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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

 

Dazu habe ich zu einem Schloss mal ein Video gesehen, wie man die Stromversorgung derart überbrückt hat, dass der im Schloss enthaltende Sperrbolzen, der die Verriegelung gesichert hat, sich öffnete, als ob man den richtigen Code eingegeben hatte. 

Und  ich habe  mal ein Video gesehen wo ein Elektronikschloss durch Klopfen entriegelt wurde.

 

Hatte nur keine Zertifizierung, genau wie das von dir beschriebene.....

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
3 hours ago, Proud NRA Member said:

. Es gibt beispielsweise die bekannte Geschichte, dass bei den amerikanischen Atomwaffen, nachdem die Regierung den Schutz durch einen Zahlencode vorgeschrieben hat, die Generäle das dadurch umgangen haben, diesen Code auf eine Reihe aus Nullen zu normieren.

 

Naja, das war eine bewußte Entscheidung in der Abwägung was "schlimmer" ist... das Risiko einzugehen das ein unbeabsichtigter Start ausgelöst werden kann, vs. der Gefahr, im Falle eines incoming Angriffs nicht rechtzeitig selbst starten zu können. War auch nur bei den PALs in den US ICBM Silos der Fall.

 

3 hours ago, Proud NRA Member said:

vor dem Zugang vierundzwanzig Stunden am Tag Menschen mit vollautomatischen Waffen standen, die eher ihr Leben geben würden, als einen Unberechtigten durchzulassen

 

Nicht ganz. Vor den Silos standen keine Wachen. :-)

 

Aber die Mechanismen der Sprengkopflagerstätten (WADS) waren "nett"... Mal schauen wann wir sowas auch für unsere Bleibeschleuniger zuhause vorgeschrieben bekommen. :-P

 

 

  • 4 Monate später...
Geschrieben

pirsch.de, 24.12.2024:

 

https://www.pirsch.de/news/waffenkontrolle-61-waffen-von-jaegern-eingezogen-40368

 

Zitat:

 

Waffenkontrolle: 61 Waffen von Jägern eingezogen


Viele Jäger sind derzeit ihre Waffen los. Was der Waffenschrankschlüssel mit der Angelegenheit zu tun hat, lesen Sie hier.


Knapp 250 Kontrollen durchgeführt

 

Laut Stadtverwaltung seien bis Anfang Dezember 242 Aufbewahrungskontrollen durchgeführt worden. Dabei seien 61 Waffen und wesentliche Waffenteile beschlagnahmt worden. Bei 16 Personen sei auch Munition eingezogen worden. Hauptgrund der Beanstandungen war eine mangelhafte Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels. Andere Beanstandungen seien im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit oder im Bereich von Straftaten erfasst worden. Bis Jahresende sollen noch weitere 30 Kontrollen stattfinden.

...

Geschrieben

Der offenbar ursprüngliche Bericht im Südkurier

 

suedkurier.de, 16.12.2024:

 

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/schwarzwald-baar-kreis/waffenkontrollen-jaeger-fuehlen-sich-von-behoerden-gegaengelt;art372502,12262421

 

Zitat:

 

Jäger klagen über verschärfte Waffenkontrollen – zu Recht?


Insgesamt 61 Waffen hat die Stadtverwaltung VS bis Dezember bei Waffenkontrollen eingezogen – die Waffen oder der Schlüssel waren nicht richtig verwahrt. Die Jäger fühlen sich indes ungerecht behandelt.

...

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Elo:

suedkurier.de, 16.12.2024:

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/schwarzwald-baar-kreis/waffenkontrollen-jaeger-fuehlen-sich-von-behoerden-gegaengelt;art372502,12262421

Zitat:

Jäger klagen über verschärfte Waffenkontrollen – zu Recht?

Insgesamt 61 Waffen hat die Stadtverwaltung VS bis Dezember bei Waffenkontrollen eingezogen – die Waffen oder der Schlüssel waren nicht richtig verwahrt. Die Jäger fühlen sich indes ungerecht behandelt.

...

 

Ich gehe mal davon aus, dass die Behörde bei einer in ihren Augen gravierenden Beanstandung jeweils (wg. unterstellter Unzuverlässigkeit) alle besessenen Waffen "einzieht".

61 Waffen, das könnte ca. ein Dutzend Waffenbesitzer umfassen. 

Da von 242 durchgeführten Aufbewahrungs-Kontrollen die Rede war, entspräche das dann eine Quote "gravierender" Beanstandungen von etwa 5%. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb karlyman:

Da von 242 durchgeführten Aufbewahrungs-Kontrollen die Rede war, entspräche das dann eine Quote "gravierender" Beanstandungen von etwa 5%

Und das macht diesen Blödsinn nun gut?

 

Keiner ist in der Lage vernünftige Vorgaben zu formulieren, traurig genug. Ein Armutszeugniss von allen Beteiligten auf Behörden - und Gesetzesseite, leidtragender ist der LWB.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Es sind klare Vorgaben vorhanden, §36 Abs. 1

 

Alles andere ist Trotz und. Unbelehrbarkeit.

 

Seit 2017 gilt die Zertifizierungspflicht für Waffenschränke.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Last_Bullet:

Solange das nicht gesetzlich geregelt ist, können sich die Waffenbehörden wünschen, was sie wollen.

 

Du hast anscheinend nicht verstanden, wer am längeren Hebel sitzt. 

 

Die Behörde wünscht sich nichts, die locht deine Pappe und zieht deine Waffen ein.

 

Du kannst dir dann in einem langen Prozess wünschen, irgendwann alles zurück zu bekommen...

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ASE:

Es sind klare Vorgaben vorhanden, §36 Abs. 1

Das wird durch häufiges Wiederholen nicht richtig.

vor 4 Minuten schrieb ASE:

Seit 2017 gilt die Zertifizierungspflicht für Waffenschränke.

Was hat das mit dem Ort der Schlüsselverwahrung zu tun?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich sehe darin eher den Versuch, die LWB weiter zu reduzieren, bei uns ganz klar politischer Wille. Man reduziert das dann auf die Themen, an denen man irgendetwas zum Aussetzen finden kann, wenn sonst nichts mehr vorhanden ist.

 

vor 2 Minuten schrieb Qnkel:

Die Behörde wünscht sich nichts, die locht deine Pappe und zieht deine Waffen ein.

 

Und Du verstehst nicht, dass man das nach einer Rechtsgrundlage tun muss, ansonsten geht das nach hinten los. Wer das nicht damit belegen kann, äußert Wünsche, nichts weiter. Niemand muss die Frage zur Aufbewahrung des Schlüssels beantworten, weil das im Gesetz nicht verlangt wird. Daraus kann man nichts ableiten, um die Pappe zu lochen.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

Seit wann muss man darüber Auskunft geben? Wird dafür auch gleich die Rechtsgrundlage aus dem WaffG präsentiert?

Und ein paar Wochen später wird man aufgehängt weil diese sensible sicherheitsrelevante Information streng geheim zu halten ist und nicht herum zu proleten sei? Schon gar nicht vor den Zeugen ähhh  zufällig anwesenden Besuchern des kontrollierten Bürgers! 

Vielleicht sollte man ggfs. darum bitten, diese Frage schriftlich gestellt zu bekommen um sie schriftlich zu beantworten.

Diese Information würde ich jederzeit gerne in der öffentlichen Sitzung dem Verwaltungsgericht zu Protokoll geben. Sicherheitshalber.

Geschrieben

In besagtem Landkreis Schwarzwald-Baar (in dem ich geboren + auch viele Jahre gelebt habe), hat es 89.000 Einwohner, also rund 1000stel der Bevölkerung Deutschlands lebt dort.

Bei 400.000 Jägern bundesweit wären 1000stel etwa 400 Jäger.

Seit Juni hat der Landkreis 242 Jäger kontrolliert. Also wird im Jahrestakt durchkontrolliert, denn der Landkreis behauptet im Artikel ja, dass die derzeitige Kontrollfrequenz seit Juni 2024 keine "Verstärkung", sondern dem gesetzlichen geforderten Maß entspreche:

Zitat

...finden seit Juni dieses Jahres wieder regelmäßige Kontrollen statt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Verstärkung der Kontrollen, sondern um eine Rückführung auf das gesetzlich geforderte Maß“, so die Pressesprecherin.

Wo fordert das Gesetz Hauskontrollen im Jahrestakt??

Geschrieben

Wäre schön wenn die untere Verwaltungsbehörde VS auch publizieren würde, welchen Fehler sie ihren Opfern genau vorwerfen. "Schlüssel steckt immer im Schloß" o.ä. würde womöglich auf mehr Verständnis bei Allen stoßen als "Schlüsseltresor im selben Raum aber gut getarnt" o.ä. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Schwarzwälder:

Wo fordert das Gesetz Hauskontrollen im Jahrestakt??

 

Nirgends, hat man bei uns auch jahrelang versucht und das als regelmäßig tituliert. Nun mussten sie auf zwei Jahre strecken, scheinen die Ressourcen zu fehlen. Die müssen jetzt alle die sozialen Medien durchforsten, ob ein LWB dort Regierungskritik geäußert hat...

Geschrieben (bearbeitet)

Zitat Südkurrier:

"In dem Schreiben an die Mitglieder, das unserer Zeitung vorliegt, listet Zimmermann drei Empfehlungen der Stadt auf: Der Tresorschlüssel müsse in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss aufbewahrt werden, das massiv und aus Metall und fest an der Wand verankert ist. Außerdem dürfe der Schlüsseltresor nicht im selben Raum sein wie der Waffentresor"

 

Geht's eigentlich noch.

Also dürfte man den/ die Schlüssel für seinen/ seine Waffenschränke mit Schlüsselschloss nicht in einem Waffenschrank (natürlich höhere Stufe als die Schlüsselschränke) mit Zahlenschloss lagern!

Anderer Raum....

Wem Gott ein Amt gegeben :help:

Bearbeitet von VTRSP
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb karlyman:

 

... Waffen "einzieht".

61 Waffen, das könnte ca. ein Dutzend Waffenbesitzer umfassen. 

Da von 242 durchgeführten Aufbewahrungs-Kontrollen die Rede war, entspräche das dann eine Quote "gravierender" Beanstandungen von etwa 5%. 

Andere Rechnung:

Der Landkreis Schwarzwald-Baar habe eine durchschnittliche Waffendichte.

Bei 6 Mio. Legalwaffen in D und 1000stel der Bevölkerung in besgtem Landkreis, wären dort also 6000 Legalwaffen zu vermuten

Von den 6000 Legalwaffen wurden in nur 1/2 Jahr 61 Waffen = 1% eingezogen!

Also werden 2% des legalen Waffenbestandes jährlich allein durch Hausbesuche wegkontrolliert!!

 

Hinzu kommen natürlich viele andere Arten des Entzuges (z.B. wenn einer der falschen Partei gespendet hat), Hobbyaufgabe, Nichterfüllung von 4/6 oder 12/18 oder den verschärften Überkontingentregelungen und natürlich auch Krankheit+Tod.

Also bei so einem hohen Kontrolldruck + Waffenentzugsrate sind die Legalwaffen auch ohne Gesetzesverschärfung in 20 Jahren Geschichte!

Genau hier muss jetzt Lobbyarbeit einsetzen!

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