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IGNORED

Sachkunde was muss auf das Zertifikat?


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Geschrieben

Guten Tag,

 

eine kurze Frage. Ich habe letztens im Verein ein Gespräch mitbekommen, worüber besprochen wurde, was auf dem Sachkunde Zeugnis stehen muss. 
 

Der eine meinte, dass da unter anderem stehen muss „Der Umgang mit Schusswaffen und Munition“ es werden somit alle Schusswaffen bezogen. Der andere sagte, dass da unbedingt „Der Umgang mit Kurz, Langwaffen und deren Munition“ stehen muss. 
 

Was ist jetzt richtig?

 

Habe bis jetzt beide Varianten gesehen. 


Muss explizit Lang und Kurzwaffe stehen oder reicht Waffen? Und ist es gesetzlich vorgeschrieben bei der praktischen Prüfung mit Lang und Kurzwaffen zu schiessen oder irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe?

 

Danke für die Antworten. 

Geschrieben (bearbeitet)

AWaffV § 1 - Umfang der Sachkunde

(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse

  1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
  2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,
  3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.
...

 

AWaffV § 2 - Prüfung

...

(4) Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.

...

 

WaffVwV (kein Gesetz)

7.3

...

Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings, Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten.

...

7.4 Die Prüfung der Schießfertigkeit umfasst den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe; der Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus ist ebenfalls abhängig von dem mit dem Bedürfnis geltend gemachten Zweck. So müssen Sportschützen ein bestimmtes Trefferniveau nicht erreichen, wohl aber Personen, die die Waffe führen wollen.

...

7.5.4 Die Sachkundebescheinigung gemäß § 3 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 AWaffV muss über die in Nummer 7.1 aufgeführten Inhalte hinaus auch eine Aussage über die erfolgte Anerkennung des Lehrgangs (Anerkennungsbehörde, Datum und Aktenzeichen der Anerkennung) enthalten.

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben (bearbeitet)

Also auf meinem steht:

...hat am Lehrgang gemäß §7 WaffG zur Waffensachkunde für Sportschützen teilgenommen.
Seine Sachkunde hat er erfolgreich am ... durch eine schriftliche sowie praktische Prüfung nachgewiesen.
Die Lehrgangs- und Prüfungsinhalte entsprachen den gesetzlichen Anforderungen nach § 1 AWaffV (praktische Ausbildung an Pistole, Revolver, Büchse und Flinte).

Bearbeitet von H.S.
Geschrieben

Noch ein Anmerkung - es ist sicherlich sinnvoll, für solche Bescheinigungen oder Zeugnisse exakt die Begriffe zu verwenden, die sich auch so im Gesetz finden.

Also insbesondere die "Begriffsbestimmungen" aus der Anlage 1 zum Waffengesetz.

Geschrieben

Also so wie ich es verstehe, ist es nicht festgelegt was da stehen muss. 
 

  1. Handhabung der Schusswaffen und Umgang mit Munition
  2. Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse
  3. Gesetzliche Vorschriften im Umgang mit Waffen und Munition
  4. Notwehr und Notstand
     

Sind Mindestangaben und ist vollkommen ausreichend. Für Langwaffe sowie Kurzwaffe. 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Racebike998:

Gibt da durchaus Unterschiede, ich musste 2X eine Sachkunde Prüfung machen, weil die vom Jagdschein nicht ausgelangt hat. Bei vielen Sachkundeprüfungen sind z.B. Standaufsicht nicht mit drin oder Waffen aller Art....

Ich kenn keine Sachkundeprüfung bei der die Standaufsicht mit dabei ist. Trotzdem wurdest du verarscht, der Jagdschein ist bei weitem genug. Die klassischen Sachkunde ist ja nicht mal ansatzweise mit der Jagdscheinprüfung vergleichbar.

Geschrieben

Ich habe so ein Zertifikat gar nicht. Meine ersten Waffen habe ich vor langer, langer, seeehr langer Zeit bekommen, als ich noch Fahnjunker war und Rekruten an der Waffe ausgebildet habe. Wurde als Sachkunde anerkannt. 

Geschrieben

Danke für eure Rückmeldungen. 
 

Wie oben geschrieben, denke ich, dass es nicht genau festgelegt ist, solange es ersichtlich ist, um was es geht. 
 

ob jetzt „Schusswaffen“, „Kurzwaffen und Langwaffen“ oder noch zusätzlich GK und KK steht ist wohl nicht relevant. 
 

Wenn da steht „ gemäß § 1-3 AWaffV Abschnitt 1 Umgang mit Schusswaffen und Munition“ 

 

sollte man, denke ich, absolut auf der sicheren Seite sein. Weil der Paragraph beinhaltet lang sowie Kurzwaffen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ForecaztDead:

Ich kenn keine Sachkundeprüfung bei der die Standaufsicht mit dabei ist. Trotzdem wurdest du verarscht, der Jagdschein ist bei weitem genug. Die klassischen Sachkunde ist ja nicht mal ansatzweise mit der Jagdscheinprüfung vergleichbar.

 Ging um eine Waffe mit "sonstiges Bedürfnis"... War eine Auflage der Behörde

Geschrieben (bearbeitet)

Falls falls das Posting den Hintergrund haben sollte, dass man in eurem Verein Sachkunde machen möchte, bitte mit eurem Verband abklären..sonst ist Ärger vorprogrammiert.

 

Beim DSB gibt es einheitliche Urkunden.

 

 

Ansonsten betrifft eure Diskussion einen zentralen Punkt: Die Sachkunde muss für alle Waffen für die man eine Erlaubnis anstrebt gelten.

 

Macht auch sinn, wer nur Sachkunde für cal. 4 Signalpistolen hat,  dem fehlen vermutlich Grundlagen für die anderen Waffentypen.

 

Generell soll bei Sportschützen die Sachkunde alle Waffentypen umfassen,  der tatsächliche Umfang muss auf dem Sachkundezeugnis so ausgewiesen sein.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Nein, es ging darum, dass es hunderte verschiedene Formulierung auf den Sachkundenachweisen gibt und jeder sagt, dass seiner richtig wäre. 

 

Bei manchen steht Kurzwaffe und Langwaffe, bei manchen Schusswaffen und bei manchen sogar die Art der Waffe wie Revolver etc. 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Secretone:

Nein, es ging darum, dass es hunderte verschiedene Formulierung auf den Sachkundenachweisen gibt und jeder sagt, dass seiner richtig wäre. 

Das liegt ganz einfach daran, daß verschiedene Lehrgangsanbieter verschiedene Inhalte unterrichten und dass dann auf dem Zeugnis bestätigen... Ist doch eigentlich logisch, oder? 

Bei mir steht neben Kurz und Lang auch SigPi mit drauf... Das wirst du auf einem Zeugnis eines Verbandes nie finden, weil die das logischerweise auch nicht mit ausbilden... 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Mittelalter:

Das liegt ganz einfach daran, daß verschiedene Lehrgangsanbieter verschiedene Inhalte unterrichten und dass dann auf dem Zeugnis bestätigen... Ist doch eigentlich logisch, oder? 

Bei mir steht neben Kurz und Lang auch SigPi mit drauf... Das wirst du auf einem Zeugnis eines Verbandes nie finden, weil die das logischerweise auch nicht mit ausbilden... 

 

 


 

Das ist richtig. 
 

Was ich damit sagen wollte ist es, dass man verschiedene Formulierungen haben kann und nicht alles detailliert aufgelistet werden muss. 
 

Wenn im Nachweis lediglich „Schusswaffen und Munition“ steht ist es das gleiche bzw. gleichgültig wie, wenn man die Arten der Schusswaffen aufzählt. ( ausser man macht die Sachkunde nur für eine bestimmte Art)

Bearbeitet von Secretone
Geschrieben
3 hours ago, Cannon Balls said:

Ich habe so ein Zertifikat gar nicht. Meine ersten Waffen habe ich vor langer, langer, seeehr langer Zeit bekommen, als ich noch Fahnjunker war und Rekruten an der Waffe ausgebildet habe. Wurde als Sachkunde anerkannt. 

Das ist normal. wenn der Sachbearbeiter ein Mensch mit Verstand ist.

Meiner aber forderte von mir ein Nachweis, dass beim DSB .22lr geschossen wird.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Racebike998:

 Ging um eine Waffe mit "sonstiges Bedürfnis"... War eine Auflage der Behörde

 

Sonstiges Bedürfnis? Warum so geheimnisvoll, was ist das für eine Waffe?
Die Behörde kann dir auch jederzeit auferlegen rosa Unterwäsche zu tragen, ob das richtig ist muss man abklären.

Geschrieben

Die Frage ist eher was sollte NICHT in einem Sachkundezeugnis stehen. 

Jegliche Einschränkung z.B. "Umgang Kleinkaliber Repetierbüchsen" anstelle von "Umgang mit Langwaffen" kann zu Problemen führen, wenn diese in einem anderen Verband eingereicht werden.

 

Standaufsicht ist ja nur ein ad-on, meist bei kommerziellen Anbietern, und hat erstmal nichts mit Sachkunde zu tun.   

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Geschrieben

.. einige Behörden hatten Probleme, wenn die Sachkunde z.B. für Pistolen 9mm und Revolver .38 bescheinigt wurde und der Kandidat etwas anderes will.

 

Ich verwende "Kurz- und Langwaffen" in den Zeugnissen. Auch "Schusswaffen" wäre okay. Nur eben keine darüber hinausgehenden Einschränkungen.

 

Beste Grüße

 

sundance

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