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VDB-Aktion - Next Guneration


Glockeroo

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2 hours ago, GermanKraut said:

"Standardmagazine"

 

Kannst du noch so oft in Anführungszeichen setzen, es sind und bleiben Standardmagazine. 

 

Du offenbarst nur deine Ignoranz und beschränkte Sichtweite.

 

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3 hours ago, GermanKraut said:

Also wenn man fordert, dass die "Standardmagazine" wieder freigegeben werden sollen, dann kann man ja auch gleich sämtliche Magazine jeglicher Kapazität freigeben.

 

Kann man doch auch. Zumal tatsächlich große Magazine ja fast ausschließlich bei Sport und Spiel Verwendung finden. So ähnlich wie z.B. richtig fiese Mündungsbremsen auch. Es hat ja einen Grund, warum das Militär nicht eine 60er-Kiste mit vier Patronenreihen und eine Bremse, die allen Zuschauern die Schuhe auszieht, auf ein AR-15 macht, ein Wettbewerbsschütze vielleicht schon.

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vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Kann man doch auch.

 

Warum auch nicht. Ich suche nach der Logik, dass man zigfach überprüften Bürgern eine Waffe zweifelsfrei zugesteht, dann aber Magazine beschränkt, die millionenfach im Umlauf sind. Und dies gesetzlich so ausarbeitet, dass beim BKA gefühlt mehr Mitarbeiter bei der Waffenthematik gebunden sind, als beim Grenzschutz.

 

Von daher sind viele VDB-Forderungen nichts anderes als Bürokratieabbau. Genau den, den uns vor Wahlen nahezu alle Parteien verkaufen wollen, um ihn - kaum gewählt - zu erhöhen.

Egal in welchem Lebensbereich, Problemfelder müssen entschlackt werden. Die meisten Privathaushalte und inhabergeführten Unternehmen machen das regelmäßig. Nur die mit der "fremden" Kohle nicht. Von daher wäre es in der Tat nicht schlecht, dass Politiker was auch immer in ihrem früheren Leben geleistet haben müssten.

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  • 2 Wochen später...

Mittlerweile gab es schon wieder zwei weitere Forderungen:

15. Neuordnung der Straftatbestände

Bagatellen mit Bußgeldern ahnden und nicht die Gerichte damit belasten. Ggf. Einführung eines "Punktekontos" (wie für Autofahrer in Flensburg)

Damit bspw. das Nicht-Mitführen der Erlaubnisse ("zuhause vergessen") höchstens zu einer Geldbuße führt und nicht waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellt.

(wenn man seinen Führerschein zuhause vergisst, wird einem ja auch nicht unterstellt, besonders gefährdend am Straßenverkehr teilnehmen zu wollen)

 

 

 

16. Aufhebung aller Waffenverbotszonen

Waffenverbotszonen (kurz: WVZ) gaukeln eine trügerische Sicherheit vor. Sicher können sich nur Ganoven sein, die wissen, dass der anständige Bürger dort unbewaffnet unterwegs ist.

Ansonsten bringen sie kaum einen Mehrwert. Die bestehenden/ ursächlichen Probleme werden nicht gelöst, sondern nur verschoben.

Problematisch sind sie für unbescholtene Mitbürger, die solche Zonen durchqueren müssen (z.B. Bahnhofsplatz) - diese riskieren im Falle einer Kontrolle u.a. ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Hinzu kommt, dass die Zonen je nach Stadt/ Land unterschiedlich gestaltet sind. Mal sind Abwehrsprays aller Art verboten - dann wieder nur Tierabwehrsprays.

In manchen WVZ sind Messer bis 4cm erlaubt - in anderen Zonen sind selbst Nagelknipser verboten, usw.

In der neu errichteten WVZ in Frankfurt/M. (Bahnhofsvorplatz) ist bswp. das Mitführen von PTB-Waffen mit KWS erlaubt (in den meisten anderen Zonen nicht). Wer soll da durchsteigen?! 

 

 

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Die neueste Forderung:

17. Polizeiliche Kriminalstatistik differenzieren

 


Aktuell (seit 2015) wirft die Polizeiliche Kriminalstatistik (kurz: PKS) alles bunt zusammen. Es wird bei den Fällen nicht unterschieden, ob es sich um legal oder illegale Schusswaffen handelt; ob es scharfe Schusswaffen oder Freie Waffen (SRS/SSW, Druckluft, Airsoft, o.ä.) waren.


Wennn die PKS - wie Peter Braß in dem o.g. Video erläutert - nur dazu dienen soll, einen groben Einblick auf das Lagebild der Kriminalität in Deutschland zu erhalten, so mag das ausreichend sein, aber um daraus Forderungen/ Änderungen des Waffengesetzes abzuleiten, ist das zu wenig.

Bearbeitet von Pistolen-Paule
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Ein "Verstoß gegen das Waffengesetz" kann so ziemlich alles sein - vom Mitführen eines Einhandmessers (ohne "gesellschaftlich adäquaten Grund"), über den falschen Transport(=Führen) einer Waffe - bishin zur Schussabgabe aus der illegal besessenen Makarov während eines Banküberfalls.

Auch ist die Tat"waffe" nicht immer ein Mittel, das unter das Waffengesetz fällt. Ob man den Nebenbuhler mit dem Auto umfährt, mit dem Hammer erschlägt oder ihn sauber aufs Korn nimmt - letha ist es in allen Fällen. Jedoch blöd für uns, wenn bei diesen drei Taten nur darauf abgezielt wird, das WaffG weiter verschärfen zu wollen.

Es macht auch - aus meiner Sicht - einen Unterschied, ob da ein paar Halbstarke mit ihren Erbsenpistolen im Wald Airsoft spielen oder ob da ein paar böse Buben einen Kofferraum voller Kalaschnikows über die Grenze schmuggeln.

Auch nach der Einführung der "Besuchspflicht" gab es einen Anstieg der Waffenrechtsverstöße. Vermutlich von Leuten, die Jahrzehnte lang ihre Waffen einfach im Kleiderschrank oder in der Schreibtischschublade liegen hatten, also den zu dem Zeitpunkt aktuellen Aufbewahrungspflichten nicht nachkamen.

 

Kurzum: um aus den Statistiken Handlungsanweisungen ablesen zu wollen, müssen sie genauer und differenzierter sein.

 

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18. Forderung: Munition allein mit WBK oder Jagdschein

Sportschützen und Sammler benötigen zum legalen Erwerb von Munition eine gesonderte Munitionserlaubnis. Diese wird durch Eintragung in die WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt oder durch einen Munitionserwerbsschein. Warum? Aus Sicht des VDB gibt es keinen vernünftigen Grund für diese Vorschrift. Wer eine Waffe erwerben darf, wurde auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft. Der Erwerb von Munition für Inhaber einer WBK stellt damit kein Sicherheitsrisiko dar.

 

Hier der Link zum Thesenpapier: https://next-guneration.de/download/18_munition_allein_mit_wbk_oder_jagdschein.pdf

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=ugORSqvPH2o

 

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Ich erinnere mich an die Vorstellung des MEDUSA Revolvers in der VISIER -

MEDUSA - Model 47 ist an sich ein Revolver im Kaliber .357 Mag -

aber verschießt nicht nur .38 Special oder andere Revolverpatronen im Bereich 9mm -

sondern auch Pistolenpatronen wie 9mm x 19, 9mm Makarov, .380 ACP, ... ja sogar kleinere Kaliber, bspw. .32 S&W oder .32 ACP, usw.

 

Um tatsächlich ALLE möglichen Patronensorten verschießen zu können, bräuchte man derzeit also auch für all jene Kaliber die entsprechende Erwerbsberechtigung.

Ist das sinnvoll? Nein! Bringt das mehr Sicherheit? Nein!

 

Selbst wenn sich jemand von 2mm Kolibri bis .50 BMG alle Patronen sammeln und zum Vergleich haben möchte - was hilft ihm das ohne die passende(n) Waffe(n)?

Nur ein Depp spannt sich das in den Schraubstock und haut mal kräftig drauf. 

 

 

 

Bearbeitet von Pistolen-Paule
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vor 2 Stunden schrieb Bosc:

Die Erlaubnis nach §27 nicht vergessen! Man darf „alles“ selbst herstellen, aber nicht kaufen … das ist natürlich ein erheblicher Sicherheitsgewinn! :bump:

Geht auch andersherum:

Ich darf alles kaufen, Munitionserwerbschein für "Munition aller Art".

Die Behörde hat mir meine Wiederladeerlaubnis beschränkt auf das Laden von Patronen nur für die Waffen, die in meiner WBK stehen.

Keine Chance, die zu überreden, Bayern natürlich.:angry:

Könnte mir jetzt aber alle andere Munition von einem Vereinskollegen laden lassen und aufgrund meines Munitionserwerbscheins von ihm erwerben.:confused:

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vor 8 Stunden schrieb thomas.h:

Bayern natürlich.:angry:

Diverse Waffenthemen sind in Bayern mittlerweile von der Handhabung nicht nur restriktiv, sondern werden teilweise von den Behörden mit eigens entworfenen Formularen und Forderungen sogar über deren Spielraum gottgleich ausgelegt.

 

Kleine Beispiele:

 

Antrag auf Jagdscheinverlängerung. Gibt es eigentlich nicht. Fantasieformular + Willkür

Haftungsübernahme der Eltern bei Jugendjagdschein. Fantasieformular

Keine Eintragung beim erben von Kurzwaffen. Erst nach nachfrage des Grundes persönlicher Meinungen des/der Abteilungsleiterin und  und rumgezackere missmutig eingetragen.

War auch sellemols beim Schalli so. Nicht nur bei der unteren Jagdbehörde, sondern auch in der mittleren. 

Ersetzen einer bereits genehmigten 3. Kurzwaffe . Abgelehnt

.

.

.

.

u

s

w

.

Bayern kannst vergessen, sind auch schon Antis.

 

Bearbeitet von Valdez
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  • 2 Wochen später...

VDB-Nachrichten, 07.12.2023:

 

Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07122023_next_guneration_-_operationreset_-_nachlese_und_ausblick.html

 

Zitat:

Die bisher größte Kampagne der Verbandsgeschichte hat weiter Bestand

868yu614a5.jpg„Next Guneration – Operation:Reset“ – seit dem 29. September veröffentlichte der VDB jede Woche zwei Forderungen zur Waffenrechtsänderung. Für jede einzelne der insgesamt 20 Forderungen haben wir viele zustimmende Reaktionen bekommen, Fragen, persönliche Erfahrungen, auch Anregungen für weitere Forderungen.
 
Inhaltliche Kritik gab es keine – im Gegenteil: Selbst Mitarbeiter von Waffenbehörden äußerten die Ansicht, das geltende Gesetz sei unlogisch, ungerecht und viel zu kompliziert. Sportschützen, Jäger, Waffensammler und viele andere berichteten, wie sie unter den widersprüchlichen Regeln leiden. Wenn es kritische Anmerkungen gab, dann ging es um die Firmierung und das Logo der Kampagne sowie um einzelne provozierende YouTube-Videos. 

Aus manchen Reaktionen sprach die Befürchtung, dass die doch sehr vehement vorgetragenen Forderungen des VDB dazu führen könnten, schlafende Hunde zu wecken. Sprich: dass die Kampagne das Gegenteil von dem erreicht, was sie bezweckt.

Der VDB vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es sich noch nie gelohnt hat, sich wegzuducken. „Mit einer Vogel-Strauß-Politik werden wir unsere Ziele nicht erreichen“, so VDB-Präsident Michael Blendinger.

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Waffengesetzes vom Januar 2023 droht, umgesetzt zu werden und liegt nicht nur in der Schublade. Das hat zuletzt wieder sehr deutlich die Rede des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann gezeigt, der dem VDB auf Nachfrage erklärte: „Die geplanten Änderungen sind (...) bereits im Koalitionsvertrag angelegt, auch unsere Bundesinnenministerin hat bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf fertig gestellt, der in der Koalition beraten wird." (siehe unser Bericht vom 26.10.23)
Der VDB schließt sich der Aussage des Berliner Rechtsanwalts Andreas Jede vom 12.01.2023 an: „Der Referentenentwurf ist aus Sicht der 946.495 (Stand 12/2022) legalen privaten Waffenbesitzer und der 781.186 Inhaber Kleiner Waffenscheine in Deutschland der pure Wahnsinn.“ (Quelle: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/referentenentwurf-verschaerfung-waffengesetz/)

Wir orientieren uns mit unseren Forderungen konsequent am § 1 WaffG, in dem es um die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Dazu stehen wir. Doch dabei müssen auch die Belange der freiheitlichen Zivilgesellschaft gleichberechtigt berücksichtigt werden. Michael Blendinger: „Unsere Kampagne ist mit der Veröffentlichung der 20. Forderung vom 5. Dezember nicht vorbei. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass der Gesetzgeber das Waffenrecht praxistauglich, freiheitlich, verständlich und vollziehbar ausgestaltet. Ziel ist eine Neufassung des Waffengesetzes unter eben diesen Gesichtspunkten.“

Der VDB wird sich nun mit den vielen Rückmeldungen, Fragen, Wünschen und vielfältigen inhaltlichen Anregungen  beschäftigen. Hier einige Beispiele für weitere Forderungen, die uns erreichten:
  • 16-Joule-Grenze für freie Waffen
  • Bogenjagd
  • Keine Schießstandspflicht für erlaubnisfreie Waffen
  • Abschaffung der regelmäßigen Nachprüfung bei Böllern
  • Selbstschutzgerechte Aufbewahrung (geladene Waffe im Schrank)
  • Reenactors berücksichtigen
  • Waffenschein nach tschechischem Modell
  • Laufwechsel für Privatpersonen durchführbar machen
  • Gründung eines neuen Schießsportverbands

Da der letzte hier genannte Punkt sehr häufig an den VDB herangetragen wurde, haben Geschäftsführung und Präsidium beschlossen, sich ernsthaft und ergebnisoffen mit den Möglichkeiten und Zielen einer solchen Neugründung zu beschäftigen. Das wird allerdings viel Zeit brauchen, denn es wird professionell gemacht. Was sind die formalen Anforderungen? Welche Ergebnisse hat die Potenzialanalyse? Geplant ist, analog zum Fachausschuss Airsoft/Paintball, der im Januar 2024 gegründet wird, auch einen Fachausschuss zum Thema Neugründung zu etablieren.

Der Kampagnen-Newsletter hatte zuletzt mehr als 16.000 Leser. Damit ist das zu Beginn erhoffte Ziel von 50.000 Abonnenten nicht erreicht worden, das bedeutet, die geplante e-Petition wird kein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss des Bundestages bekommen. Ein Misserfolg? Dazu Blendinger: „Die Community der Waffenbesitzer ist glücklicherweise nicht auf Krawall gebürstet. Umso schwerer lassen sich diese aber auch zu Protest und Unterstützung von Aktionen wir der „Next Guneration – Operation:Reset“ motivieren. Das zeigt uns: Wir müssen dranbleiben, und uns noch mehr bemühen, jeden einzelnen mit unseren Aktivitäten zu erreichen. Denn nur gemeinsam bekommen wir die laute Stimme, die von der Politik gehört wird.“ 

Neben der Kampagne läuft der „normale“ Verbandsbetrieb weiter – Rechtsberatung, Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Seminare und die Interessenvertretung. Am 6. Dezember fand ein NWR-Workshop für Hersteller & Händler im Bundesinnenministerium in Berlin statt, an dem auch der VDB mit zwei Vertretern vor Ort war und sich für die Belange seiner Mitglieder einsetzt.
Die Realisierung der 20. Forderung, die Gründung eines Expertenrats zum Thema Waffenrecht, wird jetzt vom VDB angestoßen. Das Bundesinnenministerium wurde mit konkreten Vorschlägen, wie der Expertenrat zusammengesetzt werden soll, aufgefordert, diese Forderung umzusetzen. 

Unsere Kampagnen-Homepage wird auch im nächsten Jahr mit news &stories gefüllt. Es geht weiter - jetzt erst recht!

 

(Zitat Ende)

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VDB-Nachrichten, 08.12.2023:

 

VDB-Lobbyteam spricht mit Bundestagsabgeordneten über unsere Forderungen

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/08122023_vdb-lobbyteam_spricht_mit_bundestagsabgeordneten_ueber_unsere_forderungen.html

 

Zitat:

 

Frank Satzinger und Moritz Laudan sprachen mit Marc Henrichmann (CDU) und Frank Ullrich (SPD)


In politisch turbulenten Zeiten reiste der VDB in der vorvergangenen Woche nach Berlin zu Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen.
Im Mittelpunkt stand dabei die Vorstellung unserer Next-Guneration-Kampagne für eine grundlegende Reform und Neufassung des Waffenrechts. Darüber hinaus ging es auch um den aktuellen Status der von der Bundesregierung geplanten Waffengesetzänderung. Schlussendlich konnten wir mit den Abgeordneten auch diskutieren, wie diese die aktuelle Haushaltskrise bewerten und welche Auswirkungen diese auf die Stabilität der Bundesregierung und auf die deutsche Wirtschaft haben könnte.

 

Unser Vizepräsident Frank Satzinger und unser Kollege aus dem Team Interessenvertretung, Moritz Laudan, trafen den Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann, der Berichterstatter für das Waffenrecht bei der CDU ist, in seinem Abgeordnetenbüro.

 

Henrichmann bestätigte unseren Eindruck, dass aufgrund der aktuellen Krisen das Waffenrecht derzeit leicht aus dem Blick geraten sei. Man müsste jedoch in diesem Bereich grundsätzlich damit rechnen, dass sich dies schnell wieder ändern könne. Daher sei es wichtig, dass die Waffenbranche den engen Austausch mit der Bundespolitik sucht. Im Folgenden erläuterte Frank Satzinger die Kernelemente unserer Kampagne. Diese sei mittel- und langfristig angelegt. Aber auch mit einem Blick auf die kommende Bundestagswahl (planmäßig 2025) sei es wichtig, bestimmte Anliegen frühzeitig bekannt zu machen.

 

Ein angesprochenes Thema waren Schalldämpfer und die vom VDB geforderte Freigabe für Sportschützen. Diesbezüglich zeigte sich MdB Henrichmann interessiert.


Eine weitere Einladung wurde beim Vorsitzenden des Sportausschusses des Deutschen Bundestages Frank Ullrich dankend wahrgenommen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete war vor seinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahr 2021 selbst ein sehr erfolgreicher Biathlet. 1980 gewann er bei den Olympischen Winterspielen in Lake Placid die Goldmedaille, dazu kommen zahlreiche Titel bei Biathlon-Weltmeisterschaften. Zudem war er bis 2010 Bundestrainer der deutschen Herren-Nationalmannschaft im Biathlon.

 

So war die einhellige Meinung, dass Schießsport, ob beim Biathlon oder auf dem Schießstand, Sport bleibt und deshalb auch die Jugend gefördert werden sollte. Altersgrenzen-Unterschiede beim Jugendsport zwischen anderen Ländern und Deutschland stehen jedoch einer effektiven Förderung entgegen. Zudem ging es um das mögliche EU-Bleiverbot, die Probleme mit § 14 Abs. 5 bei Waffen über dem Grundkontigent sowie Wettkämpfe im In- und Ausland und die damit verbundene waffenrechtliche Sicherheit. Themen, die beachtet, entbürokratisiert und vereinfacht werden müssen. Diesbezüglich zeigte sich MdB Ullrich offen.

 

„Es ist wichtig, dass wir auch mit der Politik sprechen, wenn keine parlamentarischen Beratungen zum Waffenrecht stattfinden. Wir müssen jetzt die Elemente unserer Kampagne im politischen Berlin platzieren. Die Tatsache, dass Abgeordnete der Regierungsparteien und der Opposition uns in diesen turbulenten Zeiten für Gespräche zur Verfügung stehen, sehe ich als ein gutes Signal, dass wir mit unserer Arbeit auf dem richtigen Weg sind“, resümierte unser Vizepräsident Frank Satzinger. Noch in diesem Jahr stehen weitere Gespräche in Berlin an.

 

(Zitat Ende)

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VDB-Nachrichten, 14.12.2023:

 

VDB führt Gespräche mit Bundestagsabgeordneten

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14122023_vdb_fuehrt_gespraeche_mit_bundestagsabgeordneten.html

 

Zitat:

 

Auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr war der VDB in Berlin, um politische Forderungen seiner Mitglieder und Fördermitglieder zu positionieren. Am 12. Dezember 2023 standen Gespräche sowohl mit der SPD als auch mit der CDU auf der Reiseplanung unseres Vizepräsidenten Frank Satzinger. Im Fokus waren dabei der aktuelle Status des Waffenrechts und unsere Kampagne „Next Guneration“.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, teilte unsere Einschätzung, dass die fehlende personelle Ausstattung der Waffenbehörden häufig ein Engpass sei. Gleichzeitig zeigte sich der Abgeordnete, der im Fraktionsvorstand der Kanzlerpartei die Innenpolitik verantwortet, aufgeschlossen gegenüber unserer Forderung nach einer Verbesserung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS). Denn nur dann würde diese aus unserer Sicht zeigen, was uns auch Vertreter von Sicherheitsbehörden im Gespräch bestätigen: 99% aller Delikte mit Schusswaffen werden mit illegalen Waffen begangen. Diesbezüglich müssen staatliche Maßnahmen ergriffen werden – und nicht bei gesetzestreuen Händlern, Jäger und Schützen.

 

Für den Dresdner CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Markus Reichel standen im Folgegespräch die digitalen und behördlichen Aspekte unserer Forderungen im Vordergrund. Als Mitglied im Digitalausschuss des Bundestages zeigte sich der promovierte Wirtschaftswissenschaftler und Diplom-Mathematiker sehr interessiert an der von uns geforderten besseren Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters: Denn durch genau definierte Einsichtsmöglichkeiten des Fachhandels könnten Sicherheitslücken geschlossen werden. Gleichzeitig unterstützte Dr. Reichel unsere Forderung, dass auch der Austausch zwischen den verschiedenen Behörden im Kontext waffenrechtliche Personenüberprüfung optimiert und die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden müssten.

 

Das Waffenrecht wird uns auch 2024 beschäftigen. Nach unseren Informationen wollen die Regierungsparteien im neuen Jahr in internen Verhandlungen sondieren, wie mit der feststeckenden Reform des Waffengesetzes weiter verfahren werden soll. Der VDB wird dies genau beobachten.
„Interessenvertretung ist ein Dauerlauf und kein Sprint. Gleich im neuen Jahr und in der ersten Sitzungswoche des Bundestages Mitte Januar geht es weiter mit unseren Gesprächen in Berlin“, kündigte unser Vizepräsident Frank Satzinger mit Blick auf 2024 an.

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Am 9.12.2023 um 06:47 schrieb Elo:

VDB-Nachrichten, 07.12.2023:

 

Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07122023_next_guneration_-_operationreset_-_nachlese_und_ausblick.html

 

Zitat:

 

Der VDB schließt sich der Aussage des Berliner Rechtsanwalts Andreas Jede vom 12.01.2023 an: „Der Referentenentwurf ist aus Sicht der 946.495 (Stand 12/2022) legalen privaten Waffenbesitzer und der 781.186 Inhaber Kleiner Waffenscheine in Deutschland der pure Wahnsinn.“

 

Der Kampagnen-Newsletter hatte zuletzt mehr als 16.000 Leser. Damit ist das zu Beginn erhoffte Ziel von 50.000 Abonnenten nicht erreicht worden, das bedeutet, die geplante e-Petition wird kein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss des Bundestages bekommen. Ein Misserfolg?

 

(Zitat Ende)

 

Naja, einen Mißerfolg würde ich das ganze nicht nennen.

 

Aber wenn von 950.000 Waffenbesitzern unglaubliche 16.000 der Meinung sind, dass sie mit der Vorgehensweise des VDB zur Waffengesetzänderung zufrieden sind und diese unterstützen, würde ich das nun auch nicht gerade als Erfolg im Sinne einer erfolgreichen Vertretung der angeblich so zahlreichen Unzufriedenen nennen.

 

Im Prinzip könnte man eigentlich auch sagen, dass 98,3 % der Waffenbesitzer mit dem Waffengesetz eigentlich ganz zufrieden sind und 1,7 % der Waffenbesitzer der Meinung sind, dass hier mit Unterstützung eines Interessenverbandes Handlungsbedarf besteht.

 

Ob diese Zahl von 1,7% die Entscheider in der Politik beeindrucken werden, bleibt abzuwarten.

 

Ansonsten seid ihr laut eigener Aussage auf dem absolut richtigen Weg und der Erfolg gibt euch zumindest theoretisch recht.

 

Das ist doch eigentlich gar nicht mal so schlecht!

 

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Am 9.12.2023 um 06:47 schrieb Elo:

 

VDB-Nachrichten, 07.12.2023:

 

Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick

 

Inhaltliche Kritik gab es keine

 

 

Das halte ich für ein Gerücht...

 

...aber wer mit Scheuklappen durch die Welt läuft, mag' das vielleicht meinen.

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