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IGNORED

EFP und Bedürfnisnachweis bei "ALT-WBK"


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Erwerbsscheine

 Eben! Der Erwerb war erlaubnispflichtig, der Besitz nicht. Und der WES blieb beim Händler sobald er aufgebraucht war. Kleiner aber feiner Unterschied. Ab 72 dann wurde eben mal was verboten, was zuvor erlaubt war. Hat sich offensichtlich bewährt und taugte zur Wiederholung. Aber in seiner unendlichen Güte gewährt der Landesherr besonders Priviliegierten ja Privilegien. Wer wird als nächstes Privilegierter? Die Besitzer von Luftpumpen oder die von Silvesterkrachern? 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Josef Maier:

Wer wird als nächstes Privilegierter? Die Besitzer von ...

...Sportgeräten, die Lichtimpulse aussenden. 

 

Reicht doch auch. Oder Blasrohre, soll ja der neue Hit bei der Schützenjugend sein. 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Kanne81:

 

Wenn er auf Vereinsmeierei keinen Bock mehr hat - Einzelmitgliedschaft direkt in den Landesverband des BDS. 

 

Aber dringend wieder die paar Euronen für den Verein ausgeben.... So fährt er auf Risiko.

Also, der BDS LV 5 hat glaube ich gerade alle Einzelmitglieder erfolgreich rausgemobbt  

Geschrieben

@estezev:

wenn du einen bestimmten verband  ( oder auch mehrere verbände ) nicht magst oder dessen funktion nicht als schiessport / sportschiessen bezeichen willst, ist das selbstverständlich dein gutes recht ! 

dann aber alle verbände über einen kamm zu scheren und das ganze dann als reichsschützenwesen abzutun ist einfach nur erbärmlich  - das gilt besonders für alle aktiven mitglieder in diesen verbänden, die du mit dieser bezeichnung belegst !!

logisch hat jeder verband andere zielrichtungen und konzepte - bei einem gefällt das angebot, beim anderen eher nicht - auch das ist okay und  nicht unbedingt dem jeweiligen verband zuzuschieben......

und ja, auch in ländern ohne die strukturen von vereinen ( und oder verbänden ) gibt es schiessport und die leute können ihren spass haben - auch das bestreitet keiner ! und auch ja, keiner muss vereine mögen oder sich darin beteiligen - man sollte sich aber  verallgemeinerungen verkneifen:

denn verallgemeinerungen wie eben "alles vereinsmeierei" sind genau so sinnig wie...................alle XXXX klauen, kiffen und haben illegale kanonen........

see you on stage !

 

 

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb EkelAlfred:

BDS LV 5

 

Wieso habe ich das Gefühl , dass @ASE seine Finger da im Spiel hat...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Handgunner:

alle verbände über einen kamm zu scheren

Das ist mitnichten mein Ansinnen. Es geht mir nur um einen. Den einen der meint ein Monopol auf "richtiges Sportschießen" zu haben. Mehr solltest du nicht in meine Aussage hineininterpretieren. 

 

In anderen Ländern, ganz nah bei uns, man es geschafft ohne Joch eines solchen Verbandes das Schießen viel tiefer in der Mitte der Bevölkerung zu platzieren. Und die müssen auch nicht ganz versteckt, so dass es niemand mitbekommt, bloß nicht auffallen,... 

Geschrieben

mir ist schon klar, welchen verband du meinst -  aber selbst DER ist der interessenvertreter seiner mitglieder und hat halt ( leider als einzigster) seinen fuss fest in der tür der politik ( und auch in deren geldbeutel ) 

komisch ist halt nur, wenn die mitglieder dieses grossen verbandes so unterdrückt und gegängelt werden...... ja, dann müssten die doch auch scharenweise ( zumindest als zweitmitgliedschaft )  zu den anderen verbänden kommen, um dort schiessportlich aktiv zu werden. aber komischerweise sind wohl auch dort die meisten zufrieden...?

wieviele mitglieder "der grosse verband" hat und wieviele die anderen verbände zusammen, wirst du ja wissen...

 

das problem sind in deutschland  nicht die verbände  ( definitiv auch nicht "der grosse" ) und deren sportliche ausrichtung - das problem sind deren mitglieder, die teilweise noch klatschen, wenn sie  von der politik als sündenbock hergenommen werden !

 

see you on stage !

 

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Josef Maier:

Wirklich? Jagdschein und beliebige Waffen?

Wirklich.

Du konntest an Kurz und Langwaffen kaufen, was es bei dem Waffenhändler gab. Der Waffenhändler trug nur in sein Waffenbuch ein, an wen er die Waffden verkauft hatte.

Meine erste WBK bekam ich im Laufe der Amnestie Ende der 60 er Jahre. Da ich die verlegt hatte, wurde mir 1973 eine Ersatz WBK ausgestellt. Die verlegte alte WBK aus den Ende 60er Jahren fand ich später wieder

und gab sie dann bei der Behörde ab, behielt aber die Ersatz WBK aus 1973.

Anbei Scan der alten Ersatz WBK aus 1973. Die Erste war aus 67, oder 68.Document_20221227_0001.pdfDocument_20221227_0001.pdfDocument_20221227_0001.pdfDocument_20221227_0001.pdf

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Das Waffenrecht kennt "schießsportliche Vereine" und "anerkannte Schießsportverbände" in welchen sich Vereine überregional organisieren

Deine Ausführungen hören sich (wie meistens) schlüssig an... 

 

Evtl. könnte man im diskutieren Fall aber auch sagen, dass es zwar Landesverband heißt, aber im Prinzip nur eine Stadt ist... 

Der Ministerpräsident heißt bei denen ja auch Bürgermeister..... 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

Meine erste WBK bekam ich im Laufe der Amnestie Ende der 60 er Jahre.

Die WBK wurde 1972 eingeführt, davor war der Besitz von Schußwaffen frei, nur der Erwerb war geregelt (alle Langwaffen ab 18 Jahren, Kurzwaffen mit Jagdschein oder Waffenerwerbsschein).

Und auch erst 1972 gab es eine "Amnestie", weil ja vorher niemand eine Waffe anmelden mußte.

 

Zwischen 1972 und 1976 waren immer noch eine Reihe von Waffen frei verkäuflich, so z.B. mehrschüssige Perkussionswaffen wie Vorderladerrevolver oder Pistolen, 4 und 6mm-Flobert Waffen unter 7,5 Joule,

Lang- und Kurzwaffen bestimmter Kaliber, die in der Munitionsliste nicht geführt wurden, z.B. 8mm Nambu, 8mm Kropatschek, 7,65x53 Arg. usw.

 

1976 gab es eine zweite Amnestie, wo dann nochmal nachgemeldet werden konnte und auch diejenigen Waffen, die zwischen 1972 und 1976 noch frei verkäuflich waren angemeldet werden mußten.

 

Interessant ist dabei, daß bis 1972 auch SSWs Waffenerwerbscheinpflichtig waren, wenn sie einen Ausschuß nach vorne hatten.

Dabei kam es zu so sonderlichen Konstruktionen wie z.B. einer Röhm-RG4, bei der der Abschußbecher oben aus dem Gehäuse ragte.

 

 

IMG_4414.JPG

Geschrieben
Am 26.12.2022 um 21:19 schrieb Kanne81:

 

Wenn er auf Vereinsmeierei keinen Bock mehr hat - Einzelmitgliedschaft direkt in den Landesverband des BDS. 

 

Aber dringend wieder die paar Euronen für den Verein ausgeben.... So fährt er auf Risiko.

Vorsicht mit der Einzelmitgliedschaft , ich war Einzelmitglied im LV5 des BDS. Der jetzige Vorstand erteilt keine Befürwortungen, nicht einmal beim Pulverschein aber der Beitrag für Einzelmitglieder wurde auf 100 Euro erhöht, also das 3-4 fache das Vereinsmitglieder in BDS-Gruppen zahlen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

Es gibt da weder eine Sportordnung,

 

Ich habe keine eigenen Erfahrungen mit dem FSD e.V., aber die sind angeschlossener Verband bei der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung (BKV) e.V.: http://www.bkv-ev.de/Bezirke.htm

Die BKV wiederum hat eine vom BVA anerkannte Sportordnung.

Verglichen mit dem DSB scheint da einiges mehr an Disziplinen im Angebot zu sein.

 

Wußte auch nicht, daß das so möglich ist, aber beim BKV gibt es wohl 7 angeschlossene Verbände.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

Verglichen mit dem DSB scheint da einiges mehr an Disziplinen im Angebot zu sein.

 

Das müßte man mal wirklich prüfen.

Der DSB hat zwar eine Menge "langweilige" Disziplinen im Angebot, aber die schiere Anzahl der Kennziffern suggeriert ein sehr breites Programm.

 

Sind, wenn man alle zusammenrechnet, 117: https://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/schiesssportdisziplinen-uebersicht/

Geschrieben

Hab mich unklar ausgedrückt, mit dem Mehr an Disziplinen meinte ich die Bandbreite.

 

Beim ersten Durchblättern beim BKV sind mir z. B. Fallscheibe, Mehrdistanz, Sportgewehr Selbstlader für Kurzwaffenpatronen, Repetier- und SL-Flinte, diverse ZF-Disziplinen bis hin zu "Long Range" (300m??) aufgefallen.

Das meiste davon gibts beim DSB leider nicht, von einigen Ausnahmen über die Listen B der Landesverbände abgesehen.

 

Man muß natürlich nicht alles machen, aber ich finde es schön, wenn ein Verband so viele Möglichkeiten bietet.

 

BKV-Schießsportordnung beim BVA:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/bkv_schiesssportordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Mittelalter:

Ja. Von denen hat man schon gehört. Irgendwie habe ich im Hinterkopf, daß der Kollege @jofa72da auch Mitglied ist...? 

 

Nö. Knapp vorbei.

 

Der BKV ist ein eigener Verband.

 

Ich bin Mitglied im BSB. Da wird aber auch an einer neuen Sportordnung gearbeitet um möglichst viele Disziplinen anbieten zu können.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Mittelalter:

War gerade mal auf der Homepage... 

Es gibt da weder eine Sportordnung, geschweige denn eine Satzung... Null Informationsgehalt... 

 

Ja, der Infogehalt ist leider etwas dürftig.
Aber wie oben zu lesen sind sie aktuell bei der BKV angegliedert. Nach deren Spo-O. wir auch schießen, die letztendlich die Bedürfnisse bestätigen. Und wie gesagt, völlig Problemlos, bis auf ein paar Diskussionen mit der Behörde nach Hanau. (Sitze halt im MKK)

 

Eine eigene Spo-O. ist aktuell aber beim BMI im Genehmigungsverfahren.

Geschrieben
4 hours ago, jofa72 said:

Ich bin Mitglied im BSB. Da wird aber auch an einer neuen Sportordnung gearbeitet um möglichst viele Disziplinen anbieten zu können.

 

Mal schauen, ob nicht das Gesetz die spannenden Disziplinen bald eliminiert. Bin im WSV und schiesse dort WT 4.2/4.3 (Liste B - 100m HA LW mit/ohne Optik). Dafür nutze ich ein "böses" AR-15 - also so eine Waffe, welche "kein Mensch braucht".

Geschrieben

Der EFP ist ein reines Reisedokument, in welches alle sich im berechtigten Besitz des Inhabers befindliche Schusswaffen (sowie auch zur Vermeidung von Problemen bei Reisen erlaubnisfreie Waffen, die nicht im NWR gelistet sind) eingetragen werden können.

 

Zu dessen Ausstellung wird weder Zuverlässigkeit, Bedürfnis oder sonst was geprüft, weil es keine waffenrechtliche Erlaubnis ist !

 

Zur Ausstellung benötigt man lediglich ein Lichtbild, mitnehmen muss man einen "Beleg für den Grund der Mitnahme".

 

Gruß SBine

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