen..."

Einen Scheißdreck muss ich...bin ich KFZ-Sachverständiger ?   

 

vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

Nun gab es einen Fall, wo ein Jäger im Urlaub war, bei ihm eingebrochen wurde, ein scheinbar unklassifizierter, mehrwandiger Waffenschrank/Tresor geöffnet wurde, in dem sich der Schlüssel zum Waffenschrank befand. Die Waffen wurden somit gestohlen.

 

 

Wie ich schrieb, das passiert, wenn der Schlüssel bei Abwesenheit am Ort der Waffen ist...

 

Obwohl es schon sehr fahrlässig wäre, irgendetwas überhaupt in einen EUR 49,- "Tresor" von Amazon aufzubewahren. Da kann ich es auch gleich auf dem Wohnzimmertisch liegenlassen  oder in die Küchenschublade stecken.

Sowohl aus versicherungstechnischer, als auch aus waffenrechtlicher Sicht.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Wauwi:

Obwohl es schon sehr fahrlässig wäre, irgendetwas überhaupt in einen EUR 49,- "Tresor" von Amazon aufzubewahren. Da kann ich es auch gleich auf dem Wohnzimmertisch liegenlassen  oder in die Küchenschublade stecken.

Sowohl aus versicherungstechnischer, als auch aus waffenrechtlicher Sicht.

Das ging nu aber schnell. Nichts anderes war mein Einwand.......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Wauwi:

 

Natürlich können Gerichte die Entscheidungen von Behörden aufheben, man kann aber dem Waffenbesitzer, der sich auf Auskünfte der zuständigen Behörde verlässt und dieses nachweisen kann, keinen Strick daraus drehen. Es fehlt hier ganz einfach am schuldhaften Verhalten des Waffenbesitzers, nicht mal ein fahrlässiges Handeln kommt hier in Betracht, wenn er sich vorher rückversichert hat.

Würde man alles nach dem Motto "den letzten beißen die Hunde" abhandeln, können wir sämtliche Institutionen (Behörden, TÜV, Schornsteinfeger, usw.) abschaffen. Der Endkunde ist ja eh immer der Gefickte, wenn das Urteil der zuständigen Fachstellen nichts wert ist...

Ich bringe mein Auto auch immer zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung. Das Urteil des dortigen Sachverständigen ist für mich maßgeblich und die Sache damit für mich erledigt.

Mir soll dann mal einer kommen, wenn es wegen übersehener Mängel zum Unfall käme " das hätten Sie erkennen müssen..."

Einen Scheißdreck muss ich...bin ich KFZ-Sachverständiger ?   

 

 

Wie ich schrieb, das passiert, wenn der Schlüssel bei Abwesenheit am Ort der Waffen ist...

 

Obwohl es schon sehr fahrlässig wäre, irgendetwas überhaupt in einen EUR 49,- "Tresor" von Amazon aufzubewahren. Da kann ich es auch gleich auf dem Wohnzimmertisch liegenlassen  oder in die Küchenschublade stecken.

Sowohl aus versicherungstechnischer, als auch aus waffenrechtlicher Sicht.

 

Den Berichten nach,w as es kein € 49,- Amazon Tresor, sondern ein älterer Tresor ohne Plakette, also ohne Zertifizierung. Dieser war laut den Berichten und dem Urteil mehrwandig, wie es bei 0er und 1er auch der Fall ist.

 

Wenn Du nun einen Tresor erwirbst, bei dem in der Benutzeranleitung geschrieben steht, dass er nur dann den vollen Widerstandsgrad erreicht, wenn er verankert wurde und Du verankerst nicht, weil die Behörde Dir sagte, „och, das ist nicht nötig!“, dann Bist Du am Ende der Dumme……

 

Und nur falls man auf den Gedanken kommen sollte, so etwas schreibt doch keiner in die Anleitung…

 

Anleitungen_BW_TRESORE_ANL_MontageMTD---

 

Und hier die entsprechenden Infos der VdS. Verankerung ist auf Seite 6 zu finden

 

https://vds.de/fileadmin/publikationen/richtlinien/vds_5461.pdf

 

 

Bearbeitet von gunvlog
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heinzaushh:

Nicht anders wie im Fall der 2- Schuss Magazine, und dies nicht nur in NRW.

 

Eine "gerichtliche Überprüfung" ist leicht gesagt, zumal mir hier Fakten zu den vermutlichen Auslösern in Form vom IM NRW / LKA NRW fehlen. Die "Vor Ort" Behörden werden kaum ein eigenes Süppchen gekocht haben, die Frage ist wer was wie interpretiert.

 

Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst.

Bei dem damaligen Thema der Magazinbegrenzung auf 2 Schuß ging es um eine Auflage in einem Einzelfall, hier ist aber schon jetzt ein ganzes (und das einwohnerreichste) Bundesland betroffen. Damals hat das Gericht (derselbe Senat) allerdings zugunsten des Klägers entschieden, was dann aber später sicherlich für viele überraschend von BVerwG gekippt wurde.

Den aktuellen Anstoß hat wohl die mehrfach erwähnte Verfügung des Landeskriminalamtes NRW vom 08.02.2024 an alle Waffenbehörden in NRW gegeben.

Dieser war als Anlage 2 anscheinend auch das "Merkblatt" beigefügt.

Die "eigene Suppe" kochen die örtlichen Behörden möglicherweise insofern, als daß wir bisher zwei Varianten kennen - einmal die bloße Information, zum anderen die Information in Verbindung mit der Forderung von Nachweisen.

Ich habe den Eindruck, das meiste Geschirr ist bereits zerschlagen.

Die Frage könnte nun noch sein, ob - wie bei ÜK BaWü - versucht wird, über die gerichtlich definierten Anforderungen hinauszugehen.

Die Ansicht, daß nicht einmal ein Bankschließfach für die Schlüsselaufbewahrung tauglich sein soll, kann ein entsprechendes Beispiel sein.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb gunvlog:

 

Den Berichten nach,w as es kein € 49,- Amazon Tresor, sondern ein älterer Tresor ohne Plakette, also ohne Zertifizierung. Dieser war laut den Berichten und dem Urteil mehrwandig, wie es bei 0er und 1er auch der Fall ist.

 

 

Ich kenne jetzt nicht den konkreten Ausgangsfall in allen Details. Mag ja sein, dass dort ein solcher Tresor gewaltsam geöffnet wurde, aber lag der Waffenschrankschlüssel auch wirklich da drin, oder lag er vielleicht doch nur zwischen den Socken ? Wissen wir es ? Gesetzt den Fall es war alles wirklich so und im nächsten Fall würde ein 0er oder 1er Schrank geöffnet und der Schlüssel entnommen, und dann ? Wo soll das enden, oder steckt da etwa eine Absicht dahinter ?  <_<

 

Muss ich demnächst auf der Fahrt zur Jagd oder zum Schießstand Polizeibegleitung mit Sonderschutzfahrzeugen dabei haben, damit der Transport der Waffen auch ja sicher ist ?:rotfl2:

 

Merkt man etwas... ? 

 

 

vor 12 Minuten schrieb gunvlog:

Wenn Du nun einen Tresor erwirbst, bei dem in der Benutzeranleitung geschrieben steht, dass er nur dann den vollen Widerstandsgrad erreicht, wenn er verankert wurde und Du verankerst nicht, weil die Behörde Dir sagte, „och, das ist nicht nötig!“, dann Bist Du am Ende der Dumme……

 

Und nur falls man auf den Gedanken kommen sollte, so etwas schreibt doch keiner in die Anleitung…

 

Anleitungen_BW_TRESORE_ANL_MontageMTD---

 

Sorry, aber bei keinem meiner Tresore (Format und Rottner) war irgendeine Anleitung dabei, geschweige denn, dass die Behörde danach gefragt hätte. Die wollten lediglich Fotos und Kaufbelege als Nachweis haben und gut.

 

Insofern stimme ich auch der Ansicht mancher Leute hier zu, dass das eine Behördenschreiben (Mönchengladbach) zumindest ehrlicher und rechtssicherer ist.

Das ist zumindest eine klare Ansage, was binnen einer Frist zu tun ist. Kann man jetzt doof finden, über Sinn und Zweck auch geteilter Meinung sein.

Ich diskutiere aber nicht mit Behörden (bringt eh nichts), wenn sie irgendwelche Belege wollen, dann kriegen sie ihre Belege und das Thema ist für mich durch...

 

Die nächsten Versuche, die Waffenbesitzer zu terrorisieren (Lex Faeser) stehen ja schon in der Warteschleife. Vielleicht jetzt schon neonfarbenen Lack besorgen, bevor die Preise dafür ins Unendliche steigen...<_< 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Wauwi:

 

Ich kenne jetzt nicht den konkreten Ausgangsfall in allen Details. Mag ja sein, dass dort ein solcher Tresor gewaltsam geöffnet wurde, aber lag der Waffenschrankschlüssel auch wirklich da drin, oder lag er vielleicht doch nur zwischen den Socken ? Wissen wir es ? Gesetzt den Fall es war alles wirklich so und im nächsten Fall würde ein 0er oder 1er Schrank geöffnet und der Schlüssel entnommen, und dann ? Wo soll das enden, oder steckt da etwa eine Absicht dahinter ?  <_<

 

Muss ich demnächst auf der Fahrt zur Jagd oder zum Schießstand Polizeibegleitung mit Sonderschutzfahrzeugen dabei haben, damit der Transport der Waffen auch ja sicher ist ?:rotfl2:

 

Merkt man etwas... ? 

 

 

 

Sorry, aber bei keinem meiner Tresore (Format und Rottner) war irgendeine Anleitung dabei, geschweige denn, dass die Behörde danach gefragt hätte. Die wollten lediglich Fotos und Kaufbelege als Nachweis haben und gut.

 

Insofern stimme ich auch der Ansicht mancher Leute hier zu, dass das eine Behördenschreiben (Mönchengladbach) zumindest ehrlicher und rechtssicherer ist.

Das ist zumindest eine klare Ansage, was binnen einer Frist zu tun ist. Kann man jetzt doof finden, über Sinn und Zweck auch geteilter Meinung sein.

Ich diskutiere aber nicht mit Behörden (bringt eh nichts), wenn sie irgendwelche Belege wollen, dann kriegen sie ihre Belege und das Thema ist für mich durch...

 

Die nächsten Versuche, die Waffenbesitzer zu terrorisieren (Lex Faeser) stehen ja schon in der Warteschleife. Vielleicht jetzt schon neonfarbenen Lack besorgen, bevor die Preise dafür ins Unendliche steigen...<_< 

 

Ich glaube Du willst es einfach nicht verstehen oder, kann das sein?

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Elo:

Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst.

Bei dem damaligen Thema der Magazinbegrenzung auf 2 Schuß ging es um eine Auflage in einem Einzelfall,

Es geht hier um eine Gerichtsentscheidung im Einzelfall, aus der Behörden nun ihr Ding machen. Die Kammer hat bewusst darauf Bezug genommen das eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, genau das ist das Kernproblem.

 

Wie du richtig bemerkst war auch die Magazin Geschichte ein Einzelfall- wie es weiter ging wissen wir. Das der jetzige Zustand nicht zwingend zu erzielen war dürfte auch jedem klar sein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb IMI:

Stimmt nicht. Es gibt auch vernünftige Kinder. 

Das kommt immer drauf an. Bei mir stehen die Waffenschränke im Kinderzimmer. Ging nicht anders, und die Schränke waren vor den Kindern da. Mit einem dreiviertel Jahr sind sie groß genug um an das Schloss zu kommen, aber nicht diszipliniert genug um es in Ruhe zu lassen wenn ich gerade nicht schaue.

 

Ab drei Jahren ist das kein Problem mehr.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb gunvlog:

 

Ich glaube Du willst es einfach nicht verstehen oder, kann das sein?

 

Was willst Du mir jetzt damit mitteilen ?

 

Mangelhafte kognitive Fähigkeiten im Gegensatz zu dir ? :rotfl2:

 

Dann hilf mir doch mal auf die Sprünge, Mr. Oberschlau. Wie willst Du jetzt vorgehen ? Wenn Du eh schon Zahlenschlösser besitzt kann es dir ja vollkommen egal sein.

Wenn meine Behörde mir schreibt "...Nachweis bis dann und dann über entsprechendes Behältnis..." dann schaffe ich ein solches an und erbringe den Nachweis. Welche Alternative hat man denn ?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Wauwi:

 

Was willst Du mir jetzt damit mitteilen ?

 

Mangelhafte kognitive Fähigkeiten im Gegensatz zu dir ? :rotfl2:

 

Dann hilf mir doch mal auf die Sprünge, Mr. Oberschlau. Wie willst Du jetzt vorgehen ? Wenn Du eh schon Zahlenschlösser besitzt kann es dir ja vollkommen egal sein.

Wenn meine Behörde mir schreibt "...Nachweis bis dann und dann über entsprechendes Behältnis..." dann schaffe ich ein solches an und erbringe den Nachweis. Welche Alternative hat man denn ?

So bekommst Du von mir keine Antwort mehr, der persönliche Frontalangriff ist vollkommen fehl am Platz

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Wauwi:

Mangelhafte kognitive Fähigkeiten im Gegensatz zu dir ? :rotfl2:

 

 

Kernaussage! Danke

 

@gunvlog Auf deine Antworten kann man verzichten.

 

Hast du dir die DIN EN 1143-1 mal durchgelesen bzw. hast du die überhaupt?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb gunvlog:

So bekommst Du von mir keine Antwort mehr, der persönliche Frontalangriff ist vollkommen fehl am Platz

 

Oh, da ist aber jemand sehr sensitiv...

Sollte ich dein persönliches Ehrgefühl verletzt haben, oder Du dich in irgendeiner Weise herabgewürdigt fühlen, so entschuldige ich mich hiermit in aller Form.

Wenn das ein "Frontalangriff" war, dann möchtest Du nicht erleben, wenn ich mich in beleidigender Absicht äußere... (was mir in deinem Fall auch völlig fernliegt).

 

Ich hoffe, Du akzeptierst meine Entschuldigung.

 

Habe schon zahlreiche deiner Videos auf YT gesehen und fand die (im Gegensatz zu manch anderem Darsteller dort) auch immer recht gut.

Wenn ich denn waffenbezogene Videos auf YT gucke, stammen die ohnehin zu 98% von Anbietern aus USA.

 

Du empfiehlst ja allen Betroffenen "starke Nerven" in deinem jüngsten Video.

Sei dir sicher, die habe ich...<_<

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb erstezw:

Eine Option wäre, dass wir nächstens ständig eine Cyankalikapsel bei uns haben müssen.

 

Wäre sicherlich eine Option für Zahlenschloss-Besitzer...<_<

Verhindert ganz bestimmt die Herausgabe der Kombination an potentielle Räuber...

 

Wobei man dabei ja auch schon wieder die widerstreitenden Interessen abwägen muss, Verhinderung des Waffenraubes vs. Abgabe solcher Stoffe an Zivilisten...<_<

Nebenbei bemerkt habe ich als Schüler mal aushilfsweise in einem örtlichen Galvanik-Betrieb gearbeitet, was dort an Blechfässern in einem Metallkäfig stand (dutzende 50kg Fässer mit Natriumcyanid), das hätte in Anbetracht der tödlichen Dosis gereicht, um ein ganzes Bundesland zu entvölkern...

Vor dem Käfig war komischerweise nur ein Vorhängeschloss, zu dem nur der Meister einen Schlüssel hatte. Keine Ahnung, ob der Schlüssel seinerzeit auch in einem gleichwertigen Behältnis, also einem Käfig verwahrt werden musste...:rotfl2:

 

Aber lass besser solche Vermutungen, die sind zwar nicht per se "rechts" , als "Staatsdelegitimierer" kann man dich da aber sehr schnell hinstellen. Die kluge Maus hat ja schließlich nicht nur ein Loch...<_<

 

Guck mal, den neu geschaffenen VS-Tatbestand musste ich korrigieren, das sind so irrsinnige Bezeichnungen, da habe selbst ich mich verschrieben...

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Wauwi:

Verhinderung des Waffenraubes vs. Abgabe solcher Stoffe an Zivilisten

 

Waffenraub zu verhindern hat oberste Priorität neben dem Kampf gegen...

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb heidegeist:

Hallo, 

hat hier wirklich jemand selbst ein solches Schreiben direkt von einer Behörde erhalten? Nicht daß hier ein Fake viral geht…

 

Viele Grüße!

Ja.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Leser:

Wie will die Behörde prüfen, ob die Zahlenkombination ihren Anforderungen entspricht?

 

Wie wollten sie zu besten Corona-Zeiten die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen prüfen oder nachweisen ? Wenn ich alleine angetroffen werde, war ich vorher nur bei Mutter (im legalen Rahmen) ? Oder war ich etwa rechtswidrig bei zwei, drei oder zehn Kumpels, oder beim Goldhamster, im illegalen Puff, beim illegalen Friseur oder sonstwo... :ridiculous: 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Leser:

Wie will die Behörde prüfen, ob die Zahlenkombination ihren Anforderungen entspricht?

Wie will die Behörde überprüfen ob es für deine Tresore zwei oder zweihundert Schlüssel gibt? Ich hol mir so ein Scheiß mit Zahlenkombi und am Arsch hängt der Hammer.

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