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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb ASE:

 

Und der soll glaubhaft bescheinigen, dass du die weitere Waffe für Wettkämpfe benötigst,  

 

Grundlegend falsch.

Er bescheinigt, dass die Waffe

a) zum Ausüben einer weiteren Disziplin benötigt wird

ODER

b) für den Wettkampfsport (Leistungssteigerung, Ersatzwaffe etc.)

Geschrieben (bearbeitet)

@Raiden 

 

 

Zitat

Grundlegend falsch.

 

Hat @Colt S. auch gesagt. Weist du was der VGH dazu ausgeführt hat? Genau da lag der Hase im Pfeffer: der VGH sagt dort stehe folgendes

 

Zitat

5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Wettkampf-Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. Für den weiteren Besitz einer Waffe Nach Satz 1 müssen Wettkämpfe mit dieser Waffe erfolgt sein.

 

 

Und nun die Preisfrage: wo landen alle Klagen in BW gegen den Widerruf einer Erlaubnis zum Besitz einer ÜK-Waffe?

 

Wenn du etwas ändern willst hilft nur o.g. vorgehen. mit einer Waffe nichts schießen, widerruf abwarten, Einspruch und Klage. Sowas kann man übrigens auch im Einvernehmen mit einer Behörde machen wenn man eine juristische Klärung herbeiführen will ohne sich mit der Behörde grimm zu sein. Typen wie @Sergej bekommen sowas natürlich nicht hin, weil sie ja sofort anfangen herumzuproleten wie ein Irrer.

 

Mein Prognose ist es nur,  das wenn du es schaffst das bis zum BVerwG zu eskalieren und du obsiegst, schlicht das Gesetz analog geändert werden wird, was dann  den Verbietern eine  weitere Steilvorlage für einen Eingriff in unseren Sport erlauben wird und den Verbänden wie auch den Behörden jeglichen Spielraum. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

Bis dahin:

Wie wäre es, wenn du aktiv an der Veranstaltung von Wettkämpfen für Überkontingent auf lokaler Ebene mitwirkst?

Wie kommst du darauf, das ich nicht an Wettkämpfen mitwirke?
Da wo es mein 7/24 Schichtdienst zulässt bringe ich mich mit ein.
Leite nebenbei noch eine SLG.
Und ja, wir sind Bereitschaftspflegeeltern und haben mit bis zu 4 Kindern in der Tat reichlich um die Ohren.
Zum Beispiel Hilfeplangespräche, Arztbesuche, Therapien, Einsatz in KiTa und Schule.
Und nein, Netflix kommt bei mir viel zu kurz.
Riecht das nach "Ausreden"? Setzen 6.

 

Ich habe lediglich klar gestellt, das die Verbände höhere Hürden zum Bedürfnisbescheid aufstellen, als der Gesetzgeber.
Hast du also mein Kommentar gelesen?

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb ASE:

Mein Prognose ist es nur,  das wenn du es schaffst das bis zum BVerwG zu eskalieren und du obsiegst, schlicht das Gesetz analog geändert werden wird, was dann  den Verbietern eine  weitere Steilvorlage für einen Eingriff in unseren Sport erlauben wird und den Verbänden wie auch den Behörden jeglichen Spielraum. 


Das glaube ich nicht.
Betrachte analog den Fall "Halbautomatenverbot/Jäger"; bis in die höchste Instanz bestätigt und ein paar Monate später mittels Gesetzesänderung korrigiert.

Aber natürlich kann man sich auch darüber noch freuen gezwungen zu sein mit jeder Waffe über Grundkontingent an Wettkämpfen teilzunehmen.
Das mag dem ein oder anderen leicht oder schwer fallen, aber man sollte da nicht von sich auf andere generalisieren und Vorwürfe machen, wenn jemand den Schießsport niedriger priorisiert.

Da du gefragt hast:
Ich nehme an Wettkämpfen auf nationaler Ebene teil und habe trotzdem keine Waffen über Kontingent, da ich mich diesen "Konditionen" garnicht aussetzen will.
 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Oldmiller:

Ich habe lediglich klar gestellt, das die Verbände höhere Hürden zum Bedürfnisbescheid aufstellen, als der Gesetzgeber.

Nö. Der VGH BW sagt, haben sie nicht. Und jetzt, was zählt mehr, deine Meinung oder ein für BW höchstinstanzliches Urteil?

 

Und nochmal zum Mitschreiben: Diese Regeln entstanden im Zusammenspiel, oder an manchen stellen eher  Gegenspiel von IM, Behörden, Verband. Natürlich kann der Verband hingehen und einfach so bescheinigen. Hat dann halt kurze Beine und bei Flächendeckendem einsatz solcher Dummheit ist der WSV dann seine Anerkennung los.   Für manche ist dieser Kompromiss jetzt natürlich ein Weltuntergang, weil man jedes Jahr VM mit seinen ÜK schießen muss. Mir kommen gleich die Tränen.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Raiden:

Für meine 5. KW musste ich gemäß Verbandsregularien Wettkämpfe mit 2 Waffen nachweisen.

Und um diese 5 behalten zu dürfen, soll ich mit allen Wettkämpfe schießen müssen?

Klingt nicht nachvollziehbar, zumal diese auch nie als Wettkampfwaffen beantragt und genehmigt wurden.

 

Aber Hauptsache, es ist klar geregelt. 

Über einen Verband beantragt. Also sportlich, nicht jagdlich. Sportlich heißt trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Spaß gibt es als Bedürfnis nicht. Wenn die Waffe über einen Verband beantragt und genehmigt wurde, dann als Sportwaffe und somit auch für Wettkämpfe. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:


Das glaube ich nicht.
Betrachte analog den Fall "Halbautomatenverbot/Jäger"; bis in die höchste Instanz bestätigt und ein paar Monate später mittels Gesetzesänderung korrigiert.

 

 

Oh wenn die Sportschützen nur die Lobby der Jäger haben. Problem nur: Die Jäger habe es geschafft Ihre Tätigkeit inoffiziell als "nicht-Hobby" anerkennen zu lassen,  was hinsichtlich des Nutzens ihrer Tätigkeit auch durchaus richtig ist. Die werfen noch Geld in den Wald, damit der Steuerzahler die Land- und Forstwirtschaftlich notwendige Dienstleistung nicht bezahlen muss. Klappt beim Schießsport nicht so ganz.

 

Dabei will ich nicht mal zu 100% widersprechen: §14 Abs 4 war ja auch eine Erleichterung bei gleichzeitiger Schaffung von Rechtssicherheit. Klar auch hier wieder genörgelt weil man ja nur 4 mal im Jahr mit einer Waffe statt 12/18 mit jeder Schießen gehen muss🙄, aber manche sind eben nur Waffenbesitzer um ein Grund zu haben sich über irgendwas aufzuregen.

 

 

vor 15 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Aber natürlich kann man sich auch darüber noch freuen gezwungen zu sein mit jeder Waffe über Grundkontingent an Wettkämpfen teilzunehmen.

 

 

Wer freut sich? Momentan ist das einfach die Konsequenz aus dem VGH-Urteil. Ich freue mich darüber, das bei WSV mit offiziellem Segen die VM anerkannt wird. Wäre das nicht der fall.. oh je....

 

vor 15 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Das mag dem ein oder anderen leicht oder schwer fallen, aber man sollte da nicht von sich auf andere generalisieren und Vorwürfe machen, wenn jemand den Schießsport niedriger priorisiert.

 

Und das schiessen eines Trainingstermins und das registrieren desselben als VM, also Dual Use: Schießtermin + Wettkampf ist jetzt irgendwie schlimm? Und das Argument verfängt nicht, es sei denn du glaubst ernsthaft die Behörden und letzten Endes der GG würde akzeptieren das man mit 1x VM +1x KM mit einer einzigen Waffe einen Bestand von 10 KW rechtfertigen möchte. Es spielt doch hinsichtlich Priorisierung des Hobbies überhaupt keine Rolle ob ich jetzt mit einer Waffe 5 oder mit 5 Waffen jeweils einen Wettkampf schieße. 

 

vor 15 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Ich nehme an Wettkämpfen auf nationaler Ebene teil und habe trotzdem keine Waffen über Kontingent, da ich mich diesen "Konditionen" garnicht aussetzen will.
 

Deine Entscheidung. Ich habe demnächst 6 Kurzwaffen. Weil ich eigentlich nur noch Kontingentskrempel im Wettkampf schieße. Beim WSV/DSB mangelt es einfach an der Kreisebene/Vereinsebene. Statt das xte ordonanzgewehr-Schießen oder KK-Einzelladerauflageschiessen zu veranstalten wären halt Wettkämpfe für Kontingentswaffen gefragt. Oder halt Parallelwettkämpfe. Es  könnte so einfach sein, aber ne....

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Wenn du etwas ändern willst hilft nur o.g. vorgehen. mit einer Waffe nichts schießen, widerruf abwarten, Einspruch und Klage. Sowas kann man übrigens auch im Einvernehmen mit einer Behörde machen wenn man eine juristische Klärung herbeiführen will ohne sich mit der Behörde grimm zu sein. Typen wie @Sergej bekommen sowas natürlich nicht hin, weil sie ja sofort anfangen herumzuproleten wie ein Irrer.

 

Das ist zwar der Forenkultur nicht förderlich, aber ich hab mich am Kaffee verschluckt. 🤣

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Bei der Zahl der Wettkämpfe kann man da jetzt Klagen? Der Verband hat versucht so viel wie möglich rauszuholen.

 

Hat er das? Mir ist nicht bekannt, dass man IM Strobl kontaktiert und um Klärung gebeten hat. Diese Regelung war mit Sicherheit vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt. Mir scheint man hat im vorauseilendem Gehorsam schon mal den Bückling gemacht, noch bevor der Gesetzgeber überhaupt präzisiert hat was der denn genau haben will. Von Seriennummern habe ich im Gesetz nichts gelesen. Müssen Schießstandaufsichten jetzt die Waffen-NWR-ID Nummern notieren und in den Vereinsanalen dokumentieren, dass Herr Maier eine Meisterschaft mit geschossen hat?
In einem mittelgroßen Verein bedeutet das, es müssen 300-500 Überkontingentwaffen einzeln getrackt werden.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb ASE:

Oh wenn die Sportschützen nur die Lobby der Jäger haben.

Oh je, schon wieder die Neiddiskussion über die Menschen mit grünem Abitur! Falls es nicht trivial sein sollte:

Die so privilegierten J#ger

- zahlen den Verpächtern, typischer Weise verarmte Bauern, viel, viel Pacht. 

- laden die Jagdgenossen meistens jährlich zum vollfressen und besaufen ein

- Lassen sich seltsamer Weise unter Aushebelung des Jagdrechts den dort bestens geregelt Wildschaden aufs Auge drücken

- lassen sich Kosten für Schutzmaßnahmen an anderer Leute Pflanzen aufs Auge drücken, gerne auch mal zum Freudenhauspreis den der Forst gerne nimmt.

- verringern zu Gunsten aller Auto- und Motorradfahrer die Wildunfälle

- verringern die Tollwut, den Fuchsbandwurm, ...

- lassen sich die Kosten der Unfallwildentsorgung, klassische Aufgabe der Straßenmeisterei und bisher bewährt an die Polizei deligiert, aufs Auge drücken

- halten den Groß - Schweinezüchtern bislang erfolgreich die ASO vom Hals

- halten damit den Preis für Schweinefleisch für alle erträglich (dafür mögen uns die Grünen bestimmt ganz arg viel)

- ermöglichen weiten Kreisen den günstigen Verzehr von Wild, praktisch wie Biofleisch nur artgerecht gehalten.

 

Bitte um Ergänzungen!

 

Und was haben wir dafür mehr als die Sportschützen, die meistens nur jammern ? (Ich bin auch einer, also Sportschütze)

 

vor 5 Stunden schrieb ASE:

WSV

Wo Frau Hannelore doch extra den verehrten Schützenbruder Kretschmann zum Schirmherren einer Großveranstaltung gemacht hat. Und der auch gleich ins Grußwort schrieb, daß wir keine bösen Waffen brauchen täten. War wohl für den (_._)? Sein DSB/WSV Verein freut sich bestimmt über Zustimmung ind Applaus, das müßte der SV Laiz sein. Die sind bestimmt immer noch stolz wie Oskar auf ihr Mitglied.

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Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb ASE:

Klar auch hier wieder genörgelt weil man ja nur 4 mal im Jahr mit einer Waffe statt 12/18 mit jeder Schießen gehen muss🙄, aber manche sind eben nur Waffenbesitzer um ein Grund zu haben sich über irgendwas aufzuregen.

Freund ASE du solltest bei deinen Auslegungen einfach mal daran denken das nicht alle Schützen einen Verein mit Stand in der Nähe und selber genügend Freizeit für die intensive Ausübung ihres Hobbys haben.

So manch einer muss nebenbei noch arbeiten ob ich Schicht oder auf Montage und hat wenn er Zuhause ist vielleicht noch ein Grundstück sowie Familie um die er sich kümmert. Mit dem Sport haben viele von uns

in jungen Jahren angefangen als wir noch keine Familie hatten und einen Arbeitsplatz der etwas mehr Zeit für einen selbst ließ. Am Wochenende wenn die Wettkämpfe anstehen sind auch die Zeiten wo Frau und Kinder

Zeit für Unternehmungen haben und die wenigsten Ehepartner und Kinder finden es entspannend wenn sie auf dem Stand rumhängen (ich weiß sie könnten ja auch schießen).

Wenn der GG oder der VGH nachvollziehbare Gründe für seine Forderung des schießen mit jeder ÜK-Waffe bringen würde wäre es eine Diskussionsgrundlage aber so reine Schikane.

 

Achja und so ganz nebenbei, die Kosten für unser Hobby sind rasant gestiegen nicht nur die Munition sondern auch Fahrkosten und mit Sicherheit in Zukunft die Standgebühren (Heiz- und Stromkosten).

Wie soll man das denn jetzt noch bei den Preissteigerungen im allgemeinen noch stemmen?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Josef Maier:

Oh je, schon wieder die Neiddiskussion über die Menschen mit grünem Abitur! Falls es nicht trivial sein sollte:

Die so privilegierten Jäger

Und ein ach so Priviligierter hat sich doch tatsächlich aufgelehnt und versucht den Eintrag seiner 31. (??? bin mir nicht mehr ganz sicher) Waffe in die WBK einzuklagen und ist damit vor dem VG Gießen gescheitert. Begründet durch die Analogie zur 10er Regelung bei Sportschützen gelb. Im Endergebnis schwenken nun immer mehr Ämter auf dieses Urteil ein. Sogar in Rhld.-Pfalz berufen sich schon einige Behörden darauf, wenn auch mit einer großzügigeren Menge.

Man sollte sich immer überlegen ob sich das Risiko lohnt. Im Waffenrecht können viele Klagen auch nach hinten losgehen. Aus der nicht genehmigten 31. wurden zukünftig 10. Umso höher man geht umso mehr treffen die Urteile alle. Spätestens beim Urteil des BVGH trifft es dann deutschlandweit alle. Die Steilvorlage lässt sich dann keine Behörde mehr nehmen.

Auf die hier oft viel gelobten Jäger in der Politik (Lindner, etc.) würde ich mich auch nicht verlassen. Die meisten haben kaum Zeit für die Jagd. Im Besitz evtl. 1-2 Repetierer, eine Bockflinte, evtl. einen Drilling und das wars. Wer da Verständnis für den unlimitierten Waffenbesitz erwartet ist auf dem Holzweg.

 

Und wie einige in vorherigen Beiträgen schon schrieben, ist es Unsinn den schwarzen Peter den Verbänden, von wegen vorauseilendem Gehorsam zuzuschieben. Die halten sich nur an ein Urteil eines Gerichts und dazu sind sie verpflichtet. Wenn nicht dürften die bald gar nichts mehr bescheinigen. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Rene2109:

Auf die hier oft viel gelobten Jäger in der PolitikBingo, Bingo,  würde ich mich auch nicht verlassen.

Bingo, der feuchte Traum ging schon 1972 mit FJS in die Hosen. Und dem hat die Gerüchteküche ja nachgesagt daß er großzügige Erlaubnisse für Kriegswaffen gehabt hätte. Keine Ahnung ob da was dran war. Immerhin war der nicht so stromlinienförmig aber geholfen hat er genau 0,0.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Freund ASE du solltest bei deinen Auslegungen einfach mal daran denken das nicht alle Schützen einen Verein mit Stand in der Nähe und selber genügend Freizeit für die intensive Ausübung ihres Hobbys haben.

 

Wer meine Posts aufmerksam liest: Ich bin ja für die N-2/N-3 Regel und der Ansicht dass wenn man wie es die Behörden verlangen schon das VGH-Urteil heranzieht, es dann auch in allen Aspekten Umsetzen muss. Wenn Erwerb = Besitz weil der VGH das so sagt, dann muss bei den gegebenen Voraussetzungen für den Erwerb auch der Besitz begründet sein. Wie bereits erwähnte, man kann das nur dahingehend ändern, in dem man sich eine ÜK-Waffe zulegt, mit der man dann nicht schiesst und abwartet bis zur Bedürfnisprüfung. Wenn dann die Erlaubnis für diese Waffe widerrufen werden soll -> Klageweg beschreiten mit o.g. Argumentation. Kann klappen, kann nach hinten losgehen, oder kann klappen und dann nichts mehr wert sein, weil der GG einschreitet und das was man nicht wollte zum Gesetz macht. 

 

vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Wenn der GG oder der VGH nachvollziehbare Gründe für seine Forderung des schießen mit jeder ÜK-Waffe bringen würde wäre es eine Diskussionsgrundlage aber so reine Schikane.

 

Der GG ist da raus. Der müsste nur Belegen, das die Einschränkung sicherheitspoltisch etwas bringt. Was er natürlich nicht kann, weil 10 Pistolen genauso gefährlich wie eine sind. Aber das ist dann eine Verfassungsklage gegen das WaffG. 

Am VGH müsste man dann vorbei zum BVerwG.

 

 

vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Achja und so ganz nebenbei, die Kosten für unser Hobby sind rasant gestiegen nicht nur die Munition sondern auch Fahrkosten und mit Sicherheit in Zukunft die Standgebühren (Heiz- und Stromkosten).

Wie soll man das denn jetzt noch bei den Preissteigerungen im allgemeinen noch stemmen?

 

Tja, das hat keiner auf dem Schirm gehabt. Die Grünen lachen. Deswegen ist es ja auch maximal ärgerlich, das die ÜK-Zuordnung fix ist und nicht variabel, denn dann würde man die teuersten Kaliber ins GK schicken.  

Geschrieben

@ASE

Man kann auch Rundenwettkämpfe als Fernwettkampf organisieren, dann bleibt man (räumlich gesehen) auf Vereinsebene = Vereinsstand. Die Überregionalität ist gegeben...

Das hat zu Coronazeiten im LG/LP-Bereich gut geklappt.

Zumindest werden Fahrtkosten und Zeit gespart, es ist ja nicht jeder gleich mobil.

 

Dann wird die Frage aufkommen, welche der Waffen zum Überkontingent gerechnet werden. Wenn eine "Im-Kontingent-Waffe" veräußert wird, rückt folglich KW 3 auf den Platz der KW 2 usw.

Also wie du es nennst n-2.

Dennoch, alleine aufgrund des Verwaltungsaufwands: Chaos ist vorprogrammiert.

Und was ist mit den Altwaffen vor 2009, die ohne Wettkampfnachweise zugestanden wurden? Bestandschutz? Wohl eher nicht...

 

 

Leider gibt die Erklärung des WSV auch wieder, dass Altschützen mit einer Wettkampf-Ewigkeitsklausel zu kämpfen haben werden, falls sie ihr Eigentum behalten wollen.

 

 

...Und zur Umgehung werden die Schützen, die "viele" Waffen haben wollen in den kommenden Jahren vermehrt auf Gelb kaufen.

Statt einer Sig Sauer Pistole also fünf alte K98 Klopper...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Katechont:

@ASE

Man kann auch Rundenwettkämpfe als Fernwettkampf organisieren, dann bleibt man (räumlich gesehen) auf Vereinsebene = Vereinsstand. Die Überregionalität ist gegeben...

 

+1  

 

vor 1 Stunde schrieb Katechont:

 

Dann wird die Frage aufkommen, welche der Waffen zum Überkontingent gerechnet werden. Wenn eine "Im-Kontingent-Waffe" veräußert wird, rückt folglich KW 3 auf den Platz der KW 2 usw.

 

Das war das Problem. In BW will man unumstößlich eine feste Zuordnung.

 

vor 1 Stunde schrieb Katechont:

Also wie du es nennst n-2.

Dennoch, alleine aufgrund des Verwaltungsaufwands: Chaos ist vorprogrammiert.

 

Hoffentlich. Denn nur so kommt man ggf zur einer verwaltungstechnisch und sportlich besseren Auslegung. Momentan ist das der Grauß. Bitte genau Lesen und sich von den Krakelern hier nicht beeindrucken lassen: Niemand hat gesagt, daß der Verband das jetzt super toll findet, aber momentan ist es so. 

 

vor 1 Stunde schrieb Katechont:

Und was ist mit den Altwaffen vor 2009, die ohne Wettkampfnachweise zugestanden wurden? Bestandschutz? Wohl eher nicht...

Nichts. Es gab keine Altbesitzregelung 2008, warum sollte es nun eine geben. Die vor 2008er hatten nur Glück, das meistens keiner das Bedürfnis geprüft hat. Wer in der Zeit von 2003 bis 2008 15 KW gesammelt hat und bisher durchgerutscht ist, hat nun eine Aufgabe.

 

vor 1 Stunde schrieb Katechont:

Leider gibt die Erklärung des WSV auch wieder, dass Altschützen mit einer Wettkampf-Ewigkeitsklausel zu kämpfen haben werden, falls sie ihr Eigentum behalten wollen.

 

Ja, aber das war genau das was aus der Waffenrechtsänderung 2020 und dem VGH-Urteil folgte. 10-Jahresregel gilt nicht für Überkontingent.

 

vor 1 Stunde schrieb Katechont:

...Und zur Umgehung werden die Schützen, die "viele" Waffen haben wollen in den kommenden Jahren vermehrt auf Gelb kaufen.

Bis 10 Stück eben.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Zitat:

 

"Hierfür ist es ausreichend, das Formular (Bestätigung des Dachverbandes über die Voraussetzungen für das Fortbestehen des Bedürfnisses zum weiteren Besitz von Schusswaffen -Stand September 2022) Punkt 1-3 auszufüllen, vom Verein bestätigen zu lassen und der Behörde zu übermitteln. Die entsprechenden Nachweise (Schießbuch o.ä.) sind beizufügen."

 

@ASE

 

Will der Verband , dass das Schießbuch an die Behörden geht???

 

Geschrieben (bearbeitet)

"Entschließt sich ein Sportschütze, zum Beispiel altersbedingt, den Schießsport einzuschränken, lässt sich durch die Reduzierung des Bestandes auf das Grundkontingent ein drohender Widerruf verhindern. Hier gilt dann bei einer Vereinszugehörigkeit von mehr als zehn Jahren, dass die Mitgliedschaft als Nachweis ausreicht."

 

Jo, Bravo. An so Sachen hängen ja auch keine Erinnerungen oder dergleichen... Einfach weg damit, watt soll's. Wozu auchh darauf warten dürfen ob evtl die Enkel in die Fußstapfen steigen wollen...

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
Zitat

Diese Prüfung kann auf Grund der Übergangsvorschriften §58 (21) WaffG bis zum 31.12.2025 durch die Vereine vorgenommen werden, sofern durch die Behörde keine andere Forderung gestellt wird.


Hierfür ist es ausreichend, das Formular (Bestätigung des Dachverbandes über die Voraussetzungen für das Fortbestehen des Bedürfnisses zum weiteren Besitz von Schusswaffen - Stand September 2022) Punkt 1-3 auszufüllen, vom Verein bestätigen zu lassen und der Behörde zu übermitteln. Die entsprechenden Nachweise (Schießbuch o.ä.) sind beizufügen.

 

Schätze wenn der Verband übernimmt, ändert sich das.  So muss jetzt die Behörde das 4-Augen-Prinzip übernehmen.... Wer die Musik bestellt.. 

 

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Kanne81:

Jo, Bravo. An so Sachen hängen ja auch keine Erinnerungen oder dergleichen... Einfach weg damit, watt soll's. Wozu auchh darauf warten dürfen ob evtl die Enkel in die Fußstapfen steigen wollen...

 

Punkt verfehlt. Es gibt genügend die dann alles verkaufen, weil sie es nicht besser wissen. Behörde hats gesagt oder so. Warum nicht darauf hinweisen, das nur weil man keine Wettkämpfe mehr schießt man nicht gleich alles abgeben muss.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich verstehe nur Bahnhof ... warum wird ewig das Bedürfnis zum Erwerb mit dem Fortbestand durcheinandergebracht.

Für mich ist das genauso als ob mein Auto Sicherheitsstufe 0 erfüllen muss um Waffen zu transportieren.

 

- Erwerb über Kontingent ... war doch schon immer so, das das Begründet werden muss und das der Verband das Bedürfnis ausstellt.

- Fortbestand innerhalb Kontingent ... hier wird der Schütze angeschrieben. Der Verein Verband hat mit dem Nachweis nichts zu tun. IdR fragt der Schütze aber seinen Verein nach einer Bescheinigung, weil es das einfachste ist. 

- Fortbestand über Kontingent ... ebenso Sache des Schützen (Wettkampfteilnahme, Termine etc) der Verein/Verband hat hierbei erstmal gar keine Aufgabe und schon gar keine Nachweispflicht.

 

Ich bin in drei Verbänden und vier Vereinen... wo frage ich nun.

Diese extra Regeln (welche gar nicht gefordert sind ... in dem angegeben link) finde ich anmasend und zum k####.

 

Bearbeitet von scotty600

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