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Landratsamt verlangt Schießnachweise


OSM_Gerry

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Für einen unserer Mitglieder habe ich beim Verband ein Bedürfnis für eine 9mm para beantragt und auch erhalten. Bei Formular für den Voreintrag ist uns nun aufgefallen, dass auch das Landratsamt Schießnachweise oder einen Auszug aus dem Schießbuch verlangt. Bisher war das nicht der Fall, denn wir haben ja gegenüber dem Verband den Nachweis geführt. Mich würde nun interessieren, ob das eine Einzelaktion unserer Behörde ist oder überall so gehandhabt wird.

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Das hatte ich noch nie, aber ich bin auch (noch) mit vernünftigen SBs gesegnet.

Sollte meine Behörde eigene Schießnachweise fordern, würde ich meinen Verband darüber informieren, da das ja bedeutet, dass die Behörde den Angaben und Einschätzungen des Verbandes misstraut. Evtl. sehen die das (zurecht) als Affront und schalten einen eigenen Anwalt ein.

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vor 1 Stunde schrieb OSM_Gerry:

Für einen unserer Mitglieder habe ich beim Verband ein Bedürfnis für eine 9mm para beantragt und auch erhalten. Bei Formular für den Voreintrag ist uns nun aufgefallen, dass auch das Landratsamt Schießnachweise oder einen Auszug aus dem Schießbuch verlangt. Bisher war das nicht der Fall, denn wir haben ja gegenüber dem Verband den Nachweis geführt. Mich würde nun interessieren, ob das eine Einzelaktion unserer Behörde ist oder überall so gehandhabt wird.

 

Nein und ist vermutlich einfach einem alten, nie aktualisierten Formular geschuldet. Das Mitglied soll seinen Antrag zusammen mit den Bedürfnisbescheinigung beim Amt einreichen.

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15 minutes ago, Oldmiller said:

In meine Amt kam bei der Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage auch schon mal die Aussage, nach ja steht so nicht im Gesetz haben wir aber mal so Beschlossen.......

 

Ich frage mich was das bringen soll, ausser Aufwand zu erzeugen. Eine Waffe wird wohl keiner deshalb abgeben. Und das verlorene Geld (Zeit ist auch Geld) holt sich der so Verarschte eben an anderer Stelle wieder rein, indem er die gleiche Rechtsgrundlage (Legal? Illegal? Scheissegal!) zur Anwendung bringt.

Bearbeitet von drummer
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vor 17 Stunden schrieb Oldmiller:

In meine Amt kam bei der Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage auch schon mal die Aussage, nach ja steht so nicht im Gesetz haben wir aber mal so Beschlossen.......
Das zu den gebaren unserer Exekutive.
Willkommen auf den Weg zur DDR2.0

Ähnlich übel wie die hirnrissige ungeprüfte Aussage mit grenzenlosem Vertrauen in die Amtsvorgänger: "Das wurde hier schon immer so gemacht". Da rollen sich mir die Fußnägel hoch ! 😡

 

Gruß und schönes Weekend !

 

SBine

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Ja, ich hatte aber auf mein Anliegen bestanden und den Sachbearbeiter aufgefordert mein Anliegen schriftlich aufzunehmen, diesen dann mit Nennung der rechtlichen Grundlage das Anliegen abzulehnen.

nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten wurde dann der Verwaltungsakt doch in meinem Sinne vollzogen.
Es sollte aber nicht unser Aufgabe als Bürger sein, die Sachbearbeiter wieder auf den Pfad er Gesetzestreue zu geleiten.
Das macht mir große Sorgen, aber ich bleibe am Ball.

Grüße an alle
Detlef

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vor 1 Minute schrieb schemelschelm:

Ist mir kürzlich genau so ergangen. Der Verband schrieb als Begründung auf die Bedürfnisbescheinigung sinngemäß „besonders aktiver Sportschütze“. Das fand mein SB „etwas dünn“. Ich hab ihm dann die letzten 12 Monate Schießbuch per pdf geschickt und gut war.

Nachgeben hat uns dahin geführt, wo wir jetzt sind.

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Am 30.10.2022 um 11:50 schrieb drummer:

Tja - und nun ist das Schiessbuch, welches in keinem Gesetz gefordert ist

 

Die typische Annahme, man komme auf die Welt, habe ein waffenrechtliches Bedürfnis und das LRA schulde einem die WBK als bringleistung.

 

 

Genau, das persönliche Schießbuch ist nirgends gefordert. Aber wie du dann dein Bedürfnis glaubhaft machen willst, oder präziser auf welche  Grundlage der Verband das Bedürfnis bescheinigen soll behälst du natürlich wie immer für dich. Nur noch Vereinsschiessbuch?

Bearbeitet von ASE
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3 minutes ago, ASE said:

Genau, das persönliche Schießbuch ist nirgends gefordert. Aber wie du dann dein Bedürfnis glaubhaft machen willst, oder präziser auf welche  Grundlage der Verband das Bedürfnis bescheinigen soll behälst du natürlich wie immer für dich. Nur noch Vereinsschiessbuch?

 

Genau, Schiesskladde. Aber auch Bestätigung von anderen Schützen, Bestätigung vom Verein, eigene formlose Bestätigung (die in anderen Bereich auch reicht - z.B. beim Führerschein), Wettkampflisten (die der Verband sogar bereits hat). Möglichkeiten gäbe es viele. Aber die sind ja alle unglaubwürdig. Nur das Schiessbuch, welches ich selber führe, das ist  über jeden Zweifel erhaben.

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vor 10 Minuten schrieb drummer:

eigene formlose Bestätigung (die in anderen Bereich auch reicht - z.B. beim Führerschein),

Lol, formolse Bescheinigung. Führerschein. Wo? Bei den Reichsbürgern mit Fantasieführerscheinen? 

 

vor 10 Minuten schrieb drummer:

Wettkampflisten (die der Verband sogar bereits hat). Möglichkeiten gäbe es viele. Aber die sind ja alle unglaubwürdig.

 

Genau und wenn es dann heisst: es gilt nur noch das Vereinsschiesbuch wer wird dann der erste sein, der mit seinem   pathologischen Behördenhass hier jeden Thread kapert und entgleisen lässt?

Und Wettkampflisten nützen nur etwas wenn es um Überkontingent geht und eindeutig ist, welche Waffe verwendet wurde, weil keine andere passende im Bestand ist. Und selbst da sagt die Wettkampfliste nicht aus, ob du mit deiner eigenen Waffe teilgenommen hast.

 

vor 10 Minuten schrieb drummer:

Nur das Schiessbuch, welches ich selber führe, das ist  über jeden Zweifel erhaben.

 

Eine absolut idiotische Argumentation, schon deswegen, weil du dein Schießbuch nicht selber führst. Du machst vllt. Eintragungen darin, die werden aber von der Aufsicht oder einer anderen Art Vereinsoffiziellen bestätigt.
Aber vllt. ist ja gerade deine davon gegenwärtige Art dein Schießbuch selber™ zu führen der wahre Grund für deine Aufregung....

 

 

Was du immer noch nicht begriffen hast: Die Beweislast für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses liegt bei dir, deinem Verein, deinem Verband.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb ASE:

 

Lol, formolse Bescheinigung. Führerschein. Wo? Bei den Reichsbürgern mit Fantasieführerscheinen?

 

 

Ich vermute  mal, dass es ihm dabei z.B. um die Angabe/eigene Bestätigung gegenüber der Führerschein-(Zulassungs-)Stelle ging, dass man eine bestimmte Zeit oder km-Zahl mit einer Fahrzeugklasse gefahren sei (bedeutsam m.W. bei Stufenführerscheinmodellen).

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vor 7 Minuten schrieb ASE:

ob du mit deiner eigenen Waffe teilgenommen hast

Nur aus persönlichen Interesse: wie kam es eigentlich dazu? 

Mit erlaubnispflichtigen allgemein hätte es doch genau so getan... 

 

vor 2 Minuten schrieb karlyman:

bedeutsam m.W. bei Stufenführerscheinmodellen

Sowas gibt es in Deutschland? 

Kenn ich nur beim moped und da sind die Kilometer egal. 

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Ich kenn's auch noch vom Motorrad (Leistungsstufen-Begrenzung die ersten beiden Jahre), und da musste man "versichern" (angeben), in den ersten beiden Jahren mit Maschinen der niedrigen Leistungsstufe gefahren zu sein (ich meine auch mit bestimmter Mindest-km-Zahl), um dann auf Antrag die höhere Leistungsstufe eingetragen zu bekommen.

 

Man hat es tatsächlich einfach schriftlich angegeben - wirklich belegt werden musste (bzw. nachkontrolliert werden konnte) das nicht.

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vor 14 Minuten schrieb ASE:

Und selbst da sagt die Wettkampfliste nicht aus, ob du mit deiner eigenen Waffe teilgenommen hast.

 

Mal davon abgesehen, dass im Gesetz ohnehin nur die Notwendigkeit einer Wettkampfteilnahme (generell) des Schützen steht (aber das ist wieder ein eigenes Kapitel...):

 

Gäbe es denn, wenn man schon von der Notwendigkeit der Verwendung der eigenen ÜK-Waffe ausgeht, einen vernünftigen Grund oder ein Motiv, den Wettkampf dann ausgerechnet mit einer "fremden" Waffe zu schießen?

Das widerspräche doch jeder Logik, und warum sollte man es zu Lasten des Schützen annehmen?

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Unsere UJB hatte letztes Jahr mal den Hirnfurz, dass zur Jagdscheinverlängerung ein Begehungsschein, Jagdeinladung oder ähnliches nötig sein sollte....

Als ein älterer Jagdkollege ganz aufgelöst davon erzählt hat, dass er zur JS-Verlängerung den Begehungsschein hinterher senden musste, hab ich mir mal das Merkblatt der Behörde zur JS-Verlängerung angeschaut und es stand da tatsächlich so drin.

Neulich sind wir wieder auf das Thema gekommen, ich habe mir das Merkblatt nochmal angeschaut und siehe da, nichts mehr vom Begehungsschein zu sehen...

Da wurde wohl zwischendurch ausreichend nach der Rechtsgrundlage gefragt aber wie weiter oben im Thread geschrieben wurde, es kann doch nicht die Aufgabe des Bürgers sein!

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vor 44 Minuten schrieb Mittelalter:

Nur aus persönlichen Interesse: wie kam es eigentlich dazu? 

Mit erlaubnispflichtigen allgemein hätte es doch genau so getan... 

Nein eben nicht.

 

Man kann gegen das WaffG schelten und es unlogisch nennen, dann muss man aber auch anerkennen, wenn es bzw der GG gerade logische Schritte vollführt.

 

a) Die Rechtsprechung vor 2020 hat den weg Vorgezeichenet: 12/18 für den Besitz mit jeder eigenen Waffe

b) Der GG hat dies entschärft mit expliziten Regeln für den Besitz: 4/6 mit einer eigenen Waffe je Kategorie (KW/LW)
 

 

Es macht nun wirklich keinen  Sinn vor der Systematik des WaffG, das Bedürfnis für den Besitz eigener Waffen nicht genau von der Nutzung eben dieser abhängig zu machen. Wobei ja bereits ein pauschalisiertes Anerkenntnis des Waffenbesitzes qua Sportschützenstatus enthalten ist. Nur mit einer der vielen Waffen pro Kategorie muss noch geschossen werden, den Rest gibt es geschenkt. Der GG hätte auch 4 mal pro Jahr mir jeder vorschreiben können oder 12/18 mit jeder in Gesetzesform gießen. Dann wäre gähnende Leere in den meisten Waffenschränken.

Die Regelung jetzt ist ein Kompromiss. Wo der unerfüllbar sein soll, versteht keiner. Man muss es ja schon mit Gewalt darauf anlegen, die Quartalsregel nicht erfüllen zu können...

 

Jedes Gegenargument ist eigentlich ein verkappter Angriff auf die WaffG-Doktrin als solche und daher hier fehl am Platze, weil in diesem Kontext sinnlos.

 

Bearbeitet von ASE
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vor 35 Minuten schrieb karlyman:

Das widerspräche doch jeder Logik, und warum sollte man es zu Lasten des Schützen annehmen?

 

Gegenfrage: Warum soll man Art, Kaliber oder Disziplin ins Schießbuch schreiben. Es genügt doch, das einer behauptet, es sei eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen...

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