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Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)


Ebert79

Empfohlene Beiträge

Der folgende Bericht beschreibt eine erfolgte Hausdurchsuchung des PP Köln gegen einen Legalwaffenbesitzer durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei Köln.

 

Kern des 18-seitigen Berichts an das LKA NRW ist die Verfahrensweise der Waffenbehörde des PP Köln, waffenrechtliche Akten nicht zu „bereinigen“.

Das PP Köln teilt dem LKA NRW mit, dass zu befürchten ist, dass in Zukunft bundesweit waffenrechtliche Akten „bereinigt“ werden müssen.

 

Besonderes Augenmerk ist auf die Begründung des PP Köln zu legen: Dies auch unter den Eindrücken gesellschaftlicher Veränderungen und unter Einbeziehung gravierender Tatereignisse mit Waffenbezug, etwa die Amoktaten in Erfurt, Winnenden und Hanau sowie der Mord des Regierungspräsidenten von Kassel (vgl. S. 11). Hier wird ein Generalverdacht geschaffen gegen Legalwaffenbesitzer.

 

Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)

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Das ist die neueste Entwicklung bezüglich Pre-Crime.

 

Da zukünftige Änderungen des WaffG viele neuen unsinnigen Verbote bringen werden, sind die betroffenen Waffenbesitzer damit zukünftige Kriminelle. Um hier eine schnelle Reaktion zu gewährleisten, werden sie als solche auch schon vor den entsprechenden Änderungen als solche behandelt. 🤮

Bearbeitet von drummer
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vor einer Stunde schrieb drummer:

Da zukünftige Änderungen des WaffG viele neuen unsinnigen Verbote bringen werden, sind die betroffenen Waffenbesitzer damit zukünftige Kriminelle. Um hier eine schnelle Reaktion zu gewährleisten, werden sie als solche auch schon vor den entsprechenden Änderungen als solche behandelt. 🤮

Sehe ich etwas anders, zumindest sagen die Unterlagen eher, dass "nur" (aber das ist auch schon problematisch) alte negative Auskünfte nicht gelöscht werden. Die Begründung dafür ist:

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Sofern sich aus der Sicherheitsüberprüfung Hinweise auf staatsanwaltschaftliche oder sonstige Ermittlungsverfahren ergeben, die jedoch für sich allein genommen keine Antragsablehnung begründen, verbleiben auch diese chronologisch geordnet in der Waffenakte, um anhand dieser Aktenbestandteile darlegen zu können, weshalb einer Person - trotz vorliegender Ermittlungserkenntnissen - waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt worden sind. Auch dies dient der Feststellung und Nachvollziehbarkeit der sodann begründeten waffenrechtlichen Besitzverhältnisse.

In diesem Sachzusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass durch die gegenwärtige Verfahrensweise, dass alle Prüfungsschritte in zeitlicher Reihenfolge dokumentiert werden, auch gegenüber Dritten (z. B. Aufsichtsbehörde, Antragsteller selbst oder Gerichte im Wege einer Verwaltungsklage) gewährleistet werden kann, welche Umstände zur Genehmigung oder aber auch zur Ablehnung der Antragstellung führten. Nur durch den Umstand, dass diese Unterlagen zeitlich geordnet in der Akte verbleiben, wird ermöglicht, dass auch bei zeitlichem Fortschreiten der Erlaubniserteilung jederzeit zurückverfolgt werden kann, auf welcher Entscheidungsgrundlage die Erlaubnis zum damaligen (zurückliegenden) Zeitpunkt genehmigt wurde. So kontrolliert unter anderem die Abteilung Waffenrecht des Landeskriminalamts Nordrhein Westfalen {LKA NRW) in regelmäßigen Abständen Entscheidungen der Waffenbehörden. Zu diesem Zweck suchen Mitarbeiter des LKA NRW alle Waffenbehörden auf und nehmen persönlich Einsicht in stichprobenartig ausgewählte waffenrechtliche Papierakten. Dabei wird auch seitens des LKA NRW allerhöchsten Wert auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Akte gelegt.

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In wie weit die rückwirkende Prüfung durch LKA als Grundlage für eine längere Speicherung (wie lange Rückwirkend prüft denn das LKA?) bzgl. der Datenschutzthematik dienen darf bin ich mir nicht sicher, würde da aber eher davon ausgehen, dass Erlaubnisse von vor mehr als 10 Jahren nicht mehr rückwirkend vom LKA geprüft werden und daher zumindest dieser Punkt kein ausreichender Grund für die langfristige Aufbewahrung der Daten darstellt.

 

Was mich allerdings interessieren würde wären die Ergebnisse von:

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Nur zur Vervollständigung wird abschließend darauf hingewiesen, dass im Falle eines Tatgeschehens unter Verwendung einer Schusswaffe und Beteiligung eines waffenrechtlichen Erlaubnisinhabers (u. a. missbräuchliche Waffenverwendung) Politik und Öffentlichkeit hinterfragen, ob die waffenrechtliche Erlaubnis nicht zu verweigern oder zu widerrufen gewesen wäre. Diesbezügliche Fragestellungen können nur durch eine lückenlose Dokumentation der waffenrechtlichen Akte beantwortet werden. Ein Ausheften wichtiger Aktenbestandteile wegen Fristablauf/datenschutzrechtlicher Vorgaben würde hier von der überwiegenden Mehrheit überaus kritisch gesehen werden.

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Zumindest kommt es mir so vor (ist allerdings evlt. auch eine etwas gefärbte / einseitige Ansicht), dass in den meisten Fällen in denen Legalwaffenbesitzer für Straftaten mit Waffen überführt werden die Behörden versagt haben bzw. eben die aktuellen Gesetze bei Anwendung dieser Gesetze ausgereicht hätten um die meisten Vorfälle zu verhindern. Leider findet dieser Aspekt nur sehr wenig Beachtung und über "Konsequenzen" für die Verantwortlichen bei Behörden hört man ebensowenig wie bei "Kunstfehlern" von Ärzten oder einer "falschen Beurteilung" von Sachverständigen vor Gerichten.

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Ich interpretiere die Intention der Waffenbehörde wie folgt:

 

1. Die Waffenbehörde versuche eine Unzuverlässigkeit herzuleiten über einen unbegrenzten Zeitraum nach dem Motto „es ist ein schlechter Mensch“, um dann doch irgendwie argumentativ zu begründen, dass ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gerechtfertigt ist. Entgegen steht dem § 51 BZRG (Verwertungsverbot) sowie § 5 WaffG (Zuverlässigkeit). Möglicherweise hofft die Behörde hier in Zukunft auf weitere Verschärfungen des WaffG, um diese Erkentnisse dann doch verwerten zu dürfen.

 

2. Sollten Legalwaffen missbräuchlich verwendet werden, so kann die Behörde politisch argumentieren nach dem Motto: „Die Aktenlage war eindeutig. Der hätte keine Waffen besitzen dürfen. Das Gericht bzw. die geltende Rechtslage hat uns jedoch dazu gezwungen, ihm die Waffen zu geben. Die Waffengesetzte müssen unbedingt weiter verschärft werden“.

 

3. In dem Fall der Löschung dieser Akten verliert die Waffenbehörde unwiederbringlich diese „Macht“; ergo die haben Angst vor unwiederbringlichem Machtverlust.

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Nun ich bin von dieser Art des Pre-Crime auch direkt betroffen. Da ich durch die Änderung 2003 auch zum Kriminellen "ernannt" wurde, habe ich mich in der Folge erstmals tiefergehend mit dem Waffengesetz beschäftigt und konsequenterweise kurze Zeit später mit dem sportlichen Schiessen und auch mit der Jagd angefangen.

 

Vielleicht sollte ich schon mal für den berühmten Bootsunfall planen?!

 

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  • 1 Monat später...
On 10/25/2022 at 12:31 PM, Ebert79 said:

Der folgende Bericht beschreibt eine erfolgte Hausdurchsuchung des PP Köln gegen einen Legalwaffenbesitzer durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei Köln.

 

Nachtrag dazu / Ablauf eines SEK-Einsatzes (SEK Köln): SEK-Opfer im Interview | Falsches Haus gestürmt und Unschuldigen zusammengeschlagen | André Miegel (21.11.2022)

 

Legalwaffenbesitzer leben gefährlich in Köln.

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Köln wundert mich jetzt nicht. Stellt weuch mal vor, die müssten in den No-Go Areas einen Einsatz machen. Da könnten einige Clan-Mitglieder denen durchaus den einen oder anderen blauen Flecken verpassen. Da ist es doch viel einfacher, friedlichen Bürgern die Knochen zu brechen.

 

Es gilt auch hier: (Bewaffnete) Gewalttäter suchen Opfer und keine Gegner!

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1 hour ago, Josef Maier said:

Der Anwalt im verlinkten Video sagt ja nicht mal was von Waffenbesitz.

 

Vorliegend hat das SEK einen nachweislich absolut Unschuldigen „zusammengeschlagen“, da Wohnung verwechselt.

 

Hausdurchsuchungen sind inzwischen an der Tagesordnung z.B. bei Online-Beleidigungen: BKA: Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings (30.11.2022)

 

Das SEK wird hinzugezogen bei Legalwaffenbesitz (vgl. mein Beitrag ganz oben).

 

Im Ergebnis: Legalwaffen + Anfangsverdacht für Online-Beleidigung = Hausdurchsuchung + SEK mit der Möglichkeit „zusammengeschlagen“ zu werden.

Ohne Legalwaffenbesitz würde in diesen Fällen das SEK nicht hinzugezogen werden.

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On 12/1/2022 at 11:15 AM, Ebert79 said:

Hausdurchsuchungen sind inzwischen an der Tagesordnung z.B. bei Online-Beleidigungen: BKA: Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings (30.11.2022)

 

Was soll da eigentlich herauskommen? IP-Adresse und inkriminierter Inhalt sind ja eh bekannt. Vielleicht ein Browser-Cache, aber auch bloß, wenn der Entsprechende seine Platte nicht verschlüsselt hat oder gerade entsperrt war. Die meisten Leute, die strafrechtlich relevante Beleidigungen in irgendwelche Kommentarspalten schreiben, werden ja kaum schriftliche Vorentwürfe anfertigen und lokal speichern. Irgendwie etwas arg dünn für ein reines Äußerungsdelikt. Viele werden inzwischen ja wohl auch von mobilen Endgeräten verfasst werden, bei denen Verschlüsselung standardmäßig ist. Könnte man vielleicht schon knacken, aber mit riesigem Aufwand und kaum für ein Äußerungsdelikt. Kommen da überhaupt Beweismittel dabei raus?

 

Oder geht es eher darum, dass die Brutalissimo-Durchsuchung selber die Strafe ohne die lästige Notwendigkeit einer Beweisführung und rechtlichen Würdigung des Sachverhalts vor Gericht darstellen soll?

 

Und wie lange eigentlich, bis es da mal kracht? Wenn bei mir jemand zur Unzeit gewaltsam in die Bude eindringt, dann gehe ich jedenfalls erstmal davon aus, dass es ein Einbrecher ist und nicht die Polizei. Würde ich davon ausgehen, dass Einbruchsgeräusche auf die Polizei hindeuten, dann würde ich ganz schnell umziehen. Also ich wollte nicht als Innenminister einer Witwe eines für so einen Schei* verheizten Polizisten kondolieren möchten.

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vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

 

 

 

Und wie lange eigentlich, bis es da mal kracht? Wenn bei mir jemand zur Unzeit gewaltsam in die Bude eindringt, dann gehe ich jedenfalls erstmal davon aus, dass es ein Einbrecher ist und nicht die Polizei. Würde ich davon ausgehen, dass Einbruchsgeräusche auf die Polizei hindeuten, dann würde ich ganz schnell umziehen. Also ich wollte nicht als Innenminister einer Witwe eines für so einen Schei* verheizten Polizisten kondolieren möchten.

Hat es doch schon mind. 2 mal gegeben - schiefgelaufener Zugriff bei dem Hells Angel und beim Reichsbürger in Georgensgmünd - jeweils ein toter Cop wegen bescheuerter Show of Force Einsätze. Haben wir hier im Forum auch schon komplett durchgekaut.

 

LG

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Kommen da überhaupt Beweismittel dabei raus?

 

Oder geht es eher darum, dass die Brutalissimo-Durchsuchung selber die Strafe ohne die lästige Notwendigkeit einer Beweisführung und rechtlichen Würdigung des Sachverhalts vor Gericht darstellen soll?

Das + Einschüchterung, Show of Force und der Delinquent muss gebrochen werden. 

 

Wollte sich nicht auch die Verteidigungsomi noch zu einer Aktion äußern, bei der Zielpersonen des MAD von maskieren und voll aufgerödelten Feldjägern abgeführt und verhört wurden?

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vor 3 Stunden schrieb Max Musculo:

Das + Einschüchterung, Show of Force und der Delinquent muss gebrochen werden. 

 

Wollte sich nicht auch die Verteidigungsomi noch zu einer Aktion äußern, bei der Zielpersonen des MAD von maskieren und voll aufgerödelten Feldjägern abgeführt und verhört wurden?

Das wird im PKGr hinter verschlossenen Türen geregelt. 

Jedoch wurde keine Person abgeführt und es wurde keine Person von Feldjägern verhört. 

Das ist schlicht und ergreifend falsch

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vor 2 Stunden schrieb DerSchwabe:

Das ist schlicht und ergreifend falsch

Du hast Recht und ich lag da tatsächlich falsch. 

 

Die voll aufgerödelten Feldjäger haben abgesichert und, ich zitiere

"Toilettengang und Kantinenpause durften nur in Begleitung der maskierten Feldjäger erfolgen, damit sichtbar für alle anderen Mitarbeiter". 

 

Dass hier nun hinter verschlossenen Türen irgendetwas "geregelt" wird halte ich für bedenklich. 

Der MAD unterliegt nunmal auch der "parlamentarischen, exekutiven, behördlichen, gerichtlichen, sonstigen staatlichen und öffentlichen Kontrolle". 

 

Der Einsatz sollte doch genau das von mir oben angesprochene bewirken 

 

"Einschüchterung, Show of Force und der Delinquent muss gebrochen werden" 

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Mit "Regeln hinter verschlossenen Türen" meine ich, dass sich das PKGr darum kümmert. Somit haben wir die parlamentarische Kontrolle. 

Und, seien wir mal ehrlich, welches Land in Europa ist seiner Sicherheitsarchitektur gegenüber so negativ eingestellt, wie das unsrige? 

Deswegen bin ich mir ziemlich sicher, dass dort "richtige Maßnahmen" (für wen auch immer "richtig") getroffen werden.

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vor 20 Minuten schrieb DerSchwabe:

Und, seien wir mal ehrlich, welches Land in Europa ist seiner Sicherheitsarchitektur gegenüber so negativ eingestellt, wie das unsrige? 

Auch da gebe ich dir Recht. 

Das ist keine gute Entwicklung. 

 

In dem speziellen Fall hat das ganze aber einfach ein besonderes G'schmäckle. 

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10 hours ago, Steam said:

Hat es doch schon mind. 2 mal gegeben - schiefgelaufener Zugriff bei dem Hells Angel und beim Reichsbürger in Georgensgmünd - jeweils ein toter Cop wegen bescheuerter Show of Force Einsätze. Haben wir hier im Forum auch schon komplett durchgekaut.

 

Schon, aber zumindest beim Hells Angel konnte die Besorgnis der Gewaltbereitschaft ja durchaus rational sein. Der hat ja wohl selber angegeben, dass er rivalisierende Banden erwartet hätte und nicht etwa von einem völlig unerwarteten Einbrecher ausging, was irgendwie die Vermutung nahelegt, dass er auch so drauf sein könnte. Wenn so etwas bei jemandem passierte, von dem bekannt ist, dass das Schlimmste, das ihm auch nur jemand vorwirft, unangemessene Äußerungen sind, dann würde das nochmal eine Stufe der Dummheit und Sinnlosigkeit draufsetzen.

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vor 11 Stunden schrieb DerSchwabe:

Und, seien wir mal ehrlich, welches Land in Europa ist seiner Sicherheitsarchitektur gegenüber so negativ eingestellt, wie das unsrige? 

Welches andere Land in Europa hat denn mit "der Sicherheitsarchitektur" schon so gravierende Verbrechen verübt?

 

Und wir sind schon wieder in diese Richtung unterwegs.

Kein Beamter darf blind gehorchen ohne zu hinterfragen.

 

 

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5 hours ago, Fussel_Dussel said:

Ist natürlich sehr vertrauenswürdig, wenn jemand seine Unfälle in der Zukunft sehen kann. Ich könnte so nicht mehr ruhig schlafen.

 

Es ist die zwingende Antwort auf Enteignung, wenn Abhilfe nicht mehr möglich ist.

 

Ich kann jedenfalls besser schlafen, wenn ich Handlungsmöglichkeiten/Ausweichmöglichkeiten gegen durchgeknallte Gewalttäter/Terroristen im Portfolio habe, als wenn ich mir einfach absolut jeden Angriff willenlos gefallen lassen muss.

Bearbeitet von drummer
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