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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?


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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb s_f:

Der wesentliche Unterschied und Fehler an deinen Vergleichen liegt darin

dass der Polizist eine Uniform trägt, eine Dienstwaffe, einen richtigen Dienstausweis und ein besonderes Fahrzeug fährt. Das alles richtig zu fälschen ist viel Arbeit.

 

Der Kontroletti kommt mit seinem eigenen Auto in Zivilkleidung und hat einen "Ausweis" dabei den irgend jemand am Büro-PC erstellt und selbst ausgedruckt hat. Das einzige was man zum das zu fälschen nicht immer zu Hause hat ist ein runder Stempel. Der ist aber gut ein paar Euro schnell gekauft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Cannon Balls:

Muß man befürchten. Aber die kommen risikoloser an Waffen als sich in die Höhle eines LWB zu wagen. 

 

 

 

Dieses "Wagnis in die Höhle eines LWB" dürfte für jeden Kriminellen deutlich risikoloser sein als jede andere "illegale Waffenbeschaffungsaktion".

 

Wie sollte ein LWB denn im Notfall bewaffnetes Verteidigungsfeuer eröffnen, wenn alle Waffen rechtskonform verwahrt werden?

 

Der bekommt ein Messer an den Hals gesetzt, dazu die freundliche Aufforderung, den Waffenschrank zu öffnen, dann wird der ganze Krempel eingeladen, der LWB ins Badezimmer gesperrt, Smartphone und Telefon werden auf die Straße geworfen und nach einer höflichen Verabschiedung ist der unverhoffte Besuch auch wieder schnellstens verschwunden, mitsamt dem ganzen Spielzeug aus dem Schränkle.

 

Einfacher gehts ja nun wirklich nicht mehr, an hochwertige gut gepflegte großkalibrige halbautomatische Schußwaffen mit einer großen Menge passender Munition zu kommen.

 

Und was die "Zielfindung" anbelangt, haben meine Vorredner schon sehr brauchbare Hinweise gegeben, wie man da rankommt.

 

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb GermanKraut:

Der bekommt ein Messer an den Hals gesetzt, dazu die freundliche Aufforderung, den Waffenschrank zu öffnen, dann wird der ganze Krempel eingeladen...

...was die "Zielfindung" anbelangt, haben meine Vorredner schon sehr brauchbare Hinweise gegeben, wie man da rankommt.

 

Wie ist das eigentlich, geht einem da "einer ab" beim intensiven Durchspielen dieser schwerkriminellen Vorgehensweisen...?

Ich frage nur so. 

 

Im Ernst, uns ist allen klar, dass Waffenbesitzer überfallen, bedroht und um die Waffen erleichtert werden können.

Das ging in D auch schon wiederholt uniformierten Waffenbesitzern so. 

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Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb GermanKraut:

Wie sollte ein LWB denn im Notfall bewaffnetes Verteidigungsfeuer eröffnen, wenn alle Waffen rechtskonform verwahrt werden?

Und genau da beißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn sich jeder 100%ig daran halten würde bräuchte es ja auch keine Kontrollen. Oder? 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Cannon Balls:

Und genau da beißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn sich jeder 100%ig daran halten würde bräuchte es ja auch keine Kontrollen. Oder? 

 

Richtig.

 

Die Rechtstreue des LWB ist in diesem Fall seine absolute Achillesferse.

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wenn sich jeder 100%ig daran halten würde bräuchte es ja auch keine Kontrollen. Oder? 

Wenn die Politik keine Angst vor´m Volk hätte, hätten wir ein WaffG von 1970.

Mit ein paar Einschränkungen für div. Personengruppen mit anderen "Ehransichten" wie in der Schweiz.

 

Und wer war Schuld? Linkes Kommunistenpack (RAF) die die Wende in diesen Land schnell wollten.

Die können sich beruhigt zurücklehnen. Der Gesellschaftswandel kam ohne Schuss, nur mit Brainwashing.

Der Waffenbesitzeffek kommt noch.

Hier dazu von der GRA gesammelte Werke unserer Volkszertreter:

 

https://german-rifle-association.de/zitate-deutscher-waffengegner/

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Valdez:

Und wer war Schuld? Linkes Kommunistenpack (RAF) die die Wende in diesen Land schnell wollten.

Das ging schon früher los. Die ersten Jahrgänge der Bundeswehr hatten die Waffen im Flur in Ständern stehen. 

Ein paar Jahre später mussten sie in den Spind, dann kamen sie in die Waffenkammern. 

Auch da hat der Staat seinen Bürgern mehr und mehr misstraut. 

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Die ersten Jahrgänge der Bundeswehr hatten die Waffen im Flur in Ständern stehen. 

Ein paar Jahre später mussten sie in den Spind, dann kamen sie in die Waffenkammern. 

Auch da hat der Staat seinen Bürgern mehr und mehr misstraut. 

Jetzt ist sogar das dienstlich gelieferte Taschenmesser ausserhalb vom Dienst tabu.

 

Ich habe fertig.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

Einfacher gehts ja nun wirklich nicht mehr, an hochwertige gut gepflegte großkalibrige halbautomatische Schußwaffen mit einer großen Menge passender Munition zu kommen.

Anscheinend haben Kriminelle aber kein besonderes Interesse an dem gut gepflegten Zeug von LWB.. obwohl es keine große Kunst wäre wird so gut wie nix entwendet.

 

Also viel Aufregung um Nix.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Valdez:

Jetzt ist sogar das dienstlich gelieferte Taschenmesser ausserhalb vom Dienst tabu.

 

 

Woher hast du das?

Wurde der BMVg-Erlass außer Kraft gesetzt, wonach das Taschenmesser Teil des Feldanzugs ist, und als solcher auch beim Tragen des FA zum und vom Dienst dabei sein darf?  

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Hunter375:

....wird so gut wie nix entwendet.

Also viel Aufregung um Nix.

 

Die Entwendungsgeschichte ("Übergang vom legalen in den illegalen Bereich") ist übrigens ein Leib- und Magen-"Argument" der Antis. 

Die Leier kommt häufig. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

 

Richtig.

 

Die Rechtstreue des LWB ist in diesem Fall seine absolute Achillesferse.

 

Da hast du mich missverstanden. Eben weil nicht jeder rechtstreu ist gibt es die Kontrollen. Und damit muß dann auch auch der "falsche" Kontrollör rechnen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Wie ist das eigentlich, geht einem da "einer ab" beim intensiven Durchspielen dieser schwerkriminellen Vorgehensweisen...?

Ich frage nur so. 

Wie viele Überfallopfer unter den Legalwaffenbesitzern kennst Du? Dachte ich mir. Gute Besserung und Dieter Nuhr nachblättern.

 

Ach ja, ich kenne solche die dann mausetot waren, schwerst verletzt, unverletzt ohne geeignete Abwehrmaßnahmen (danach gab es dann selbst in einem Shithole die blaue Pappe, der war und ist Händler) und einen LWB der sich erfolgreich gewehrt hat. Der hatte (besseres Bundesland) die blaue Pappe und trainierte davor schon sinnvoll.

 

Edit. Und deswegen haben wir den Eiertanz wegen ein wenig Verteidigungsschießen, und kaum noch blaue Zettel außerhalb des Gewaltmonopols. Und Aufbewahrungskontrollen. Aber geil privilegiert sind wir natürlich.

 

vor 19 Stunden schrieb s_f:

Tja... wie schwer ist ein unberechtigter NWR-Zugriff heutzutage?

Blaue Tonne? In wie vielen Büros steht statt eines runden Papierkorbes ein ordentlicher Papierschnipfler? Homeoffice für die moderneren Täter?

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Wurde der BMVg-Erlass außer Kraft gesetzt, wonach das Taschenmesser Teil des Feldanzugs ist, und als solcher auch beim Tragen des FA zum und vom Dienst dabei sein darf?  

Ok, wusste ich nicht.

Dann darf mal wenigstens sein einhandöffnen Klappmesser wieder einstecken haben.

Das nenne ich mal Vertrauen in seine  Mitarbeiter.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Josef Maier:

Wie viele Überfallopfer unter den Legalwaffenbesitzern kennst Du? Dachte ich mir. Gute Besserung und Dieter Nuhr nachblättern.

 

 

Ach, den Dieter Nuhr schau' ich mir immer mal wieder ganz gerne an...

 

Nicht gleich so angefressen reagieren. Bedeutung von "Grün" ist bekannt...?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb erstezw:

Das ging schon früher los. Die ersten Jahrgänge der Bundeswehr hatten die Waffen im Flur in Ständern stehen. 

Ein paar Jahre später mussten sie in den Spind, dann kamen sie in die Waffenkammern. 

Auch da hat der Staat seinen Bürgern mehr und mehr misstraut. 

 

Die fortlaufenden Seriennummern von "gestohlenen" Bundeswehrwaffen in frühen Jahrgängen des Deutschen Waffen-Journals sprechen eine eigene Sprache. Waren es nicht eher Waffen, die der Bund selbst übereignet hat - nach Israel, wie gemutmaßt wurde?

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Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

 

Die fortlaufenden Seriennummern von "gestohlenen" Bundeswehrwaffen in frühen Jahrgängen des Deutschen Waffen-Journals sprechen eine eigene Sprache. Waren es nicht eher Waffen, die der Bund selbst übereignet hat - nach Israel, wie gemutmaßt wurde?

 

Wie jetzt?

 

Der Bund übereignet Israel Bundeswehrwaffen und meldet sie im gleichen Atemzug als gestohlen und veröffentlicht die Seriennummern im DWJ?

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Bedeutung von "Grün" ist bekannt...?

Da ich Opfer von derartigen "Stunts" kenne, von "nur dem Namen nach" bis zu sehr eng befreundet ist mir bei dem Thema nicht nach Scherzen. Sollte nichts persönliches sein, sorry wenn da etwas herzhaft bin. Und selbst der, der nur Zeuge als Überfallopfer war, mußte sich Personenschutz im Gerichtssaal aus eigener Tasche zahlen. Daher meine Überzeugung, vor dem Einlaß in die Lagerstätte und gar vor dem Öffnen von Schränken die Obliegenheiten die sich aus dem Waffenrecht ergeben ernst zu nehmen; das fängt bei privatem Besuch an und hört im unendlichen auf.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

 

Die fortlaufenden Seriennummern von "gestohlenen" Bundeswehrwaffen in frühen Jahrgängen des Deutschen Waffen-Journals sprechen eine eigene Sprache. Waren es nicht eher Waffen, die der Bund selbst übereignet hat - nach Israel, wie gemutmaßt wurde?

Ist jetzt ganz leicht OT, aber ich habe selber erst nach 1/2 Jahrhundert mitbekommen, wer die Täter in Lebach waren: Justizbeamte aus Landau (Pfalz).

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Josef Maier:

Ist jetzt ganz leicht OT, aber ich habe selber erst nach 1/2 Jahrhundert mitbekommen, wer die Täter in Lebach waren: Justizbeamte aus Landau (Pfalz).

 

Kannst Du den Sachverhalt eventuell kurz erklären?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Daher meine Überzeugung, vor dem Einlaß in die Lagerstätte und gar vor dem Öffnen von Schränken die Obliegenheiten die sich aus dem Waffenrecht ergeben ernst zu nehmen...

 

Das unterstütze ich voll.

 

Insbesondere die Regel: im Zweifelsfall kein Einlass und Zugang. 

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