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IGNORED

Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

 

 

Königsweg: WS an den Büma, Komplettwaffe beantragen, mit dem vom Regierungsobersekretär gewünschten lower receiver bauen lassen und nach dem Eintrag……

Dazu brauchst halt nen Voreintrag 

 

ich würde versuchen, das die Behörde einfach im Rahmen der Amtshilfe mal ein Telefonat mit der zuständigen Abteilung im BKA führt, 

ggf. Wird dann klar das der Anschein nicht an der Hersteller Beschriftung des Lower hängt 

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Geschrieben

Andere Frage: Woher weiß der SB das ganze mit den Lowern überhaupt? Ich habe einfach ein .22 System erworben, das ganze angemeldet als WS für meine .223 und gut war. Da hat keine nach Feststellungsbescheid und Co gefragt... 

Geschrieben (bearbeitet)
9 hours ago, Ostro4 said:

Guten Tag zusammen,

ich bin ganz neu hier und brauche direkt mal eure Hilfe.

Meine KV möchte den Upper von Nordic Components Wechselsystem 22lfr. nicht in Zusammenhang mit meiner Schmeisser AR 15 M5FL eintragen.

Die Beurteilung vom BKA die bei dem Nordic Componante Wechselsystem dabei ist, sein nur gültig mit dem Lower der Firma Windham Weaponry.

Nach mehreren Telefonaten auch mit Schmeisser und dem Importeur von Nordic sagen diese,  dass sei Unsinn, da alle Lower der AR15 gleich sind. Es ginge um das Gesamtbild und das sei durch das BKA geprüft worden.

 

Hat jemand von euch eine Eintragung: Schmeisser M5FL in 223 mit dem Nordic Components Wechselsystem auf 22lfr ?

 

Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen.

 

Vielen Dank

 

Beantwortet nicht ganz die Frage aber:

 

Hab als Sportschütze auch ein Nordic Components .22lfb Wechselsystem für meine HK MR223 eingetragen bekommen.

 

Wie weiter oben schon angesprochen ist der BKA Bescheid definitiv keine Grundvoraussetzung für eine Eintragung. AFAIK dient so ein Bescheid ja nur zur Klarstellung. Aber auch schön zu sehen, dass ein positiver Bescheid einem das Leben auch schwer machen kann. In diesem Fall wäre ja das Problem garnicht vorhanden, wenn es keinen Bescheid zum Nordic Components Wechselsystem gegeben hätte haha.

 

EDIT: Vllt kann man den SB darauf hinweisen, dass seine Logik impliziert, dass alles ohne BKA Bescheid nicht zugelassen ist für Sportschützen. Aber das ist schlichtweg falsch.

 

 

Bearbeitet von Hans117
Geschrieben (bearbeitet)

Eine andere kurzfristige billige Lösung ist mir heute morgen beim Frühstücksei noch eingefallen: Gebrauchter A2 Schaft und der lower vom M5FL ist plötzlich anscheinsfrei?

 

Oder Erwerbsanzeige des WS per Post o.ä. mit Zugangsnachweis, neue zusätzliche WBK fordern auch wenn die mehr kosten sollte und der schwarze Peter (darf man das noch sagen) liegt bei der Behörde. Gerade bei Waffensachen habe ich die Erfahrung gemacht, daß mündlich alles mögliche abgewimmelt wird und wenn der Antrag da liegt klappt es plötzlich. 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Josef Maier:

Eine andere kurzfristige billige Lösung ist mir heute morgen beim Frühstücksei noch eingefallen: Gebrauchter A2 Schaft und der lower vom M5FL ist plötzlich anscheinsfrei?

 

 

Wenn du nochmal versucht genau zu lesen und zu verstehen, dann sollte dir klar werden dass das auch nix bringt...... die Behörde hängt sich am HERSTELLER des LOwers auf, nicht am Aussehen

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb CZM52:

..... die Behörde hängt sich am HERSTELLER des LOwers auf, nicht am Aussehen

Ich hatte diesen Satz von @Ostro4 dem SB zugeschrieben: 

Zitat

Es ginge um das Gesamtbild und das sei durch das BKA geprüft worden.

Und das hätte ich sogar verstehen können; aber wenn es dem SB nur um den Hersteller des waffenrechtlich relevanten Teils des lowers geht, dann hast Du Recht.

Geschrieben

Es geht dem SB doch offensichtlich nur darum, einen Waffenbesitzer zu schikanieren!

Auch wurde im Vorfeld zu viel "gefragt" !

Kaliber gleiche oder Kaliber kleinere Wechselsysteme sind einzutragen.

Mir ist kein Fall bekannt, das da ein BKA Bescheid oder auch eine Prüfung der Lauflänge vorgenommen wurde. 

Der einzig richtige Weg ist kaufen, die Papiere zum Amt und fertig!

Wer viel fragt, bekommt natürlich auch viele Antworten! 

Jetzt wurde der SB natürlich mit der Nase auf ein nicht existentes Problem gestoßen, das er aufbauschen kann um den Waffenbesitzer zu schikanieren! 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb CZM52:

Dazu brauchst halt nen Voreintrag 

 

ich würde versuchen, das die Behörde einfach im Rahmen der Amtshilfe mal ein Telefonat mit der zuständigen Abteilung im BKA führt, 

ggf. Wird dann klar das der Anschein nicht an der Hersteller Beschriftung des Lower hängt 

Geht jetzt an das BKA und die Obere Waffenbehörde. Dann bekomme ich eine Entscheidung Schriftlich mittgeteilt. 

 

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb CZM52:

  steht WO ?

"Meine KV möchte den Upper von Nordic Components Wechselsystem 22lfr. nicht in Zusammenhang mit meiner Schmeisser AR 15 M5FL eintragen.

Die Beurteilung vom BKA die bei dem Nordic Componante Wechselsystem dabei ist, sein nur gültig mit dem Lower der Firma Windham Weaponry."

 

Woher the Fuck sollte der SB über den BKA Wisch sonst Bescheid wissen.

Da hat doch jemand nachgefragt, bzw. den schlauen Zettel mit zum Eintragen genommen!

Der Fredstarter wollte alles ganz besonders genau machen und hat jetzt den Dreck im Schachtl!

Wie gesagt: einfach kaufen und dann auf dem Postwege zum Amt mit der WBK und dem Waffenbrief. Wer nicht persönlich vorstellig wird, läuft auch nicht Gefahr, irgendwelche Fragen beantworten zu müssen!

Immer so wenig Info geben wie möglich! 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Eben... 

SB 1 zu SB 2: schau mal, nordic Wechselsystem. Weißt du was das ist?

SB 2: keine Ahnung... Hört sich ja interessant an. Google doch mal... 

 

Mindestens genauso wahrscheinlich.... 

 

Edit: und gleich im zweiten Treffer kommt ein Shop mit angehängten BKA Bescheid: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Langwaffen/Wechselsysteme/Nordic-Wechselsystem-AR15-Version-2?source=2&refertype=7&referid=466

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben

Kommt leider häufiger vor dass die SB die Gesetze und Richtlinien selber auslegen. Bei uns im Verein wurde jemanden ein Upper in .223 bei Grundwaffe in 9mm nicht eingetragen weil .223 das "stärkere" Kaliber ist... 🙄

Geschrieben
Am 23.10.2022 um 15:45 schrieb frosch:

Wie kommt Ihr eigentlich auf den Gedanken, dass man ein 22lfB Wechselsystem erlaubnisfrei bei besitz einer Grundwaffe erwerben könnte?

 

Anlage 2

...
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

 

Da nicht klar ist welches Kaliber denn nun gemeint ist (Geschoss oder Lauf) 

 

 

 

Da von Läufen gleichen oder geringeren Kalibers die Rede ist (und nicht von Geschossen), denke ich, dass es nicht weit hergeholt ist, wenn man sich auf die Feld- und Zugkaliber bezieht.

Geschrieben
Am 23.10.2022 um 20:08 schrieb Fussel_Dussel:

Nach der Logik darf ja auch niemand diese Einsteck-WS wie das von CMMG haben. 

Das Einsteck-WS birgt bei uns in den besten aller Deutschlands die Gefahr,  dass zu viele Schlitze im Handschutz sind, der verstellbare Schaft, das Zweibein, alles was an der Grundwaffe aufgrund der ausreichenden Hülsenlänge kein Problem darstellt,  wird dann ein waffenrechtliches.

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb 5t3v3n:

Kommt leider häufiger vor dass die SB die Gesetze und Richtlinien selber auslegen. Bei uns im Verein wurde jemanden ein Upper in .223 bei Grundwaffe in 9mm nicht eingetragen weil .223 das "stärkere" Kaliber ist... 🙄

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen....
Die Behörde sollte sich mal Gedanken machen (Ein Widerspruch in sich?!). In dem Falle wenn, sie auf dem Standpunkt beharren, wird es (je nach Kontigentnutzung...) dann als Folge eine weitere Waffe in der WBK. Genau dass wollen doch viele Behörden nicht und tragen daher Wechselsysteme (bei erforderlicher Sachkenntnis ;) ) eher ein. Insbesondere wenn alles korrekt berücksichtigt wurde: Grundwaffe in größerem Kabiler zuerst und das Wechselsystem im geringeren Kaliber.
Bei manchen Behörden hilft reden...manche sind resistent. Der Weg über den Anwalt bleibt ja auch noch.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf jedenfall Fotos mit deinem NC-Upper auf dem Lower machen, nach Art der BKA Festelleungsbescheide. Am besten aus jedem Winkel. Ein Variante mit Zweibein!

 

Dann deine KV mit folgendem konfrontieren:

Dein Schmeisser Lower  ist als M4F mit kurzem lauf sportlich zugelassen, weil kein Anschein. https://www.waffenschumacher.com/wp-content/uploads/2022/09/Schmeisser-AR15-S4F-Sport_und_AR15-M4F-Sport_2022-06-02.pdf

Dien Nordic ist mit Windham sportlich zugelassen, weil kein Anschein

 

Frage nach, ob sie ernsthaft glauben, dass Anscheinsfrei+Anscheinsfrei = Anschein ergibt.

 

Falls ja, rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid geben lassen.

 

Jetzt kannst du dich entscheiden:

 

a) BKA-Festellungsbescheid beantragen, 230€ latzen und auf WO mit Ruhm überschüttet werden, wenn du den Bescheid hier hochlädst. Unbedingt eine Fotoserie mit Zweibein machen.

b) Gegen die Versagung Klagen und so versuchen der Behörde den dann  im Verwaltungsverfahren ohnehin erforderlichen BKA-Festellungsbescheid nach dem wahrscheinlichen Obsiegen finanziell der Behörde aufs Auge obenauf zu drücken und dann hier hochladen und mit Ruhm überschüttet werden.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
3 hours ago, ASE said:

b) Gegen die Versagung Klagen und so versuchen der Behörde den dann  im Verwaltungsverfahren ohnehin erforderlichen BKA-Festellungsbescheid nach dem wahrscheinlichen Obsiegen finanziell der Behörde aufs Auge obenauf zu drücken und dann hier hochladen und mit Ruhm überschüttet werden.

 

b2) Beim falschen Richter lernen, dass der Richter jeden Fall als Einzefall neu entscheiden kann und private Waffenbesitzer nicht mag und Du deshalb die kompletten Kosten selbst tragen darfst und zusätzlich das WS abgeben darfst.

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