Zum Inhalt springen

Secretone

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    62
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Secretone

  1. Ich öffne mal keinen extra Thema dafür und frage meine Frage hier. Nehmen wir an, man hat seit 3 Jahren WBK und 2 in Kontingent und 2 Überkontingent Waffen. Mit welchen „muss“ Wettkämpfe schiessen? Alle 4 oder nur die zwei im Überkontingent. Ich habe so viele verschiedene Meinungen gelesen.
  2. Das ist richtig. Was ich damit sagen wollte ist es, dass man verschiedene Formulierungen haben kann und nicht alles detailliert aufgelistet werden muss. Wenn im Nachweis lediglich „Schusswaffen und Munition“ steht ist es das gleiche bzw. gleichgültig wie, wenn man die Arten der Schusswaffen aufzählt. ( ausser man macht die Sachkunde nur für eine bestimmte Art)
  3. Nein, es ging darum, dass es hunderte verschiedene Formulierung auf den Sachkundenachweisen gibt und jeder sagt, dass seiner richtig wäre. Bei manchen steht Kurzwaffe und Langwaffe, bei manchen Schusswaffen und bei manchen sogar die Art der Waffe wie Revolver etc.
  4. Danke für eure Rückmeldungen. Wie oben geschrieben, denke ich, dass es nicht genau festgelegt ist, solange es ersichtlich ist, um was es geht. ob jetzt „Schusswaffen“, „Kurzwaffen und Langwaffen“ oder noch zusätzlich GK und KK steht ist wohl nicht relevant. Wenn da steht „ gemäß § 1-3 AWaffV Abschnitt 1 Umgang mit Schusswaffen und Munition“ sollte man, denke ich, absolut auf der sicheren Seite sein. Weil der Paragraph beinhaltet lang sowie Kurzwaffen.
  5. Also so wie ich es verstehe, ist es nicht festgelegt was da stehen muss. Handhabung der Schusswaffen und Umgang mit Munition Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse Gesetzliche Vorschriften im Umgang mit Waffen und Munition Notwehr und Notstand Sind Mindestangaben und ist vollkommen ausreichend. Für Langwaffe sowie Kurzwaffe.
  6. Guten Tag, eine kurze Frage. Ich habe letztens im Verein ein Gespräch mitbekommen, worüber besprochen wurde, was auf dem Sachkunde Zeugnis stehen muss. Der eine meinte, dass da unter anderem stehen muss „Der Umgang mit Schusswaffen und Munition“ es werden somit alle Schusswaffen bezogen. Der andere sagte, dass da unbedingt „Der Umgang mit Kurz, Langwaffen und deren Munition“ stehen muss. Was ist jetzt richtig? Habe bis jetzt beide Varianten gesehen. Muss explizit Lang und Kurzwaffe stehen oder reicht Waffen? Und ist es gesetzlich vorgeschrieben bei der praktischen Prüfung mit Lang und Kurzwaffen zu schiessen oder irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe? Danke für die Antworten.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.