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IGNORED

Bedürfnisantrag - Vereinszugehörigkeit berechnen


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

Ich bin Vorsitzender und informiere die Behörde schon vor der Antragsabgabe damit sie (die Behörde) die nötigen Sicherheitsüberprüfungen einleiten kann.

 

vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Aber eine Überprüfung schonmal vorher anstoßen, wenn der Antrag angekündigt wird, das haben sie schon für mich gemacht.

 

Spannend... auf welcher Rechtsgrundlage haben Eure Behörden denn gehandelt, wenn noch kein Antrag vorlag? Da haben sich ein paar Sachbearbeiter weit aus dem Fenster gelehnt, vor allem im Fall von JPLafitte. Einfach mal komplette Backgroundchecks von Bürgern durchgeführt auf "Ansage" irgendwelcher Drittpersonen?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Parallax:

Spannend... auf welcher Rechtsgrundlage haben Eure Behörden denn gehandelt, wenn noch kein Antrag vorlag?

Bei uns gibt man den Antrag ab und reicht das bedürfnis nach wenn die 12 Moante um sind. Mit der Behörde abgesprochen finde ich das das schon eine " ausreichende Rechtsgrundlage " . Verstehe auch nicht warum man dies Agieren hier nicht gut heißt? Geht doch nur darum nach den 12 Monaten seine WBK zu bekommen und nicht erst nach 13, 14,15 oder noch mehr Monaten. Und über den Kopf des Mitglieds hinweg wird das wohl kein Vorsitzender machen. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb PetMan:

Bei uns gibt man den Antrag ab und reicht das bedürfnis nach wenn die 12 Moante um sind. Mit der Behörde abgesprochen finde ich das das schon eine " ausreichende Rechtsgrundlage " .

 

In den beiden zitierten Fällen lag aber kein Antrag bei der Behörde vor (nicht mal ein unvollständiger), nur eine Ankündigung eines Antrags - einmal vom Betroffenen selbst (das hab ich bei meiner Behörde auch spaßeshalber damals versucht - Antwort "auf welcher Rechtsgrundlage sollten wir das tun?" - hatte sie absolut recht!), und anderen sogar von einer Drittperson (aus Sicht der Behörde "irgendein Vereinsvorsitzender").

Geschrieben

@Parallax

Na dann geht das bei deiner Behörde halt nicht und dir wird es wohl auch nix ausmachen dann 2 oder 3 Monate länger auf deinen Voreintrag zu warten als andere. Aber dann gibt es für deine Wartezeit ja GSD eine "Rechtsgrundlage ". Wo kämen wir den da hin wenn jede Behörde macht was sie will............................................

Geschrieben

Die Überprüfung dürfen sie ohnehin zwischendurch auch machen. Wenn ich also ankündigen dass ich in drei Monaten eine neue Waffe erwerben will, dann machen sie das halt einfach dann. Die Überprüfung wird ja nicht auf meinen Antrag hin durchgeführt, sondern nur zeitlich mit meinem Antrag abgestimmt.

 

Es gibt auch keine Rechtsgrundlage die das verbietet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn ich also ankündigen dass ich in drei Monaten eine neue Waffe erwerben will,

IMHO macht das nur Sinn bei der ersten Waffe. Wenn ich heute weiß das ich in 3 Monaten eine neue Waffe kaufen will , was hindert mich dran die jetzt gleich zu beantragen? Die 2/6er Regel? Ich kann 4 Waffen auf einmal beantragen, die Reihenfolge wie ich die dann kaufe, unter Einhaltung der 2/6er Regel, obliegt dann doch mir. Wenn schon eine WBK da ist fehlt mir der Sinn der " Abkürzung ". Oder hast du ein Beispiel wo das noch Sinn macht ?

 

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb PetMan:

Oder hast du ein Beispiel wo das noch Sinn macht ?

Eine Woche abkürzen: wenn ich den Antrag zum Verband schicke, bekommt das Amt auch eine Nachricht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Bei uns gibt man den Antrag ab und reicht das bedürfnis nach wenn die 12 Moante um sind. Mit der Behörde abgesprochen finde ich das das schon eine " ausreichende Rechtsgrundlage " . Verstehe auch nicht warum man dies Agieren hier nicht gut heißt? Geht doch nur darum nach den 12 Monaten seine WBK zu bekommen und nicht erst nach 13, 14,15 oder noch mehr Monaten. Und über den Kopf des Mitglieds hinweg wird das wohl kein Vorsitzender machen. 

 

Da geht's wohl weniger um's nicht gut heißen sondern eher Verwunderung, dass das geht.

Meine Behörde hat nach Antragstellung als allererstes den Gebührenbescheid verschickt mit dem Hinweis, dass erst die Kohle da sein muss, bevor sie überhaupt anfangen etwas zu amtshandeln. Und wenn die Kohle nicht innerhalb von 14 Tagen da gewesen wäre, würden sie davon ausgehen, dass ich kein Interesse mehr an den Amtshandlungen hätte. DAS hört sich für mich nach einer seriösen Behörde an 😉

Und wie läuft das woanders? Hey, Schorschi, der Thomas hat mir erzählt, dass der Hubsi ne Wumme braucht. Geh, mach schon mal den Schmarrn mit BKA, VS und den Polizeidienststellen.. der zahlt's mir dann nächsten Monat bei der Kirchweih.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb vaquero357:

Und wie läuft das woanders? Hey, Schorschi, der Thomas hat mir erzählt, dass der Hubsi ne Wumme braucht. Geh, mach schon mal den Schmarrn mit BKA, VS und den Polizeidienststellen.. der zahlt's mir dann nächsten Monat bei der Kirchweih.

Das ist quatsch, und das weißt du. Hier Zahlt man wenn die Amtshandlung vollzogen ist und nicht im voraus. Kommt die Bedürfnisbescheinigung nicht muss man trotzdem zahlen. Wird auch im Vorfeld so kommuniziert.

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Eine Woche abkürzen: wenn ich den Antrag zum Verband schicke, bekommt das Amt auch eine Nachricht.

Ok, damit sparst du u.U. eine Woche, das stimmt. Bei uns beim DSB Landesverband dauert die Bescheinigung wenns dumm läuft 6 wochen. Beim BDS LV 9 schicke ich sogar den Antrag fürs Amt incl frankiertem Umschlag an die zum Verband. 3 bis 5 Tage später habe ich  eine Kopie und das Amt meinen Antrag MIT ALLEM zusammen was es braucht. Das verschickt der immer selber, der gute Mann der das für den LV 9 macht. Schneller gehts nicht.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Das ist quatsch, und das weißt du. Hier Zahlt man wenn die Amtshandlung vollzogen ist und nicht im voraus. Kommt die Bedürfnisbescheinigung nicht muss man trotzdem zahlen. Wird auch im Vorfeld so kommuniziert.

 

 

Natürlich weiß ich, dass das Quatsch war 😉

Aber es ist (selbst wenn es nicht um waffenrechtl. Erlaubnisse gehen würde) ein relativ unorthodoxes Vorgehen einer Behörde. 

 

Man mag es kaum glauben, aber meine Waffenbehörde scheint da im Vergleich wohl eher mit Überschallgeschwindigkeit zu arbeiten:
Ende 2021: Antrag abgeschickt - Gebührenbescheid - Überweisung - Bearbeitung - Ausstellungsdatum WBKs 4 Wochen nach Antragstellung - WBKs im Briefkasten bei mir: 5 Wochen nach Antragstellung. Fand ich jetzt nicht sooo langsam. 

Führerschein umtauschen dauert hier länger 😉

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb vaquero357:

DAS hört sich für mich nach einer seriösen Behörde an

Eher nicht.

 

Ich kündige an dass mein Antrag beim Verband liegt, und man mir der Überprüfung schonmal starten könnte. Wenn alles vorliegt und fertig ist, bekomme ich den Eintrag und die Rechnung. Warum sollte meine Behörde davon ausgehen dass ich einen gestellten Antrag zurückziehen will? Das klingt nach Schikane.

Geschrieben

Man bin ich froh, jetzt n richtig geilen Sachbearbeiter zu haben. 

 

Das dauert hier 30-60 Minuten, je nachdem wie stark wie uns noch fest quatschen.

Anrufen für einen Termin, den man am selben Tag noch bekommt und los geht's. 

 

Überprüfung bei Erstantrag dauert natürlich länger, da hat er keinen Einfluss. 

Geschrieben

Die Überprüfung gibt es nicht nur beim Erstantrag. Und sie dauert jedesmal zwischen zwei und zehn Wochen. Wer natürlich die Behörde in Übung hält, und öfter was neues kauft, muss auch um die Überprüfungen keine großen Gedanken machen, da liegt dann immer eine aktuelle vor.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Fyodor:

Die Überprüfung gibt es nicht nur beim Erstantrag.

Kann ich mir fast nicht vorstellen. Meine vorletzten Voreinträge dauerten in der Corona-Zeit sieben (Wochen)Tage inkl. Postversand zurück. Vorletzte Woche hat es dann vier Tage inkl. Post zurück gedauert.

Ländersache? Behördenunterschiede? Oder wird doch nicht jedesmal überprüft?

 

vor 12 Minuten schrieb Fyodor:

Wer natürlich die Behörde in Übung hält ...

Naja, die 2/6 Regel muss ich ja einhalten. Ansonsten würde ich auch nicht so regelmäßig kaufen.

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

Eher nicht.

 

Ich kündige an dass mein Antrag beim Verband liegt, und man mir der Überprüfung schonmal starten könnte. Wenn alles vorliegt und fertig ist, bekomme ich den Eintrag und die Rechnung. Warum sollte meine Behörde davon ausgehen dass ich einen gestellten Antrag zurückziehen will? Das klingt nach Schikane.

 

Das mit der "seriösen Behörde" meinte ich ironisch, im Sinne von: bürokratisch - deshalb auch das 😉 dahinter.

 

Freu mich, dass es bei euch mit etwas weniger Bürokratie funktioniert.

Vielleicht liegt es auch daran, dass die Behörde nur für einen überschaubaren Landkreis oder eine kleinere Stadt zuständig ist. Wer weiß.

 

Wenn man es aufdröseln möchte, nach reine Lehre, ein bisschen wie beim römischen Passierschein von Asterix:

Der Antrag heißt Antrag, weil die Behörde bei diesem Akt nur auf Antrag des Schützen tätig wird.

Dafür hat der Antrag der Behörde vorzuliegen.

Ob er statt dessen beim Vereinspräsidenten, bei der Geschäftsstelle vom Verband oder bei Herberts Oma liegt, ist irrelevant.

Ob es eher absurd ist anzunehmen, dass ein WBK-Anwärter auf dem letzten Meter, mit Stempeln auf der Bescheinigung und Tresor im Haus den Antrag doch nicht bei der Behörde einreicht, ist auch irrelevant.

Kein Antrag bei Behörde = kein Tätigwerden der Behörde.

 

Alles andere ist freundliches Entgegenkommen von pragmatischen Behörden bzw. SB's über das man sich freuen darf.

Geschrieben
Am 19.6.2022 um 08:28 schrieb Leyliner:

Hallo zusammen,

 

ich rätsele gerade darüber, wann ich meinen Bedürfnisantrag nach 12 Monaten Verbandszugehörigkeit stellen kann. ...

 

 

Hab ich nie verstanden... Bei aller liebe zu unserem Hobby,  aber ist das wirklich so kriegsentscheidend, ob der Antrag ne Woche früher oder später gestellt wird wenn die 12 Monate um sind?  Kommt es dem geneigten Antragsteller da wirklich auf 1 Tag an? Und wenn ja, warum?

Klar will man möglichst schnell selbst seinen Kram haben - aber auf das Schützenleben gerechnet ist 1 Tag, 1 Woche doch fast nix...  ;)

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Higgi:

Bei aller liebe zu unserem Hobby,  aber ist das wirklich so kriegsentscheidend, ob der Antrag ne Woche früher oder später gestellt wird wenn die 12 Monate um sind? 

 

Es gibt hier sogar Leute, die (angeblich) Wahlentscheidungen an Hobbythemen wie waffenrechtliche Positionierungen festmachen (und erheblich wichtigere Themen ignorieren)... in dem Fall dann allerdings auch leider mit gesamtgesellschaftlichem Schaden.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Astanase:

 

Ich würde als Vorsitzender es nicht gut finden, wenn unser neues Mitglied da bereits eindeutig vor den 12 Monaten bei der Behörde seinen Antrag einreicht. 

Weder ein Vorstand eines Vereins noch "der BDS" sind hier Antragsteller!

 

Nach zwei Monaten muss die Zuverlässigkeit auch nicht erneut geprüft werden. Laut Aussage meiner Behörde "hält" die Prüfung sechs Monate. 

 

Die Vorgehensweise hab ich bei der Beantragung der Grünen und jedem weiteren Voreintrag so gehandhabt. 

Da hab ich weder einen Vorsitzenden, OSM, Vorstand, König, Fürst noch einen Landesverband vorher gefragt. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Higgi:

Kommt es dem geneigten Antragsteller da wirklich auf 1 Tag an? Und wenn ja, warum?

Klar will man möglichst schnell selbst seinen Kram haben - aber auf das Schützenleben gerechnet ist 1 Tag, 1 Woche doch fast nix... 

Wir schreiben ja nicht über einen Tag oder eine Woche. Manchmal sind es Monate.2,3 oder auch mal 4 Monate die die Behörden für eine Überprüfung " brauchen ".

Geschrieben

Ja die Behörden (oder auch Verbände) brauchen ihre Zeit...   Ich meinte aber den Tag der Antragstellung des Antragstellers - sprich der Tag an welchem der 1-jährige Neuling alles beim Vereinschefe abgibt ;). Da kann mir keiner erzählen, dass es auf einen Tag/1 Woche ankommt...

Geschrieben

Ok, das stimmt. Wenn aber die Schiesstermine mit 18 plus schon nach 11 Monaten erfüllt sind kann man den Antrag ruhig schon rausschicken mit dem Hinweis, das die Antwort erst mit Ablauf der 12 Monatsfrist erwartet wird. Bei TE war es der 01.02., d.h. da ist kurz davor noch der Jahreswechsel und Weihnachten. Und wie Behörden da arbeiten wissen wir ja. Daher mein erster Tipp an den TE, das Anfang Dezember ins Rollen zu bringen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb JPLafitte:

Ich bin Vorsitzender und informiere die Behörde schon vor der Antragsabgabe damit sie (die Behörde) die nötigen Sicherheitsüberprüfungen einleiten kann.

Da ich selber ja auch mal auf meine Anträge warten musste weiß ich wie sich die Schützen vor der ersten WBK fühlen. Jeder von uns der in irgendeinem

Bereich "Dienstleister" für andere ist sollte sich mal Gedanken darüber machen wie er sich unter seiner "Betreuung" fühlen würde.

 

Selbstherrliche Vorsitzende gibt es nicht nur im DSB sondern wie hier geschrieben auch im BDS und jedem anderen Verband.

Selbstherrlichkeit ist kein Vorrecht eines Verbandes sondern ein Defizit der einzelnen Person - traumatisierte Kindheit oder so was.

Ich bin kein Vorsitzender. Nur im Vorstand seid Gründung und unser Vorsitzender wird sich hüten der Behörde irgendwas von sich aus zukommen zu lassen was nicht zu seinen Aufgaben / Pflichten gehört. Er ist nämlich kein "Ich, der große Präsi kündige schon mal an das ...."

 

Wir sind ein e.V. der nicht gemeinnützig ist und dies nie angestrebt hat. Wir machen ausschliesslich alles für uns. Kein Mitglied zahlt einen Euro mehr als die Jahresausgaben es notwendig machen. Unser Vorsitzender / Vorstand "sind wir". Niemand kriecht jemanden in den Allerwertesten. Sei 29 Jahren nicht!

Wir geben der Behörde nichts, worauf sie keinen Anspruch hat. Wir erwehren uns mit allen juristischen Mittel. Wir gehen bis zum LKA / Innenministerium NRW (letzter Fall 2018/2019) und wir gehen auch zum Verwaltungsgericht.

 

Damit du mal einen Überblick hast.       

 

Wir geben den Behörden auch keinen Ansatz um unnötigerweise mit uns Diskutieren zu müssen. Deswegen informieren wir einen Anfänger allumfassend. Sicherlich besser, als er selber dies im Internet zusammensuchen kann!!

Ein Anfänger (wir suchen keine) hat sich somit an unsere Vorstellungen zu halten. Falls nicht, ist er nicht passend für uns und muss gehen. Grund: Nicht weil unsereiner majestätisch erscheinen will, sondern weil es unsere eigenen, gewollten Vorgehensweisen sind und dazu zählt auch eine komplette, tadellose Einreichung / Beantragung von Erlaubnissen. Somit kommt es nie zu Rückfragen oder gar Fehler bei der Antragstellung. Wir gehen auf keinen behördlichen Basar, da unsereiner ja auch keinen solchen haben will.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Astanase:

Kein Mitglied zahlt einen Euro mehr als die Jahresausgaben es notwendig machen

Mal kurz OT... 

So kommt man halt auch zu nix... 

Ich bin in vielen verschiedenen Vereinen.. Auch in einem kleinen mit nur 15 Mitgliedern... Trotzdem versucht jeder, ein bisschen was auf der hohen kante zu haben... 

Unser Schützenverein hat erst vor ein paar Jahren eine neue 100 m RSA in Eigenleistung erstellt... Sowas läuft nicht, wenn kein einzigster Euro in der sparbüchse ist... 

 

vor 4 Stunden schrieb MAHRS:

Kann ich mir fast nicht vorstellen. Meine vorletzten Voreinträge dauerten in der Corona-Zeit sieben (Wochen)Tage inkl. Postversand zurück. Vorletzte Woche hat es dann vier Tage inkl. Post zurück gedauert.

Ich hatte auch während corona einen Voreintrag beantragt. 

Montag früh im 7 im lra eingeworfen, Freitag war die WBK in meinem Briefkasten zurück. 

Ich hatte davor länger als 6 Monate keinen Erwerb. 

 

vor 6 Stunden schrieb vaquero357:

Ende 2021: Antrag abgeschickt - Gebührenbescheid - Überweisung - Bearbeitung - Ausstellungsdatum WBKs

Hier kommt der Bescheid zusammen mit der wbk zurück. Vorher wird nichts gezahlt. 

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