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IGNORED

Versand von Waffen (insb. mit DHL)


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Geschrieben (bearbeitet)

WIE will man eine Ersatzzustellung (an Nachbarn ...) als Privatmann bei z.B. DHL ausschliessen können?

 

DHL bietet dies bei Geschäftkunden für einen Euro an.   https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/services/service-loesungen/keine-nachbarschaftszustellung.html

 

Aber nicht bei Privatkunden! 

Wenn man DHL oder andere Versender in Anspruch nimmt, aktzeptiert man deren AGB und kann nicht seine Vorstellungen denen aufzwingen indem man was auf das Paket schreibt.

 

Der nationale Waffenversand ist gemäß der DHL-AGB machbar.  Aber ob dies dann im Sinne des WaffG auch "passend" ist, ist ungewiss. Händler haben bekanntlich dieses Problem nicht.

 

Was meiner Meinung nach machbar ist, da MUSS es aber nicht der Überlasser einer Waffe machen, sondern es kann nur der Empfänger, ist das dieser bei DHL einen Account hat und dort kann er dann

die Zustellung an Nachbarn ausschliessen. 

 

 

Ein privater Waffenverkäufer aber hat keine Möglichkeit eine Ersatzzustellung bei DHL auszuschliessen.

 

Aber auch wenn ein Empfänger eine Aushändigung an seine Nachbarn ausschließt, darf / muss man bei der heutigen Rechtssprechung immer davon ausgehen das ein Gericht bereits nur schon in der Auswahl von DHL als Privatmann bei einer nicht explizit eigenhändigen Überprüfung des Empfängers dessen (Überlasser!) Zuverlässigkeit absprechen wird. Es gibt ausreichend Urteile über ähnliche Fälle.

 

Ich habe jetzt nicht bei den anderen Versendern nachgesehen.

dhl Kopie.jpg

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Bulldog:

 

Was genau meinst du damit, wenn ich fragen darf?

 

Gewerbliche können über DHL eigenhändig, persönlich, mit Ausweiskontrolle zustellen lassen.

Als Privater kann man diese Leistung bei DHL nicht beanspruchen!

Geschrieben
Am 20.10.2025 um 09:06 schrieb fuzzy.77:

 

Ich klebe meine Versandaufkleber eigentlich immer mit transparentem Klebeband ab (Schutz vor Feuchtigkeit).

Gab (zumindest bei DHL) noch nie Probleme!

 

 

Mache ich auch so. Gab bisher keine Probleme.  :gutidee:

Geschrieben
Am 24.12.2025 um 14:47 schrieb Astanase:

Wenn man DHL oder andere Versender in Anspruch nimmt, aktzeptiert man deren AGB und kann nicht seine Vorstellungen denen aufzwingen indem man was auf das Paket schreibt.

 

Soso. "Seine Vorstellungen ...." Das sind nicht Deine Vorstellungen, sondern die rechtliche Lage und die vertragliche Verpflichtung des Spediteurs ohne seine AGBen. ER versucht, Dir seine Vorstellungen aufzuzwingen. Dir steht es frei, seinen AGBen zu widersprechen. Und ihm steht es frei, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Und daß es dem Versender möglich sein muß, die Ersatzzustellung auszuschließen, also der Widerspruch des Versenders gegen die AGBen möglich und zulässig sein muß, ergibt sich schon aus der simplen Interessenabwägung, daß nicht jeder Empfänger verläßliche oder vertrauenwürdige Nachbarn oder Mitbewohner hat. Und da nur der Versender mit dem Spediteur einen Vertrag schließt ist der Versender derjenige, der maßgeblich Einfluß auf die Verpflichtung des Spediteurs nehmen kann. 

Simples Vertragsrecht.

 

Am 24.12.2025 um 14:47 schrieb Astanase:

Ein privater Waffenverkäufer aber hat keine Möglichkeit eine Ersatzzustellung bei DHL auszuschliessen.

 

Nein. Siehe oben. Es mag nicht im EDV-Auftragswesen des Spediteurs vorgesehen, also nicht "buchbar" sein, ist gleichwohl aber rechtlich wirksam. Wie der Spediteur dies realisiert ist seine Sache.

 

Am 24.12.2025 um 14:47 schrieb Astanase:

Aber auch wenn ein Empfänger eine Aushändigung an seine Nachbarn ausschließt, darf / muss man bei der heutigen Rechtssprechung immer davon ausgehen das ein Gericht bereits nur schon in der Auswahl von DHL als Privatmann bei einer nicht explizit eigenhändigen Überprüfung des Empfängers dessen (Überlasser!) Zuverlässigkeit absprechen wird. Es gibt ausreichend Urteile über ähnliche Fälle.

 

Sososo. Interessant. Bitte konkrete Entscheidungen mit genauen Angaben (Gericht, Datum, AZ) nennen, zum Überprüfen, ob überhaupt und wenn ja was "ähnlich" bedeutet und ob richtig entschieden. Behaupten kann man viel. 

 

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