Zum Inhalt springen
IGNORED

Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb sealord37:

Es kann auch passieren,  dass ein Jäger auf der Landstraße Gummipirsch fährt und bei zufälligem Anblick in sein Revier abbiegt und dann blitzschnell Beute macht. Da würden sich Reh und Sau über aufwändiges Auspacken der Waffe kaputtlachen.

Gerade dieser Fall wurde schon vor Jahren anders entschieden:

Da fuhr ein Jäger IN seinem Revier auf einer öffentlichen Straße und hatte die geladene Waffe IM Auto.

Dem wurde über den Umweg UVV ein Strick gedreht. (IIRC)

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

Beim Jäger heißt das auch Verlust der Jagdpachtfähigkeit.

Überlege gerade, ob das eventuell auch Schadenersatzforderungen durch den Vertragspartner bedeuten könnte?

M.W. ja:

Der Verlust der Jagdpachtfähigkeit ist dem Jäger "schuldhaft zuzuweisen" (wäre es nicht schuldhaft wäre er ja nicht verurteilt worden - so zumindest die Logik unseres Rechtssystems. Immer daran denken: Vor Gericht wird RECHT GESPROCHEN, nicht GERECHTIGKEIT GEÜBT!!!).

Kann das Revier dann nur zu geringerem Pachtpreis verpachtet werden, dann ist auch dieser "Verlust" dem Jäger "schuldhaft zuzuweisen" und er haftet zivilrechtlich.

D.h. bis zum regulären Auslaufen des Pachtvertrages haftet er für die Differenz zwischen dem alten und dem neuen (geringeren) Pachtpreis.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Während der Jagd natürlich auch, aber auch der Student mit Begehungsschein für den Uniforst(ja sowas gibt es) ohne Auto wird so mit bedacht. Das ist Ansich ja auch völlig ok und pragmatisch. Der Gesetzesentwurf 2022 wurde vom Innenausschuss auch dahingehend geändert, denn in der ursprünglichen Fassung war nur das Führen im Revier vorgesehen.

 

Zitat

Die Regelung in Absatz 6 bedarf der Präzisierung: Einerseits sollen nicht nur die direkten Hin- und Rückwege zur und von der Jagd und den anderen jagdlichen Tätigkeiten von der Waffenscheinpflicht freigestellt werden, sondern auch die üblichen gesellschaftlichen Veranstaltungen (z. B. sog. Schüsseltreiben) oder die damit einhergehenden Besorgungen wie Abstecher zur Bank oder Post. Andererseits dürfen im hiernach umschriebenen Bereich die Jagdwaffen aber nicht schussbereit geführt werden (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften/ UVV 4.4)



Nur muss man sich vom Gedanken trennen, das der Jäger Waffen führen darf, nur weil er Jäger ist, da darf einem die Privilegierung nicht zu Kopf steigen. Die Jagdausübung soll erleichtert werden, mehr nicht. 

Bearbeitet von ASE
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
Gerade eben schrieb TriPlex:

Da fuhr ein Jäger IN seinem Revier auf einer öffentlichen Straße und hatte die geladene Waffe IM Auto.

Geladen war da das Zauberwort, welches die UVV ins Spiel gebracht hat.  Ungeladen ist das aber möglich. Ist halt ein Kompromiss um sauber zu bleiben, auch wenn viele teilgeladen auch als entladen betrachten ist es das nicht, wenn man kontrolliert wird.  Nebenbei wäre geladen im Auto auch was, was ich nicht brauche.  Allein der Gedanke,  es steigen noch 2 Kameraden ein und der Ladezustand ist unklar.... irgendwann landet halt eine geladene, entsicherte und eingestochene Waffe auf dem Rücksitz und im besten Fall ist nur ein Loch im Auto....

 

Fällt mir gleich der ältere Jäger MeckPomm ein, der sich beim Waffe aus dem Auto nehmen selbst von der Fortpflanzung ausgeschlossen hat. 

 

Bei aller berechtigten Kritik am Waffenrecht, ein bisschen Sicherheit darf schon sein. Schließlich wollen wir alle Spaß haben. 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sealord37:

Fällt mir gleich der ältere Jäger MeckPomm ein, der sich beim Waffe aus dem Auto nehmen selbst von der Fortpflanzung ausgeschlossen hat. 

Kann ja sein Geschlecht mittlerweile einfach ändern.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sealord37:

 

Bei aller berechtigten Kritik am Waffenrecht, ein bisschen Sicherheit darf schon sein. Schließlich wollen wir alle Spaß haben. 

Bei mir in der Nähe hat  vor ~20 Jahren ein Brauereibesitzer die Erbfolge eingeleitet, in dem er den geladenen Drilling ins Auto geworfen hat.  Den Ermittlungen zu Folge war der Hund in den Abzugsbügel gestiegen, natürlich nur um sein Herrchen zu begrüßen....

 

suspicious-dog.gif.1976751d58ca1884ffb9d30a5e6b0169.gif

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb raze4711:

Du sagst gängelnd . Dieses Gesetz wurde die letzten Jahrzehnte nicht geändert .

Aha!

 

1973 "RAF-Gesetz", 1976 die handwerklichen Fehler des 73er WaffG (IIRC wurde z.B. das Kaliber 7,65 Argentine in irgendeiner Liste vergessen).

Aus dem Vorwort "Beck-Texte in dtv - WaffG": "Gilt in Juristenkreisen als Paradebeispiel für den Verfall der Gesetzgebungskunst ...."

 

2003 "Große Änderung" mit z.B. dem Wegfall des 'Anscheinsparagraphen', Aufhebung des Verbots von Kw-Munition mit Hohlspitze, ...

2008 "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften"

...

2017 "Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" (2. WaffGuaÄndG)

2020 "Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)"

 

Die Lücke zwischen 2008 und 2017 darfst Du selbst füllen. Ich meine mich zu erinnern, dass es auch da Änderungen gab.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Valdez:

Ok,

und wenn der Jäger zu Fuß zum Revier sagen wir mal 5 Km läuft durch 3 Ortschaften, und das in vollem Ordanat....ob er dort ankommt in der heutigen Zeit?

Auf dem Land ganz bestimmt, denn wo sollten sonst drei Orte auf 5km Wegstrecke sein in denen jeder jeden kennt.

Mich hat jemand angeschxxen als ich als erkennbarer Jäger hinter den Siloballen gestanden und auf die Sauen gewartet habe. Der Vogel wollte sogar meinen Jagdschein sehen.

Als mich dann die Rennleitung anrief, habe ich mich mit den Worten: Na, hat der Trollo angerufen? Gemeldet. Zack, Thema durch!

 

Gruss

Frank

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb sealord37:

Geladen war da das Zauberwort, welches die UVV ins Spiel gebracht hat.

Und woraus ergibt sich da (juristisch!) die Unzuverlässigkeit?

Die UVV der BG ist verbindlich für wen?

 

(Dass die UVV (in den meisten Fällen) vernünftig ist stelle ich ja NICHT in Frage, aber FÜR WEN ist sie formal verbindlich?)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Frank222:

Als mich dann die Rennleitung anrief, habe ich mich mit den Worten: Na, hat der Trollo angerufen? Gemeldet. Zack, Thema durch!

Wäre bei uns garantiert anders.

Hier bei uns machen sich gerade Frankfurter und sonstige Großstadtgrüne breit.

Da musste schon 3 x gucken wennste die Flak auf´m Buckel hast. 1. wg blöd angelaber. 2. Die rufen aus Dummheit auch die Schmier...und die sind dann halt mal da.....

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb TriPlex:

Und woraus ergibt sich da (juristisch!) die Unzuverlässigkeit?

Die UVV der BG ist verbindlich für wen?

 

(Dass die UVV (in den meisten Fällen) vernünftig ist stelle ich ja NICHT in Frage, aber FÜR WEN ist sie formal verbindlich?)

 

Könnte zum Beispiel die Jagdhaftplicht sein….Wenn die sich in Ihren AGB auf die UVV beziehen, dann haften die zwar pflichtmäßig, aber holen sich das von Dir wieder….

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Absehen4:

Wodurch wäre denn  beim "nichtzugriffsbereiten Führen" (z.B. zum Büma oder  Schiessstand) ein Umweg zum Bäcker gedeckt?

 

Abs4

Mundraub......der Blutzuckerspiegel ist abgehackt und brauchte  Nahrung 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb grizzly45:

Könnte zum Beispiel die Jagdhaftplicht sein….Wenn die sich in Ihren AGB auf die UVV beziehen, dann haften die zwar pflichtmäßig, aber holen sich das von Dir wieder….

Hast Du eine Quelle für diese Theorie? Halte ich nämlich für ein Gerücht. Die einzige Nummer, um über Versicherungsbedingungen einen Waidgenossen ins Waidloch zu penetrieren dürfte "Wenn Tatsachen die Annahme..." sein.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Josef Maier:

Hast Du eine Quelle für diese Theorie? Halte ich nämlich für ein Gerücht. Die einzige Nummer, um über Versicherungsbedingungen einen Waidgenossen ins Waidloch zu penetrieren dürfte "Wenn Tatsachen die Annahme..." sein.

Nö, nur Vermutung, müsste ich mal nachlesen ob da was derartiges drinsteht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Valdez:

2. Die rufen aus Dummheit auch die Schmier...und die sind dann halt mal da.....

Das machen die bei uns auch. Nur die Rennleitung ruft mich oder meinen Kollegen an bevor die eine Streife schicken.

Ausserdem kennt man sich über die zahlreichen Wildunfälle oder halt vom Schießstand.

 

Gruß

Frank

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TriPlex:

Und woraus ergibt sich da (juristisch!) die Unzuverlässigkeit?

Die UVV der BG ist verbindlich für wen?

Kein vorsichtiger und sorgsamer Umgang mit Waffen und Munition. Das hat tatsächlich eine gewisse Logik 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb raze4711:

 

...

 

Auch früher schon . Nur wurden damals viel weniger Vergehen bekannt , weil es kein Internet gab , und den Bayer das Flensburger Tageblatt nicht interessiert hat. 

 

 

 

und das ist auch heute noch so...

 

Umgekehrt gefragt, wie Viele Angehörige hast du zwischen 1900 und 1972 durch privaten Schusswaffengebrauch verloren (natürlich Kriege ausgenommen) und wie Viele danach?

Das dürfte sehr wahrscheinlich in beiden Fällen 0 sein.

 

Aber wenn in Turkmenistan oder USA einer Blödsinn macht bekommst du es ja heute mit. Daher ist es gefühlt schlimmer. Im eigenen Umkreis jedoch ist jede Verschärfung umsonst gewesen, da sie vorher wie nachher nichts geändert hat, es war ja schon vorher 0...

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb raze4711:

Im Saarland geht die 4 Sportlich . Ein guter Freund hat das so gemacht . 

 

Na ist das nun Willkür? Mir wurde die 3te als Fangschusswaffe verwehrt. Könnte ja eine meiner anderen verkaufen...

Und ich bin mit meiner Behörde eigentlich happy da die bis auf diese Aktion immer sehr kulant war.

 

Also ist meine Behörde zu doof, ich zu dumm einen Antrag zu stellen oder ist das einfach Interpretationsspielraum der Behörden.

Um es vorweg zu nehmen, keiner meiner Jagdkollegen hat einen Antrag auf 3te Kurzwaffe genehmigt bekommen.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb grizzly45:

Könnte zum Beispiel die Jagdhaftplicht sein….Wenn die sich in Ihren AGB auf die UVV beziehen, dann haften die zwar pflichtmäßig, aber holen sich das von Dir wieder….

Zivilrechtlich könnten die das mglw. machen.

Das hätte aber strafrechtlich m. E. keine Relevanz.

IIRC ist die UVV nur im gewerblichen Bereich (bzw. für die (Pflicht-) Mitglieder der BG) verbindlich - also "Firmen" im weitesten Sinne: Forstverwaltungen (öffentl. u. private) und Jagdpächter.

Und selbst da stellt sich die Frage, ob ein Verstoß von "Mitgliedern" der BG dann auch strafrechtliche Relevanz hat.

 

Entsprechende Urteile gibt es zwar, aber in diesem "sensiblen Bereich" wird von der Obrigkeit ja gerne mal "über die Stränge geschlagen" ...

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Kein vorsichtiger und sorgsamer Umgang mit Waffen und Munition. Das hat tatsächlich eine gewisse Logik

Wenn nur in allen Bereichen des WaffG "eine gewisse Logik" vorhanden wäre ...

 

Welchen Status hat eine BG und weshalb dürfen die "Regeln" aufstellen, die dann der Staat als Grundlage hernimmt?

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Und selbst da stellt sich die Frage, ob ein Verstoß von "Mitgliedern" der BG dann auch strafrechtliche Relevanz hat.

 

 

vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Welchen Status hat eine BG und weshalb dürfen die "Regeln" aufstellen, die dann der Staat als Grundlage hernimmt?

 

Das ist ganz einfach. Der Richter kennt sich ja nur mit der Juristerei aus. Also nimmt er die BG Regeln. Die sind für ihn "Stand der Technik" 

Du kannst vom Stand der Technik auch ohne Probleme abweichen. Musst es dann aber gut begründen. 

Wenn du vor einem Richter stehst, am besten mit einer Gefährdungsbeurteilung, die du vor dem Ereignis schriftlich erstellt hast... 

Das ist einfach so... Ändern wir nicht mehr... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb TriPlex:

Aha!

 

1973 "RAF-Gesetz", 1976 die handwerklichen Fehler des 73er WaffG (IIRC wurde z.B. das Kaliber 7,65 Argentine in irgendeiner Liste vergessen).

Aus dem Vorwort "Beck-Texte in dtv - WaffG": "Gilt in Juristenkreisen als Paradebeispiel für den Verfall der Gesetzgebungskunst ...."

 

2003 "Große Änderung" mit z.B. dem Wegfall des 'Anscheinsparagraphen', Aufhebung des Verbots von Kw-Munition mit Hohlspitze, ...

2008 "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften"

...

2017 "Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" (2. WaffGuaÄndG)

2020 "Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)"

 

Die Lücke zwischen 2008 und 2017 darfst Du selbst füllen. Ich meine mich zu erinnern, dass es auch da Änderungen gab.

 

50 Jahre . Toll. Hast du 1973 schon EWB Waffen besessen ? 

 

Es ging bei den Änderungen um Verschärfungen . 

Erleichterungen werden ja gerne vergessen . 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Mick Jaeger:

 

 

und das ist auch heute noch so...

 

Umgekehrt gefragt, wie Viele Angehörige hast du zwischen 1900 und 1972 durch privaten Schusswaffengebrauch verloren (natürlich Kriege ausgenommen) und wie Viele danach?

Das dürfte sehr wahrscheinlich in beiden Fällen 0 sein.

 

Aber wenn in Turkmenistan oder USA einer Blödsinn macht bekommst du es ja heute mit. Daher ist es gefühlt schlimmer. Im eigenen Umkreis jedoch ist jede Verschärfung umsonst gewesen, da sie vorher wie nachher nichts geändert hat, es war ja schon vorher 0...

 

Welche Waffen darfst du durch die Verschärfungen der letzten 30 Jahre nicht mehr erwerben , welche darfst du erwerben und wo ist der Erwerb leichter geworden ? 

 

Und jetzt sollten wir wieder zum Thema zurückkehren .

 

Bearbeitet von raze4711

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.