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Munitionsaufbewahrung - Fragen zum Schloss und Aufstellungsort


BlackFly

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Frage zum Aufstellungsort:

Waffen dürfen in unbewohnten Gebäuden oder Kellern von Mehrfamilienhäusern nicht oder nur unter bestimmten auflagen bzw. eingeschränkt aufbewahrt werden. Wie ist dies bei der Munition? Da sind mir keine Einschränkungen bekannt oder bin ich einfach nur zu dumm diese in den entsprechenden Texten zu finden? Oder ganz konkret: Darf ich einen entsprechenden Schrank im Mehrfamilienhaus im Keller aufstellen?

 

Frage zum Schloss:

In den Vorschriften steht "Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung", wie ist die "gleichwertige Verschlussvorrichtung" definiert, gibt es da überhaupt eine definition? Nach meiner Persönlichen Meinung (die aber natürlich keine rechtliche Relevanz hat) ist eigentlich nahezu alles mindestens gleichwertig. Nach der definition "Stahlblechbehälter mit Schwenkriegelschloss" dürfte ich Munition z.B. in einem Briefkasten aufbewahren und das sind die mit abstand billigsten und einfach aufzubrechenden Stahlblechbehälter mit dem billigsten Schwenkriegelschloss das ich kenne. Da ist ein anständiges Vorhängeschloss eigentlich deutlich sicherer! Ich vermute aber das hier gerade gemeint ist das das Schloss innenliegend sein muss in dem irrigen glauben das sei sicherer als ein außenliegendes Vorhängeschloss.

Oder anders konkret nachgefragt: Ist ein normaler handelsüblicher 08/15 Stahlblech Aktenschrank mit einem Schloss das lange Stangen betätigt und oben sowie unten im Türrahmen verriegelt als "gleichwertige Verschlussvorrichtung" anzusehen und falls nein: Wie müsste die Verriegelung aussehen damit sie als "gleichwertig" anzusehen ist?

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vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Frage zum Aufstellungsort:

... Darf ich einen entsprechenden Schrank im Mehrfamilienhaus im Keller aufstellen?

 

Frage zum Schloss:

... Wie müsste die Verriegelung aussehen damit sie als "gleichwertig" anzusehen ist?

 

Wenn es der Mieterkeller gem. Mietvertrag deiner Wohnung ist, ist dagegen nichts einzuwenden.

Zum Kist´l - frag deinen zuständigen SB.

Es wurden auch schon massive Holzkisten anerkannt und bei mir persönlich die üblichen "Ami"-Munitionskisten jeweils mit Vorhängeschloss ebenfalls akzeptiert.

Frage sicherheitshalber auch zum Mieterkeller nach.

 

Wenn alles geklärt und abgesprochen ist, sorge dafür, dass die Absprachen aktenkundig sind. Wenn mal was schief geht - auch Behörden können sich irren, oder der SB wechselt und der neue "Grüne" weiß von nichts.

Also einfach von den besprochenen Behältnissen und Aufstellorten Fotos machen, an die Behörde schicken und fragen ob das jetzt so ist, wie sie sich das nach Absprache vorgestellt haben.

Da kommt meistens die Frage: "Dürfen wir die Fotos behalten" - "Na sicher doch - habe ich extra für sie gemacht."

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Meine Behörde sieht Vorhängeschlösser ausdrücklich nicht als gleichwertig an, weil man sie von außen angreifen kann. Daß ein mittelklassiges Vorhängeschloß ganz erhebliche Gewaltanwendung oder etwas Übung im Lockpicking benötigt um es zu öffnen, ein Standard-Schwenkriegelschloß aber nur einen Schraubenzieher zählt dabei nicht.

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vor 23 Minuten schrieb Lavendel:

Zum Kist´l - frag deinen zuständigen SB.

Ist das wirklich notwendig und auch sinnvoll? Sofern der Schrank und der Aufstellungsort OK ist habe ich doch eigentlich keine Probleme zu erwarten und er muss auch, anders als die Waffenaufbewahrung selber, nicht angemeldet werden, oder?

Und bei einer Kontrolle wird der Schrank auch nicht "zufällig" entdeckt da bei der Kontrolle keiner in den Keller geht sondern nur der Schrank mit den Waffen in der Wohnung angeschaut wird. Auch sollte "fehlende Munition" nicht auffallen da geplant ist einen "Monats Vorrat" im Waffenschrank in der Wohnung zu haben und den Rest der Sammelbestellung im Keller zu lagern. Aktuell habe ich alles im Schrank in der Wohnung, aber aktuell habe ich auch nur .22lr, da sind 5000 Schuss kein so Problem, als nächstes zieht aber eine Flinte in den Schrank ein, ich habe noch keine Kiste mit 100 Schuss 12/60 gesehen aber vermute mal das diese ähnlich viel Platz brauchen wie 5000 Schuss .22lr und es wird nicht bei 100 Schuss 12/60 bleiben...

 

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vor 33 Minuten schrieb Lavendel:

 

Wenn es der Mieterkeller gem. Mietvertrag deiner Wohnung ist, ist dagegen nichts einzuwenden.

Zum Kist´l - frag deinen zuständigen SB.

Es wurden auch schon massive Holzkisten anerkannt und bei mir persönlich die üblichen "Ami"-Munitionskisten jeweils mit Vorhängeschloss ebenfalls akzeptiert.

Frage sicherheitshalber auch zum Mieterkeller nach.

 

Wenn alles geklärt und abgesprochen ist, sorge dafür, dass die Absprachen aktenkundig sind. Wenn mal was schief geht - auch Behörden können sich irren, oder der SB wechselt und der neue "Grüne" weiß von nichts.

Also einfach von den besprochenen Behältnissen und Aufstellorten Fotos machen, an die Behörde schicken und fragen ob das jetzt so ist, wie sie sich das nach Absprache vorgestellt haben.

Da kommt meistens die Frage: "Dürfen wir die Fotos behalten" - "Na sicher doch - habe ich extra für sie gemacht."

Sehe ich anders.

 

Frag meinetwegen wegen Keller im MFH, aber ich würde keinesfalls anfangen die Behältnisse zu erklären. Stahl/Blechschrank Ikea mit Hakenschloss innen und Abfahrt.

Kann doch sonst nur schiefgehen, wenn da soviel gefragt wird (dann werden die erst richtig spitz).

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vor einer Stunde schrieb CiscoDisco:

allerdings musst du Fragen zur Aufbewahrung von Munition wahrheitsgemäß beantworten.

Genau.

Bei meiner letzten Kontrolle wurde ich auch gefragt, ob ich außer der kleinen Menge im Schrank sonst noch irgendwo Munition aufbewahre. Ich habe dann gesagt, dass ich einen Raum weiter noch einen Blechspind habe. Sehen wollten die den nicht.

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vor 5 Stunden schrieb CiscoDisco:

 allerdings musst du Fragen zur Aufbewahrung von Munition wahrheitsgemäß beantworten.

Ja?
Ist das so, wie deine nie belegte Behauptung, die Waffenbehörde dürfe auch die korrekte Lagerung von Schreckschusswaffen prüfen?

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vor einer Stunde schrieb P22:

Ist das so

Leser hat schon auf den § 36 Absatz 1 WaffG verwiesen.

Der Absatz 3 bezieht sich dann auf die Auskunftspflichten und das Betreten der Räumlichkeiten, schaut mal rein, dort dürfte alles gesagt sein.

 

(Mein Beitrag bezieht sich nicht auf Eure Diskussion bezüglich Schreckschußwaffen)

 

Bearbeitet von Elo
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Ja, dann war das im Verein tatsächlich ein 100er. Schuhkarton ist allerdings glaub etwas übertrieben gewesen, wenn dann Schuhkarton für kleine Füße...

Der Verein hat glaub die KO Cleanspeed 12/67 und diese gibt es im 100er Päckchen. Soweit ich weiss hat mein Dealer im Nachbarort ebenfalls die KO Cleanspeed in seinem Sortiment, müsste dann halt schauen ob es die in 12/67 oder 12/60 werden

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Hallo 

 

Ich habe bei unserem SB nachgefragt ob für sie ein Büroschrank mit Stangenriegelschloss zur Aufbewahrung der Munition in Ordnung ist.

Antwort: Aber natürlich das Schloss vom Büroschrank ist ja besser als ein normales Schwenkriegelschloss da es an drei Punkten verriegelt!!

 

Als ich noch in einer Mietwohnung gewohnt habe wurde die Munition ordnungsgemäß im Keller gelagert da in der Wohnung nicht soviel Platz war. Damit hatte der SB keine Probleme, allerdings war der Keller gemauert und hatte eine Tür aus Stahl!!

 

Gruß

Bocki

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