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IGNORED

Waffenrechtsverschärfung - die x.te


switty

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb Mausebaer:

Sinnlos, da dann ja bereits die "Unterbringung" für die Dauer der Gefahr greift.

 

Die dürfen doch eh auf § 10 StGB alles und wie sollten die denn fähig sein, überhaupt einen Antrag für eine WBK zustellen. Ihr Betreuer wird das ja wohl kaum machen. ;)

 

Wie viele BPSler kennst Du? Bei leichter BPS besteht kaum ein Unterschied zu einem "gesunden" Norm-Menschen und bei schweren Formen würde auch der trotteligste Sachbearbeiter mindesten mal den § 6 Abs. 2 WaffG ziehen. ... und wie ist das dann mit Entwicklungen - so herum und auch so herum?

 

Also wer

  • sich zu genehmigenden Forschungen mit LSD vollknallt, bekommt eine WBK,
  • aus gesundheitlichen Gründen Heroin oder Methamphetamin nimmt, bekommt ne WBK, und
  • besoffen dem Sachbearbeiter auf dem Amt den Antrag vollkotzt bekommt auch die beantragte WBK

weil entweder kein Missbrauch oder keine illegale Substanz. ;)

 

 

Irgendwie doch alles nicht ganz so einfach, oder? :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

 

 

Zitat

Die dürfen doch eh auf § 10 StGB alles und wie sollten die denn fähig sein, überhaupt einen Antrag für eine WBK zustellen. Ihr Betreuer wird das ja wohl kaum machen. ;)

 

Du gehst von den Fällen aus, in denen zum Zeitpunkt der WBK-Erteilung bereits eine schwere psychische Störung vorliegt. Da gebe ich Dir völlig recht. Schwierig ist es aber, wenn sich eine solche Störung während des bestehenden Waffenbesitzes entwickelt. Hier gibt es doch kaum Möglichkeit. Die Ärzte und Kliniken wissen nichts vom Waffenbesitz und sind ohnehin an die Schweigepflicht gebunden. Die Waffenbehörden kommen nicht darauf, nachzufragen. Also gibt es keinen Informationsfluss. 

 

Zitat

Wie viele BPSler kennst Du? Bei leichter BPS besteht kaum ein Unterschied zu einem "gesunden" Norm-Menschen und bei schweren Formen würde auch der trotteligste Sachbearbeiter mindesten mal den § 6 Abs. 2 WaffG ziehen. ... und wie ist das dann mit Entwicklungen - so herum und auch so herum?

 

Ich sehe berufsbedingt nur schwere Fälle und die sollten definitiv KEINE Waffe besitzen. (Wobei sich das meistens ja selbst begrenzen würde..)

 

Zitat
  • sich zu genehmigenden Forschungen mit LSD vollknallt, bekommt eine WBK,
  • aus gesundheitlichen Gründen Heroin oder Methamphetamin nimmt, bekommt ne WBK, und
  • besoffen dem Sachbearbeiter auf dem Amt den Antrag vollkotzt bekommt auch die beantragte WBK

 

Manchmal habe ich das Gefühl, Du diskutierst sehr gerne um der Diskussion Willen.

Im ersten Fall per Definition ja. 

Im zweiten Fall: Heroin ist nicht verkehrsfähig, also fällt das aus. Außerdem habe ich von Sucht geredet. Jetzt können wir über die Definition von Sucht reden, aber lassen wir das...

Im dritten Fall: Dafür werden sie eine andere Lösung finden. 

 

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Im Verfassungsschutzbericht selbst werden als Beispiele für solche Aktivität die Erinnerung von Beamten an ihren Eid auf das Grundgesetz und die Tätigkeit als Fluthelfer genannt. Kein Witz, wer's nicht glaubt lese es nach.

 

Unfug. Sich als Fluthelfer zu betätigen wird dort nicht kritisiert. Dort geht es um tiefbraunes Volk das sich unter die Fluthelfer mischt um sich positiv in Szene zu setzen. Nicht die Fluthilfe ist das Problem, sondern die Beobachtung der Marketingmaßnahmen von Extremisten.

 

Zitat

Auch die Flutkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz versuchten rechtsextremistische Parteien und Einzelakteure für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. In der Szene wurden zahlreiche Spenden- und Hilfskampagnen gestartet. So riefen die NPD-Landesverbände Baden-Württemberg, Hessen und Bayern beispielsweise eine „Nationale Hochwasserhilfe“ ins Leben, die nach eigenem Bekunden Container mit Trinkwasser in die Region um das besonders betroffene Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) lieferte.
Mehrere Aktivisten der NPD, ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN), der Partei „Der III. Weg“ und der Partei „DIE RECHTE“ begaben sich in die Katastrophengebiete. Wie auch in anderen Fällen richteten sich die Hilfsangebote der rechtsextremistischen Parteien im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe ausschließlich an nach ihrem Verständnis ethnisch Deutsche.

 

Also, bitte keine "Alternative Fakten" verbreiten, danke.

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vor 39 Minuten schrieb Harry Callahan:

 

 

 

Du gehst von den Fällen aus, in denen zum Zeitpunkt der WBK-Erteilung bereits eine schwere psychische Störung vorliegt. Da gebe ich Dir völlig recht. Schwierig ist es aber, wenn sich eine solche Störung während des bestehenden Waffenbesitzes entwickelt. Hier gibt es doch kaum Möglichkeit. Die Ärzte und Kliniken wissen nichts vom Waffenbesitz und sind ohnehin an die Schweigepflicht gebunden. Die Waffenbehörden kommen nicht darauf, nachzufragen. Also gibt es keinen Informationsfluss. 

Es geht ja auch nur um die psychische, persönliche Eignung beim Antrag auf eine Erwerbserlaubnis.

 

SPD und Grüne: Hilfe, Hilfe da muss man wegen Hanau was machen und vor allem das Waffenrecht verschärfen!!! Schußwaffen (legal) in Bürgerhand sind gefährlich für die öffentliche Sicherheit.

FDP: Ist nicht nötig zu verschärfen, da schon drin. Das Problem ist ein Vollzugsproblem, wenn halt die Polizei und Ministerien die Waffenrechtsbehörden nicht informieren.

CDU und AfD: schweigen

Die Linke: ist mit der Schuld der USA und NATO am Ukraine-Konflikt beschäftigt.

 

vor 39 Minuten schrieb Harry Callahan:

 

Ich sehe berufsbedingt nur schwere Fälle und die sollten definitiv KEINE Waffe besitzen. (Wobei sich das meistens ja selbst begrenzen würde..)

Wäre interessant zu sehen, wie 2/6 mit dem klassischen Nähe-Distanz-Problem der BPSler interagierte. ;) Mit JJ. oder Rote könnten die echt für Umsatz beim Amt sorgen. :rolleyes: Ihr Problem mit dem "Spannungsmanagement" richtet sich vor allem gegen sich selbst. Von daher wäre da im schlimmen Fall schon mit einer gewissen temporalen Selbstregulation zu rechnen. :teu38:

 

vor 39 Minuten schrieb Harry Callahan:

 

Manchmal habe ich das Gefühl, Du diskutierst sehr gerne um der Diskussion Willen.

Im ersten Fall per Definition ja. 

Im zweiten Fall: Heroin ist nicht verkehrsfähig, also fällt das aus. Außerdem habe ich von Sucht geredet. Jetzt können wir über die Definition von Sucht reden, aber lassen wir das...

Im dritten Fall: Dafür werden sie eine andere Lösung finden. 

 

"Missbrauch" ist für mich umfassender als ein Abhängigkeitssyndrom. Wobei sich bei einem bestehenden Abhängigkeitssyndrom streiten ließe, ob man da moralisch beim Patienten noch von Missbrauch sprechen kann.

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 1 Minute schrieb Parallax:

Nicht zufälligerweise taucht das Thema auch im Kapitel "Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus" auf.

 

Was es um so interessanter macht, dann man eine eigene Beobachtungszuständigkeit für diejenigen einführt, die eben eindeutig nicht unter Rechtsextremismus fallen, auch nicht unter Linksextremismus oder sonst etwas, sondern denen lediglich Unzufriedenheit mit Regierungshandeln unterstellt wird.

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vor 5 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Was es um so interessanter macht, dann man eine eigene Beobachtungszuständigkeit für diejenigen einführt, die eben eindeutig nicht unter Rechtsextremismus fallen, auch nicht unter Linksextremismus oder sonst etwas, sondern denen lediglich Unzufriedenheit mit Regierungshandeln unterstellt wird.

 

Was niemand von den Damen und Herren so richtig erwähnen möchte ist, im Verfassungsschutzbericht 2021  kann man nachlesen,

dass Rechtsextreme Straftaten um ca 10% gesunken sind.

verfassungsschutzbericht_2021.png.4c81e4c6e0afbaf0f3a770b17db426f5.png

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vor 10 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Was es um so interessanter macht, dann man eine eigene Beobachtungszuständigkeit für diejenigen einführt, die eben eindeutig nicht unter Rechtsextremismus fallen, auch nicht unter Linksextremismus oder sonst etwas, sondern denen lediglich Unzufriedenheit mit Regierungshandeln unterstellt wird.

 

(Hervorhebung durch mich) Wieder falsch. Aus der Einleitung zum entsprechenden Kapitel:

 

Zitat

In einigen Fällen gingen die öffentlich geäußerten Meinungen oder Aktionen von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf. Die Zuordnung der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen zu einem der Phänomenbereiche des Verfassungsschutzes ist in vielen Fällen nicht möglich. Das BfV hat daher im April 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet.

 

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Gute Diskussion. Hier nochmal Food for Thought:

 

https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm

Zu jedem gegebenen Zeitpunkt haben 22% aller Männer und 33,3% aller Frauen im Alter zwischen 18-79 eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.

 

Das führt dazu, dass in der Gesamtpopulation nur 17% ihr Leben lang psychisch gesund bleiben:

https://www.spektrum.de/news/nur-eine-minderheit-bleibt-ein-leben-lang-psychisch-gesund/1513775

 

Das heißt: Nach der Logik dürfte eigentlich niemand eine WBK haben, da nahezu alle Waffenbesitzer irgendwann mal psychisch krank werden. Bei 1.5Mio LWB sind zu jedem Zeitpunkt im Jahr 330.000 Menschen psychisch krank und über die gesamte Lebensdauer werden insgesamt 1.245.000 der 1.500.000 LWB irgendwann in ihrem Leben mal psychisch krank. Nun gab es am Bespiel des Jahres 2020 genau einen Deppen, der seine Krankheit nicht unter Kontrolle hatte und kaltblütig gemordet hat. D.h., 1 von 330.000 bzw. 1.245.000, und deswegen alle unter Generalverdacht stellen, dass sie trotz psychischer Erkrankung mit ihren Waffen nicht verantwortungsvoll umgehen?

 

Mir ist es lieber, dass ein psychisch Kranker eine WBK hat und sich bei Bedarf psychiatrische Hilfe holt als das die Person sich keine Hilfe holt und mit seinen Probleme alleine gelassen wird. Und genau letzteres passiert, wenn psychische Probleme derart stigmatisiert werden. Ein Bärendienst für die Sicherheit ein Deutschland, wenn so ein Gesetz kommt!

Bearbeitet von switty
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vor 2 Stunden schrieb switty:

https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm

Zu jedem gegebenen Zeitpunkt haben 22% aller Männer und 33,3% aller Frauen im Alter zwischen 18-79 eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.

 

Was soweit schon eine unverschämte Machtarrogation der Psychoklasse ist. Ob jemand "behandlungsbedürftig" ist, entscheidet im Normalfall immer noch er selber. Ausnahmen gibt es, wenn jemand so weit durch nicht sozialadäquates fremd- oder extrem selbstschädigendes Verhalten auffällt, dass man sagen muss, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne ist, aber dafür sind die Hürden zu recht hoch.

 

Es ist auch nicht klar, dass das Modell "Krankheit" mit allen Folgen das richtige Modell ist, selbst wenn jemand wirklich an sich arbeiten will.

 

Im verlinkten Artikel werden "Angststörungen" als am häufigsten genannt. Ich wäre jetzt sehr gerne physisch couragierter und arbeite auch dran. Den Anlagen, auch in der weiteren Familie nach, bin ich ein Angsthase, und ob das jetzt an der Genetik oder der Kindheit liegen mag ist wohl wurst, jedenfalls wurde mir diese Tendenz wohl in die Wiege gelegt. Ich würde gerne mit etwas weniger Vorsicht und mehr Freudenschreien eine steile oder enge Piste herunterfahren, oder ohne Zögern und mit einem "Yeeehaw!" acht Meter ins Wasser springen, oder beim Fliegen mal (bei einem Flugzustand, von dem ich sicher weiß, dass die Kiste das aushält) auf ein Mal eine Steuerfläche ohne Not in Vollausschlag hauen, oder beim Hindernislauf-Schießen einfach einen beherzten und großen Satz machen und auf Halt verzichten, oder beim Schnellschießen weniger oft die besten Treffer und dafür den besten Hit Factor haben. Man könnte also sogar von "Leidensdruck" sprechen, wenn man darunter versteht, dass ich mich gerne wohl entgegen meiner Anlagen verändern würde. Soll man deshalb aber behaupten, ich sei krankhaft ängstlich? Immerhin fahre ich enge Wälder und eisige Abfahrtslaufstrecken auf Ski, fliege kleine Flugzeuge, kraxle zusammen mit Typen von den Spezialkräften mit zwei Feuerwaffen an mir über Hindernisse wo ein Fall doof wäre. Allerdings zögerlicher und mit weniger "Yeehaw!" als ich gern wollte, ganz bestimmt ohne die Empfindung, die z.B. Lindsey Vonn geschildert hat, wie sie es as nahezu rauschhaft empfindet, am Rande der Kontrollierbarkeit zu fahren. Nach meinem objektiven Verhalten bin ich also wohl eher mutiger als die meisten anderen Leute. Habe ich jetzt eine "Angststörung"?

 

Ich hielte da solche Begriffe wie "coaching" für angemessener als das Modell der "Krankheit" mit mir als kaputtem Typen und einem Psychoonkel, der über mir steht und fleißig Notizen über meine krankhaften Fehler macht.

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vor 5 Stunden schrieb switty:

Gute Diskussion. Hier nochmal Food for Thought:

 

https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm

Zu jedem gegebenen Zeitpunkt haben 22% aller Männer und 33,3% aller Frauen im Alter zwischen 18-79 eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.

 

Das führt dazu, dass in der Gesamtpopulation nur 17% ihr Leben lang psychisch gesund bleiben:

https://www.spektrum.de/news/nur-eine-minderheit-bleibt-ein-leben-lang-psychisch-gesund/1513775

 

Das heißt: Nach der Logik dürfte eigentlich niemand eine WBK haben, da nahezu alle Waffenbesitzer irgendwann mal psychisch krank werden.

Was zu untersuchen wäre. Wenn mir jemand die Mittel bereitstellte, könnte mich dieses Thema doch noch zum Promovieren locken ;)

Hierzu springen einem gleich drei mögliche Hypothesen als Erklärung an, die zu prüfen wären:

  1. Mängel beim Vollzug des deutschen WaffR (LWB sind genauso wie alle anderen Menschen in Deutschland von psychischen Störungen betroffen. Die Behörden stellen dieses fehlen der persönlichen Eignung jedoch nicht fest.
  2. Die Prozesse in Deutschland ein LWB zu werden selektieren derart, dass kaum Menschen mit durchschnittlichen Dispositionen für psychische Störungen LWB werden.
  3. Der Umgang mit EWB-pflichtigen Waffen fördert die Resilienz gegen psychische Störungen und wirkt hier möglicher Weise sogar therapeutisch.
  • Wäre H1 zu stützen, so wären die betroffenen Behörden nicht in der Lage, das aktuelle WaffR umzusetzen. Folglich wären sie entweder angemessener Auszustatten oder das WaffR wäre an deren Leistungsvermögen anzupassen.
  • Stützten die Ergebnisse H2, wäre das ein Hinweis darauf, dass das deutsche WaffR tatsächlich davor schützte, dass Menschen mit psychischen Störungen legal EWB-pflichtige Waffen erwürben.
  • Würde die Studie H3 stützen, dann wären die aktuellen Vorschriften zur persönlichen Eignung bei psychischen Störungen  schädlich und sollten dringend abgeschafft werden.

 

vor 5 Stunden schrieb switty:

... Ein Bärendienst für die Sicherheit ein Deutschland, wenn so ein Gesetz kommt!

DAS ist schon längst da. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Was soweit schon eine unverschämte Machtarrogation der Psychoklasse ist. Ob jemand "behandlungsbedürftig" ist, entscheidet im Normalfall immer noch er selber. Ausnahmen gibt es, wenn jemand so weit durch nicht sozialadäquates fremd- oder extrem selbstschädigendes Verhalten auffällt, dass man sagen muss, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne ist, aber dafür sind die Hürden zu recht hoch.

Dafür gibt es in G'stan genau zwei Gründe:

  1. Eine Willensäußerung des Patienten ist nicht möglich und ein Zuwarten auf eine mögliche spätere Willensäußerung des Patienten führte zu erheblichen gesundheitlichen Nachteilen des Patienten
  2. Der Patient hat die Behandlung abgelehnt, steht aber unter gerichtlicher Betreuung und das Betreuungsgericht entscheidet, dass die negativen Folgen der Nichtbehandlung derart gravierend sind, dass ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte gerechtfertigt ist und prüft, begleitet und kontrolliert auch die Behandlung. Der Prozess ist für kurze Behandlungsdauern wie einmalige OPs o.ä. zugeschnitten, da vor, bei und nach der Behandlung stets das Betreuungsgericht in wortwörtlich entscheidender Funktion involviert sein muss. Für länger dauernde Behandlungen wie Psychotherapien ist diese Möglichkeit ungeeignet, da es die Richter und auch die Therapeuten bereits mit quantitativer Arbeit extrem belastete.
vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

...

 

Im verlinkten Artikel werden "Angststörungen" als am häufigsten genannt. Ich wäre jetzt sehr gerne physisch couragierter und arbeite auch dran.

Aktiv Verantwortung für sich selbst zu übernehmen ist regelmäßig ein grundsätzlichen Kennzeichen für eine relative, psychische Gesundheit. Hierbei auch noch auf eine "Verbesserung" hinzuarbeiten, sogar auch noch im besonderen Maß.

 

vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Den Anlagen, auch in der weiteren Familie nach, bin ich ein Angsthase, und ob das jetzt an der Genetik oder der Kindheit liegen mag ist wohl wurst, jedenfalls wurde mir diese Tendenz wohl in die Wiege gelegt.

Wir stammen praktisch alle von "Angsthasen" ab, denn die anderen habe es nicht mehr geschaft, sich fortzupflanzen. :spiteful:

 

vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ich würde gerne mit etwas weniger Vorsicht und mehr Freudenschreien eine steile oder enge Piste herunterfahren, oder ohne Zögern und mit einem "Yeeehaw!" acht Meter ins Wasser springen, oder beim Fliegen mal (bei einem Flugzustand, von dem ich sicher weiß, dass die Kiste das aushält) auf ein Mal eine Steuerfläche ohne Not in Vollausschlag hauen, oder beim Hindernislauf-Schießen einfach einen beherzten und großen Satz machen und auf Halt verzichten, oder beim Schnellschießen weniger oft die besten Treffer und dafür den besten Hit Factor haben.

Ja und?

Alles real existierende und relevante Bedrohungen und absurd überzogene Furcht vermag ich da auch nicht zu erkennen. Wenn Du keine realen Bedrohungen hast aber exzessive, völlig überzogenen Furcht verspürst und vielleicht auch noch entsprechend handelst oder laufend völlig sinnlos über vielleicht noch theoretisch mögliche, aber faktisch nicht bestehende Gefahren Grübeln musst, kannst Du mal an eine eventuelle Angststörung denken. :rolleyes:

 

vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Man könnte also sogar von "Leidensdruck" sprechen, wenn man darunter versteht, dass ich mich gerne wohl entgegen meiner Anlagen verändern würde.

Nein,

wenn Du unbedingt willst, dass der Zustand aufhörte, dann schon.

 

vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

... Habe ich jetzt eine "Angststörung"?

Wieso denn? Reelle Gefahren und ein reeller Umgang mit ihnen - was willst Du noch? Eher schaffst Du an einer Störung, wenn Du Risiken nicht wahrnehmen oder einschätzen könntest oder es zwar kannst, aber nicht angemessen darauf reagiertest. Bisher liegt wohl alles, was Du schildertest einfach noch im Bereich verschiedener Ausprägungen von Persönlichkeitsfacetten. :closedeyes:

 

vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ich hielte da solche Begriffe wie "coaching" für angemessener als das Modell der "Krankheit" mit mir als kaputtem Typen und einem Psychoonkel, der über mir steht und fleißig Notizen über meine krankhaften Fehler macht.

"Coaching" ist, wenn Du einen gesunden Zustand mit psychologischer Hilfe verbessern willst. Wenn Dein Zustand pathologisch ist, und Du mit psychologischer Hilfe zurück zu einem gesunden Zustand willst, ist es eine Therapie.

 

Dein

Mausebaer

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vor 30 Minuten schrieb Mausebaer:

"Coaching" ist, wenn Du einen gesunden Zustand mit psychologischer Hilfe verbessern willst. Wenn Dein Zustand pathologisch ist, und Du mit psychologischer Hilfe zurück zu einem gesunden Zustand willst, ist es eine Therapie.

 

Womit mir eben unwahrscheinlich erscheint, dass es angemessen ist, wie der Artikel es tut, 15,3% der erwachsenen Bevölkerung eine "behandlungsbedürftige Angststörung" zu unterstellen. Inwieweit das behandlungs- oder veränderungs- oder coaching-bedürftig ist, entscheiden immer noch die Leute selber. Dabei dürfte der Wunsch nach Veränderung auch nur sehr eingeschränkt mit dem tatsächlichen Maß der Ausprägung der Angst korrelieren.

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Ich habe hier viel über Psychische Probleme lesen können und was das Gesetz da dann machen kann/soll.

Das Menschen die darunter leiden Behandlungen ablehnen oder nicht antreten.

 

Die Realität ist aber das es bei fast jedem Psychiater oder Therapeuten Wartelisten gibt und die Betroffenen keine Plätze bekommen.

In meinem Umfeld ist mir ein Fall bekannt , der junge Mann wartet seit 1,5 Jahren auf eine Therapie!  

Und das ist auch Deutschland! Nicht nur Pflegenotstand auch Behandlungs - Notstand, bei fast allen med.Richtungen.

 

Darüber wird wenig geredet , das man keine Hilfe bekommt......

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vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:

DAS ist schon längst da. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

Ja, natürlich hast du Recht. Nur gibts da halt ein gigantisches Vollzugsdefizit, weil letztlich dürften nur knapp 250k Menschen statt 1.5 Mio Menschen überhaupt eine Waffe besitzen. Glaube auch nicht, das ein Waffenbesitzer eine geringere Disposition hat. Das wird schon der Gauss'schen Normalverteilung folgen. Letztlich wird in dem Artikel bemängelt, dass es zu wenig adäquate Hilfe gibt.

 

Ein großes Problem ist ja auch, wo man die Grenze zieht. Hier mal an dem Beispiel der Angststörung: diese ist vom §6 ebenfalls erfasst ist, obwohl das oftmals komplett irrelevant ist. Wenn ich z.B. zum Arzt gehe, mir gegen Flugangst ein paar Pillen verschreiben lasse, krieg ich eine F-Diagnose in meine Akte und schon bin ich nach enger Auslegung des §6 WaffG nicht mehr zuverlässig. Völliger Schwachsinn!

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Womit mir eben unwahrscheinlich erscheint, dass es angemessen ist, wie der Artikel es tut, 15,3% der erwachsenen Bevölkerung eine "behandlungsbedürftige Angststörung" zu unterstellen. Inwieweit das behandlungs- oder veränderungs- oder coaching-bedürftig ist, entscheiden immer noch die Leute selber. Dabei dürfte der Wunsch nach Veränderung auch nur sehr eingeschränkt mit dem tatsächlichen Maß der Ausprägung der Angst korrelieren.

Klar entscheidet der Mensch selbst. Aber es findet in dem Bereich einfach zu wenig Aufklärung statt und es gibt auch zu wenige Hilfsangebote. Dazu kommt noch die gesellschaftliche Stigmatisierung von "Geisteskranken". Ich würde das Ergebnis der Studie gar nicht mal groß in Frage stellen. Es geht ja darum, dass nach Definition des ICD behandlungsbedürftige Störungen vorliegen. Viele der Personen, die es so sehen wie Du, werden sich selbst therapieren, sei es mal mit eine Flasche Wein oder ähnlichem. Was in den meisten Fällen auch erfolgreich sein wird. Trotzdem lag da halt grundsätzlich eine behandlungsbedürftige Störung vor. Ist ja auch nichts schlimmes. Wenn mir mein Fuß weh tut, geh ich auch nicht immer zu Orthopäden. Meistens vergeht das Problem dann ja wieder von selbst.

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vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:
  • Wäre H1 zu stützen, so wären die betroffenen Behörden nicht in der Lage, das aktuelle WaffR umzusetzen. Folglich wären sie entweder angemessener Auszustatten oder das WaffR wäre an deren Leistungsvermögen anzupassen.
  • Stützten die Ergebnisse H2, wäre das ein Hinweis darauf, dass das deutsche WaffR tatsächlich davor schützte, dass Menschen mit psychischen Störungen legal EWB-pflichtige Waffen erwürben.
  • Würde die Studie H3 stützen, dann wären die aktuellen Vorschriften zur persönlichen Eignung bei psychischen Störungen  schädlich und sollten dringend abgeschafft werden.

Achja, noch ein Satz: Gute Hypothesen. Zusammenfassend lese ich daraus, das es auf Seiten der Gesetzgebung keinen Handlungsbedarf gibt, das Gesetz in dem Punkt "zu verschärfen". Bringt nämlich nichts.

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Womit mir eben unwahrscheinlich erscheint, dass es angemessen ist, wie der Artikel es tut, 15,3% der erwachsenen Bevölkerung eine "behandlungsbedürftige Angststörung" zu unterstellen.

Für Europa i.w.S. geht die WHO für alle (behandlungswürdigen) psychischen Störungen von einer (Jahres)Prävalenz von 50% der Bevölkerung aus. Damit steht Europa gut da. Weltweit habe ich da 60% in Erinnerung (finde aber gerade keine Quelle auf die Schnelle)

 

Das erklärt zum einen, warum sich so viele Menschen immer mal seltsam verhalten. Auf der anderen Seite wird aber auch deutlich, dass die Masse der Fälle, wie bei einer Erkältung, auch wieder von alleine weggehen.

 

vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Inwieweit das behandlungs- oder veränderungs- oder coaching-bedürftig ist, entscheiden immer noch die Leute selber.

Nein,

nicht nur. Auch die Kostenträger und Gesetzgeber reden da ein gewichtiges Wort mit. Du glaubst doch wohl nicht, dass der effektive, permanente Mangel an Psychotherapeuten und Psychiatern auf den allgemeinen Fachkräftemangel zurückgeht. Die Ausbildung nach dem Studium ist scheiße teuer, die Bezahlung als Angestellter ist mittelmäßig bis schlecht und Kassensitze sind massive Mangelware, die sich die, die einen ganz oder teilweise abgeben wollen, nicht nur vergolden lassen wollen. Ohne Kassenpatienten kommst Du aber i.d.R. nicht auf ein stabiles Einkommen.

 

Dein

Mausebaer

 

 

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vor 17 Minuten schrieb switty:

..., krieg ich eine F-Diagnose in meine Akte und schon bin ich nach enger Auslegung des §6 WaffG nicht mehr zuverlässig. Völliger Schwachsinn!

"geeignet"; "zuverlässig" ist § 5 WaffG

 

Hatten wir hier in WO vor einigen Jahren sogar mal als Fall. Ein LWB, der es selbst sehr genau nahm und vorsichtig war, teilte seiner Waffenrechtsbehörde mit, dass seine Waffen vorübergehend von jemand anderen verwahrt werden, da er selbst zu einer psychosomatische Kur ist. Statt eines freundlichen Dankes kam der Widerruf der Erlaubnisse von seinem Sachbearbeiter. Du brauchst für den § 6 Abs. 1 Nr 2 noch nicht einmal eine Diagnose. Es reichen Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen, völlig aus. :diablo:

 

Dein

Mausebaer

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vor 21 Minuten schrieb Mausebaer:

"geeignet"; "zuverlässig" ist § 5 WaffG

du hast natürlich Recht 😁

 

vor 21 Minuten schrieb Mausebaer:

Hatten wir hier in WO vor einigen Jahren sogar mal als Fall. Ein LWB, der es selbst sehr genau nahm und vorsichtig war, teilte seiner Waffenrechtsbehörde mit, dass seine Waffen vorübergehend von jemand anderen verwahrt werden, da er selbst zu einer psychosomatische Kur ist. Statt eines freundlichen Dankes kam der Widerruf der Erlaubnisse von seinem Sachbearbeiter. Du brauchst für den § 6 Abs. 1 Nr 2 noch nicht einmal eine Diagnose. Es reichen Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen, völlig aus. :diablo:

Selten dämlich. Aber so ists halt, das Gesetz ist so unbestimmt das selbst eine Flugangst ausreicht, für einen Widerruf. Und eigentlich könnten die Behörden mit Verweis auf solche Studien jedem die WBK widerrufen, letztlich ist (fast) jeder einmal in seinem Leben persönlich nicht mehr geeignet, waffenrechtliche Erlaubnisse zu halten, aufgrund "psychischer" Probleme. Und weil das alles in der Realität bis auf 1-2 Fälle im Jahr kein Problem ist, sind Gesetze, die den Behörden noch mehr Rechte zum rumwühlen geben, strikt abzulehnen.

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vor 12 Minuten schrieb switty:

du hast natürlich Recht 😁

 

Selten dämlich. Aber so ists halt, das Gesetz ist so unbestimmt das selbst ...

Nein,

es ist so bestimmt, dass ein SB fast keine Wahl hat (hätte noch Gutachten nach Abs. 2 fordern können), Erlaubnisse zu widerufen, wenn er erfährt, dass ein LWB in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung ist - selbst wenn es nur wegen eines Reizdarms ist. :gaga: Da zeig sich einmal mehr die fachliche Kompetenz jener, die unser WaffenR effektiv gemacht haben. :teu38:

 

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vor 32 Minuten schrieb switty:

Und weil das alles in der Realität bis auf 1-2 Fälle im Jahr kein Problem ist, sind Gesetze, die den Behörden noch mehr Rechte zum rumwühlen geben, strikt abzulehnen.

Genau so ist es. Wo ist die Grenze? Nur weil jemand LWB ist kann man ihm nach und nach jedes seiner Grundrechte streichen? 

Kommt nach dem Gesinnungstest bald auch noch die regelmäßige Darmspiegelung? Schließlich will man ja nichts wichtiges übersehen. 

In dem die Unverletzbarkeit der Wohnung für LWB gestrichen wurde beging man einen Gesetzesbruch. Grundrechte dürfen nicht ausgesetzt werden. Es darf auch nicht sein das die Politik entscheidet welche Grundrechte man einhält und welche nicht.

Bearbeitet von Bender
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Die Unschuldsvermutung soll offenbar nicht mehr gelten. Jetzt soll man offenbar mittels "Pyschotest" nachweisen, dass man als möglicher zukünftiger LWB "geeignet" ist. Kann der "Nachweis" nicht erbracht werden bzw. fällt man durch den Test, war es das. Allenfalls nur auf Zeit, wenn man Glück hat. Wieder eine Hürde mehr!

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