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IGNORED

Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Absehen4:

§  3  Ausübung der Jagd (1) Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein....

Eben, in dem Moment in dem der Jäger in “seinem” Revier ankommt kann er eine geladene, duchgeladene meintwegen KW am Mann führen. Völlig problemlos.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb raze4711:

Das musst du mir erklären wie das funktioniert.  

Ich kenne keinen einzigen Fall wo das so war. 

Eine entladene Waffe ist sicher und eine

ausgeschaltete Leuchte verbraucht keinen

Strom. Beides hört sich einfach und logisch

an.

Kennst du auch nur einen Menschen der noch

nie unbeabsichtigt das Licht an gelassen hat?

 

Routinen und Sicherheitsempfinden das durch

Regeln entsteht führen in der Realität genau

zum Gegenteil; man verlässt sich auf eine nicht

vorhandene Sicherheit.

Nahezu alle Unfälle mit Waffen passieren mit

"entladenen" Waffen! 

 

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Geschrieben
Gerade eben schrieb WOF:

Nahezu alle Unfälle mit Waffen passieren mit

"entladenen" Waffen! 

 

Dieses.

 

Für mich nicht einzusehen, warum aus Bequemlichkeit der Jäger geladen ins und vom Revier fahren sollte. Und wer mit der KW nicht umgehen kann unter jagdlichen Bedingungen, der soll es eben lassen. 

 

Jagdschutz? Wilderer? Überfallen werden? Gut, dann möchte ich auch nicht 5 Schuss Kurzwaffe ohne Prüfungsdruck in den Jagdkursen sehen, sondern einen vollständigen Kurs im Verteidigungsschiessen  mit harter Prüfung. Mal sehen, wie viele Jagdscheine dann noch erteilt werden. Manchmal schon amüsant, was für Keyboard-Warriors bei den Jägern unterwegs sind die nach 20 Jahren immer noch dem unsinnigen ich "Fahr geladen ins Revier und knall mir ein Loch in den VW-Bus"-Privileg nachtrauern, weil sie hier irgendwelchen Tacticool-Tagräumen verfallen sind.

 

Seit ich selber eine Jagdkurs besucht habe, wundere ich mich nicht mehr über das Handling mancher Jagdscheininhaber.....

 

 

 

 

 

Geschrieben
Am 12.5.2023 um 20:37 schrieb TriPlex:

 

Diese Verschärfung war also schlicht und ergreifend verfassungswidrig!

 

 

Welche Verschärfung. Es gabt keine Verschärfung 2017. Nur die seit 2002/2003 bestehenden Ausnahmen für die VDMA-Schränke wurde dann 22 Jahre nach dem Auslaufen der Norm mal abgeschafft, wobei noch Bestandsschutz sogar für Erben in 1. Generation gewährt wurde. Irgendwann war halt mal Schluss. Deswegen auch viel Spaß bei der Verfassungsklage, den GG zu zwingen eine bald 30 Jahre ausgelaufene technische Norm wieder ins Gesetz aufzunehmen.

 

  

Am 12.5.2023 um 20:37 schrieb TriPlex:

Wenn man mal so überlegt, wie viele Gesetze das BVerfG in den letzten Jahren "kassiert" hat.

Wird nicht passieren..

 

 

Am 12.5.2023 um 20:37 schrieb TriPlex:

Der braucht doch gar keine Knarre - der nimmt einfach das "lange Messer" aus der Küchenschublade und hält es Deinem Kind an den Hals.

Ja? oh. Na vllt sollte man dan Waffen besser bei der Polizei lagern, ja? 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ASE:

Welche Verschärfung. Es gabt keine Verschärfung 2017. Nur die seit 2002/2003 bestehenden Ausnahmen für die VDMA-Schränke wurde dann 22 Jahre nach dem Auslaufen der Norm mal abgeschafft, wobei noch Bestandsschutz sogar für Erben in 1. Generation gewährt wurde.

Wenn wir schon Korinthen k...

 

Welchen Grund gab es denn eine bis dahin bewährte Norm nicht zu verlängern?

Die Tatsache, dass diese Schränke "reihenweise" aufgebrochen wurden, weil sie modernerem Werkzeug (Trennscheiben, Bohrer, ...) keinen ausreichenden Widerstand mehr boten kann es ja offensichtlich nicht gewesen sein (Stichwort: "geringe Deliktrelevanz")

Ist "wir brauchen einfach mal 'was neues" oder "sonst sind ja die Normen-Schreiber arbeitslos" ein ausreichender Grund?

Die "Tresor-Mafia" brauchte mehr Umsatz/Gewinn?

 

Wenn die alten Schränke bei ihren alten Besitzern offenbar ausreichenden Schutz bieten, warum tun sie es dann nicht bei neuen Besitzern?

 

Ja! FORMAL kann man sich da etwas zusammenreimen, warum das denn so sein musste, in der Sache war es doch offensichtlich nicht erforderlich (so zumindest die Antwort der Bundesregierung auf die "Kleine Anfrage").

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Wenn wir schon Korinthen k...

 

Welchen Grund gab es denn eine bis dahin bewährte Norm nicht zu verlängern?

 

Da Frag doch mal die VDMA, die gibt dir Antwort. Der GG hatte damit nichts zu tun. Der war so nett verfassungswidrig eine damals schon 6 Jahre abgelaufenen Bauvorschrift noch als Ausnahme ins Gesetz aufzunehmen, weil bekannt war, das viele bereits A und B-Schränke hatten. und dann das Thema  erst 15 Jahre später wieder anzufassen.


Die Erwartungshaltung war indes, das die A/B-Schränke verschwinden würden, was sie nicht taten. Gefertigt nach einer Bauvorschrift, die niemand mehr kontrollierte. Vergleich dir mal nen alten B-Schrank, dem im Waffg2002 0er-Äquivalenz unterstellt wurde mit dem aus Chinesium gefertigten Trompentblechverschlag der letzten Produktion..

Wer sich ernsthaft hinzustellt und behauptet, das in 0er/1er genauso schnell zu öffnen sei wie ein A-Schrank der letzten Generation war wohl bei dem hier in der Tresoröffnerlehre... 

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Die Tatsache, dass diese Schränke "reihenweise" aufgebrochen wurden, weil sie modernerem Werkzeug (Trennscheiben, Bohrer, ...) keinen ausreichenden Widerstand mehr boten kann es ja offensichtlich nicht gewesen sein (Stichwort: "geringe Deliktrelevanz")

 

Klassisches Non-Sequitur.

 

 

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Ist "wir brauchen einfach mal 'was neues" oder "sonst sind ja die Normen-Schreiber arbeitslos" ein ausreichender Grund?

 

Welche Normenschreiber? Die Norm die du meinst, war 2002 schon lange geschrieben. Man hat nur im Gesetzgebungsverfahren netterweise den Holzhammer in der Kiste gelassen und die A/B-Schränke als "Ausnahmen" zugelassen. 

Hätte man nicht müssen. Abgelaufene Norm, ist abgelaufene Norm.

 

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Die "Tresor-Mafia" brauchte mehr Umsatz/Gewinn?

 

Ein 0er kostet heute nicht mehr als es ein A/B+Munitionsschrank-Gespann heute auch würde. Non-Sequitur #2 Der "Tresormafia" ist es egal, ob sie dir 500€ für nen 0er oder A+B+Munitionsschrank abknöpft.

Sofern man sein Munition konform lagert....

 

 

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Wenn die alten Schränke bei ihren alten Besitzern offenbar ausreichenden Schutz bieten, warum tun sie es dann nicht bei neuen Besitzern?

 

Der ist jetzt Richtig gut. Aus dem Kompromiss zwischen öffentlicher Sicherheit und ökonomischem Interesse der Waffenbesitzer letzteren  Bestandsschutz zu gewähren ableiten zu wollen, das es das alte auch getan hätte.
Mit dir als Chefunterhändler hätten wir jetzt alle nur noch 0er. Oder gleich nur 1er....:rolleyes:

 

 

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Ja! FORMAL kann man sich da etwas zusammenreimen, warum das denn so sein musste, in der Sache war es doch offensichtlich nicht erforderlich (so zumindest die Antwort der Bundesregierung auf die "Kleine Anfrage").

 

Nicht erfassen von Daten ändert nichts daran, das mindestens 0er bereits 2002 die gesetzliche Norm waren. 

 

Die Aufregung ist ohnehin idiotisch, weil wer genau wurde denn in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt?

Altbesitzer haben Bestandschutz, sogar ihre Erben.

Wer neu einsteigt braucht eben einen 0er. (den er zum obendrein zum gleichen Preis bekommt, wie eine Kombination aus A/B/Munitionsschrank).

 

 

 

Analog hoffe ich dein Nachbar lässt dich nie ausnahmsweise auf seinem Stellplatz parken, den nach dem 3. Mal wirst du behaupten es sei deiner und dein Recht dort zu stehen.

 

Was genau überhaupt die Tresorgeschichte in einem Thread über einen Jäger, der nach der Jagd mit der Knarre im Holster zum Arzt gefahren ist zu suchen hat, bleibt indes dein Geheimnis.

 

 

Back to topic.

 

 

Auch der die Änderung bei den Jägern ist von 2002. Und wie ich oben schon erwähnt habe, eigentlich sollte nur im Revier geführt werden dürfen, was dann nochmal abgeschwächt wurde zu gunsten: zum Revier und zurück  und zwischen den Revieren im Zusammenhang zur Jagdausübung.

 

Anno 2023 darüber zu grollen, das jemand mit einer 20-Jahre alten gesetzlichen Regelung in Konflikt geraten ist, weil er sich für Jägerprivilegiert gehalten hat, ist, nun ja.......

Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer: Im unbegründeten Standesdünkel zu glauben man dürfe nur weil man Jäger ist. Nein. darf man nicht. Wenn man die man die Jagd ausübt, dann darf man. Der Arzt oder Bäcker braucht keinen Fangschuss. Nicht mal der Metzger...

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Elo:

Bin genervt - insbesondere, wenn ich feststelle, daß ich mich habe verleiten lassen, mich daran zu beteiligen ...

 

Manche lernen schnell, andere langsam, manche aber auch nie.

Sei froh, zumindest zur zweiten Gruppe zu gehören.

 

:drinks:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Absehen4:

Was sollte es dir gestatten, deine (Kurz-)Waffe im Revier geladen zu führen?

 

Richtig, der § 13.6 WaffG !

 

Aber was bedeutet dazu die Einschränkung in 12.3.3.1 (WaffVwV)

"Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen."

 

Zur Erinnerung aus der "UVV":

 

§  3  Ausübung der Jagd (1) Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein....

 

Einfach mal ganz ruhig darüber nachdenken  ...

 

Abs4

 

 

Und in dem Moment , wo ich meinen Fuß zur befugten Jagdausübung ins Revier setze , ist das die tatsächliche Jagdausübung . 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb WOF:

Eine entladene Waffe ist sicher und eine

ausgeschaltete Leuchte verbraucht keinen

Strom. Beides hört sich einfach und logisch

an.

Kennst du auch nur einen Menschen der noch

nie unbeabsichtigt das Licht an gelassen hat?

 

Routinen und Sicherheitsempfinden das durch

Regeln entsteht führen in der Realität genau

zum Gegenteil; man verlässt sich auf eine nicht

vorhandene Sicherheit.

Nahezu alle Unfälle mit Waffen passieren mit

"entladenen" Waffen! 

 

 

Das hast du gesagt

 

Aber kein Lehrgang , keine Sicherung  , ist so sicher wie eine ungeladene Waffe .

 

Genau diese fehlerhafte Annahme führt zu

den Schüssen die sich gelöst haben!

 

Und ich habe von einer ungeladenen Waffe gesprochen .

und die ist und bleibt sicher . Nich  " aber was wäre wenn " 

Und das sie sicher ist , ist auch keine fehlerhafte Annahme . 

Geschrieben (bearbeitet)

Kann ich nicht erklären , weil sich aus entladenen , also ungeladenen Waffen kein Schuss lösen kann .

Sollte das trotzdem passieren , gehört es in den Bereich "Wunder" . 

 

Oder wie löst sich aus einer ungeladenen Waffe ein Schuss ? 

 

Hat das schon mal jemand erlebt ? Kennt jemand ein Beispiel? 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb WOF:

Ich hab mir schon gedacht daß du es nicht verstehst.

Aber erkläre mir doch wie die Unfälle mit entladenen

Waffen zustande kommen?

Es  gibt sehr viele Jagdunfälle mit ungeladenen Waffe. Es reicht ja schon, wenn man eine Jagdwaffe im Revier mit sich führt.

Ich empfehle mal hier nachzulesen:

https://www.jagdwirt.at/DesktopModules/ContentList/Uploads/AA_Jagdunfaelle_Boesl kompr final.pdf

ab Seite 22ff.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

Finger im Verschluß eingeklemmt soll es auch schon gegeben haben ;) 

Beim Auf- oder Abbaumen  Rückwärst von der Leiter gefallen, unglücklich mit dem Gewehr quer über den Rücken auf einem Baumstumpf augeschlagen und das Genick gebrochen..........

Bearbeitet von sonnyboy
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Vergleich dir mal nen alten B-Schrank, dem im Waffg2002 0er-Äquivalenz unterstellt wurde mit dem aus Chinesium gefertigten Trompentblechverschlag der letzten Produktion..
Wer sich ernsthaft hinzustellt und behauptet, das in 0er/1er genauso schnell zu öffnen sei wie ein A-Schrank der letzten Generation war wohl bei dem hier in der Tresoröffnerlehre... 

Und?

Wie viele davon sind aufgebrochen worden?

 

vor 4 Stunden schrieb ASE:

Nicht erfassen von Daten ändert nichts daran, ...

"Geringe Deliktrelevanz" ist aber etwas anderes, als "Nicht erfassen von Daten"!

Wenn A- o. B-Schränke in nennenswertem Umfang aufgebrochen worden wären, dann würde

  • das bestimmt auch in Statistiken erfasst
  • es keine Altbestandsregelung geben, sondern man hätte (um dem "massenhaften" Entwenden von Waffen aus Waffenschränken entgegenzuwirken) die Aufbewahrung für alle Waffenbesitzer in mind. 0er-Tresoren zur Pflicht gemacht
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Der ist jetzt Richtig gut. Aus dem Kompromiss zwischen öffentlicher Sicherheit

Der ist wirklich richtig gut!:

Offensichtlich gibt es doch gar kein Problem mit der öffentlichen Sicherheit!

Zum soundsovielten male "auf Grund der geringen Deliktrelevanz ..."

 

K.A., warum Du das "mit Zähnen und Klauen" verteidigst. Schaffst Du in der Branche oder verfasst Du irgendwelche Normen?

Oder hast Du "im weitesten Sinn" beruflich mit dem WaffG zu tun?
 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sonnyboy:

Ich empfehle mal hier nachzulesen

 

Das ist interessant.

Ich hatte einige der Bilder mal auf einem Seminar gesehen, jetzt weiß ich, woher die stammen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

§36 Abs. 4 Satz 3 WaffG

Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass der Erbe mit dem bisherigen Besitzer in einer häuslichen Gemeinschaft leben muss.

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