Zum Inhalt springen
IGNORED

Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr


Ostro4

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

 

 

Königsweg: WS an den Büma, Komplettwaffe beantragen, mit dem vom Regierungsobersekretär gewünschten lower receiver bauen lassen und nach dem Eintrag……

Dazu brauchst halt nen Voreintrag 

 

ich würde versuchen, das die Behörde einfach im Rahmen der Amtshilfe mal ein Telefonat mit der zuständigen Abteilung im BKA führt, 

ggf. Wird dann klar das der Anschein nicht an der Hersteller Beschriftung des Lower hängt 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

9 hours ago, Ostro4 said:

Guten Tag zusammen,

ich bin ganz neu hier und brauche direkt mal eure Hilfe.

Meine KV möchte den Upper von Nordic Components Wechselsystem 22lfr. nicht in Zusammenhang mit meiner Schmeisser AR 15 M5FL eintragen.

Die Beurteilung vom BKA die bei dem Nordic Componante Wechselsystem dabei ist, sein nur gültig mit dem Lower der Firma Windham Weaponry.

Nach mehreren Telefonaten auch mit Schmeisser und dem Importeur von Nordic sagen diese,  dass sei Unsinn, da alle Lower der AR15 gleich sind. Es ginge um das Gesamtbild und das sei durch das BKA geprüft worden.

 

Hat jemand von euch eine Eintragung: Schmeisser M5FL in 223 mit dem Nordic Components Wechselsystem auf 22lfr ?

 

Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen.

 

Vielen Dank

 

Beantwortet nicht ganz die Frage aber:

 

Hab als Sportschütze auch ein Nordic Components .22lfb Wechselsystem für meine HK MR223 eingetragen bekommen.

 

Wie weiter oben schon angesprochen ist der BKA Bescheid definitiv keine Grundvoraussetzung für eine Eintragung. AFAIK dient so ein Bescheid ja nur zur Klarstellung. Aber auch schön zu sehen, dass ein positiver Bescheid einem das Leben auch schwer machen kann. In diesem Fall wäre ja das Problem garnicht vorhanden, wenn es keinen Bescheid zum Nordic Components Wechselsystem gegeben hätte haha.

 

EDIT: Vllt kann man den SB darauf hinweisen, dass seine Logik impliziert, dass alles ohne BKA Bescheid nicht zugelassen ist für Sportschützen. Aber das ist schlichtweg falsch.

 

 

Bearbeitet von Hans117
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine andere kurzfristige billige Lösung ist mir heute morgen beim Frühstücksei noch eingefallen: Gebrauchter A2 Schaft und der lower vom M5FL ist plötzlich anscheinsfrei?

 

Oder Erwerbsanzeige des WS per Post o.ä. mit Zugangsnachweis, neue zusätzliche WBK fordern auch wenn die mehr kosten sollte und der schwarze Peter (darf man das noch sagen) liegt bei der Behörde. Gerade bei Waffensachen habe ich die Erfahrung gemacht, daß mündlich alles mögliche abgewimmelt wird und wenn der Antrag da liegt klappt es plötzlich. 

Bearbeitet von Josef Maier
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Josef Maier:

Eine andere kurzfristige billige Lösung ist mir heute morgen beim Frühstücksei noch eingefallen: Gebrauchter A2 Schaft und der lower vom M5FL ist plötzlich anscheinsfrei?

 

 

Wenn du nochmal versucht genau zu lesen und zu verstehen, dann sollte dir klar werden dass das auch nix bringt...... die Behörde hängt sich am HERSTELLER des LOwers auf, nicht am Aussehen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb CZM52:

..... die Behörde hängt sich am HERSTELLER des LOwers auf, nicht am Aussehen

Ich hatte diesen Satz von @Ostro4 dem SB zugeschrieben: 

Zitat

Es ginge um das Gesamtbild und das sei durch das BKA geprüft worden.

Und das hätte ich sogar verstehen können; aber wenn es dem SB nur um den Hersteller des waffenrechtlich relevanten Teils des lowers geht, dann hast Du Recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht dem SB doch offensichtlich nur darum, einen Waffenbesitzer zu schikanieren!

Auch wurde im Vorfeld zu viel "gefragt" !

Kaliber gleiche oder Kaliber kleinere Wechselsysteme sind einzutragen.

Mir ist kein Fall bekannt, das da ein BKA Bescheid oder auch eine Prüfung der Lauflänge vorgenommen wurde. 

Der einzig richtige Weg ist kaufen, die Papiere zum Amt und fertig!

Wer viel fragt, bekommt natürlich auch viele Antworten! 

Jetzt wurde der SB natürlich mit der Nase auf ein nicht existentes Problem gestoßen, das er aufbauschen kann um den Waffenbesitzer zu schikanieren! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden schrieb CZM52:

Dazu brauchst halt nen Voreintrag 

 

ich würde versuchen, das die Behörde einfach im Rahmen der Amtshilfe mal ein Telefonat mit der zuständigen Abteilung im BKA führt, 

ggf. Wird dann klar das der Anschein nicht an der Hersteller Beschriftung des Lower hängt 

Geht jetzt an das BKA und die Obere Waffenbehörde. Dann bekomme ich eine Entscheidung Schriftlich mittgeteilt. 

 

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb CZM52:

  steht WO ?

"Meine KV möchte den Upper von Nordic Components Wechselsystem 22lfr. nicht in Zusammenhang mit meiner Schmeisser AR 15 M5FL eintragen.

Die Beurteilung vom BKA die bei dem Nordic Componante Wechselsystem dabei ist, sein nur gültig mit dem Lower der Firma Windham Weaponry."

 

Woher the Fuck sollte der SB über den BKA Wisch sonst Bescheid wissen.

Da hat doch jemand nachgefragt, bzw. den schlauen Zettel mit zum Eintragen genommen!

Der Fredstarter wollte alles ganz besonders genau machen und hat jetzt den Dreck im Schachtl!

Wie gesagt: einfach kaufen und dann auf dem Postwege zum Amt mit der WBK und dem Waffenbrief. Wer nicht persönlich vorstellig wird, läuft auch nicht Gefahr, irgendwelche Fragen beantworten zu müssen!

Immer so wenig Info geben wie möglich! 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben... 

SB 1 zu SB 2: schau mal, nordic Wechselsystem. Weißt du was das ist?

SB 2: keine Ahnung... Hört sich ja interessant an. Google doch mal... 

 

Mindestens genauso wahrscheinlich.... 

 

Edit: und gleich im zweiten Treffer kommt ein Shop mit angehängten BKA Bescheid: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Langwaffen/Wechselsysteme/Nordic-Wechselsystem-AR15-Version-2?source=2&refertype=7&referid=466

Bearbeitet von Mittelalter
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 23.10.2022 um 15:45 schrieb frosch:

Wie kommt Ihr eigentlich auf den Gedanken, dass man ein 22lfB Wechselsystem erlaubnisfrei bei besitz einer Grundwaffe erwerben könnte?

 

Anlage 2

...
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

 

Da nicht klar ist welches Kaliber denn nun gemeint ist (Geschoss oder Lauf) 

 

 

 

Da von Läufen gleichen oder geringeren Kalibers die Rede ist (und nicht von Geschossen), denke ich, dass es nicht weit hergeholt ist, wenn man sich auf die Feld- und Zugkaliber bezieht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 23.10.2022 um 20:08 schrieb Fussel_Dussel:

Nach der Logik darf ja auch niemand diese Einsteck-WS wie das von CMMG haben. 

Das Einsteck-WS birgt bei uns in den besten aller Deutschlands die Gefahr,  dass zu viele Schlitze im Handschutz sind, der verstellbare Schaft, das Zweibein, alles was an der Grundwaffe aufgrund der ausreichenden Hülsenlänge kein Problem darstellt,  wird dann ein waffenrechtliches.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb 5t3v3n:

Kommt leider häufiger vor dass die SB die Gesetze und Richtlinien selber auslegen. Bei uns im Verein wurde jemanden ein Upper in .223 bei Grundwaffe in 9mm nicht eingetragen weil .223 das "stärkere" Kaliber ist... 🙄

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen....
Die Behörde sollte sich mal Gedanken machen (Ein Widerspruch in sich?!). In dem Falle wenn, sie auf dem Standpunkt beharren, wird es (je nach Kontigentnutzung...) dann als Folge eine weitere Waffe in der WBK. Genau dass wollen doch viele Behörden nicht und tragen daher Wechselsysteme (bei erforderlicher Sachkenntnis ;) ) eher ein. Insbesondere wenn alles korrekt berücksichtigt wurde: Grundwaffe in größerem Kabiler zuerst und das Wechselsystem im geringeren Kaliber.
Bei manchen Behörden hilft reden...manche sind resistent. Der Weg über den Anwalt bleibt ja auch noch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf jedenfall Fotos mit deinem NC-Upper auf dem Lower machen, nach Art der BKA Festelleungsbescheide. Am besten aus jedem Winkel. Ein Variante mit Zweibein!

 

Dann deine KV mit folgendem konfrontieren:

Dein Schmeisser Lower  ist als M4F mit kurzem lauf sportlich zugelassen, weil kein Anschein. https://www.waffenschumacher.com/wp-content/uploads/2022/09/Schmeisser-AR15-S4F-Sport_und_AR15-M4F-Sport_2022-06-02.pdf

Dien Nordic ist mit Windham sportlich zugelassen, weil kein Anschein

 

Frage nach, ob sie ernsthaft glauben, dass Anscheinsfrei+Anscheinsfrei = Anschein ergibt.

 

Falls ja, rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid geben lassen.

 

Jetzt kannst du dich entscheiden:

 

a) BKA-Festellungsbescheid beantragen, 230€ latzen und auf WO mit Ruhm überschüttet werden, wenn du den Bescheid hier hochlädst. Unbedingt eine Fotoserie mit Zweibein machen.

b) Gegen die Versagung Klagen und so versuchen der Behörde den dann  im Verwaltungsverfahren ohnehin erforderlichen BKA-Festellungsbescheid nach dem wahrscheinlichen Obsiegen finanziell der Behörde aufs Auge obenauf zu drücken und dann hier hochladen und mit Ruhm überschüttet werden.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3 hours ago, ASE said:

b) Gegen die Versagung Klagen und so versuchen der Behörde den dann  im Verwaltungsverfahren ohnehin erforderlichen BKA-Festellungsbescheid nach dem wahrscheinlichen Obsiegen finanziell der Behörde aufs Auge obenauf zu drücken und dann hier hochladen und mit Ruhm überschüttet werden.

 

b2) Beim falschen Richter lernen, dass der Richter jeden Fall als Einzefall neu entscheiden kann und private Waffenbesitzer nicht mag und Du deshalb die kompletten Kosten selbst tragen darfst und zusätzlich das WS abgeben darfst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.