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IGNORED

Waffenlicht und Waffenschein/ Frage aus Interesse


Monsieur

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Ich frage weder für einen Freund ohne Internet oder jemanden der jemanden kennt.

Nein- ich bin kein U- Boot, nein es sind keine Schulferien.

Ich bin nicht vom Verfassungsschutz ich weiß wie man Google bedient, bin sachkundig und nein ich habe kein Waffenlicht beim Chinesen auf Amazon gekauft weil ich dachte der kleine Waffenschein reicht dafür.

 

Folgende Frage

 

a) Wer darf in Deutschland eine Laser/Licht Kombo an der Waffe haben.

Behörden etc….ist klar 

 

b) darf eine Person mit einem Waffenschein eine Laser Licht Kombi besitzen/nutzen an der Waffe die im WS steht.


Vielen Dank

 

 

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vor 20 Minuten schrieb Monsieur:

a) Wer darf in Deutschland eine Laser/Licht Kombo an der Waffe haben.

Der, der dafür eine BKA Ausnahmegenehmigung besitzt, weil er dem BKA eine ausreichende Bedürfnisbegründung geliefert hat.

 

vor 20 Minuten schrieb Monsieur:

b) darf eine Person mit einem Waffenschein eine Laser Licht Kombi besitzen/nutzen an der Waffe die im WS steht.

Wenn er dafür eine BKA Ausnahmegenehmigung besitzt, weil er dem BKA eine ausreichende Bedürfnisbegründung geliefert hat.

Ansonsten ist es für ihn genauso ein verbotener Gegenstand / verbotene Waffe wie für alle anderen auch.

 

Mir ist bisher nur eine Konstellation bekannt, in der Waffenträger sowas führen dürfen.

Für diese Konstellation gibt es aber auch eine eigene Verwaltungsvorschrift.

 

Sollte die Gesetzesänderung für Jäger irgendwann mal durchgehen, gehe ich davon aus, dass sich die derzeitige Handhabung des BKAs dieses Themas für Waffenträger (§19, §28) vermutlich ebenfalls ändern wird. Ein guter Teil der Argumentationskette würde damit dann nichtig.

 

Bearbeitet von Kreppel
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vor 26 Minuten schrieb Kreppel:

Der, der dafür eine BKA Ausnahmegenehmigung besitzt, weil er dem BKA eine ausreichende Bedürfnisbegründung geliefert hat.

 

Wenn er dafür eine BKA Ausnahmegenehmigung besitzt, weil er dem BKA eine ausreichende Bedürfnisbegründung geliefert hat.

...

 

....

 

 

 

Woraus leitest Du das für Dich ab ?

Siehe BKA Gesetz (gültig a 27.07.2022) ---->>Klick, zum Download

 

 

 



 

Bearbeitet von gipflzipfla
Zitat eingekürzt
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vor 41 Minuten schrieb kulli:

Ich besitze eine meiner Kurzwaffen auf einer Ersatzbescheinigung dort wäre es also möglich

 

Wenn Dein Dienstherr Dir ein verbotenes Waffenlicht dienstlich zur Verfügung stellt und die ausserdienstliche Benutzung im Rahmen der Ersatzbescheinigung erlaubt, dann ja.

 

Kaufst Du es privat, gilt für Dich das Waffengesetz genauso wie für alle anderen auch und das Ding ist verboten.

Ob das BKA in dieser Konstellation eine separat zu beantragende Ausnahmegenehmigung erteilt, möchte ich fast bezweifeln. Aber nix ist unmöglich.

 

vor 41 Minuten schrieb kulli:

die hat aber keine Rail.

 

Auch für (nennen wir es "übliche Führ-")Waffen ohne Rails gibt es meistens brauchbare Lösungen. Streamlight hat mit der TRL-6 z.B. eine Waffenlampe, die an ziemlich viele Kurzwaffen ohne Rails passt. Ob da jetzt der Schalter so optimal ist, sei mal dahingestellt. Aber wer sowas braucht und darf aber eine Waffe ohne Rail hat, muss halt u.U. mit Kompromissen leben.

Crimson Trace hat ähnliche Angebote, wobei die auch nicht unbedingt unter "optimal" fallen.

Bearbeitet von Kreppel
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vor 29 Minuten schrieb HangMan69:

 überall im "vereinten" europa sind die dinger in vielen ländern nix anderes als "taschenlampen"!

frei zu kaufen und mit einer passenden waffe nutzbar...

Eben, und den Waffenschein oder Führererlaubnis gibts noch dazu!

Womöglich auch noch ein SD und Laser!

 

Überall ists besser, so ein sch.....

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

hat nix mit mimimi zu tun, sondern mit der "idiotie" der d gesetzgebung...

Die Lampe ist halt so ein Musterbeispiel des WaffG. 

Wir hier trauen uns im Zweifel nicht mal eine Taschenlampe mit Klemmvorrichtung fürs Fahrrad zu kaufen. 

Obwohl wir "die guten" sind... 

 

Und die echten Gangster, die mit Knarre ihrer Meinung Nachdruck verleihen wollen, die schauen sicher nicht ins Gesetz und verzichten dann auf die Lampe, weil es verboten ist... 

 

Ist halt so... Lohnt sich die Aufregung nicht. Kann man mit Logik sowieso nicht erklären. 

 

 

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Es geht doch garnicht um die Lampe - wie so oft.

Es geht darum das das Gesetzt sagt - NEIN-

 

woanders gehts, dafür gehen dort andere Sachen vielleicht nicht.

z.b verbotene Kaliber -308- 9Para - woanders ist immer besser- oder bekloppter

 

wems nicht passt, dem steht der Weg frei Woanders mal auszuprobieren.

USA bietet sich gerade an, ich sage nur lightning Link usw.....

ist bestimmt super genial im Land der unbegrenzten Möglichkeiten einzufahren wegen sowas

oder wegen des Versands eines Holzschaftes für ein AR15 der unter ITAR fällt-

ein Stück Holz, das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

Ich glaube ich bin froh das ich in D lebe ::-)

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Wo wir gerade bei Holzschaft sind,

es gibt in USA einen der baut wirklich hübsches Holz für ein AR15

aber wie bekomme ich das nach D ? Ich hätte da echt Spaß dran,

aber die versenden nix, nichteinmal in einzelteilen....

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19 hours ago, Kreppel said:

Ein guter Teil der Argumentationskette würde damit dann nichtig.

 

Gibt es eine Argumentationskette? Die Anwendungsbereiche sind doch eh ziemlich begrenzt, die Deliktrelevanz ist Null. Für das Kino, aus dem manche Leute ihre Vorstellungen beziehen, sind Lichter und Laser natürlich geil. Ein wenig Nebel in die Luft geworfen, und schon kann man für den Zuschauer visualisieren, was los ist.

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Gibt es eine Argumentationskette?

 

Ja, es gibt eine Argumentationskette. Die Dinger sind verboten. Daher werden keine Ausnahmegenehmigungen für Tätigkeiten erteilt, für die man derzeit keine Begründung akzeptiert.

Ob einem diese Argumentation gefällt oder nicht ist irrelevant. Wer mag, kann ja den Klageweg beschreiten. Bis dahin ändert sich daran nichts. Oder der Gesetzgeber liefert Lockerungen, die die vermeintliche Gefährlichkeit dieser Gegenstände relativieren. Dann wird es schwerer für das BKA, die eine oder andere Begründung weiterhin nicht zu akzeptieren.

 

vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

die Deliktrelevanz ist Null.

Die Unfallgefahr und die Gefahr des unsachgemäßen Umgangs (eine Waffe mit Lampe ist keine Taschenlampe, Sicherheitsregel #2 und so...) steigt.

Ohne zu wissen, wie man damit umgeht und was es ist und was es nicht ist, hilft so ein Ding relativ wenig, ausser den Habenwollen-Faktor zu bedienen.

 

In der Menge der Unfälle aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen in den USA ist es ein wenig schwierig, die Waffenlampen als Ursache zu isolieren, aber die tragen da ihren Anteil bei.

Aber glücklicherweise gibt's ja Youtube:

 

 

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vor 19 Stunden schrieb ALBA:

Es geht doch garnicht um die Lampe - wie so oft.

Es geht darum das das Gesetzt sagt - NEIN-

 

woanders gehts, dafür gehen dort andere Sachen vielleicht nicht.

z.b verbotene Kaliber -308- 9Para - woanders ist immer besser- oder bekloppter

 

wems nicht passt, dem steht der Weg frei Woanders mal auszuprobieren.

USA bietet sich gerade an, ich sage nur lightning Link usw.....

ist bestimmt super genial im Land der unbegrenzten Möglichkeiten einzufahren wegen sowas

oder wegen des Versands eines Holzschaftes für ein AR15 der unter ITAR fällt-

ein Stück Holz, das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

Ich glaube ich bin froh das ich in D lebe ::-)

 

In den USA dürfen die freiwilligen Milizen die gleiche Ausrüstung besitzen wie die reguläre leichte Infanterie.

 

Das dient als Gegenpol, um willkürliche Gesetzesverschärfungen der Regierung wie die Einschränkung des bürgerlichen Waffenbesitzes zu verhindern.

 

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