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IGNORED

30er Magazine


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Geschrieben
10 minutes ago, akuji13 said:

Ein FB dient zur Klärung ob diese Waffe genrell so hergestellt und vertrieben werden darf.

 

Ein FB klärt ob sie im Handel vertrieben werden darf oder glaubst du es interessiert z.B. die Bundeswehr was das BKA sagt?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb sniperd:

 

Ein FB klärt ob sie im Handel vertrieben werden darf oder glaubst du es interessiert z.B. die Bundeswehr was das BKA sagt?

 

 

 Naja, das Wirtschaftsministerium z.b. interessiert das schon. Ob Zivil- oder Kriegswaffe ist ein klitzekleiner Unterschied, siehe Punkt 3 der Prüfungsergebnisse des BKA

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

OK, es gibt natürlich verschiedene Arten von FBen. Der hier meistens angesprochene ist der über die sportliche Zulassung.

nein, der ist zur Einstufung der Waffe!

 

steht im Betreff zu lesen, §6 ist natürlich dabei, aber nicht das Hauptanliegen

 

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb sniperd:

Das gilt für jeden Selbstlader, deshalb ist der Text in (1) völlig irrelevant, da eh immer das BKA feststellen muss ob oder ob nicht

 

vor 5 Stunden schrieb sniperd:

@scotty600 ist der einzige im Thread der mit allem vollkommen Recht hat.

Mir scheint, als stellst du ne Frage und suchst dir dann die Antwort raus, die du gern hören wolltest. Dann kannst du dir das fragen auch sparen. Denn eins kann ich dir sagen, deine Schlussfolgerung, dass Abs 1 unwichtig ist weil immer das BKA entscheiden muss, ist falsch.

Und darauf zu vertrauen, dass scotty dir hier die Rechtslage sicher beschrieben hat, würde ich auch nicht. Zumindest hat er ja schon mal den §6 AWaffV recht abenteuerlich im Eigeninteresse ausgelegt.

 

Bearbeitet von sealord37
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb sniperd:

Öffne den Bescheid und lies ihn und wenn du einzelne Stellen nicht verstehen solltest erklärt man sie dir gerne

In deinem eigenen Interesse solltest du dir den Bescheid mal erklären lassen. Du liegst nämlich sowas von falsch, wenn daraus ableitest, dass die Kanone, nur weil sie vom sportlichen Schießen nicht ausgeschlossen ist, dies auch dann nicht ist, wenn ein Magazin über 10Schuss eingeführt ist. Da steht nämlich nirgendwo, dass der Bescheid sämtliche anderen Normen außer Kraft setzt.

Ein etwas sensibleres Rechtsverständnis würde dir auch später im Jagdbetrieb gut zu Gesicht stehen bzw.evtl. den Arach retten.

Falls du die Jägerprüfung bestehst.

Geschrieben

Ich stelle mal eine Frage (ohne den Anspruch hier die absolute Wahrheit zu kennen):

 

§58 (17) WaffG: ... "so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam"

 

Wenn wir nun in die Übersicht Waffentypologie gemäß XWaffe Version 2.2 und Anlage 1, Abschnitt 3 WaffG schauen, finden wir dort unter Kategorie A:

 

1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern ... oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird.

 

Nun die Frage: wird aus der halbautomatischen Kat B, für die hier ja diverse Feststellungsbescheide zitiert wurden, durch das Einsetzen des 30er Mags eine Kat. A?

 

Geschrieben
15 hours ago, LordKitchener said:

Du beschreibst kurz den Sachverhalt, dass du gerne 30 Schuss Magazine (Altbesitz) zu Trainingszwecken für das sportliche Schießen verwenden willst und möchtest vorher (!) wissen ob das erlaubt ist und ggf. ob es noch vom BKA Bescheid abhängt und stellst diese Fragen per Mail

 

Ich hatte gestern noch mit meinem SB telefoniert und er hat mir den Sachverhalt genauestens geschildert.

Seit dem gilt was @Elo zitiert hat und zwar:

 

Wenn man ein Magazin mit einer Kapazität von über 10 in eine Kategorie B Waffe einsetzt, wird sie in diesem Moment zu einer (verbotenen) Kategorie A Waffe.

 

Er bestätigte auch, dass § 6 AWaffV (1) in eigentlich keinem Fall je Anwendung findet, da das BKA die entscheidende Instanz ist,

gerade auch weil es dabei nicht darum geht ob eine Waffe erlaubt ist sondern ob sie vom Verbot erfasst ist und in einem Rechtsstaat alles erlaubt ist was nicht durch Gesetz verboten ist.

 

Sorry wenn ich allen auf den Sack gehe Online != Offline 😗

 

 

Thread kann jetzt definitiv geschlossen werden.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb sniperd:

(verbotenen) Kategorie A Waffe.

Dass Kategorie A verbotene Waffen sein sollen hatte die EU so vorgesehen. Der deutsche Gesetzgeber hat das aber so nicht umgesetzt.

Geschrieben
Gerade eben schrieb sniperd:

 

Ich hatte gestern noch mit meinem SB telefoniert und er hat mir den Sachverhalt genauestens geschildert.

Seit dem gilt was @Elo zitiert hat und zwar:

 

Wenn man ein Magazin mit einer Kapazität von über 10 in eine Kategorie B Waffe einsetzt, wird sie in diesem Moment zu einer (verbotenen) Kategorie A Waffe.

 

Finde ich toll dass du nachgefragt hast!

Geschrieben
Am 10.9.2022 um 03:23 schrieb sniperd:

Wenn man ein Magazin mit einer Kapazität von über 10 in eine Kategorie B Waffe einsetzt, wird sie in diesem Moment zu einer (verbotenen) Kategorie A Waffe.

 

und wenn das Magazin daneben liegt?

 

Oder wenn man eine Langwaffe im Kaliber .45 Auto hat und eine Kurzwaffe im gleichen Kaliber, deren Magazin mehr als 10 Patronen fasst und es aber auch in die Langwaffe passt?

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.9.2022 um 03:23 schrieb sniperd:

Wenn man ein Magazin mit einer Kapazität von über 10 in eine Kategorie B Waffe einsetzt, wird sie in diesem Moment zu einer (verbotenen) Kategorie A Waffe.

Klugscheißmodus: So formuliert ist das ziemlich falsch. 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
On 9/10/2022 at 11:37 AM, Fyodor said:

Dass Kategorie A verbotene Waffen sein sollen hatte die EU so vorgesehen.

 

Das mag zwar sein, für mich (und die meisten anderen) ist es z.B. gänzlich verboten weil ich keine Erlaubnisse für Kategorie A habe.

 

2 hours ago, Josef Maier said:

So formuliert ist das ziemlich falsch.

 

Ziemlich wurst wenn du verstehst was gemeint ist, Fakt ist: eine Waffe die 11 mal ohne Nachladen schießen kann ist Kategorie A.

 

3 hours ago, BJ68 said:

Oder wenn man eine Langwaffe im Kaliber .45 Auto hat und eine Kurzwaffe im gleichen Kaliber, deren Magazin mehr als 10 Patronen fasst und es aber auch in die Langwaffe passt?

Dann hast du ein massives Problem wenn du das Magazin jemals in die Langwaffe einführst.

Deshalb vermeidet man Magazinkompatibilität bei LW und KW. Früher toll und praktisch, jetzt ganz ganz böööööse!

Geschrieben (bearbeitet)
18 minutes ago, sealord37 said:

das kann jede Kat B Waffe mit 10Schuss Magazin

Tippfehler, eine Waffe die mehr als 11 mal ohne Nachladen schießen kann (oder ein Mag eingefügt wird das diese Funktion bereitstellen kann) ist Kategorie A.

1.7.2 sagt ja ganz klar dass das Magazin nicht einmal befüllt sein muss, ein leeres Magazin erfüllt es auch.

 

größer 11 = böse

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb sniperd:

Tippfehler, eine Waffe die mehr als 11 mal ohne Nachladen schießen kann (oder ein Mag eingefügt wird das diese Funktion bereitstellen kann) ist Kategorie A.

1.7.2 sagt ja ganz klar dass das Magazin nicht einmal befüllt sein muss, ein leeres Magazin erfüllt es auch.

 

größer 11 = böse

 

KK *hust*

Geschrieben

Ist ein Gesetz, welches nicht klar und verständlich formuliert ist, überhaupt legal? 😉

 

Keine Waffe ist illegal & Black Rifles Matter 😘

Geschrieben

Wie will man(n) sich an Regeln halten, die komplett schwachsinnig und unverständlich sind?

 

Das System funktioniert. Seehofer lässt gruessen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Wie will man(n) sich an Regeln halten, die komplett schwachsinnig und unverständlich sind?

 

Die weitaus überwiegende Mehrheit schafft's ohne große Probleme.

Sind bestimmt alles Geisterfahrer.

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