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IGNORED

Schießtermine - Beantragung WBK


floatwork

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Schönen Sonntag-Mittag zusammen,

 

seit kurzem bin ich Mitglied in einem Schützenverein und mir konnte im Verein bisher noch keiner eine richtige Antwort zu meine Frage geben. Evtl. könnt ihr mir hier weiterhelfen.

 

Zur Beantragung der WBK benötigt man u.a. genügend Schießtermine/regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb.

Hier zählt ja die 12/18er Regel. Soweit so klar.

 

Nachdem ich neben einer Kurz- auch gerne eine Langwaffe anschaffen möchte habe ich noch die Frage inwieweit man für beide Waffengattungen jeweils die Termine benötigt oder ob sich die 12/18er Regel tatsächlich nur auf die Termine unabhängig der Waffenart bezieht?

Kurzwaffentermine schaffe ich problemlos. 18 Termine für die Langwaffe würde nicht ganz so einfach werden.

Das Gesetz spricht ja nur von einer regelmäßigen Teilnahme was auf Termine unabhängig der Waffenart zutreffen würde, hätte das ganze aber lieber sicher geklärt. Nicht dass des bei der Beantragung zu Problemen kommt.

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Womit du schießt ist bei 12/18 insofern egal, wenn es nur erlaubnispflichtige Waffen sind. Erbspistole giltet ergo nicht, mindestens KK.

Für bestimmte Waffen (Vorderschaftrepetierwaffen, Halbautomat, fünfte KW) benötigst du einen Voreintrag (in deine grüne WBK). Dafür brauchst du erstmal eine Befürwortung deines Verbandes (DSB, BDS, Kyffhäuser, oder so). Diese ist wiederum an Vorbedingungen geknüpft, die du erstmal erfüllen musst (zb dreimal Teilnahme auf Bezirks oder Kreismeisterschaft). Welche das sind, hängt vom Verband ab. Einfach mal auf deren Webseite nachschauen.

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vor 3 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Für bestimmte Waffen (Vorderschaftrepetierwaffen, Halbautomat, fünfte KW) benötigst du einen Voreintrag (in deine grüne WBK). Dafür brauchst du erstmal eine Befürwortung deines Verbandes (DSB, BDS, Kyffhäuser, oder so). Diese ist wiederum an Vorbedingungen geknüpft, die du erstmal erfüllen musst (zb dreimal Teilnahme auf Bezirks oder Kreismeisterschaft)

 

Nein, weder für die Vorderschaftrepetierbüchse noch Halbautomaten (LW/KW) gibt es irgendwelche besonderen Vorbedingungen, insbesondere nicht Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen. Es gelten die selben Bedingungen wie für den Erwerb einer Einzellader-KK-LW.

Es sei denn Du bist in einem Mafia-artigen Verein/Verband wo nach Gutsherrn-Art Bedürfniss völlig losgelöst von waffenrechtlichen Regelungen an Freunde und verdiente Genossen verteilt werden.

 

Und auch die fünfte Kw ist nur dann anders gesetzlicher geregelt, wenn sie mehrschüssig ist, Stichwort über das  Grundkontingent hinausgehende Waffen. Und warum eigentlich die fünfte und nicht die dritte.

 

Kann es sein das Du ganz "gefährliches" Halbwissen beiträgst?

 

vor 40 Minuten schrieb floatwork:

18 Termine für die Langwaffe würde nicht ganz so einfach werden.

 

Du bist Dir bitte bewusst, daß das Waffengesetz erfordert, das Dein Verein/Verband nicht nur Mitgliedschaft im Verband und 12/18 Trainingsteilnahmen bescheinigen muss, sondern auch daß geeignete Schiessstände und passende Disziplinen für die beantragte Waffe vorhanden sind.

Daran kann es insbesondere bei dem ein oder anderen z.B. DSB Verein/Verband ganz massiv scheitern, wenn Du z.B.  auf besondere Kaliber und Selbstlafebüchsen schielst.

 

Über welchen Verband reden wir in Deinem Fall?

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vor 1 Minute schrieb Bounty:

 

A) Es sei denn Du bist in einem Mafia-artigen Verein/Verband wo nach Gutsherrn-Art Bedürfniss völlig losgelöst von waffenrechtlichen Regelungen an Freunde und verdiente Genossen verteilt werden.

 

B) Du bist Dir bitte bewusst, daß das Waffengesetz erfordert, das Dein Verein/Verband nicht nur Mitgliedschaft im Verband und 12/18 Trainingsteilnahmen bescheinigen muss, sondern auch daß geeignete Schiessstände und passende Disziplinen für die beantragte Waffe vorhanden sind.

 

C) Daran kann es insbesondere bei dem ein oder anderen z.B. DSB Verein/Verband ganz massiv scheitern, wenn Du z.B.  auf besondere Kaliber und Selbstlafebüchsen schielst.

 

A) ich wusste es!

 

B) davon gehe ich aus. 

 

C) hängt eben vom Verband ab, bzw dessen SpO. Habe wohl Zuviel vom Leser erwartet, verständnissmässig und Vorwissen.😕

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vor 7 Minuten schrieb Bounty:

 

Nein, weder für die Vorderschaftrepetierbüchse noch Halbautomaten (LW/KW) gibt es irgendwelche besonderen Vorbedingungen, insbesondere nicht Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen. Es gelten die selben Bedingungen wie für den Erwerb einer Einzellader-KK-LW.

 

Und auch die fünfte Kw ist nur dann anders gesetzlicher geregelt, wenn sie mehrschüssig ist, Stichwort über das  Grundkontingent hinausgehende Waffen. Und warum eigentlich die fünfte und nicht die dritte.

 

Kann es sein das Du ganz "gefährliches" Halbwissen beiträgst?

Geschenkt! Von Seiten der Waffenbehörde benötigst du nur eine Befürwortung deines Verbandes was das ist, darauf gehe ich jetzt nicht ein) und den bekommst du von deiner „Mafiaorganisation“, wie du das nennst. Die haben ihre Kriterien, idR lesbar in ihren Bekanntmachungen. Den Behörden ist das erstmal egal, wie du an diese Bescheinigung kommst.

 

Je nach Verband. Meistens ab der dritten wird eine zusätzliche Befürwortung deiner „Mafiaorganisation“ gefordert. Für den Bedürfniseintrag bei deiner zuständigen Waffenbehörde.

und ja, es gibt als KW Einzellader, für die man keinen Voreintrag braucht. Psst, nicht weitersagen,es gibt sogar Mehrlader bestimmter Zündungsart, für die ein Voreintrag nicht verlangt wird. Habe selbst zwei davon.

 

Kann es sein, dass Dir langweilig ist und deswegen Korinthen... hier herumtrollst?

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vor 3 Minuten schrieb Qnkel:

Vereine kochen gern ihr extra Süppchen.


Noch ein Tipp:
Wenn Dein Verein ein extra Süppchen kocht, erstelle noch ein Thema mit der Anfrage nach einem alternativen Verein in deiner Nähe.

Oder geh' auf die Hauptversammlung und spreche das vor allen Anwesenden mit Nachdruck an.

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vor 33 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Kann es sein, dass Dir langweilig ist und deswegen Korinthen... hier herumtrollst?

Nö, mich stören eher Antworten die von Missinterpretation des Waffengesetzes nur so strotzen und die Anfänger direkt aufs falsche Pferd setzen.

Wenn Du alles schon wustest, warum erklärst Du es beim ersten Mal falsch?

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vor 2 Stunden schrieb Bounty:

Nö, mich stören eher Antworten die von Missinterpretation des Waffengesetzes nur so strotzen und die Anfänger direkt aufs falsche Pferd setzen.

Wenn Du alles schon wustest, warum erklärst Du es beim ersten Mal falsch?

„Welche das sind, hängt vom Verband ab.“

 

Lesen und verstehen.😉

Weiss ja nicht, in welchem Verband der threadstarter angeschlossen ist.

Schönen Restsonntag noch.

und nichts für ungut

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Danke schon mal für die vielen Antworten.

 

Ich bin Mitglied im Bund Bayerischer Schützen. Vom Verein selbst werden keine Steine in den Weg gelegt. Also einzig evtl. vom BBS/BDS. Bin mit meinem Verein aber sehr glücklich und sehe aktuell nicht den Mehrwert von einer Doppelmitgliedschaft.

Sportordnung an sich gibt es für die Waffen die für mich in Frage kommen, habe mit den Vereinswaffen auch bereits die Vereinsmeisterschaft mitgeschossen.

Schießstand für die jeweiligen Waffen sind natürlich vorhanden, terminlich ist es teilweise nur für meine bessere Hälfte etwas schwer, da mit An/Abreise gleich mal ein Tag am Wochenende weg ist.

 

Aber dann klingt es ja schon einmal so, als dürfte das kein Problem sein. Aktuell habe ich knapp 50 Termine für heuer zusammen.

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vor 24 Minuten schrieb Sergej:

Alleine die Anlage D ist eine Frechheit.

Verlangt mein LV so nicht, aber irgendwie muss der Verantwortliche im Verband ja belegt haben ob man die Termine hatte oder nicht. Der hier will halt eine Liste UND die Nachweise , macht ihm das Arbeiten einfacher.  Ich kopiere immer nur die letzten 12 oder 24 Monate ( bei Waffen über Kontingent will mein LV die Wettkämpfe der letzten beiden jahren sehen) und der schaut sich halt die an statt eine Liste. Urkunden oder Ergebnisslisten wurden von mir noch nie Verlangt. Steht alles in meinem Schiessbuch oder in meinem BDS Ausweis. Die Anlage D ist unnötig, wenn die Nachweise auch dabei sind, aber als eine Frechheit würde ich sie nicht betiteln.

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vor 2 Minuten schrieb Sergej:

dass du nicht LW und KW an einem Kalendertag schießen darfst

Ok, das stimmt. Aber es gehen auch " optional 2 weitere Termine "................jedenfalls steht das so in der Anlage D. Und wenn ich Plane was zu erwerben sollte es auch möglich sein, die 12 Termine , oder auch die 18/20 , die gefordert werden zu erfüllen. Einige meiner KW habe ich nicht geplant , die liefen mir quasi " über den Weg ". Da ich aber 12 / 18 eh immer überschreite war auch das nie ein Problem.....

Bearbeitet von PetMan
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vor 20 Stunden schrieb Qnkel:

Hier im DSB-Verein musst Du für ein KW-Bedürfnis 18x KW geschossen haben. Ebenso bei LW.

Das ist die Auslegung der Person im Vorstand die unterschreibt und hat nichts mit dem DSB zu tun. Solche Spezialisten findest du in jedem Verein und Verband, sie schaffen es nur nicht immer in den Vorstand

aber an den Stammtisch oder auch in die Teerunde bei denen die nach dem Schießen kein alkoholfreies Bier trinken.

 

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vor 20 Stunden schrieb Qnkel:

Hier im DSB-Verein musst Du für ein KW-Bedürfnis 18x KW geschossen haben. Ebenso bei LW. 

Diesen Mist gibt es nicht nur bei DSB Vereinen. Hatte ein Kollege beim Reservistenverband auch. Mir selber wollte ein BDS Gruppenchef erst 12 Monate nach Eintritt  in den BDS ein Bedürfnis für eine HA LW unterschreiben. 12 Monate und genug Termine hatte ich schon im DSB . Meinen Einwurf von " der BDS bewilligt Bedürfnisse aber nach 4 Monaten, wenn man das Jahr schon woanders hinter sich hat und genug Termine hatte " konterte er mit " ja, aber du hast ja nicht mit HA LW geschossen ..........." . Dann wurde ich halt in einem anderen Verein BDS Mitglied. Da hab ich nach 4 Monaten mein Bedürfnis bekommen. Natürlich gleicher LV .

Solche Deppen gibt es also fast in jedem Verband . Im DSB vielleicht mehr, aber nur weil der auch viel mehr Mitglieder hat als andere Verbände. 

Bearbeitet von PetMan
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Das stimmt. Sollte jetzt auch nicht in DSB-Bashing ausarten. 

 

Im BDS LV3 soll auch gelten, das 80% der Termine auf dem vereinseigenen Stand geschossen werden müssen fürs Bedürfnis.

Passt auch nicht zur 4-Monats-Regel aber das auszudiskutieren fehlt mir die Lust und Zeit. 

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