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Stardust35

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  1. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen.... Die Behörde sollte sich mal Gedanken machen (Ein Widerspruch in sich?!). In dem Falle wenn, sie auf dem Standpunkt beharren, wird es (je nach Kontigentnutzung...) dann als Folge eine weitere Waffe in der WBK. Genau dass wollen doch viele Behörden nicht und tragen daher Wechselsysteme (bei erforderlicher Sachkenntnis ) eher ein. Insbesondere wenn alles korrekt berücksichtigt wurde: Grundwaffe in größerem Kabiler zuerst und das Wechselsystem im geringeren Kaliber. Bei manchen Behörden hilft reden...manche sind resistent. Der Weg über den Anwalt bleibt ja auch noch.
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