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IGNORED

Versand von Waffen (insb. mit DHL)


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Geschrieben

Bis 2017 gab es bei DHL noch Express+Identcheck für Privatkunden. Warum das abgeschafft wurde, versteht keiner.

 

Und ich bin gottfroh, das man zumindest über die Drittanbieter wieder bei DHL buchen kann.

 

Bei gewissen Kurierdienstleistern hatte ich mal die Auskunft "wir wissen nicht wo der Fahrer ist" erhalten, nachdem die versendete Waffe nicht ausgeliefert wurde. Man gab mir die Handynummer, ich solle mich darum kümmern.

Da sieht man, was ein VDB "Zertifikat" wert ist...

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 2.5.2023 um 11:32 schrieb walthi:

Ich stelle mir aber die Frage, warum nicht direkt mit DHL beim Empfänger zugestellt wird. Die AGB und der Ident-Service lassen dies eigentlich zu, dennoch nutzt kaum ein Händler diese Möglichkeit. Warum eigentlich nicht? 

 

Das ist noch nicht einmal erforderlich. Man muß als Versender nur auf das Paket schreiben: "Ersatzzustellung ausgeschlossen", und schon gelten die entsprechenden AGBen von z.B. DHL nicht mehr und es darf nur noch an den Empfänger persönlich zugestellt werden. Denn so lautet der - jeder - Auftrag, nicht ohne Grund hat jede Sendung einen namentlich benannten Empfänger. Nur in den AGBen bedingen sich die Transporteure das Recht der Ersatzzustellung an bestimmte Dritte aus. Und wenn auch der Empfänger vorsorglich an seine Tür oder Klingel einen entsprechenden Zettel klebt oder dies gar der zuständigen Verteilerstelle mitteilt haben beide alles Menschenmögliche getan, um sicherzustellen, daß die Sendung nur an den Berechtigten gelangt. Ja, letztlich genügt für den Versender sogar die ernsthaft erscheinende Versicherung des Empfängers, daß er jeden Tag zu den Postzustellezeiten anwesend ist. Denn der Empfänger ist Inhaber eine WBK, ist also zuverlässig. Und wenn er als so zuverlässig gilt, daß er eine Waffe besitzen darf, dann ist er erst recht zuverlässig genug, um durch Anwesehenheit sicherzustellen, daß das Paket nur an ihn zugestellt wird. Und wer einmal die Zusteller von z.B. overnight oder wen auch immer näher in Augenschein genommen hat: Mal ehrlich, wer ist wohl zuverlässiger und verläßlicher, ich als WBK-Inhaber oder so ein Zustellhansel? Wem darf man mehr trauen? Wenn man also irgendein Unternehmen und damit irgendeinen Hanswurst mit Transport und Zustellung einer in einem Paket verpackten Waffe beauftragen darf, dann darf man erst recht der Versicherung des zuverlässigen WBK-Inhaber-Empfängers glauben - zumal der siene Zuverlässigkeit los ist, wenn er entgegen seiner Zusicherung nicht anwesend ist und das Paket in die falschen Hände gerät.

 

Aber die gewerblichen Versender ignorieren das. Ich habe dies "denen" schon wirklich zigfach erklärt und es ist so einfach, daß es auc ein Händler begreifen kann. Aber die halten sich an den Unfug, den der VDB verbreitet, der stur und blöde das wiedergibt, was Overnight & Co. verbreiten - natürlich im ureigensten Interesse. Und da der Händler die Zeche nicht zahlt ...

Geschrieben

@MarkF Als gewerblicher Versender (allgemein) hat man bei DHL mehrere Möglichkeiten. Man kann bei der Buchung eine Zustellung an Nachbarn ausschließen (schließt aber nicht die Zustellung an eine andere Person im Haushalt aus). Als Alternative gibt es noch den IDENT Versand (werden mittlerweile komplett in die Filiale geleitet). Bei DHL Express gibt es auch noch die Möglichkeit "Eigenhändig". 

Ich denke das Problem liegt wo anders --> Nr. 36.3 WaffVwV.

 

Zitat
Lässt der Erlaubnisinhaber Schusswaffen oder Munition, zu deren Erwerb es der Erlaubnis bedarf, durch ein gewerbliches Unternehmen befördern, so ist er verpflichtet,

36.3.1 dafür zu sorgen, dass der Beförderer über den Inhalt der Warensendung informiert ist;

36.3.2 sicherzustellen, dass ihm der Beförderer das Abhandenkommen von Schusswaffen oder Munition unverzüglich mitteilt;

36.3.3 auf den Verpackungen von Schusswaffen keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren anzubringen.

36.4 Adressat der Pflichten nach § 36 ist auch der selbstständige Beförderer von Schusswaffen und Munition. Diese Gegenstände hat der Beförderer beim Transport im Geltungsbereich des WaffG gegen Abhandenkommen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

 

Dies ist in einer maximal standartisierten Logistiklösung im KEP Bereich vermutlich nicht zu erwarten. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Clmn1462:

Meine aktuelle Erfahrung, Ende noch offen:

 

Das hatte ich auch schon, da war das Versandlabel aus Feuchtigkeitsgründen unlesbar.

Das Paket wurde zwecks Absenderidentifikation geöffnet und anschließend retour geschickt.

Geschrieben
Am 16.10.2025 um 20:18 schrieb MK2:

@MarkF Als gewerblicher Versender (allgemein) hat man bei DHL mehrere Möglichkeiten. Man kann bei der Buchung eine Zustellung an Nachbarn ausschließen (schließt aber nicht die Zustellung an eine andere Person im Haushalt aus). Als Alternative gibt es noch den IDENT Versand (werden mittlerweile komplett in die Filiale geleitet). Bei DHL Express gibt es auch noch die Möglichkeit "Eigenhändig". 

Wie ich erläutert habe: Der Beförderungsvertrag verpflichtet zur Ablieferung ausschließlich an den Empfänger. Alles andere regeln die AGBen, die man durch einen einfachen Vermerk auf dem Paket ausschließen kann. Diesen Auftrag muß der Transporteur nicht annehmen, wie er überhaupt in der Annahme von Transportaufträgen grundsätzlich frei ist. Wenn er es aber tut, dann gelten seine AGBen insofern nicht.

 

Am 16.10.2025 um 20:18 schrieb MK2:

Ich denke das Problem liegt wo anders --> Nr. 36.3 WaffVwV.

 

Die WaffVwV ist nur eine Verwaltungsvorschrift und verpflichtet außerhalb der Behörde niemanden zu nichts. Das kannst Du in einem parallelen Fred in aller Ausführlichkeit nachlesen. Im übrigen steht in § 36 WaffG nichts zum Transport/Versenden.

 

Geschrieben
Am 17.10.2025 um 10:38 schrieb Bulldog:

 

Das hatte ich auch schon, da war das Versandlabel aus Feuchtigkeitsgründen unlesbar.

Das Paket wurde zwecks Absenderidentifikation geöffnet und anschließend retour geschickt.

Um das zu vermeiden: Transparentes Klebeband auf das Etikett. Sollte man dem Versender vorher darauf hinweisen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heinzaushh:

Gute Idee um sämtliche scanner und Lesegeräte funktionsunfähig zu machen und Laufzeitenverzögerungen zu erzwingen. 

Zumindest den Versandzettel in Klare Lieferschein Taschen, wie diese hier 


https://verpackungskoenig.de/Lieferscheintasche-DIN-C6-175-x-140-mm-transparent-VPE-1000?gs=1&vek_cmp=Performance_Max&vek_src=Google&vek_mdm=cpc&vek_kwd=&vpkma=CjwKCAjwmNLHBhA4EiwA3ts3mY3hmYajxa7Nd5nG83YAgqVnUXVi1wds97vaB39Pp9-vOIAAUJ8johoC_BYQAvD_BwE&gad_source=1&gad_campaignid=22291414477&gclid=CjwKCAjwmNLHBhA4EiwA3ts3mY3hmYajxa7Nd5nG83YAgqVnUXVi1wds97vaB39Pp9-vOIAAUJ8johoC_BYQAvD_BwE

Funktioniert bestens, seit knapp 5 Jahren, mit je 500-700 Paketen pA getestet.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heinzaushh:

Gute Idee um sämtliche scanner und Lesegeräte funktionsunfähig zu machen und Laufzeitenverzögerungen zu erzwingen. 

 

Ich klebe meine Versandaufkleber eigentlich immer mit transparentem Klebeband ab (Schutz vor Feuchtigkeit).

Gab (zumindest bei DHL) noch nie Probleme!

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb fuzzy.77:

 

Ich klebe meine Versandaufkleber eigentlich immer mit transparentem Klebeband ab (Schutz vor Feuchtigkeit).

Gab (zumindest bei DHL) noch nie Probleme!

 

Dito.:ok:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb pablohover:
vor 3 Stunden schrieb heinzaushh:

 

Zumindest den Versandzettel in Klare Lieferschein Taschen, wie diese hier 

 

 

"MarkF" empfiehlt klares Klebeband- zwei Paar Schuhe! 

 

Am besten schön mit Knicken und nicht auf Stoss drüberkleben....natürlich lässt man auf dem alten Karton auch sämtliche EANs und QRs drauf.

 

Erfahrung aus hunderten Rückläufern der letzten 10 Jahre. 

 

Kann funktionieren, muss aber nicht. 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb heinzaushh:

Gute Idee um sämtliche scanner und Lesegeräte funktionsunfähig zu machen und Laufzeitenverzögerungen zu erzwingen. 

Ja, hatte ich auch schon, aber nicht auf dem Versandlabel, sondern ich habe vor Jahren mal ein Paket retour bekommen weil zuviel Fläche mit dem glatten Paketklebeband beklebt war. Ich war total empört weil ich extra gut verpackt hatte, ein Auszug aus den AGB´s belehrte mich damals eines Besseren...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb heinzaushh:

"MarkF" empfiehlt klares Klebeband- zwei Paar Schuhe! 

Am besten schön mit Knicken und nicht auf Stoss drüberkleben....natürlich lässt man auf dem alten Karton auch sämtliche EANs und QRs drauf.

 

Ich spreche jetzt nicht aus eigener aktiver Versendeerfahrung sondern als Empfänger. Sicherlich die Hälfte der erhaltenen Sendungen ist auf diese Weise "behandelt". Da gab es nach meinem Eindruck keine auffälligen Verzögerungen. Allerdings war bei den nicht behandelten Sendungen auch nie ein Feuchtigkeitsproblem. Aber da macht jeder seine eigenen Erfahrungen.

Das einzig in der jüngeren Zeit auftretende Problem: Die Amazon-Auslieferer versuchen aufgrund der unklaren Straßenbeschilderung (und weil die Routenplaner das meist auch nicht erkennen) gelegentlich, bei falschen Empfängern zuzustellen, und dann geht die Sache zurück. Der eine Zusteller heute hat kein Problem, der andere morgen schafft es nicht. Früher gab es das nicht.  

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Aus aktuellem Anlass (die Familie will wegen Hobbyaufgabe drei LDW verkaufen) hatte ich Gemini nach Versandoptionen gefragt. Demnach käme auch DHL in Frage (s.u.). Da nach meiner Erinnerung DHL Waffentransporte von privaten Versendern ausgeschlossen hat, habe ich in den DHL-AGB für Pakete und Expresssendungen nachgeschaut. Dort steht unter Kapitel 2, Ziffer (1), Punkt 9.: "Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind: 9. Express-Sendungen, die Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schusswaffen oder Teile davon, Luftgewehre, Nachbildungen oder Imitationen von Feuerwaffen oder Munition enthalten."

Bei allen anderen Ausschlusspositionen ist von "Sendungen" die Rede, nur in Punkt 9. wird der Ausschluss begrenzt auf "Express-Sendungen". Damit liegt Gemini offenbar richtig, wenn für den Versand von erlaubnisfreien Waffen "DHL Paket und die Serviceoption "Alterssichtprüfung ab 18 Jahre" " als preisgünstige legale Option mit Restrisiko dargestellt wird?  Da ich nicht Eigentümer der Luftgewehre bin, lasse ich sie dann von meiner Frau und/oder den Kindern als Absender versenden. 


Hier noch der Beitrag von Gemini: 

Hier sind Ihre Optionen sortiert nach Sicherheit für Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit:


 

Option 1: Die "Gold-Standard"-Lösung (Spezialversand)

 

Anbieter: Waffenkurier-Neu, Overnite, etc.

  • Vorteil: Dies ist die einzige Methode, die für Privatleute eine eigenhändige Zustellung (nur an den Empfänger persönlich gegen Ausweis) garantiert.

  • Nachteil: Kosten (ca. 30–40 €).

  • Bewertung: Für EWB-Waffen Pflicht, für freie Waffen die sicherste Option ("Gürtel plus Hosenträger"). Wenn Sie nachts ruhig schlafen wollen, wählen Sie diesen Weg und schlagen die Kosten auf den Käufer um.


 

Option 2: DHL Paket mit "Alterssichtprüfung ab 18"

 

Dies ist die häufigste Methode für freie Waffen, hat aber einen entscheidenden Haken für Privatversender.

  • Vorgehen: Sie buchen ein normales DHL Paket und wählen die Serviceoption "Alterssichtprüfung ab 18 Jahre" (+1,99 €).

  • Was passiert: Der Zusteller prüft, ob die entgegennehmende Person 18 Jahre alt ist.

  • Das Risiko (Die Falle für WBK-Inhaber): Die DHL-Alterssichtprüfung erlaubt laut AGB auch die Zustellung an "Empfangsbevollmächtigte" oder "Angehörige des Empfängers" im gleichen Haushalt, sofern diese das Mindestalter haben.

    • Szenario: Der 18-jährige Sohn oder Mitbewohner des Käufers nimmt das Paket an. Das ist waffenrechtlich meist unproblematisch (da der Empfänger ü18 ist), aber Sie haben keine Kontrolle darüber, wer es genau bekommt.

    • Schlimmeres Szenario: Der Bote nimmt es nicht so genau und gibt es dem fast 18-jährigen Bruder. Dann haben Sie eine Waffe an einen Minderjährigen überlassen.

    • Wichtig: Als Privatkunde können Sie bei DHL den Service "Ident-Check" (Zustellung nur an den Empfänger persönlich) nicht buchen. Dieser ist Geschäftskunden vorbehalten.

  • Fazit: Viele machen es, es ist meistens "gut genug" für freie Waffen, aber es bleibt ein Restrisiko der Sorgfaltspflichtverletzung, da Sie den Empfängerkreis nicht auf die eine berechtigte Person einschränken können.

Bearbeitet von SN!
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb SN!:

.... hatte ich Gemini ... gefragt. 

 

"Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht,

auch wenn er mal die Wahrheit spricht"

 

Wem nützt eine Behauptung, von der man nicht weiß, ob sie herbeifantasiert oder wahr ist?

Von etwas produziert, von dem man weiß, daß es in bis zu 80% der Fälle Unsinn und Unwahrheiten erzählt. 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb weyland:

 

Wem nützt eine Behauptung, von der man nicht weiß, ob sie herbeifantasiert oder wahr ist?

 

Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen? Und verstanden? Offenkundig nicht. 

Die KI hat sich hier wieder einmal als nützlich erwiesen: Mir wurde eine Option zum privaten Versand von LDW aufgezeigt, die ich nicht auf dem Schirm hatte. Natürlich prüfe ich die Ausgaben einer KI und nutze in vielen Fällen auch die Cross Model Verification. Das Nachlesen in den AGB von DHL scheint die Informationen der KI zu bestätigen. Vorsichtshalber habe ich hier noch einmal nachgefragt, ob jemand weitergehende Informationen hat. Du gehörst erkennbar nicht dazu. Warum müllst Du diesen Thread dann voll? Dein Beitrag ist nutzlos und trägt nichts zum Thema bei. Typisch Forentroll: Hauptsache etwas absondern. 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Slickride:

Das befördern war bei DHL nie das Problem. Eher die Sicherstellung als privater Kunde, dass die Sendung nur an Berechtigte übergeben wird.

Ja, das ist eine berechtigte Befürchtung. Aber seitdem Overnite eine EWB-Waffe an meine nicht empfangsberechtigte Frau übergeben hat, bin ich wenig zuversichtlich, dass die auf Waffentransporte spezialisierten Kurierdienste besser als DHL arbeiten. 

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 13 Stunden schrieb SN!:

Option 1: Die "Gold-Standard"-Lösung (Spezialversand)

 

Anbieter: Waffenkurier-Neu, Overnite, etc.

  • Vorteil: Dies ist die einzige Methode, die für Privatleute eine eigenhändige Zustellung (nur an den Empfänger persönlich gegen Ausweis) garantiert.

  • Nachteil: Kosten (ca. 30–40 €).
  • Bewertung: Für EWB-Waffen Pflicht, für freie Waffen die sicherste Option ("Gürtel plus Hosenträger"). Wenn Sie nachts ruhig schlafen wollen, wählen Sie diesen Weg und schlagen die Kosten auf den Käufer um.


 

"Garantie" im Sinne einer vertraglichen Verpflichtung hast Du bei jedem Transporteur zum Normaltarif, wenn Du die Befugnis zur Ersatzustellung ausschließt. Und auch overnite "garantiert" tatsächlich nichts, wie die einschlägigen Erfahrungen belegen.

vor 13 Stunden schrieb SN!:

Option 2: DHL Paket mit "Alterssichtprüfung ab 18"

 

Dies ist die häufigste Methode für freie Waffen, hat aber einen entscheidenden Haken für Privatversender.

  • Vorgehen: Sie buchen ein normales DHL Paket und wählen die Serviceoption "Alterssichtprüfung ab 18 Jahre" (+1,99 €).

  • Was passiert: Der Zusteller prüft, ob die entgegennehmende Person 18 Jahre alt ist.

  • Das Risiko (Die Falle für WBK-Inhaber): Die DHL-Alterssichtprüfung erlaubt laut AGB auch die Zustellung an "Empfangsbevollmächtigte" oder "Angehörige des Empfängers" im gleichen Haushalt, sofern diese das Mindestalter haben.

  • Fazit: Viele machen es, es ist meistens "gut genug" für freie Waffen, aber es bleibt ein Restrisiko der

  • Sorgfaltspflichtverletzung, da Sie den Empfängerkreis nicht auf die eine berechtigte Person einschränken können.

Und deswegen schließt man die Berechtigung zur Ersatzzustellung aus.

Da Du nicht kontrollieren und sicherstellen kannst, daß sich z.B. overnite an die Vereinbarungen hält (siehe die einschlägigen Erfahrungen), hast Du in jedem Fall "nur" eine vertragliche Verpflichtung des Spediteurs. Mehr kann man von Dir nicht verlangen: Durch Vereinbarungen rechtlich sicherstellen, daß nur der Berechtigte erhält.

 

vor 4 Stunden schrieb SN!:

Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen? Und verstanden? Offenkundig nicht. 

  

Hast DU meinen Beitrag gelesen? Und verstanden? Offenkundig nicht.

Den andernfalls wüßtest Du, daß - im Gegensatz zu einer dummen KI, die nicht "weiß" und "versteht", was gilt und was sie von sich gibt, von einem kundigen Menschen erläutert - jeder Spediteur grundsätzlich verpflichtet ist, nur an den namentlich benannten Empfänger zu liefern. Denn so lautet der Auftrag. Es hat schon einen Grund, weswegen im Auftrag (Aufkleber etc.) ein bestimmter Empfänger namhaft gemacht wird. Und daß die Zulässigkeit, an einen anderen auszuliefern (sog. Ersatzustellung) nur aus den AGBen von z.B. DHL, Hermes usw. folgt, in denen sich diese das Recht zur Ersatzzustellung ausbedingen. Und daß bei einem Widerspruch gegen diese AGBen und der individuellen Bestimmung des Ausschlusses der Ersatzustellung, die als Individualvereinbarung/-bestimmung AGBen ohnehin vorgeht, und dennoch erfolgter Annahme des Auftrags, eben nur an den namentlich benannten Empfänger ausgeliefert werden darf. Kommt der Spediteuer dem nicht nach verletzt er den Vertrag und macht sich schadensersatzpflichtig. Und dies schließt im eigenen Interesse des Spediteurs ein, sich von der Identität desjenigen, dem man das Paket übergibt, zu vergewissern. Diese vertragliche Verpflichtung ist genauson "stark" und "bindend" wie alle anderen Verpflichtungen. Die einen halten sich daran, die anderen - einschließlich auch overnite - nicht. 

 

vor 4 Stunden schrieb SN!:

Die KI hat sich hier wieder einmal als nützlich erwiesen: Mir wurde eine Option zum privaten Versand von LDW aufgezeigt, die ich nicht auf dem Schirm hatte.

Dann hättest Du vielleicht vorher hier hereinschauen sollen, denn das steht oben bereits.

 

vor 4 Stunden schrieb SN!:

Natürlich prüfe ich die Ausgaben einer KI und nutze in vielen Fällen auch die Cross Model Verification.

Es gibt Aufgabe, die man einer KI übertragen kann. Rechtliche Auskünfte und Beurteilungen, also wenn es auf Verständnis ankommt, definitiv nicht. Es sei denn, man kann die Angaben aufgrund eigenes Wissens verifizieren. Aber wozu eine KI bemühen, wenn ich den Ergebnis nicht ungeprüft trauen kann?

 

vor 4 Stunden schrieb SN!:

Das Nachlesen in den AGB von DHL scheint die Informationen der KI zu bestätigen. Vorsichtshalber habe ich hier noch einmal nachgefragt, ob jemand weitergehende Informationen hat. Du gehörst erkennbar nicht dazu. Warum müllst Du diesen Thread dann voll? Dein Beitrag ist nutzlos und trägt nichts zum Thema bei. Typisch Forentroll: Hauptsache etwas absondern. 

 

Nana, er hat schon recht. Denn natürlich "irrt" die KI, denn wie erläutert entspricht jeder Auftrag mit dem "quergeschriebenen" Ausschluß der Ersatzustellung dem "Goldstandard". Aber woher sollten die KI das ja auch "wissen", was "weiß" und "versteht" sie schon von den Grundlagen des Vertrags-/Auftragsrechts.

 

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb SN!:

Ja, das ist eine berechtigte Befürchtung. Aber seitdem Overnite eine EWB-Waffe an meine nicht empfangsberechtigte Frau übergeben hat, bin ich wenig zuversichtlich, dass die auf Waffentransporte spezialisierten Kurierdienste besser als DHL arbeiten. 

Du hast es aber beauftragt und bezahlt. Daher bist du meiner Meinungen nach raus wenn die entgegen der beauftragten Leistung handeln. Bei DHL nimmst du das im Zweifel bewusst in Kauf, je nach Auslegung….

Geschrieben
Am 2.12.2025 um 04:36 schrieb MarkF:

 

 

"Garantie" im Sinne einer vertraglichen Verpflichtung hast Du bei jedem Transporteur zum Normaltarif, wenn Du die Befugnis zur Ersatzustellung ausschließt.

 

 

Bei welchem Transporteur kann ich dies den rechtssicher ausschließen? (als zubuchbare Option im Beförderungsvertrag).

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