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IGNORED

Ordonanzwaffe aus der Schweiz importieren - möglich?


Matze_CZ

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle!

 

Ich habe von meinem schweizer Großvater vor Jahren ein Bajonett geschenkt bekommen, welches zu seinem Gewehr aus Armeezeiten gehörte. Dieses Gewehr (es müsste ein K31 gewesen sein) hing, seit ich denken kann, an der Wand im Fernsehzimmer. :) Wie das Leben so spielt sind meine Großeltern schon lange nicht mehr unter uns und ich war der Meinung, das Gewehr wäre von der Polizei eingezogen worden. Jetzt ist der kleine Enkel selber groß und Waffenbesitzer und möchte sich, hauptsächlich aus Nostalgiegründen, eben dieses Modell kaufen. 

Nun habe ich über Umwege erfahren dass die Waffe nicht vernichtet sondern dem Nachbaren geschenkt wurde, der wohl Jäger ist. Somit könnte ich nicht nur "eine" K31 (mit deutschen Beschuss), sondern evtl. "das" K31 meines Großvaters bekommen. Bevor ich besagten Menschen ausfindig mache und ihn frage ob er das Gewehr überhaupt herausrücken möchte die Frage, ob ein Import aus der Schweiz überhaupt Sinn macht? Hat von Euch damit Erfahrung? Wie läuft das mit deutschem Beschuss ab? Welche Kosten kämen auf mich zu?

 

Danke schon einmal!

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Vielen Dank für Eure Antworten! 

Dann werde ich mal den Nachbaren kontaktieren und hoffen dass er sich nicht quer stellt bzw. die Waffe überhaupt noch besitzt.

Das ist für mich als Halbschweizer eine Herzensangelegenheit, ich hatte eine sehr gute Beziehung zu meinem Großvater und war schon immer an den zwei Gewehren interessiert (es waren glaube ich beides K31, von ihm und einem guten Freund), als kleiner natürlich sehr beeindruckt. Habe seine ganzen Armee- Urkunden, Orden und Abzeichen hier liegen.

Ich habe eines der Bajonette, mein Bruder das andere. Wenn ich das K31 also wirklich bekommen könnte wäre das nummerngleiche Bajonett zu tauschen das kleinste Problem 😋.

20220729_2315301.jpg

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Hab ich genau mit einem K31 gemacht.

Der wurde vom schweizer Händler mittels Logistik Unternehmen zum deutschen Händler vor Ort geschickt, die Formalistik haben die unter sich geklärt.

Hier in D bin ich nach tel. Kontaktaufnahme damit zum Beschussamt nach Köln gefahren und nach Zahlung von unter 30 Euro konnte er auf meine WBK eingetragen werden.

Der nummerngleiche K31 von 1943 hat auch ein nummerngleiches Bajonett, so muss das.

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Leider nicht, ich habe nicht mal mit ihm telefoniert, da er geistig wohl nicht mehr ganz auf der Höhe ist, sondern mit seiner Frau. Sie hatte natürlich keine Ahnung, wusste aber nur dass ihr Mann alle Waffen abgegeben hat.

Dann werde ich mich damit begnügen hier eine K31 (wenn es denn eine war) mit deutschem Beschuss zu kaufen...Natürlich nicht das selbe aber stellvertretend. :)

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Dein Grossvater hat anhand der Wappen vom Zivilschutzdokument in meiner Nähe gewohnt. Schade sind die Waffen weg.

 

Das mit dem Vertrag wäre aktuell so. Es ist aber noch nicht so lange her, dass es den braucht. Aufbewahrungspflicht vom Vertrag ist auch nur 10 Jahre. 

Die Gewehre wurden oftmals einfach ohne etwas schriftliches weitergegeben. Älteren Leuten war es auch selten bewusst, dass nach Änderung des Waffengesetzes etwas schriftliches notwendig gewesen wäre. Auch heute noch würden sie dir einen K31 einfach in die Hand drücken und halten den Vertrag für sinnlos.

Auch konnten die Sachen auf der Polizei einfach abgegeben werden.

 

Ich halte es aus diesen Gründen für fast unmöglich, den nächsten Besitzer zu eruieren.

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Am 30.7.2022 um 20:02 schrieb Dieselfalk:

...........

Der wurde vom schweizer Händler mittels Logistik Unternehmen zum deutschen Händler vor Ort geschickt, die Formalistik haben die unter sich geklärt.

Hier in D bin ich nach tel. Kontaktaufnahme damit zum Beschussamt nach Köln gefahren und nach Zahlung von unter 30 Euro konnte er auf meine WBK eingetragen werden.

.......

Da du sozusagen im Auftrag des Händlers für den Beschuss gesorgt hast, hat der Händler nicht gegen das Beschussgesetz verstossen.

Hätte der Händler aber vorab die Waffe in deine WBK eingetragen, hätte er dagegen verstossen.

 

 

Bearbeitet von Astanase
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@Astanase

Mein Händler kannte sich aus und ich habs nachgelesen und auch beim Beschussamt nachgefragt, schliesslich musste ich wegen des Termins sowieso telefonieren.

Insgesamt gesehen war es zwar aufwändiger, als wenn man in D eine eingetragene Waffe kauft, aber doch gut zu machen.

Aber ein mitmachender Händler ist zwingend nötig!

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Habe selber mal vor vielen Jahren (als Schweizer der in D lebt ) ein K31 im Army liquid Shop erworben. Das Gewehr war Jahre in der Schweiz bei Verwandten.

Die damalig anstehenden Gesetzesänderungen in der Schweiz haben mich dann zum  abholen meiner Waffe gebracht.

Vertrag des kaufes vorgelegt in der D Behörde und eine Einfuhrerlaubnis für das K31 erhalten. In D dann zum Büchser und Deutschen Beschuss drauf fertig.

An der Grenze hat es weder die Schweizer noch die Deutschen Grenzer interessiert, da ich ja die Papiere dabei hatte ...(Kaufvertrag Schweiz / Waffeneinfuhrgenemigung D )

Auf Gelb eingetragen vor neuem Beschuss wegen der Zeiten ( Kauf war ja schon mehrere Jahre her, aber Einfuhrdatum ) 

 

 

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  • 1 Monat später...

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