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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt


baer42

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Gerichtsurteil

Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt

https://www.agrarheute.com/tier/rind/landwirte-gewinnen-gericht-kugelschuss-weide-erlaubt-609909?utm_campaign=ah-mo-fr-nl&utm_source=ah-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2023-08-09

 

Zitat

Nachdem ihnen der Kugelschuss bei der Weideschlachtung untersagt wurde, reichten zwei Landwirte Klage ein.

Das Gericht fällte nun ein Urteil.

Zwei Landwirte aus Rheinland-Pfalz dürfen ihre ganzjährig auf der Weide gehaltenen Rinder für die Schlachtung

weiterhin per Kugelschuss töten. Dies entschied nun das Koblenzer Verwaltungsgericht. Zuvor hatten die beiden

Landwirte gegen einen abgelehnte Genehmigung des Rhein-Lahn-Kreises geklagt. 

es gibt anscheinend noch Richter die im Leben stehen..........

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vor 53 Minuten schrieb HogHunter:

Trotzdem braucht man noch einen Lehrgang, auch wenn ein Metzger anwesend ist.

...

Ja, und?

Weideschlachtung, korrekt ausgeführt,  bedeutet Streß- und Leidvermeidung für die Tiere.

Man darf den Landwirten gratulieren, dass sie sich durchgesetzt und nicht aufgegeben haben !

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vor 25 Minuten schrieb gipflzipfla:

Weideschlachtung, korrekt ausgeführt,  bedeutet Streß- und Leidvermeidung für die Tiere.

Meine Rede!

Wenn ein Leben gehen muss dann bumm und um.

Mit dieser Intention gehe ich auch auf die Jagd. Wenn ich mir nicht zu110% sicher bin, das Stück auf dem "Platz" zu bannen, bleibt die Kugel im Lauf.

 

So ist es bei mir immer gewesen, ob ein Wildtier erlegt ,ein Hausschwein geschlachtet wurde, ein Schaf, ein Huhn oder Stallhase. 

Wie sagt unser Chancellor: Respekt.

 

Achtung vor der Kreatur beim letzten Gang.

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vor 12 Stunden schrieb gipflzipfla:

Ja, und?

Weideschlachtung, korrekt ausgeführt,  bedeutet Streß- und Leidvermeidung für die Tiere.

Man darf den Landwirten gratulieren, dass sie sich durchgesetzt und nicht aufgegeben haben !

Ich glaub du hast mich falsch verstanden, ich befürworte die Weideschlachtung absolut und habe sie auch schon sehr oft in einem anderen Land durchgeführt.

In Deutschland habe ich auch schon zweimal für die Polizei nicht einfangbare Rinder erschossen. 

Ein Landwirt aus einem meiner Reviere wollte die Weideschlachtung einführen und das Veterinäramt hat es abgelehnt. Im Gespräch kam auch zur Sprache, dass wenn er es jemals genehmigt bekommt, ich einen speziellen Kurs belegen müsste um den Schuss für ihn ausführen zu dürfen und dies obwohl ein Metzger anwesend ist und dieser den Augenreflextest durchführen würde und den Stich zum Ausbluten. Dies ist mein Kritikpunkt, mal abgesehen davon, dass ich ein Kaliber von mindestens 6,5mm für etwas überzogen halte.

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11 minutes ago, erstezw said:

Ahnungslos?

Dann fällt auch der Lebenshirsch mit der Hornet...

Vielleicht gilt das für dich.... ich wohne hier am Ruhrtal direkt gegenüber frei gehaltener Heckrinder. Genauer gesagt- auf der Ruhraue. Der gute Mann ist überregional bekannt, ist wie ich auch Jäger und schießt seine Rinder- selber gesehen- auf die Kammer. Näher kommt er nämlich nicht ran. Der macht das schon seit vielen Jahren so- du Ahnungsloser...

Bearbeitet von sidolin
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vor 12 Stunden schrieb sidolin:

Vielleicht gilt das für dich.... ich wohne hier am Ruhrtal direkt gegenüber frei gehaltener Heckrinder. Genauer gesagt- auf der Ruhraue. Der gute Mann ist überregional bekannt, ist wie ich auch Jäger und schießt seine Rinder- selber gesehen- auf die Kammer. Näher kommt er nämlich nicht ran. Der macht das schon seit vielen Jahren so- du Ahnungsloser...

Kammerschuss scheint mir unwahrscheinlich. Beim Weideschuss betäubt man das Rind mit dem Projektil und dann muss es innerhalb von 90Sekunden gestochen werden. Sterben tut es durch Blutverlust. Bei einem Kammerschuss stelle ich mir es eher schwierig vor, diese Zeitvorgabe einzuhalten.

Und zum Thema, dass er nicht nah rankommt: meistens wird das Schlachtrind angefüttert und dann kommt er auch näher ran. Aus 50m sollte er als trainierter Jäger mit der entsprechenden Sachkundeprüfung das Gehirn treffen.

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vor 13 Stunden schrieb sidolin:

Vielleicht gilt das für dich.... ich wohne hier am Ruhrtal direkt gegenüber frei gehaltener Heckrinder. Genauer gesagt- auf der Ruhraue. Der gute Mann ist überregional bekannt, ist wie ich auch Jäger und schießt seine Rinder- selber gesehen- auf die Kammer. Näher kommt er nämlich nicht ran. Der macht das schon seit vielen Jahren so- du Ahnungsloser...

 

Hier in der Gegend ist das nicht erlaubt.

 

Da wurde auf Antrag der Abschuss bewilligt, der Amtsveterinär kam dann an dem Tag und die halbenwilden Rinder, aber auch z.T. Damwild wurde dann auf einer besonderen Koppel in der Nähe einer Scheune von oben aus der Scheune ausschließlich mit Kopfschuss aus einer 22 Hornet getötet, wenn es sich in einem bestimmten Bereich aufhielt. Unten in der Scheune wartet schon ein Schlachter mit Helfern, der dann raus ging und das Stück ausbluten ließ und von der Weide verbrachte.

 

Nur so wäre das bewilligt gewesen.

Bearbeitet von EkelAlfred
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4 hours ago, HogHunter said:

 

Und zum Thema, dass er nicht nah rankommt: meistens wird das Schlachtrind angefüttert und dann kommt er auch näher ran. Aus 50m sollte er als trainierter Jäger mit der entsprechenden Sachkundeprüfung das Gehirn treffen.

Das macht ja auch Sinn, mit dem Stich ist mir auch bekannt. Die haben auch teilweise Fangkästen, wo die Rinder mit Futter angelockt werden. Da reicht dann sicher auch die kleine Kugel. Mir ist zudem ein Fall aus Reviernähe bekannt ( liegt schon einige Jahre zurück), wo das mit dem einfangen nicht geklappt hat. Dort hat der Jagdaufseher aus dem Nachbarrevier geschossen- nach Erteilung einer Schiesserlaubnis. 

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Vielleicht kann ich kurz erklären, worin die Unterschiede liegen und welche gesetzliche Vorgaben erforderlich sind...

 

Um die Genehmigung für den Kugelschuss auf der Weide zu erhalten, ist neben der ganzjährigen Freilandhaltung ein spezieller Sachkundenachweis erforderlich. Dieser kann in einem Lehrgang erworben werden, der für Jagdscheininhaber verkürzt ist, da diese ja bereits Kenntnisse hinsichtlich Waffenhandhabung etc. haben (2 Tage statt 5 Tage). In diesem Zusammenhang gibt es in der Regel klare Vorgaben hinsichtlich Ladung, Kaliber und Einschussstelle (ein Kammerschuss ist nicht zulässig, nur der frontale Kopfschuss). Nach diesem Lehrgang ist man zudem auch geschult den Entblutungsschnitt anzusetzen, so dass es nicht erforderlich ist, dass ein Metzger anwesend ist. Allerdings muss eine mobile Schlachteinheit nutzen (muss nicht in eigenen Besitz sein) um den Schlachtkörper dann innerhalb von 2 Stunden zum Metzger zu bringen (das wäre dann die teilmobile Schlachtung). Es gibt auch die Variante nach Fixierung per Bolzenschuss zu betäuben (für alle Rinder möglich), da ist der Entblutungsstich innerhalb von 60 Sekunden anzusetzen, da es eben nur eine Betäubungsmethode ist. Beim Kugelschuss gibt es mittlerweile keine Zeitvorgabe mehr, da man davon ausgeht, dass das Rind durch den Schuss einen irreversiblen Hirnschaden erlangt, also getötet wird. Dennoch sollte die Entblutung aus hygienischen Gründen so schnell wie möglich erfolgen. Aber das Rind stirbt in dem Fall an dem Schuss und nicht, wie beim Bolzenschuss, durch den Blutentzug.

 

Die teilmobile Schlachtung (entweder per Kugelschuss oder Bolzenschuss) unterscheidet sich von der vollmobilen Schlachtung dadurch, dass das Tier mit Hilfe der mobilen Einheit zur Weiterverarbeitung in einen EU-zugelassen Schlachthof transportiert wird, und nicht wie bei der vollmobilen Schlachtung in der der mobilen Schlachteinheit bereits Ort zerlegt wird.

 

All die eben erwähnten Vorgaben gelten nur für gewerblich vermarktetes Fleisch und nicht für Hausschlachtungen zum Eigenbedarf, und vor allem natürlich nicht für Nottötungen.

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@NFO Vielleicht kennst Du ja zufällig die Kläger?

Dann könntest Du denen vielleicht ausrichten, daß sie einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz geleistet haben?

Viele hier im Forum können aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wie schwierig es sein kann, die Überzeugung von Behörden zu ändern.

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Wir sind die Kläger :-) Und die Initiatoren der Petition... 

Und ja, es ist unfassbar schwierig und nervenaufreibend gewesen, und trotz dieses klaren Urteils (Chapeau an das VG Koblenz, die sich wirklich sachkundig mit dem Thema auseinandergesetzt haben) stoßen wir immer noch viel zu oft auf behördlichen Widerstand. Aber Rückmeldungen wie deine, und die etlicher anderer, z.T. auch betroffener Landwirte, zeigen, dass es sich doch lohnt zu kämpfen. Und nicht nur für sich, sondern für alle... und vor allem für den Tierschutz.

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11 hours ago, NFO said:

Wir sind die Kläger :-) Und die Initiatoren der Petition... 

Und ja, es ist unfassbar schwierig und nervenaufreibend gewesen, und trotz dieses klaren Urteils (Chapeau an das VG Koblenz, die sich wirklich sachkundig mit dem Thema auseinandergesetzt haben) stoßen wir immer noch viel zu oft auf behördlichen Widerstand. Aber Rückmeldungen wie deine, und die etlicher anderer, z.T. auch betroffener Landwirte, zeigen, dass es sich doch lohnt zu kämpfen. Und nicht nur für sich, sondern für alle... und vor allem für den Tierschutz.

Ist schon unglaublich wie man versucht Tiergerechte Haltung und Schlachtung zu verhindern. Aber das Tier in KZ aufgezogen werden, mit Soja Produkten aus Abholzgebiet in Südamerika und dann noch quer durch Europa gefahren werden zum Schlachthof ist absolut in Ordnung. Die Industrielle Agrar Lobby ist schon sehr stark.

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vor 13 Stunden schrieb NFO:

Wir sind die Kläger

 

Aufgrund der gewählten Buchstabenkombination dachte ich mir das schon.

 

Es wäre schön, wenn Ihr hier bei Gelegenheit berichten würdet, wie sich das im Weiteren entwickelt, insbesondere wie die Kreisverwaltung nun agiert?

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