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IGNORED

Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt


baer42

Empfohlene Beiträge

1 minute ago, joker_ch said:

Apfelsaft ist eben auch ein Dickmacher, wie alle Fruchtsäfte, muss man einfach wissen.

 

Schon, aber wenn auch durch einfaches Pressen seit Jahrtausenden gewonnene Lebensmittel, die dazu noch für "gesund" gehalten werden, offenbar die gleichen Eigenschaften aufweisen wie "UPF", aus den gleichen Gründen "Dickmacher" sind, dann ist es eben nicht so einfach, das schwammig auf "die Industrie", "UPF", und andere wenig definierte und definierbare Schlagworte zu schieben.

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5 minutes ago, Proud NRA Member said:

 

Umami (also die von Glutamat, damit auch von Glutamat als Geschmacksverstärker ausgelöste Geschmacksempfindung) ist eine der Grundgeschmacksempfindungen. Brauchst Du auch mit Zutaten aus eigenem Anbau, ist da auch drin. Jedenfalls wenn man daraus etwas Herzhaftes zaubern kann. (Deswegen ja auch der "Trick", dass man draufschreibt, "ohne Geschmacksverstärker" -- das ist gar nicht schwer, und witzigerweise ist genau die gleiche Substanz immer noch drin, nur nicht als separate Zutat).

Das ist nichts anderes als frei Amino Säuren die den Umami Geschmack geben.

 

Aber was du versuchst zu sagen ist, dass es keinen Unterschied gibt zwischen Industrienahrung und normaler Nahrung, weil man in beiden Fällen gewisse Tricks anwenden kann, um es schmackhaft zu machen.

 

Nur unterschlägst du, was UPF überhaupt ist. Das sind Grundsubstanzen wie Mais, Soja, Fleisch, Früchte, die in ihre Einzelteile Mechanisch und Chemisch zerlegt werden, um daraus Nahrung zu machen, dann kommen eben noch Massenweise Zusätze dazu. Das hat mit normaler Nahrung absolut nichts zu tun.

Man kann es als vorverdaut ansehen, und so wird der Körper in kurzer Zeit mit Proteinen, Zucker und Fett geflutet, worauf er nicht vorbereitet ist, dazu den hohen Zuckergehalt um einen Abhängig zu machen.

 

Es ist klar, dass die heutige Fettleibigkeit Epidemie nichts mit Mangel an starken Wille zu tun.

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vor 15 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Umami (also die von Glutamat, damit auch von Glutamat als Geschmacksverstärker ausgelöste Geschmacksempfindung) ist eine der Grundgeschmacksempfindungen. Brauchst Du auch mit Zutaten aus eigenem Anbau, ist da auch drin.

Jedenfalls wenn man daraus etwas Herzhaftes zaubern kann. ....

Meine Gemüsesuppe schmeckt auch mit ohne Geschmacksverstärker. Salz, Pfeffer, fertig
Warum? Weil ich sie genau so seit Kindheit an kenne. Funktioniert allerdings eben nur mit Eigenanbau.

Die "Futtermittelindustrie" hat uns bereits völlig verdorben...  "Herzhaft", ist das Thema ;)

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vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

schau dir an, was im Korb landet und dann den Umfang der Käufer an

Genau so ein Erlebnis hatte ich letzte Woche, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

Mein Einkauf war, zugegeben, auch sehr klischeehaft. 5kg Haferflocken, 2kg Quark, Barilla war im Angebot also nahm ich reichlich, 2 Gläser Mandelmus, Nüsse, Obst, Gemüse und Pute vom Metzger.

 

Die Dame vor mir hat entgeistert geschaut und die Welt nicht mehr verstanden.

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vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

Apfelsaft ist eben auch ein Dickmacher, wie alle Fruchtsäfte, muss man einfach wissen.

Genau wie Traubensaft. Wenn in der Flasche Wein 800 kcal drin sind, dann sind die auch in einer Flasche Traubensaft drin. Energie geht ja nicht verloren. Sagt uns der erste Hauptsatz der Thermodynamik. 

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Am 23.8.2023 um 00:12 schrieb Elo:

@NFO - mich würde etwas interessieren.

Bitte aber nur antworten, wenn das aus Eurer Sicht - insbesondere in der aktuellen Phase - wirklich unproblematisch ist.

Man weiß ja grundsätzlich nicht, wer hier alles mitliest.

Daneben haben wir im Forum noch einige Trolle, die gerne mal versuchen, einen Faden mit provokativen "Beiträgen" zu verwässern.

 

Ich weiß (Jagd, Distanzinjektion), daß das EU-Regelwerk für Fleischhygiene alles andere als übersichtlich ist.

Wie habt Ihr Eure Klage fachlich vorbereitet?

Wurdet Ihr rechtlich vertreten und woher kam da Beistand?

Hat ein Verband Unterstützung geleistet?

 

Wir haben viele unserer Schritte auf unserer Homepage gepostet, insofern denke ich, dass das (hoffentlich) nicht so kritisch ist, deine Fragen zu beantworten. Wenn du Details wissen möchtest, kannst du mich aber gerne außerhalb des Forums kontaktieren...

Ich habe mich da ziemlich tief eingelesen und extrem viel recherchiert... es gibt glaub ich keine Veröffentlichung zu dem Thema, die ich nicht kenne ;-) Wir hatten ja bereits die Genehmigung nach der alten LMHV, dann kam ja die EU-VO und wir mussten die Genehmigung neu beantragen. Da hab ich die Stellungnahmen etc. noch selber geschrieben, und als ich gemerkt habe, dass es auch auf Länderebene problematisch ist, versucht mir über verschiedene Kanäle Unterstützung einzuholen. Aber das hat sich alles ewig gezogen, es hat halt jeder auf den anderen geschoben.. der Kreis aufs Land und der Land auf den Kreis. Letztendlich war die "offizielle" Ablehnung des Antrags der Punkt, an dem wir uns für den Widerspruch anwaltlich haben unterstützen lassen - von einer sensationell engagierten Anwältin, die das zu ihrer Herzenssache gemacht hat. Und nachdem der Kreis 3 Monate nicht reagiert hat, waren wir berechtigt Klage einzureichen. Das ging dann alles recht schnell, das Verwaltungsgericht hat das sofort aufgegriffen und auch keine Zeitverzögerung zugelassen (der Kreis hat immer wieder versucht mit Fristverlängerungen etc. auf Zeit zu spielen). Dann gingen noch ein paar Schriftsätze hin und her (von unserer Seite jeweils mehrseitige Ausführungen, von der Gegenseite kam immer nur ein Zweizeiler) und dann wurde schon die mündliche Verhandlung terminiert. 

Wir haben zwar schon Unterstützung von Einzelpersonen erfahren, auch von Uria und dem Biofleischhandwerk, die ja in dem Bereich auch schon sehr viel Vorarbeit geleistet haben, aber letztendlich mussten wir das alleine ausfechten. Die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sind ja, in Ermangelung einer bundesweiten einheitlichen Regelung, oft sehr unterschiedlich, das macht es ja leider auch so kompliziert. Und die meisten, vor allem großen, Verbände haben da leider wenig Interesse sich einzubringen, zum einen denke ich aus Desinformiertheit und zum anderen vielleicht auch weil (zumindest hier in RLP) mittlerweile so ein Politikum hintendran hängt, und sich keiner in die Nesseln setzen will. Das ist ja auch genau das Problem der meisten Landwirte, viele wissen nicht um ihr Recht und/oder haben einfach Angst sich gegen eine Behörde zur Wehr zu setzen. 

 

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  • 2 Wochen später...

Ich hatte ja versprochen zu berichten wie es weitergeht.. unfassbar, aber wahr: der Kreis hat auf Wunsch des Umweltministeriums Mainz Berufung eingelegt...

 

Weideschlachtung: Koblenzer Urteil immer noch nicht rechtskräftig - SWR Aktuell

 

 

Damit ist politisch ein klares Zeichen GEGEN Tierwohl, den Verbraucher und die kleinen Landwirte gesetzt - wirklich traurig!!!

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vor 41 Minuten schrieb NFO:

... der Kreis hat auf Wunsch des Umweltministeriums Mainz Berufung eingelegt...

 

Weideschlachtung: Koblenzer Urteil immer noch nicht rechtskräftig - SWR Aktuell

 

 

Damit ist politisch ein klares Zeichen GEGEN Tierwohl, den Verbraucher und die kleinen Landwirte gesetzt - wirklich traurig!!!

 

Dazu

Zitat

Katrin Eder (* 24. Oktober 1976 in Mainz) ist eine deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen). Seit dem 15. Dezember 2021 ist sie rheinland-pfälzische Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Katrin Eder – Wikipedia

Damit dürfte alles gesagt sein.

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Hab gerade noch mal in das Urteil geschaut, das Verwaltungsgericht hat die Berufung ja nicht (ausdrücklich) zugelassen?

 

Der Kreis muß nun die Zulassung der Berufung beantragen, darüber entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß.

 

https://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html

 

Ich weiß nun nicht, inwieweit die Berufung üblicherweise zugelassen wird, aber es sollte zumindest die Chance geben, daß das Oberverwaltungsgericht den Antrag zurückweist.

 

 

 

 

Bearbeitet von Elo
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vor 16 Stunden schrieb sidolin:

Wie wird die Klage finanziert? Kann man da was spenden?

Das ist lieb, vielen Dank! Eigentlich war ja mit dem Urteil klar, dass die Gegenseite die gesamten Kosten tragen muss, aber wie das jetzt mit der Berufung weitergeht, kann ich nicht sagen... aber unser Problem sind ja vor allem die hohen laufenden Kosten (unsere Herde umfasst mittlerweile 40 Tiere) und die fehlenden Einnahmen seit jetzt fast 2 Jahren.. und dazu kommt noch das Finanzamt, das einem im Nacken sitzt und wegen der fehlenden Einnahmen Liebhaberei unterstellt... also das Ganze hat schon System, da braucht man sich nicht wundern, dass immer mehr kleine Betriebe zum Aufgeben gezwungen werden :-(

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vor 15 Stunden schrieb Elo:

Hab gerade noch mal in das Urteil geschaut, das Verwaltungsgericht hat die Berufung ja nicht (ausdrücklich) zugelassen?

 

Der Kreis muß nun die Zulassung der Berufung beantragen, darüber entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß.

 

https://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html

 

Ich weiß nun nicht, inwieweit die Berufung üblicherweise zugelassen wird, aber es sollte zumindest die Chance geben, daß das Oberverwaltungsgericht den Antrag zurückweist.

 

 

 

 

Ja genau, das haben sie jetzt ja jetzt "auf Wunsch des Ministeriums" getan.. jetzt haben sie 4 Wochen (Aussage unserer Anwältin, aber laut deines Links 8 Wochen?) Zeit die Begründung abzuliefern, und eigentlich kommt da nur §124 (2) 3. in Frage: wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat... aber wir hoffen auch, dass das OVG den Antrag ablehnt, das Urteil ist ja so ausführlich und wasserdicht begründet, da kann man ja eigentlich nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.. aber wenn sie es zulassen, dann werden wir wohl, so traurig es ist, eine Konsequenz ziehen müssen, das packen wir nicht nochmal 1-2 Jahre... :-(((

Bearbeitet von NFO
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vor einer Stunde schrieb NFO:

Ja genau, das haben sie jetzt ja jetzt "auf Wunsch des Ministeriums" getan.. jetzt haben sie 4 Wochen (Aussage unserer Anwältin, aber laut deines Links 8 Wochen?) Zeit die Begründung abzuliefern, und eigentlich kommt da nur §124 (2) 3. in Frage: wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat... aber wir hoffen auch, dass das OVG den Antrag ablehnt, das Urteil ist ja so ausführlich und wasserdicht begründet, da kann man ja eigentlich nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.. aber wenn sie es zulassen, dann werden wir wohl, so traurig es ist, eine Konsequenz ziehen müssen, das packen wir nicht nochmal 1-2 Jahre... :-(((

Sie haben 2 Monate Zeit, wie du @Elo gesagt hattest.. ich hab grad nochmal nachgefragt. Das mit den 4 Wochen war anscheinend mein Wunschdenken... :-(

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vor 2 Stunden schrieb NFO:

also das Ganze hat schon System, da braucht man sich nicht wundern, dass immer mehr kleine Betriebe zum Aufgeben gezwungen werden

.....ja das hat System....

Ich hatte mich kaum getraut meine Befürchtungen auszusprechen, dass der Kreis auf die Weisung des Ministeriums wartet....

So sind sie leider, die von der Silberau!

 

P.S.

Ich drücke Euch die Daumen und wünsche Euch viel Kraft!

 

Gruß

Micha 

 

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vor 3 Stunden schrieb NFO:

aber laut deines Links 8 Wochen?

 

Eure Anwältin kann das sicherlich am besten beurteilen.

 

Wenn ich den Absatz 4 richtig lese, gibt es zwei Fristen, einmal für den Antrag auf Zulassung der Berufung und für die Begründung dieses Antrags.

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Am 7.9.2023 um 13:28 schrieb Elo:

 

Eure Anwältin kann das sicherlich am besten beurteilen.

 

Wenn ich den Absatz 4 richtig lese, gibt es zwei Fristen, einmal für den Antrag auf Zulassung der Berufung und für die Begründung dieses Antrags.

Ja den Antrag auf Zulassung der Berufung haben sie ja schon gestellt, und jetzt haben sie 2 Monate Zeit für die Begründung...

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Am 7.9.2023 um 12:43 schrieb Micha176:

.....ja das hat System....

Ich hatte mich kaum getraut meine Befürchtungen auszusprechen, dass der Kreis auf die Weisung des Ministeriums wartet....

So sind sie leider, die von der Silberau!

 

P.S.

Ich drücke Euch die Daumen und wünsche Euch viel Kraft!

 

Gruß

Micha 

 

Ja aber kann mir mal einer erklären warum? Das Ministerium sagt die Kreisverwaltungen können selber entscheiden, ihre "Anweisungen" sind nur Empfehlungen, die KV hingegen beruft sich aber immer wieder aufs Ministerium, und jetzt wo das Gericht entschieden hat, dass das rechtswidrig ist und dass auch der "Erlass" des Ministeriums jeglicher Grundlage entbehrt, "bitten" das Ministerium aber wiederum die KV Berufung einzulegen. Was soll man dazu eigentlich noch sagen...

Und das ein Landrat hinter jedem steht, nur nicht hinter den Landwirten seines eigenen Landkreises, spricht halt leider auch für sich.

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vor 8 Minuten schrieb NFO:

mal einer erklären warum?

Nicht wirklich! Meine Vermutungen, aufgrund meiner Erfahrungen mit dem, der bald weg ist, seine Stelle ist schon neu ausgeschrieben, bringt Euch auch nicht weiter.

 

vor 12 Minuten schrieb NFO:

ein Landrat hinter jedem steht, nur nicht hinter den Landwirten seines eigenen Landkreises, spricht halt leider auch für sich.

Hüstel....

Absolute Fehlbesetzung mit Tradition....mit dem, der jetzt nicht mehr lacht, wäre es zu 100% dasselbe Spiel!

 

Gruß Micha

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vor 27 Minuten schrieb Micha176:

Nicht wirklich! Meine Vermutungen, aufgrund meiner Erfahrungen mit dem, der bald weg ist, seine Stelle ist schon neu ausgeschrieben, bringt Euch auch nicht weiter.

 Hmm... da geh ich doch gleich mal in den Stellenangeboten der KV gucken ;-)

 

 

vor 27 Minuten schrieb Micha176:

 

Hüstel....

Absolute Fehlbesetzung mit Tradition....mit dem, der jetzt nicht mehr lacht, wäre es zu 100% dasselbe Spiel!

 

Gruß Micha

Ja, wahrscheinlich... traurig aber, wenn man sieht, dass es in anderen Landkreisen funktioniert. Eine Freundin von mir ist Ortsbürgermeisterin in einem kleinen Pfälzer Kaff, da gabs auch einen, der hatte wegen genau der gleichen Sache Huddel mit dem Kreis-Vet-Amt und hat sie deswegen angesprochen, die hat sich dann an den zuständigen Landrat gewendet und der hat die Sache dann direkt mit dem Kreis-Vet-Amt geklärt und dann wars vom Tisch... so geht das!!!

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  • 2 Wochen später...

Zum Vergleich mal eine Pressemeldung der Justiz NRW vom Freitag, 15. September 2023 13.51 Uhr, die sich auf Vorgänge in einem Schlachthof bezieht:

 

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_15092/index.php

 

Zitat:

 

Tiere illegal geschächtet - Haftstrafe für Haupttäter

 

Lünen (dpa) - Im Prozess um das illegale Schächten von Schafen und Rindern hat das Amtsgericht Lünen den Hauptangeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 54-Jährige hatte zugegeben, mindestens 188 Tiere ohne Betäubung nach rituellen Regeln mit einem Schnitt in den Hals getötet zu haben, so dass sie ausbluteten. In Deutschland ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung verboten. Zwei Söhne des Mannes, die in dem Schlachthof geholfen hatten, verurteilte das Gericht zu Bewährungsstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 54-Jährigen kündigte Rechtsmittel an.

Man habe es mit einem «ganz außerordentlich abstoßenden Fall» zu tun, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Oehrle in der Urteilsbegründung. Aufnahmen aus dem Schlachthof zeigten, wie bis zu 700 Kilo schwere Rinder an einem einzigen Bein an der Decke aufgehängt wurden, minutenlang dort gezappelt hätten, bevor sie nach einem Schnitt in den Hals langsam ausgeblutet seien. Schafe seien nach einem Schnitt in den Hals zum Sterben «wie Säcke auf einen Haufen geworfen» worden. «Tiere haben aufs Härteste gelitten, es war ganz furchtbar», sagte der Richter.

...

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