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IGNORED

Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?


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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb huhnelli:

Die Sockenpuppe von Colt S. ?

Vollständige Akteneinsicht kommt mir irgendwie bekannt vor.... 🤔

Was soll das?

Ich habe nur eine Identität in diesem Forum, anscheinend haben verschiedene Teilnehmer in diesem Forum mit ihrer Ironie noch nicht genug und unterstellen mir das ich hier mich unter einem anderen Namen melde.

Außerdem ich habe sehr gute Gründe eine komplette Akteneinsicht zu verlangen, leider kann ich diese noch nicht hier benennen sonst würde ich den Heini im Amt vorwarnen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

 

Wo ist das Problem? Wenn du vor deinem Waffenschrank stehst, kann weder eine noch vier noch 20 Personen sehen, welche Kombination du eintippst.

Das ist wohl das geringste Problem. Zur Not kann man die Kombi ändern.

vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

Wenn du Schiss vor Beifang hast, solltest du die lines vorher wegschnupfen.

Was unterstellst du für einen Käse?

 

 

vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

Dass was offensichtlich ist, kann verwertet werden.

 

Auch was auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist, kann verwertet werden. Fruit of the poiseness tree gilt bei uns leider nicht. Hat @PetManschon ausgeführt.

vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

Das ist auch so, wenn dich die Polizei anhält, um dir eigentlich nur einen 10-Euro-Strafzettel wegen kaputter Kennzeichenbeleuchtung zu verpassen aber du die Pumpe auf dem Beifahrersitz liegen hast.

Jup.

 

vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

Ansonsten führt der Weg von der Tür zum Ort der Waffenaufbewahrung, dort werden Waffen und Munition und Erlaubnisse kontrolliert und das war es auch schon.

 

Genau, bei manchen einem kann der Weg durch die gesamte Wohnung/das gesamte Haus führen. Wenn ich alleine bin und vorweg laufe, kann ich in der Regel nicht mehr erkennen, was die letzte der mir folgenden Personen genau tut.

 

vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

Sollten sich Behördenmitarbeiter oder flankierende Ordnungshüter den Weg bahnen in andere Räumlichkeiten (vermutlich eher eine G'schicht aus dem Paulanergarten), rufst du die Polizei (okay, das klingt etwas bescheuert, aber so ein Vorgehen muss dokumentiert sein, Gezeter bei WO zählt da übrigens nicht) und zeigst das an.

"Hallo Polizei, hier durchsucht/betritt gerade ein Kollege von Ihnen meine Zimmer, obwohl ich da gar keine Waffen aufbewahre. Bitte kommen Sie schnell und helfen mir!" 😆

 

vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

Dein Anwalt regelt dann das weitere.

 

Das wird bei 4:1 - trotz unterstellten Anruf auf der Wache - ein schwieriges Unterfangen.

 

vor 42 Minuten schrieb vaquero357:

 

Was meinst du?

Siehe oben.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb P22:

"Hallo Polizei, hier durchsucht/betritt gerade ein Kollege von Ihnen meine Zimmer, obwohl ich da gar keine Waffen aufbewahre. Bitte kommen Sie schnell und helfen mir!" 😆

 

 

Ja, natürlich. Was denn sonst??

Wir reden hier über einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, der nicht durch die Ausnahmetatbestände von Art. 13 GG gedeckt ist - wenn die Kontrolle der waffenrechtlichen Vorschriften zu einer Haussuchung mutiert.

 

Du beobachtest eine Person bei einer rechtswidrigen Handlung in deiner Wohnung/Haus und verständigst die Polizei.

Dass die Person dabei eine Uniform hat (mal bildlich für Behörde, Polizei, Exekutive), macht die Sache ja noch schlimmer.

 

Sämtliche Gespräche über den Notruf werden aufgezeichnet und du hast später eine lückenlose Dokumentation, wenn du den Vorgang zur Anzeige bringst.

Es geht natürlich auch darum, disziplinarrechtliche Vorgänge für die Akten der betreffenden "Besucher" von Waffenbehörde und Polizei zu initiieren. 

 

Geschrieben

Selbst Polizisten die sich selbst an Recht und Gesetz halten

decken Ihre Kollegen rückhaltlos. Ohne unwiderlegbare Beweise

bist du chancenlos, dafür daß es solche nicht gibt wird gesorgt.

Geschrieben
Am 25.6.2022 um 08:54 schrieb Ebert79:

Es geht mir tatsächlich um eine vollständige Aktenübersendung, um zu prüfen,

warum demnächst eine verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle durch-

geführt werden soll.

Woher weißt Du denn, dass bei Dir demnächst eine solche Kontrolle durchgeführt werden soll ? Normalerweise erfolgt diese unangekündigt und in der Akte wird im Regelfall auch nicht stehen, wann Du dran bist. Das erledigt zumeist ein Kontrollteam ganz allgemein im Hintergrund und gibt nach speziellen Listen die Prüfaufträge raus.

 

Eine Akteneinsicht nur so ins Blaue hinein ist eher ungewöhnlich. Macht eigentlich nur dann Sinn, wenn Dir etwas falsches vorgeworfen wird und Du Dich fragst, woher das kommt bzw. bei Informationen, die Dir selbst nicht vorliegen.

 

Gruß SBine

Geschrieben
23 minutes ago, Sachbearbeiter said:

Woher weißt Du denn, dass bei Dir demnächst eine solche Kontrolle durchgeführt werden soll ? Normalerweise erfolgt diese unangekündigt und in der Akte wird im Regelfall auch nicht stehen, wann Du dran bist. Das erledigt zumeist ein Kontrollteam ganz allgemein im Hintergrund und gibt nach speziellen Listen die Prüfaufträge raus.

 

Eine Akteneinsicht nur so ins Blaue hinein ist eher ungewöhnlich. Macht eigentlich nur dann Sinn, wenn Dir etwas falsches vorgeworfen wird und Du Dich fragst, woher das kommt bzw. bei Informationen, die Dir selbst nicht vorliegen.

 

Gruß SBine

 

Geschrieben

Ah, ok. Recht ungewöhnliche Vorgehensweise, aber die wollen offenbar Leerfahrten vermeiden.

 

Das mit der Eigensicherung ist natürlich der Witz in Tüten, weil die ja stets zu als zuverlässig und persönlich geeignet eingestuften Personen anreisen. Habe noch nie gehört, dass da den Kontrolleuren schon mal was passiert sein soll. Mit dem was ich so landauf, landab gehört habe, deckt sich dieses Vorgehensweise auf jeden Fall nicht mit dem, wie üblicherweise verfahren wird.

 

Sachen gibts... 🙈

Geschrieben

Es kann ja sein das die Vorgehensweise in Hinblick auf gewisse mögliche Personengruppen beschlossen wurde

aber zur Abschreckung erst mal an den normalen Bürger getestet wird. Es hat aber keiner gesagt ob nach der

Testphase die eigentliche Klientel besucht wird. Ich glaub es nicht.

 

Überlegt mal wie viele Vorschriften für große Betriebe und Vereine zur Kontrolle geschaffen wurden und bei

den kleinen mit aller Härte durchgesetzt werden.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Akteneinsicht hat funktioniert. Nichts besonderes. War sogar kostenlos.

 

Das Einzige was auffällt ist, dass die Waffenbehörde händisch ein Bildschirmfoto

aus dem Waffenverwaltungssystem citkoWaffe (NRW) ausgedruckt und zur Akte

genommen hat.

 

Hier ist sehr auffällig, dass im Jahr 2018 mindestens 3x Zuverlässigkeitsüberprüfungen

durchgeführt wurden im Abstand von teils nur 2 Monaten (!). Unten rechts sieht man

einen Pfeil, der darauf hinweist, dass es wohl sehr viele solcher Zuverlässigkeitsüber-

prüfungen gegeben hat. Ob das manuell oder automatisiert ist, lässt sich nicht erkennen.

 

Auch zu erkennen sind die Zeitfenster "Datum der Anfrage" und "Datum der Auskunft",

die in der Regel nur wenige Tage auseinanderliegen. Manche Waffenbehörden behaupten,

dass solche Abfragen Wochen bis Monate dauern..

 

citko.png

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Ebert79:

Akteneinsicht hat funktioniert. Nichts besonderes.

 

Am 25.6.2022 um 08:54 schrieb Ebert79:

vollständige Aktenübersendung,

Dann mach ich mal den "devil´s advocate": Woher nimmst Du jetzt die Gewißheit daß Deine Forderung nach Vollständigkeit auch erfüllt ist?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe nichts anderes behauptet. Wenn Du so eine Befürchtung hast, dann mußt Du ohne Vorwarnung mit einem Heer von Anwälten (oder noch gewichtiger) und dem eigenen autarken Fotokopierer unter dem Arm den Besuch machen. Wird halt etwas aufwendiger. Und gilt sinngemäß auch für Patientenakten und OP Tagebücher und bestimmt weitere Akten. Wird schnell eine Frage der persönlichen Prozeßökonomie.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Ebert79:

Kam per Post als Kopie.

Deine gesamte Akte oder lediglich citko Auszüge?

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Wir haben in unserem Verein inzwischen ein Formblatt erstellt, um die Anfragen nach DSGVO einfacher zu gestalten.

Mehrere Vereinsmitglieder haben bereits erfolgreich von der Möglichkeit gebrauch gemacht.

 

Ergebnis: In einigen Akten fanden sich Auszüge aus polizeilichen Ermittlungsverfahren, die teilweise 15 Jahre alt sind.

Diese Mitglieder wurden wohlgemerkt in der Zwischenzeit mehrfach (!) als zuverlässig bewertet.

Die Waffenbehörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen diese Daten erlangt und rechtswidrig archiviert.

 

Entsprechend wurde die Waffenbehörde unter Fristsetzung aufgefordert zur Löschung.

 

Warum Löschung? Sollten in Zukunft weitere Verfahren (auch Kleinigkeiten) eingeleitet werden, so wird die Waffenbehörde versuchen, diese alten Ermittlungsverfahren mit den neuen zu verknüpfen und in Folge ein Widerrufsverfahren einleiten. Nach einer Löschung ist dies nicht mehr möglich. Vorsorge ist besser als Nachsorge.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Ebert79:

Wir haben in unserem Verein inzwischen ein Formblatt erstellt, um die Anfragen nach DSGVO einfacher zu gestalten.

Wäre für den ein oder anderen hilfreich dieses hier einzustellen.

Geschrieben
On 6/25/2022 at 12:54 AM, Ebert79 said:

Verstehe ich es richtig, dass meine Waffenbehörde mir ohne Anwalt kostenlos eine

Kopie meiner waffenrechtlichen Akte übersenden muss nach Art. 15 DSGVO?

 

https://fragdenstaat.de/a/246939 -> Dokument

 

Geht das mit diesem Formular? -> Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf

 

Entspricht meinem 1. Beitrag. Wir handhaben das im Verein als Serienbrief.

Mitglieder können das Formular mit ihren Stammdaten ausgefüllt anfordern.

Geschrieben

Der Deutsche ist perse ein Trottel. Geh nie zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Es gibt im deutschen Rechtsdschungel jede Menge Schlaumeier die etwas falsch machen und das dann, wenn sie erwischt werden, auf Unwissenheit schieben. Eigentlich ist es immer Dummheit und die ganz Dummen lösen in der Regel die negativen Verfahren selber aus, in dem sie einer Behörde Sachverhalte schildern die sie eigentlich besser wissen sollten. Das geschieht immer mit dem Wunsch nach Absolution und weckt erst den schlafenden Hund. Am schlimmsten sind diejenigen die das geschriebene Wort verwenden, dann kann nämlich niemand mehr einen Fehler übersehen. Das gilt für Steuerrecht, Fahrerlaubnisrecht, usw. usw. und natürlich auch für das Waffenrecht. Steht in einer Akte ein Sachverhalt der als unbedeutend bewertet wurde, ist dies eine Ent- und keine Belastung. Im Übrigen, solange die Polizei ihre Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren nicht löscht, können diese Erkenntnisse bei jeder neuen Abfrage der Behörde, wieder vollständig neu mitgeteilt werden.

 

Der Deutsche kümmert sich um das letzte Glied in der Kette, statt dass er diejenigen, die an den Zuständen schuld sind davonjagt. Schön weiter CDSUSFDP+Grün wählen.

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